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Zweiklang-Fanfare montiert-war kinderleicht!

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 7. Januar 2012 um 21:38

Liebes Mitrate-Team,

erstmal "Frohes Neues"!

Gestern habe ich mir beim Freundlichen ein bisschen Arbeit für's Wochenende mitgenommen.

Eins davon die Zweiklang-Fanfare (34,00EUR) als Zübehör.

Zum Einbau muss man lediglich eine Seite des Frontpanels abmontieren,

die Front lässt sich weit genug aufbiegen um an alles Relevante zu gelangen.

-links vom Kühler an der bestehenden Hupe (Hochton) das Kabel abziehen

-das mitgelieferte Verteilerkabel aufstecken

-fahrzeugseitiges Kabel ebenfalls in das Verteilerkabel aufstecken

-die neue Hupe (Tiefton) rechts vom Kühler an den vorhandenen Schrauben (Außenvielzahn 14er)befestigen

-Verteilerkabel auf die neue Hupe aufstecken

-Verteilerkabel mit Kabelbindern sichern

-alles wieder zusammenbauen

Jetzt hupt es sich endlich ernstzunehmend laut. Und außerdem sehen zwei Hupen einfach besser aus!

Viel Spaß bei der Diskussion

Marcellus

Beste Antwort im Thema

Wo kein KLäger ist da ist auch kein Richter... fertig will sagen damit nett vor der Exercutiven rumfahren und auf den Kopf kommen ... ansonnsten vielleicht voher vor dem Tüv umklemmen .... den Rest in Germany interesiert es nicht ... klingt komisch ist aber ....

mein Tip ------ freie Fanfaren für freier Würger.....

Gruss

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Hy,

Ich habe mir aus Amerika eine John - Boy Walton Hupe geordert und die in den Smart 451 verbaut .... der Klang ist ein echter Hinhörer und Schmunzler.... will sagen Hupen machen Leute .... man(n) muss doch nur mal ein bischen Nachdenken......

Gruss

Hallo & wenn auch ein wenig spät - aucheinfrohesneues :o)

Also ich finde meine "Kinderhupe" beim Smart auch ein wenig.......na sagen wir mal unagenehm und da ich als weibliches Wesen nicht viel Ahnung habe (jaaaa es stimmt ) frage ich einfach mal so: wo bekomme ich denn eine solche "vernünftige" Hupe her und wenn mir jemand sagen kann worauf ich beim Kauf achten muss, wäre ich dankbar ;).

(Das war ja ein langer Satz ;o)

Vielen Dank schon mal im Voraus& einen schönen Sonntag euch noch.

LG

Zitat:

Original geschrieben von SmarTina666

...und wenn mir jemand sagen kann worauf ich beim Kauf achten muss, wäre ich dankbar ;).

Du mußt auf jeden Fall darauf achten, daß es keine Zweiklang-Fanfare ist, wie weiter oben beschrieben, denn die sind in Deutschland gemäß § 55 StVZO nicht zulässig.

Mehr dazu hier:

§55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Steh ich auf dem Schlauch???

Warum nicht zugelassen?

Wo kein KLäger ist da ist auch kein Richter... fertig will sagen damit nett vor der Exercutiven rumfahren und auf den Kopf kommen ... ansonnsten vielleicht voher vor dem Tüv umklemmen .... den Rest in Germany interesiert es nicht ... klingt komisch ist aber ....

mein Tip ------ freie Fanfaren für freier Würger.....

Gruss

Also ich bin mir 100%ig sicher, dass 2 und auch 3 Klang Fanfaren in Deutschland erlaubt sind. Steht ja auch ganz eindeutig in dem oberen Auszug aus der StVO.

Den Smart kann man werkseitig mit 2 Klangfanfaren bestellen, oder wie o.g. die Tieftonfanfare beim SC kaufen und dann zur Hochtonfanfare zusätzlich verbauen. Was nicht erlaubt ist, dass die Fanfaren ihre Tonlage oder ihre Tonfolge ändern. Ich kann die original Tieftonfanfare empfehlen, habe ich selbst nachgerüstet, jetzt hört es sich nach einem richtigen Auto an und das beste man muss nichts basteln.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

§55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen

(1) ....Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

Ich zitiere mich nochmal selbst aus dem oben genannten Paragraphen. Der obige Satz ist der entscheidende, der Mehrklang-Fanfaren verbietet.

Allen erst einmal VIELEN DANK :-) ......mich interessiert allerdings wieso gibt es dann bei Smart die "Original" Zweiklangfanfare wenn sie doch nicht erlaubt sein sollte? ? Die ist mir allerdings mit 35 € ein bissl zu teuer, gibt es da Alternativen?

LG :-) & einen schönen Tag gewünscht.

am 16. Januar 2012 um 9:24

Hi SmarTina666,

die bei Smart angebotenen Hupen kannste bedenkenlos einbauen. Eine Alternative

wäre evtl. http://www.valkmotorparts.de/producten.php. Ich habe mir die Stebel Nautilus Compact Tuning Schwarz gegönnt für 71,5€. Die ist auch herrlich leise im Betrieb :D. Wird im kommenden Frühling eingebaut und zwar unabhängig zur Serientröte. Sie wird separat mit Relais und Taster angesteuert.

P.S. mit Texten aus der STVO könnt ihr meine Luftpumpe im Smart aufladen :D.

Gruß Andreas

Vielen Dank Waffentechnik, ich glaube nun hab ich alles beisammen ;-) und im Frühjahr wird umgerüstet.

...jetzt muss ich aber los, der "Einsatz" für die Umrüstaktion muss verdient werden.

LG & Danke & einen erfolgreichen Wochenstart an alle

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

§55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen

(1) ....Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

Ich zitiere mich nochmal selbst aus dem oben genannten Paragraphen. Der obige Satz ist der entscheidende, der Mehrklang-Fanfaren verbietet.

Und ich zitiere dich nochmal :-)

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist.

Ein Akkord besteht aus mehr als einem Ton, wie viele Töne kommen aus einem Horn? ;-)

Ergo = ERLAUBT!

Zitat:

Original geschrieben von amadeus87 [/i

Ein Akkord besteht aus mehr als einem Ton, wie viele Töne kommen aus einem Horn? ;-)

Ergo = ERLAUBT!

Eben. Eine Folge von Tönen ist verboten, also legal kein "la cucaracha" auf deutschen Straßen. Aber Zweiklangfanfaren, gleichzeitig, die sind natürlich erlaubt.

Zweiklang-Tröten bestehen häufig aus 1x 325Hz und 1x aus 500Hz und sind im zeitgleichen Dualbetrieb natürlich erlaubt!

-:)

Nur eben nicht im Wechselbetrieb hintereinander!

Also:

TAAA + TÜÜÜ auf einmal ist völlig legitim!

Wo hingegen:

Erst TAAA + dann TÜÜÜ nur für ganz bestimmte Verkehrsteilnehmer reserviert sind!

-:)

tschüss dann

Nico

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