Zweit/Drittwagen bei fremder Versicherung versichern?
Guten Morgen zusammen,
ich muss gerade ein wenig kalkulieren und stelle mir jetzt zum zigsten Mal die Frage, mit welchen Daten ich die Onlinerechner füttern soll.
Folgendes:
Ein PKW (Vollkasko) und ein KRad (Teilkasko) bei Gesellschaft "A" versichert.
Nun soll ein Übergangsauto angemeldet werden (ganzjährig, wenig Kilometer pro Jahr) und obwohl ich schon beide KFZ bei der Gesellschaft "A" versichert habe, sind sie unerwartet teuer was das KFZ angeht.
Um genau zu sein ist der Spaßwagen trotz Teilkasko 100 Euro teurer als mein Vollkasko Fahrzeug. 😕
Nun überlege ich den Wagen (Wert ca. 2500 Euro) bei Gesellschaft "B" zu versichern, bzw. mir etwas ausrechnen zu lassen.
Muss ich nun ein "Erstfahrzeug" versichern?
Oder muss ich einen "Zweitwagen" versichern?
Ich denke da ganz speziell an meine schadensfreien Jahre.
Als Erstfahrzeug werde ich mit SF 1/2 eingestuft, also rund 12 Jahre zu "gering".
Fällt diese erreichte Einstufung jetzt auch ins Gewicht?
Oder fange ich bei einer fremden Versicherungsgesellschaft wirklich bei "0" an?
Der Wagen ist nun 20 Jahre alt. Die Admiral versichert Fahrzeuge nur bis 15 Jahre als TK, in der Haftflicht sind sie zwar unschlagbar günstig aber ich möchte gerne eine Teilkasko aufgrund der abgedeckten Glasschäden.
Jemand eine Idee?
Vielen Dank im Voraus und Grüße 🙂
Daniel
16 Antworten
Das meine ich ja mit den SF.
Ich ging davon aus dass X unfallfreie Jahre eben auch X unfallfreie Jahre bleiben.
Ob bei Versicherung A, B oder C.
Wenn ich einen zweiten Job annehme, habe ich ja auch dort x Jahre Berufserfahrung und nicht nur ein halbes Jahr ;-)
Bisher ging ich nicht davon aus, dass dies nur für Jahre bei einer jeweiligen Versicherung zählt.
Der Versicherungsmensch macht mir ein Angebot.
Mal gucken was das gibt.
Danke euch bis hierhin!
Ich glaube, du hast da etwas nicht verstanden.
Deine schadenfreien Jahre nimmt dir niemand weg, aber du kannst die nicht bei jeder Versicherung zwischen verschiedenen Fahrzeugen hin und her verschieben, wie du gerade möchtest.
Die ADAC-Versicherung lehnt es z. B. ab, dass man zwischen zwei vorhandenen Fahrzeugen den Rabatt tauscht, auch wenn das für den VN eine Ersparnis bedeuten würde.
Beispiel:
angenommen ich hätte einen Lamborgini und einen Dacia.
Der Lambo ist in KH und VK in SF 5 der Dacia hat nur KH und ist in SF 20.
Jetzt möchte ich, um viel Geld zu sparen, den Lambo nach SF 20 und dafür den Dacia nach SF 5 tauschen.
Der ADAC sagt - machen wir nicht.