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Zweit/Drittwagen bei fremder Versicherung versichern?

Themenstarteram 28. August 2015 um 9:58

Guten Morgen zusammen,

ich muss gerade ein wenig kalkulieren und stelle mir jetzt zum zigsten Mal die Frage, mit welchen Daten ich die Onlinerechner füttern soll.

Folgendes:

Ein PKW (Vollkasko) und ein KRad (Teilkasko) bei Gesellschaft "A" versichert.

Nun soll ein Übergangsauto angemeldet werden (ganzjährig, wenig Kilometer pro Jahr) und obwohl ich schon beide KFZ bei der Gesellschaft "A" versichert habe, sind sie unerwartet teuer was das KFZ angeht.

Um genau zu sein ist der Spaßwagen trotz Teilkasko 100 Euro teurer als mein Vollkasko Fahrzeug. :confused:

Nun überlege ich den Wagen (Wert ca. 2500 Euro) bei Gesellschaft "B" zu versichern, bzw. mir etwas ausrechnen zu lassen.

Muss ich nun ein "Erstfahrzeug" versichern?

Oder muss ich einen "Zweitwagen" versichern?

Ich denke da ganz speziell an meine schadensfreien Jahre.

Als Erstfahrzeug werde ich mit SF 1/2 eingestuft, also rund 12 Jahre zu "gering".

Fällt diese erreichte Einstufung jetzt auch ins Gewicht?

Oder fange ich bei einer fremden Versicherungsgesellschaft wirklich bei "0" an?

Der Wagen ist nun 20 Jahre alt. Die Admiral versichert Fahrzeuge nur bis 15 Jahre als TK, in der Haftflicht sind sie zwar unschlagbar günstig aber ich möchte gerne eine Teilkasko aufgrund der abgedeckten Glasschäden.

Jemand eine Idee?

Vielen Dank im Voraus und Grüße :)

Daniel

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16 Antworten

Übertrage den SF vom KRad (wenn da schon was drauf ist) auf den Zweitwagen und fange mit dem Kraftrad wieder bei 0 an. Muss man halt rechnen ob das lohnt.

In der Regel fängst du mit dem Zweitwagen immer mit mindestens SF 1/2 an.

Aber entscheidend ist am Schluss der zu zahlende Beitrag

Lass dich beraten

Themenstarteram 28. August 2015 um 11:18

Hm, gute Idee.

SF10 bei Motorrad, das wäre natürlich was.

Bei der Generali gibt's keinen Rechner, also muss mein Versicherungsmensch dran glauben :)

Der erste Gegencheck beim ADAC war recht positiv:

Zunächst 645 Euro (ADAC) + 170 Euro (Krad bei Generali).

Mit Tausch KFZ/KRad beides ADAC:

250 + 388 Euro.

Heißt, wenn das Drittfahrzeug irgendwann wegfällt kann ich die SF wieder auf das KRad nehmen?

Dürften ja dann SF10 + X Jahre sein, oder?

Aber nur, wenn das mit dem SF-Tausch auch so klappt.

Zitat:

@daniel1710 schrieb am 28. August 2015 um 13:18:03 Uhr:

Hm, gute Idee.

SF10 bei Motorrad, das wäre natürlich was.

Bei der Generali gibt's keinen Rechner, also muss mein Versicherungsmensch dran glauben :)

Der erste Gegencheck beim ADAC war recht positiv:

Zunächst 645 Euro (ADAC) + 170 Euro (Krad bei Generali).

Mit Tausch KFZ/KRad beides ADAC:

250 + 388 Euro.

Heißt, wenn das Drittfahrzeug irgendwann wegfällt kann ich die SF wieder auf das KRad nehmen?

Dürften ja dann SF10 + X Jahre sein, oder?

Ja, geht mit einem Formblatt für SFR Übertragung von einem Vertrag des ausgeschiedenen Fahrzeug.

Wie allerdings die Online-Versicherer das machen weiß ich nicht, der Fachmann vor Ort kann da weiterhelfen.

Z. B. die ADAC-Versicherung tauscht keine Rabatte zwischen zugelassenen Fahrzeugen.

Lieber vorher schriftlich Auskunft anfordern.

wenn eins wegfällt, ist es ja nicht mehr zugelassen

Das Fahrzeug, von dem der SF übertragen werden soll, bleibt aber zugelassen, oder habe ich das falsch verstanden?

Themenstarteram 28. August 2015 um 14:29

Derzeitige Situation:

1x PKW (V50 - SF12)

1x KRad (SF10)

Zukünftig:

+ 1x Spaßauto (weiß ich noch nicht).

Ich rechne gerade einen Versicherungswechsel aus (Motorrad, das eh nicht bewegt wird) + Spaßauto bei der VHV inkl. MITNAHME der SF10 aus dem Motorrad.

Dann komme ich auf insgesamt 550 Euro Teilkasko für beide zusammen.

Das zahle ich bei meiner jetzigen für den angedachten Spaßwagen als TK Beitrag.

Wenn der Spaßwagen aber verkauft wird, kann ich die SF10 (oder dann SF12) wieder auf das KRad "umbuchen", richtig?

Ich hätte im Leben nicht gedacht dass es woanders so markant günstiger wird...

Wenn das Krad und der wegfallende Zweitwagen dann bei einer Vers sind. wird das keine Probleme machen

Nochmal, der SF-Wechsel zwischen bestehenden Verträgen wird nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft unterstützt.

Nur wenn du ein Fahrzeug verkaufst und dafür ein anders Fahrzeug anschaffst, geht das immer problemlos.

Klarheit bekommst du nur, wenn du dir das, was du beabsichtigst, schriftlich bestätigen lässt, bist dann aber an diese Versicherungsgesellschaft gebunden, zumindest so lange bis du eine andere Vers. findest, die das auch so handhabt.

Themenstarteram 29. August 2015 um 8:27

Verstanden, danke.

Frage eh immer nach. Jetzt zweifel ich aber wieder ob eine Online-Versicherung wirklich gut wäre.

Mit dem persönlichen Ansprechpartner ist das alles einfacher.

Ich denke jedoch dass ich so oder so die Versicherung wechseln werde.

In jetziger Konstellation zahle ich mal locker flockig 250 Euro wenig bei gleicher Leistung.

Was mich aber immer mehr irritiert:

Ich ging bisher davon aus, dass die schadensfreien Jahre auf jedes angemeldete KFZ gelten.

Weil: ob ich 1 oder 10 Autos angemeldet habe, meine schadensfreien Jahre ändern sich ja nicht.

Die Onlinekalkulation stuft den Drittwagen aber häufig als SF 1/2 ein, das checke ich nicht.

Oder macht es hier etwas aus dass KFZ 1 auch von einer Lebenspartnerin gefahren wird und somit das Risiko steigt?

Am Telefon sagte man mir, dass man beim Erstwagen / Zweitwagen nicht den "Alleinfahrer" trennen kann.

Check24 hat bei der Gesellschaft einen ganz anderen Preis ausgespuckt als ein Anruf bei der Gesellschaft.

Ist irgendwie alles zu hoch für mich :D

Lass Dir den Berater von der Generali kommen!! Denn dort fängt ein Zweitfahrzeug NICHT bei SF 1/2 an wenn irgendein Erstfahrzeug dort versichert ist, sondern mit SF 2!!!, während bei den anderen Gesellschaften, wo Du "nur" ein Zweitfahrzeug versicherst, immer SF 1/2 zugrunde gelegt wird.

Und dann einfach mal durchrechnen lassen, welches Fahrzeug mit welcher SF-Klasse in der Kombination am günstigsten ist, die SF-Klassen können dort problemlos zwischen den Fahrzeugen getauscht werden.

Es ist grundsätzlich so, dass jedes weitere Fahrzeug, das neu hinzukommt und für das es noch keinen Vorvertrag gibt, also kein anderes dafür wegfällt oder weggefallen ist, die Zweitwagenregelung gilt.

Und Rabatte, die ein Vermittler geben kann, findet man in keinem Online-Rechner. Muss also tatsächlich garnicht so sein, dass der Versicherer tatsächlich teurer ist als andere. Zudem muss man auch bei Online-Rechnern immer die Leistungen berücksichtigen und Vieles extra anklicken, wie z.B. freie Werkstattwahl, erweiterte Wildschäden, Marderbiss-Folgeschäden usw, wobei dann plötzlich ein ganz anderes Ergebnis herauskommt....

Gruß, Jens

@ Hunter

Das ist nicht nur bei der Generali so, bei anderen Versichern auch.

@ TE

Wende Dich mal an einem Makler, der hat mehrere Versicherer im Programm.

Du kannst auch mit einen Zweit- Dritt oder Viertwagen mit SF 4 anfangen, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst

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