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Wann genau Leasing Auto versichern und zulassen

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 14:29

Hallo zusammen,

ich werde mein Leasing Auto in ca. 2 Wochen abholen und frage mich aktuell wann genau welcher Schritte notwendig sind bzgl. KFZ Versicherung und Zulassung,

Für die Zulassung brauche ich ja eine KFZ Versicherung. Kann ich eine KFZ Versicherung mit späterem Startdatum abschließen? Hintergrund ist, dass ich am 04.07 den Führerschein erhalten habe und damit in eine höhere SF Klasse rücken dürfte bzw. eine höhere SF Klasse aus dem Übertrag anrechnen kann (die SF Klasse ist höher als die Jahre, seitdem ich einen Führerschein habe). Also kann ich z.B. am 24.06 eine KFZ Versicherung mit Startdatum 05.07 abschließen und trotzdem vor dem 05.07 auf die Zulassungsstelle gehen, um die entsprechenden Anträge abzuschließen und dann am 05.07 das Auto abzuholen?

Hat zudem die Übertragung der SF Klasse von einem anderen Versicherer Einfluss darauf, wie schnell ich eine Versicherung abschließen kann und die für die Zulassung notwendige eVB Nummer erhalte?

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13 Antworten

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 18. Juni 2021 um 16:29:52 Uhr:

Hallo zusammen,


Also kann ich z.B. am 24.06 eine KFZ Versicherung mit Startdatum 05.07 abschließen und trotzdem vor dem 05.07 auf die Zulassungsstelle gehen, um die entsprechenden Anträge abzuschließen und dann am 05.07 das Auto abzuholen?

Nein, kannst du nicht.

Du kannst nur mit allen Unterlagen am 05.07. zur Zulassungsstelle,

sofern du so kurzfristig nen Termin bekommst.

Hat zudem die Übertragung der SF Klasse von einem anderen Versicherer Einfluss darauf, wie schnell ich eine Versicherung abschließen kann und die für die Zulassung notwendige eVB Nummer erhalte?

Nein.

Du gibst bei Beantragung der neuen Vs deinen aktuellen SF an.

Und bekommst eine eVB, mit der du am 05.07. zum Amt gehst.

Zusammengefasst:

1. neue Vs besorgen und eVB ausdrucken

2. mit den Unterlagen am 05.07. zum Amt

Solltest du ein Wunschkennzeichen wollen,

kannst du das gegen Extra-Gebühr meist jetzt schon online reservieren.

Ich würde das Auto einfach erst zum 5.7 anmelden.

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 16:17

Zitat:

@schleuti schrieb am 18. Juni 2021 um 16:45:20 Uhr:

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 18. Juni 2021 um 16:29:52 Uhr:

Hallo zusammen,


Also kann ich z.B. am 24.06 eine KFZ Versicherung mit Startdatum 05.07 abschließen und trotzdem vor dem 05.07 auf die Zulassungsstelle gehen, um die entsprechenden Anträge abzuschließen und dann am 05.07 das Auto abzuholen?

Nein, kannst du nicht.

Du kannst nur mit allen Unterlagen am 05.07. zur Zulassungsstelle,

sofern du so kurzfristig nen Termin bekommst.

Hat zudem die Übertragung der SF Klasse von einem anderen Versicherer Einfluss darauf, wie schnell ich eine Versicherung abschließen kann und die für die Zulassung notwendige eVB Nummer erhalte?

Nein.

Du gibst bei Beantragung der neuen Vs deinen aktuellen SF an.

Und bekommst eine eVB, mit der du am 05.07. zum Amt gehst.

Zusammengefasst:

1. neue Vs besorgen und eVB ausdrucken

2. mit den Unterlagen am 05.07. zum Amt

Solltest du ein Wunschkennzeichen wollen,

kannst du das gegen Extra-Gebühr meist jetzt schon online reservieren.

Danke dir.

Ich gebe also meine aktuelle SF an (SF 1/2, da noch nie ein Auto auf mich gemeldet war), bekomme die eVB und in der Zwischenzeit wird die Übertragung der SF Klasse geprüft?

Wichtig ist, das du dir für die eVB schriftlich die Vollkasko bestätigen lässt.

Sonst bist du bis zum Abschluss des Versicherungsvertrags nur Haftpflicht versichert.

Keine Ahnung von der Marterie aber ein Leasingfahrzeug mit Hilfe eines Forums und McCheck versichern :confused:

 

Wenn ich keine Ahnung habe, gehe ich in ein Versicherungsbüro und lasse mich über die Möglichkeiten beraten, besonders bei Leasing. Muss ja nicht der BlingBling-Laden sein.

 

Wie hoch ist der Listenpreis des neuen Schlittens :confused: :confused:

Seit wann hat das Führerscheindatum was mit der Weiterstuftung der SF-klasse zu tun. In der Regel wird am 01.01 weitergestuft, bei den unterjährigen Abläufen

( Hauptfälligkeit)kommt das halt später an.

Bei einer SF-Übertragung wird eh in der Regel, wenn es im Juli stattfindet, fiktiv auf den 01.07. zurückgerechnet

am 18. Juni 2021 um 19:59

Wenn es während des Zeitraums Deiner Übernahme und des Versicherungsbeginns zu einem Schadenereignis kommt zahlst alles Du? Die Leasingbank will das Auto dann jedenfalls bezahlt haben.

PS: bei Leasing sollte die Vollkasko entsprechend einer GAP leisten, ansonsten diese GAP zusätzlich abschließen.

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 20:29

GAP Absicherung und sonstige für Leasing empfohlene Kriterien sind in der Versicherung dabei. Das Auto soll auch nicht vor Versicherungsbeginn gefahren werden. Mir ging es eher darum, ob die Prüfung der SF Übertragung hier irgendwas verzögert, was scheinbar nicht der Fall ist.

Auch gut zu wissen, dass die SF Klassen Einstufung zum 01.01 und nicht zum Führerscheindatum angepasst wird.

Bitte beachten, dass bei mancher Leasingrate die GAP inclusive ist.

Leider selten kostenfrei.

 

Bei Landrover im Monat für 18€ eingerechnet und bei Leasingvertrag Abschluss obligatorisch dabei.

 

Wird von mir immer bei Zulassung Widerrufen, da es in meiner Versicherung günstiger enthalten ist.

 

Doppelt GAP muss nicht sein.

 

Einfach nur als Hinweis.

Mir wäre wichtig, dass die Vollkasko Wertminderung im Schadensfall bezahlt.

am 19. Juni 2021 um 10:30

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 18. Juni 2021 um 22:29:43 Uhr:

.................................. Das Auto soll auch nicht vor Versicherungsbeginn gefahren werden. .......

..........................................

Ich habe nicht sooo viel Phantasie, denke aber dass PKW's auch ohne gefahren zu werden einen Versicherungschaden erhalten können.

Ich glaube kaum, dass das die Leasingbank erlauben wird...

Diebstahl etc. wäre ja alles dann nicht abgesichert und dann ergo von Dir zu tragen...!

du solltest hier prüfen, meines Wissens kannst du nur SF Jahre übernehmen anrechnen lassen die du dir selbst erfahren kannst

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