zweite Nebelschlußleuchte gab es sowas beim G3 ?
ich habe heute mein Cabby mit neuen Rückleuchten ausgerüstet, dabei ist mir aufgefallen das auch beim rechten RL eine Fassung für die Nebelschlußleuchte vorhanden ist, allerdings ohne Birnchen drin (und da tut sich auch nix wenn man eins reinmacht).
Mein erster Gedanke war das es sich hierbei wohl um die NSL für Rechtslenker Fahrzeuge handelt. Andererseits gibt es ja auch genug Autos die zwei Nebelschlußleuchten haben.
Jetzt ist meine Frage hat ob es zwei NSL ab Werk für den G3 gab und ob es (ohne größeren Aufwand, weil das ist es mir nicht wert) möglich ist dies Nachzurüsten.
Ansich wäre es ja kein Problem die Lampenfassung an zu schließen, aber wie sieht das (wenn es das original nicht gab) mit der Zulässigkeit aus?
Mich interessiert das halt weil wir hier in der Gegend öfters mal eine ziemliche "Erbsensuppe" haben und es da dann schon ein Sicherheitsplus wäre.
31 Antworten
Darf man die 2 te NSL wirklich aktivieren ??? und ist das legal und erlaubt bzgl Versicherung und der ABE ???
Wenn ja, das wäre cool, wenn das ginge 🙂 weil hab mal spasshalber ne Birne beim Tausch der Rückleuchten reingesteckt und sie lief auch .... also müsste ich praktiisch nur diesen Plastikdeckel der schon fertig vorperforiert ist nur noch rausmachen und die Birne rein und fertig .... weil die schwarzen GTI Rückleuchten die ich habe sehen auf der Anhöhe der NSL auf beiden Seiten gleich aus und d.h. das müsste mit der 2ten gehen wenn es geht mit dem Verbauen.
Ist das wirklich legal mit der 2ten NSL bei der Limo ? 🙂
Gruss Thomas
Zitat:
Original geschrieben von VentoGL75
achso. na dann. aber die originalen bei mir sind nicht vorbereitet. so ein mist.
die von meinem ja auch nicht, da hat bei VW wohl jemand nicht an die Bastelwut der Kunden gedacht 😉
@GOLFTFATF
rein von der StvZo ist eine 2te NSL zulässig (sonst währen ja die Autos die das ab Werk haben ja alle illegal unterwegs).
Inwieweit die ABE der RL als solcher das Hergibt ist natürlich wieder ne andere Sache, ich werde mich da zur Sicherheit auch noch mal mit dem TÜV unterhalten, aber ansich denke ich schon das Thommen recht hat. Weil warum sollte die RL dann vorbereitet sein wenn es nicht zulässig währe?
Gerade bei Nachrüstleuchten ist es ja doch so das diese wohl auch in Ländern mit Linksverkehr verkauft werden und da GB ja auch zur EU gehört ist die EG-ABE dort die gleiche wie bei uns.
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
die von meinem ja auch nicht, da hat bei VW wohl jemand nicht an die Bastelwut der Kunden gedacht 😉
@GOLFTFATF
rein von der StvZo ist eine 2te NSL zulässig (sonst währen ja die Autos die das ab Werk haben ja alle illegal unterwegs).Inwieweit die ABE der RL als solcher das Hergibt ist natürlich wieder ne andere Sache, ich werde mich da zur Sicherheit auch noch mal mit dem TÜV unterhalten, aber ansich denke ich schon das Thommen recht hat. Weil warum sollte die RL dann vorbereitet sein wenn es nicht zulässig währe?
Gerade bei Nachrüstleuchten ist es ja doch so das diese wohl auch in Ländern mit Linksverkehr verkauft werden und da GB ja auch zur EU gehört ist die EG-ABE dort die gleiche wie bei uns.
Das wäre ja echt geil wenn das ginge ... dann würde ich das sofort nachrüsten bei meinem wenn das erlaubt is und keine Probleme bereitet und bitte berichte dann was der TÜV sagte dazu ... bin echt gespannt 😉
Gruss Thomas
jo mal sehen was da kommt.
Am Mit hat das Cabby eh seinen Termin beim 🙂 da ist gleich nebenan die TÜV-Station mit einem sehr freundlichen und kompetenten Menschen.
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Zitat:
Original geschrieben von speedguru
also Kontakte sind bei meinem auf jeden Fall vorhanden und die neuen Rückleuchte hat auch eine offene Kammer und einen Reflektor. Bei der Originalen ist die Kammer von hinten her verschlossen.
Vom technischen Her ist das ganze also keim Problem, bleibt nur die Frage nach der Zulassung.
Ja bei mir is auch ein Kontakt drin und ich hab die Kammer auch offen an den anderen Rückleuchten aber wenn man ne Birne rein tut geht die aber net an - keine Ahnung warum - ich werd mal nen neues Kabel legen das beide Funktionieren - mal schauen obs klappt!
Zulassungsmäßig denke ich mal sollte das keine Probleme geben - sind ja keine Baulichen veränderungen da ja alles dafür vorgesehen ist und eine gefährdung geht davon eigentlich auch nicht aus !
Das das mit dem 2. NSL kein Problem darstellt, ergibt sich alleine schon daraus, dass die Rückleuchte im eigentlichen Sinn nicht verändert wird! Rückleuchte und Lampenträger bilden keine direkte Einheit! Wäre der Lampenträger direkt mit der Rückleuchte verbunden, dürfte dieser nicht bearbeitet werden! Auch haben die Rückleuchten selbst ihre Zulassung incl. der NSL bekommen. Wäre das nicht der Fall, dürfte es keine Möglichkeit geben (ohne Modifikation der Rückleuchte), eine 2. NSL (rechte Seite) in die Rückleuchten zu bekommen.
Bei Scheinwerfern würde das wieder anderst aussehen, da bilden Lampenträger als auch Scheinwerfergehäuse eine direkte Einheit, daher darf diese dann auch nicht verändert werden...
Ob du so argumentieren kannst...? Das würde ja auch bedeuten, daß ich in den Lampenträger LEDs bauen kann ohne dass die ABE erlischt, weil ich ja nichts anden Rückleuchten ändere.
Ich bin aber auch der Mienung, daß das Aktivieren des 2. NSL legal ist.
aber wenn ihr kabel rüberzieht auf die andere seite, dann arbeitet sauber und isoliert immer sehr gut. weil sonst passiert es wie bei mir.
Nach ein paar wochen hab ich den rückwärtsgang eingelegt, dann ging das rückfahrlicht bei eingelegten R gang nicht mehr, weil die sicherung durchgebrannt ist.
US
Ihr habt nach dem US-Golf gefragt:
Also meines Wissens haben die andere Lampenträger, so dass z. B. "innen" das Bremslicht ist. Nebelleuchtenfunktion haben die sowieso nicht (kennt auch kaum einer in den USA) und die haben auch einen Lichtschalter ohne NSL-Stellung.
Es kommt aber dazu, dass die US-Golf3-Cabrio in Osnabrück gebaut wurden (bis etwa 1997) und die haben diesen Schalter aber hinten die anderen Cluster von denen ich gesprochen habe. So auch mein Fahrzeug. Jetzt hab ich mal eine NSL-Birne reingeschraubt, aber das Licht brennt nun ständigt unabhängig von der Schalterstellung, also Dauer-AN. Verwirrung komplett??
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
also die RL die ich heute eingebaut habe sind vorbereitet, wenn du diesen Post:
anschaust siehst du ja das ich nicht von Originalrückleuchten rede 😉
Ich habe nämlich zu Weihnachten neue RL bekommen, mein Cabby sieht deshalb seit heute so aus.
ist ja auch halbwegs logisch das es dort vorbereitet ist , da die nachrüst rückleuchten auch in die länder vertickt werden, wo die nsl eventuell auf der anderen seite ist.
Zitat:
Original geschrieben von freak25
Das würde ja auch bedeuten, daß ich in den Lampenträger LEDs bauen kann ohne dass die ABE erlischt, weil ich ja nichts anden Rückleuchten ändere.
Kommt so nicht hin, du musst bedenken, dass die Birne für die NSL zugelassen ist, im gegensatz zu den LED-Birnen, die sind ja nicht mal so zugelassen...
ALSO:
ich war heute beim TÜV und der hat mal seinen schlauen Computer mit der ABE-Nummer der RL befragt.
Die rechte Rückleuchte (der verbauten FK-Rückleuchten) ist für den Einsatzt MIT NSL geprüft, der Umbau ist also in diesem Fall zulässig.
Es kommt aber daruf an ob die rechte Rückleuchte für den Einbau einer NSL zugelassen ist.
Im Zweifel kann der TÜV (so wie heute geschehen) anhand der ABE-Nummer das Gutachten über den Rechner abrufen und da steht dann alles drin.
Zitat:
Original geschrieben von VentoGL75
habt ihr schon mal an den rechtslenker golf gedacht? gabs sowas für england und so? dann müsste man nur die komplette rückleuchte rechts kaufen.
Aber die vom rechtslenker golf
du hast rechts und links den gleichen lampenträger, sind aus kosten gründen identisch, nur der stecker der in den träger eingeklipst ist, ist anders belegt. wenn du beide mal neben einanderlegst siehst du das die gleich sind.
Leute, Leute... haltet mal den Ball flach, habt ihr euch schonmal überlegt, wie das den Hinterman nerven kann?
ich bin kürzlich hinter einem gefahren, der anscheinend vergessen hat, seine supertollen 2 Nebelschlussleuchten auszuschalten. ICH BIN FAST AUSGERASTET!
Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass entweder seine Bremslichter nen defekt haben und im dauerbetrieb leuchten oder der Armleuchter mit seinem Fuß dauernd leicht die Bremse angetipt hält. In dem Fall seh ich nämlich dann nicht mehr, wann der wirklich bremst. Kann natürlich sein, dass es so war, aber die diskussion jetzt von wegen 2 Nebelrückleuchten hat mich drauf gebracht, dass es so ein ganz toller gewesen sein könnte mit 2 Rückneblern.
Der Typ is vor mir hergeschlichen, die Strecke war kurvig, somit hätte ich nahe an ihn ran und im günstigen Moment vorbeiziehen müssen... aber DIESE VERFI***EN 2 BLENDER haben mich derart irritiert weil ich die ganze Zeit die Bremsleuchten-Theorie im Kopf hatte und dachte, "wenn der jetzt wirklich bremst, siehst es nicht einmal" Also mit fettem Sicherheitsabstand und Augen auf die 2 grellen Lichter gebannt, bin ich hinterhergeschlichen. Ich hatte schon Tötungsphantasien...
Ihr könnt jetzt entweder lachen oder kurz drüber nachdenken, ob da was dran sein könnte... Und dann über den wirklichen, effektifen Sinn von 2 Rückneblern. Wer noch keine 3. Bremsleuchte hat, soll sich lieber eine solche zulegen, aber um himmels willen keinen 2. Rücknebler...
wenn man die NSL für das benutzt wofür sie vorgesehen sind blenden sie nicht sondern geben Sicherheit. Eine zweite NSL dient ja vor allem dazu den evtl. Ausfall einer auszugleichen.
In einem Fall wie dem von dir beschriebenen (auch ich habe das schon ein paar mal erlebt) haben bisher ein, zwei kurze Hinweise mit der Lichthupe (ich weis, ist strengenommen auch nicht zulässig) zur Klärung beigetragen.