Zweispurig auch ohne Fahrbahnmarkierungen?

Hallo Zusammen,

ab wann gilt eine Straße auch ohne Markierungen als zweispurig pro Richtung?

Bei mir gibt es eine recht breite Allee, welche mittig mit einer gestrichelten Linie versehen ist. (siehe Bild "Gesamt"😉
Die sich daraus ergebenden Fahrspuren pro Richtung sind so breit, dass 2 Fahrzeuge nebeneinander fahren können und so wird dies auch durch 95% der Fahrer gehandhabt (auch durch mich), siehe Bild "1".
Jedoch gibt es keine Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung, welche die pro Richtung befindliche Spur nochmals unterteilen würden.

Im Bild "2" ist die Abfahrt einer Autobahn auf genau diese Allee zu sehen. Aufgrund des normalerweise sehr hohen Verkehrsaufkommens an dieser Stelle wird auch hier i.d.R. zweispurig abgefahren (nach links).
Auf Bild "2" sieht man einen blauen PKW, welcher diese Abfahrt mittig nutzt und daher eine zweispurige Befahrung verhindern würde (wenn er jemanden hinter/neben sich hätte).

Ich biege an der Stelle regelmäßig so ab, als wäre sie zweispurig, sprich ich ordne mich als Linksabbieger entweder ganz rechts oder ganz links auf der Abbiegspur ein, jenachdem wo frei ist. Dies bedeutet aber auch, dass ich mich neben einen anderen stelle, wenn der Platz vorhanden ist.
Das bringt mir regelmäßig böses gehupe, wilde Handzeichen und gestern sogar einen dermaßen aufgebrachten Fahrer ein, dass er mit Lenkbewegungen angedeutet hat, mich "rammen" zu wollen. 😰

Nur wer ist im Recht?
Fahrbahnmarkierungen zur Trennung mehrer Spuren in die selbe Richtung gibt es weder auf der Allee noch auf der Abbiegespur, bzw. enden auf der Alleevon unten kommend genau an der Stelle, wo die Abfahrt einmündet.

Danke + Gruß Martin

Gesamt
Bild-1
Bild-2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


Zweispurig ohne Markierung geht in Deutschland gar nicht. Da kommt früher oder später der Rentner im Golf Plus und fährt zickzack vor dir her, damit ja keiner an ihm vorbeikommt.

sind wir nun so weit ? Wenn schon keine "Oberlehrer" sich zu Wort melden wollen, dann wird der thread halt mit Rentnerwitzen vollgemüllt.

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hab ich das jetzt richtig verstanden: die Breite der Straße spielt überhaupt keine Rolle, wenn Ihr nicht aneinander vorbei kommt, sondern die Zugehörigkeit zu einer anderen "Autofahrer-Kaste".

Geht doch nochmal in die Fahrschule, vielleicht gibt's da inzwischen Sonderkurse, z. B. "Überholen von Rentnern und Müttern in unübersichtlichen SUVs durch jugendliche Fahranfänger auf überbreiten Straßen ohne gegenseitige Gefährdung"

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Halten wir also mal die größten Pfeiffen im Straßenverkehr fest (Reihenfolge soll keine Wertung meinerseits sein):
- Rentner
- Junge
- Mittelaltrige
- Touranfahrer
- Skodafahrer

Hoffe ich hab nix übersehen und wir können zum Thema zurückkehren. Momentan bin ich der Meinung daß es durchaus erlaubt is.

Gruß Metalhead

Die Skodafahrer in diesem Fall ein junger VT muss oben stehen.

Aktuell:

Zitat:

Der folgenschwere Unfall hatte sich gegen 07:40 Uhr ereignet. Zu diesem Zeitpunkt war eine Toyotafahrerin die A45 in Fahrtrichtung Gießen auf der linken Fahrspur unterwegs. Zum gleichen Zeitpunkt fuhr ein Skodafahrer an der Anschlussstelle Alzenau Nord auf die Autobahn auf. Nach ersten Erkenntnissen beschleunigte der 25-Jährige zunächst und wechselte dann direkt auf den linken Fahrstreifen, um einen Lkw zu überholen. Dieser Lkw war auf der rechten Fahrspur unterwegs. Anscheinend übersah der Skodafahrer die von hinten kommende Toyotafahrerin, die ein Brems- und Ausweichmanöver durchführte. Die 44-Jährige kam zunächst auf den Mittelstreifen, verlor dann die Kontrolle über ihr Auto und schleuderte über den rechten Straßengraben in ein Waldstück. Dort prallte der Toyota gegen einen Baum und die Frau wurde eingeklemmt.

Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen, die auch durch den Notarzt fortgeführt wurden, verstarb die Frau...

DieDicke: Super Argument. Verrenne dich bitte nicht, sonst könnte man dir Altersstarrsinn vorwerfen 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


DieDicke: Super Argument. Verrenne dich bitte nicht, sonst könnte man dir Altersstarrsinn vorwerfen 😉

Gehe einfach mal in den Keller und versuche mal zu lachen, vielleicht findest Du auch ein wenig Humor, kann auch sein das dein Ironiedetektor mal überholt werden muss.

Man weiß es nicht.🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Oooch, Humor habe ich durchaus. Es ist nur schön, wie der Beißreflex beim Wort "ältere" ausgelöst wird. 😉

Und um Ironie (so es deinerseits denn wirklich welche gewesen sein sollte), deutlich zu machen, gibt es die Dinger hier: 😁😕😎😰🙁😠😮🙄😛😉
Weil man sieht dich so schlecht am PC 😉

P.S.

Zitat:

Stade (ots) - 1. 10-jähriger Radfahrer bei Unfall in Jork verletzt - Polizei sucht Verursacher und Zeugen

Am gestrigen späten Nachmittag gegen 17:00 h kam es in Jork am Kreisel in der Ortsmitte zu einem Unfall, bei dem ein 10-jähriger Radfahrer leichte Verletzungen erlitt. Der Junge war zusammen mit seinem 9-jährigen Freund mit ihren Rädern unterwegs und beide wollte in Höhe der Schlachterei Röhrs die Straße Westerjork in Richtung Altländer Markt über den dorten Zebrastreifen überqueren. Eine aufmerksame Autofahrerin eines silbernen PKW, die aus Richtung Westerjork kam, hielt ordnungsgemäß an. Ein zur gleichen Zeit aus dem Kreisel kommender PKW-Fahrer, der in Richtung Westerjork fahren wollte, erkannte die Situation offenbar aber zu spät und es kam zum Zusammenstoß zwischen Rad und Auto. Fahrer und Beifahrer des Pkw stiegen nach dem Zusammenstoß aus dem Pkw aus und erkundigten sich nach dem Zustand des Jungen. Da dieser aber unter dem Eindruck des Schocks angab es gehe ihm gut stiegen die beiden Männer -ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen- in ihren Pkw und fuhren davon. Auch die Fahrerin des silbernen Autos erkundigte sich bei dem Jungen und fuhr dann anschließend weiter. Nach dem Unfall stellten sich bei dem 10-Jährigen Schmerzen ein so dass er sich im Elbeklinikum in ambulante Behandlung begeben musste. Gegen den unbekannten Verursacher, der als ca. 60 bis 70 Jahre alt und schlank mit Glatze beschrieben werden konnte, wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht und Körperverletzung eingeleitet. Die Polizei Jork sucht nun den Unfallfahrer sowie seinen Beifahrer mit Brille und kurzen gelockten Haare und die Fahrerin des silbernen PKW als wichtige Zeugin.

Wer die meisten Fälle, in denen Junge/Alte andere schädigen, findet, gewinnt. 😁

*räusper*

Kann ich aus dem ganzen Geschriebenen nun also Folgendes kurz und knapp ableiten, bzw. mitnehmen? Auf einer gefühlt ausreichend breiten Fahrbahn für den zweispurigen Verkehr kann jeder VT fahren wie er möchte und im Schadenfall bekommt jeder Unfallbeteiligte 50% Schuld?

Ist das nicht schön?
Sobald mal eine Mittelmarkierung fehlt (kommt öfter mal vor, besonders an Baustellen), reagiert der deutsche Durchschnittsautofahrer völlig hilflos.
Die einen fahren Zickzack, die anderen in der Mitte (das mit Abstand häufigste Phänomen, selbst dort, wo das eindeutig idiotisch ist), ein Dritter wird immer langsamer und ist nur noch mit Gucken beschäftigt...

Wir sind es dermaßen gewöhnt, dass man uns JEDE Selbstverantwortung abnimmt, dass wir nicht in der Lage sind, mitzudenken. Sicherlich auch mangels Übung LOL.

Gegenüber unseren europäischen Nachbarn, die das problemlos kognitiv auf die Reihe kriegen, ist das schon peinlich, nicht wahr?

k-hm

Zitat:

@_PROboarder schrieb am 23. Dezember 2014 um 12:25:14 Uhr:


Kann ich aus dem ganzen Geschriebenen nun also Folgendes kurz und knapp ableiten, bzw. mitnehmen? Auf einer gefühlt ausreichend breiten Fahrbahn für den zweispurigen Verkehr kann jeder VT fahren wie er möchte und im Schadenfall bekommt jeder Unfallbeteiligte 50% Schuld?

Nein, es gilt grundsätzlich erstmal das Rechtsfahrgebot.

@TE

Zur Klärung dieser Frage dürfte auch die in einem anderen Thema verlinkte Verwaltungsvorschrift zur StVO sein.

Interessant wird die Frage aber u. U. dann, wenn man eine normale Landstraße betrachtet, die über gar keine Markierungen verfügt; theoretisch dürfte diese ja dann nur einspurig befahren werden dürfen, also quasi eine Einbahnstraße sein?

Wie also kann etwas als Allgmein definiert sein, was real als Allgemein gar keine Verwendung findet, weil es bspw. im konkreten Fall gar nicht praktikabel wäre, wo aber u.U. keine Ausnahme von der Regel formuliert worden ist?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. Dezember 2014 um 16:33:16 Uhr:


@TE

Zur Klärung dieser Frage dürfte auch die in einem anderen Thema verlinkte Verwaltungsvorschrift zur StVO sein.

Interessant wird die Frage aber u. U. dann, wenn man eine normale Landstraße betrachtet, die über gar keine Markierungen verfügt; theoretisch dürfte diese ja dann nur einspurig befahren werden dürfen, also quasi eine Einbahnstraße sein?

Wieso das denn? Es gilt das Rechtsfahrgebot, dann klappt es auch mit dem Gegenverkehr...

Problematisch sind höchstens 2 unmarkierte Spuren in die gleiche Richtung - und da vor allem im Kreuzungsbereich für Abbieger. Die Unfallgefahr, wenn einzelne VT nicht rechtzeitig blicken, dass mehrspurig abgebogen wird, wäre dort ein Problem.

Ohne alle Meinungen gelesen zu haben , möchte ich mal die Rechtsprchung zudiesem Thema bemühen .
Hervorgegangen aus den Erläuterungen zu § 7 STVO -Benutzung der Der Fahrstreife durch Kraftfahrzeuge -.
Ein anerkannter Komentator -Roland Schurig - in - STVO Kommentar Kirschbaumverlag- hat die Rechtssprechung der OLGs bemüht -
Diese sagen : mal etwas gekürzt ( Zitat)
Teil einer Fahrbahn , den ein mehrsp. Fahrzeug , orientiert an der max. Breite von 2,55 m einschl. eines Sicherheitsabstandes benötigt, sollte innerhalb von Ortschaften etwa 3m betragen , außerhalb 3,5 m .
Fahrbahnmarkierungen sind nicht nötig .
Eine 5m breite Richtungsfahrbahn hat deshalb nur einen Fahrstreifen .(!)
Auch rechtlich verständlich , einerseits dürfen zwei PKW wohl nebeneinanderfahren , müssen aber einen Abstand einhalten , sind aber andererseits nicht durch die Markierungen gegeneinander geschützt , soweit es die Rechtssprechung erlaubt . Zwei Lkw können sich nicht darauf berufen , denn für sie reicht der Platz vonvornherein nicht , deshalb auch keine Ausweisung durch Fahrstreifen.
Zitat Ende .

Wichtig bei unmarkierten Fahrstreifen auch: Hier ist rechts überholen innerorts NICHT grundsätzlich erlaubt! Zwar gibt es eine Vorschrift, nach der das Rechtsfahr / Linksüberholgebot innerorts nicht gilt. Das gilt aber ausdrücklich nur dort, wo es mehrere MARKIERTE Fahrstreifen in die eigene Richtung gibt.

CV 6 , dann hättest du gleich noch dazu sagen müssen,sonst fehlt wieder etwas .:
Die freie Wahl des Fahrstreifens gilt nur innerhalb von Ortschaften auf Straßen die keine Autobahnen sind und für
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse .

Ein Womo mit mehr als als 3,5t zGem. muss sich wieder hinten anstellen .
Giovanni.

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