Zweiter Hagelschaden und erster Hagelschaden noch nicht Reguliert

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,

mir stellt sich gerade mit der Bavaria Direkt eine spannende Situation. Bei uns in der Region hat es gehagelt und ich habe diesen Schaden etwa eine Woche später gemeldet. Wegen Werkstattbindung hat mir die Bavaria eine Werkstatt zur Schadensbesichtigung zugewiesen. Besagte Werkstatt konnte mir aber erst einen Termin nach etwas über einem Monat anbieten, denn ich auch angenommen habe.
In der Zwischenzeit hat es nun bei uns wieder gehagelt.
Als ich dann bei der Besichtigung war, waren da also die Schäden von 2 Ereignissen.

Weitere 1,5 Monate vergehen und Bavaria Direkt ist nicht in der Lage das Gutachten bei der Werkstatt einzutreiben. Ich rufe da also an und beschwere mich darüber, dass es in der Zwischenzeit mindestens ein weiteres Mal gehagelt hat und die Versicherung nicht in der Lage ist überhaupt irgendwas voranzutreiben.

Bavaria Direkt hat mir jetzt eine neue Werkstatt für die Besichtigung zugewiesen und würde gerne, da es ja dann 2 Ereignisse waren auch die Selbstbeteiligung kassieren.

Hat jemand von euch schonmal sowas erlebt, dass wegen langer Bearbeitungszeiten die gleiche Stelle am Fahrzeug über Hagel oder ähnliches beschädigt wurde ?

Wie hat bei euch die Versicherung reagiert?

Grüße

23 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. August 2023 um 16:03:51 Uhr:


.. bei Hagelschaden können doch nur i.d.R. Materialien in neu ausgetauscht werden und es fallen Lackierungsarbeiten
an. Beides hätte bereits beim ersten Schadenereignis gemacht werden müssen.

Und beim zweiten Ereignis wäre die erste Reparatur wieder zerstört worden.

Es wird als zwei Ereignisse gewertet.

Zitat:

@UliBN schrieb am 26. August 2023 um 20:07:42 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. August 2023 um 16:03:51 Uhr:


.. bei Hagelschaden können doch nur i.d.R. Materialien in neu ausgetauscht werden und es fallen Lackierungsarbeiten
an. Beides hätte bereits beim ersten Schadenereignis gemacht werden müssen.

Und beim zweiten Ereignis wäre die erste Reparatur wieder zerstört worden.
Es wird als zwei Ereignisse gewertet.

Es wird vermutlich keiner sagen können ob es beim zweiten Ereignis überhaupt zu einem Schaden gekommen ist, weil der erste Schaden nicht reguliert wurde. Ich habe da unüberlegt angerufen weil sich seitens Versicherung überhaupt nichts mehr getan hat.

Vielleicht war der zweite Schaden auch so minimal, dass ich auf eine Reparatur verzichtet hätte.

Lieber TE, leider habe ich von solchen "Erfahrungen" mit der genannten Werkstatt hören dürfen. Die mögen gut reparieren, aber beim restlichen Management müssten die erheblich weiter entwickelt werden. Andererseits hört man generell eher die Leute meckern als loben.
Du hast ja jetzt eine andere Werkstatt oder?
Also bleibt Dir jetzt leider nur Dich mit denen zu beschäftigen und zu warten was die letzlich meinen.
Wir wissen nicht welche Teile beim ersten Mal beschädigt wurden und wie diese repariert werden sollten. Darum isrt die Aussage von berlin-paul "Es sind zwei Schadenfälle und damit ist die SB zweimal fällig." immer noch richtig.
Weiteres kann man nur nach "Begutachtung" durch die neue Werkstatt sagen => bitte berichte doch danach!

Update:
Nach vielem Telefonieren hat sich nun herausgestellt, dass die erste Werkstatt kein Gutachten sondern lediglich einen Kostenvoranschlag erstellt hat. Laut Werkstatt und die Versicherung hat es später bestätigt ist es so, dass zwischen diesen zwei Parteien noch eine Ino....AG involviert ist, die im Auftrag der Bavaria handelt, was in meinem Fall zu einer Informationslaufzeit von fast 2 Monaten geführt hat.

Nachdem nun die erste Werkstatt aus dem Spiel ist wurde ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt (60km Anfahrtsweg). Die Bavaria ist weiterhin davon überzeugt mir die Selbstbeteiligung doppelt zu berechnen. Der Sachverständiger hat gestern am Telefon gelacht als ich das Problem geschildert habe, da seiner Meinung nach nicht zu unterscheiden ist ob es sich um einen oder um zwei Ereignisse handelt, die den Schaden verursacht haben.

Das Gutachten wurde auch schon an die Bavaria übermittelt.

Die Bavaria ist aber mit dem vorliegendem Gutachten unzufrieden und hat mir erklärt, dass sie jetzt Rückfragen an den Sachverständiger haben und mir das Gutachten deshalb nicht zuschicken können.

Ich hoffe ihr Lieben lernt aus meinem Fehler und zahlt lieber paar Euros mehr, als der Versicherung zu erlauben den Sachverständiger und die Werkstatt im Schadensfall für euch auszusuchen.

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Wenn Du keine Werkstattbindung hast, kannst Du die Werkstatt selber aussuchen. Da es ein Kaskoschaden ist, beauftragt die Versicherung den Gutachter.

"Der Sachverständiger hat gestern am Telefon gelacht als ich das Problem geschildert habe, da seiner Meinung nach nicht zu unterscheiden ist ob es sich um einen oder um zwei Ereignisse handelt, die den Schaden verursacht haben."

Du hast doch selber bei der Versicherung einen zweiten Schaden gemeldet. Warum wunderst du dich jetzt, dass die Versichrung es nun auch wie zwei Schäden behandelt?

Er schrieb aber auch das der KV der ersten Werkstatt "aus dem Spiel ist".
Jetzt wird ein Gutachter beauftragt, er solle zwei Hagelschäden begutachten.
Wie bitte soll er die Schäden auseinander halten?
Oder bekommt er eine detaillierte Begutachtung vom ersten Schaden und kann eine Erweiterung feststellen?

BtW: wie hoch ist denn die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beim TE?

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 14. Oktober 2023 um 16:37:27 Uhr:


"Der Sachverständiger hat gestern am Telefon gelacht als ich das Problem geschildert habe, da seiner Meinung nach nicht zu unterscheiden ist ob es sich um einen oder um zwei Ereignisse handelt, die den Schaden verursacht haben."

Du hast doch selber bei der Versicherung einen zweiten Schaden gemeldet. Warum wunderst du dich jetzt, dass die Versichrung es nun auch wie zwei Schäden behandelt?

Ach, wenn die es wenigstens irgendwie hinbekommen würden abzurechnen. Der Termin zum Gutachten ist jetzt zwei Monate her und der Schaden schon über 4 Monate alt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 14. Oktober 2023 um 19:11:35 Uhr:


Er schrieb aber auch das der KV der ersten Werkstatt "aus dem Spiel ist".
Jetzt wird ein Gutachter beauftragt, er solle zwei Hagelschäden begutachten.
Wie bitte soll er die Schäden auseinander halten?
Oder bekommt er eine detaillierte Begutachtung vom ersten Schaden und kann eine Erweiterung feststellen?

BtW: wie hoch ist denn die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beim TE?

Selbstbeteiligung liegt bei 150€. Aber je länger das geht, desto weniger glaube ich daran, dass es der Versicherung lediglich um die 150€ geht. Mein letzter Stand ist, dass die mit dem Gutachten unzufrieden sind und nun was vom Gutachter wollen.

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