Zweifelhaftes Bußgeld wegen Parken auf Behindertenparkplatz?
Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Meinung einholen. Leider habe ich heute ein Bußgeld wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz bekommen. Meiner Meinung nach stehe ich aber nicht mehr auf diesem, da rechts von meinem Auto ausreichend Platz für zwei weitere Fahrzeuge vorhanden ist. Wie seht ihr den Fall?
Viele Grüße
47 Antworten
Zitat:
@wolfgangbiehk schrieb am 16. Dezember 2022 um 18:51:47 Uhr:
Wieso bekommst du ein Bußgeld? Wenn du die Verwarnung ignoriert hast, bist du selbst Schuld. Du stehst auf einem von zwei Plätzen, damit wäre die Verwarnung rechtens.
Mit Bußgeld meine ich selbstverständlich das Verwarngeld...
Verwarngeld von 55,- €? Da kannst du zwar drum rumkommen, so dass du nur 23,50 € für Gebühren und Auslagen zahlen musst. Fraglich aber, ob sich der Aufwand lohnt, sich vor dem Verwarngeld zu drücken.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. Dezember 2022 um 19:23:41 Uhr:
..... sich vor dem Verwarngeld zu drücken.Gruß
Uwe
Es geht dem Kollegen nicht darum sich vor dem Verwarngeld zu drücken sondern er hat nur gefragt ob es rechtens ist.
r
Ja und, deshalb kann man doch trotzdem den Hinweis geben, dass dies möglich ist.
Gruß
Uwe
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mal nebenbei: selbst wenn das keine Behindertenparkplätze wären.. dass mit den "für 2 Autos ausreichend Platz" ist ziemlich realitätsfern, jedenfalls ab Mittelklasse aufwärts.
Rein passen vielleicht zwei, gescheit ein/aussteigen kann dann aber keiner mehr, höchstens über die Heckklappe 😉
Schreibe das nur, weil manche sich die Platzverhältnisse vor Ort ab und zu etwas "schönkonstruieren".
Es fährt nicht jeder einen winzigen VW-Up.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. Dezember 2022 um 18:13:10 Uhr:
Und gescheite Bodenmarkierungen die man auch bei solchen Verhältnissen noch erahnen kann.
Man könnte bei allen Behindertenparkplätzen grundsätzlich eine eigene Bodenfarbe einführen, bspw. Blau, die es ja mit Rot für manche Radwege auch hat.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2022 um 16:51:42 Uhr:
Der TE könnte mal ein Foto der Gesamtsituation einstellen. Da würde man wahrscheinlich sehen, dass der linke Platz neben dem Fahrzeug auch mit einem Randstein eingefasst ist. Dann braucht man auch keine weiteren Markierungen oder Meldungen an die zuständige Stelle zu machen.
Nö, das ist garantiert nicht so.
Deshalb steht ja zur Erläuterung, daß es zwei Plätze sind, und die restlichen xx Plätze links davon sind normale Parkplätze.
Die ganzen Spekulationen helfen nicht weiter, sondern entscheidend sind die Bodenmarkierungen.
Besser und vor allem eindeutig wären zwei Verkehrszeichen und eine eindeutige Bodenmarkierung. Der Abstand vom Schild nach rechts zum Bordstein ist ja relativ klar - doch wie weit muss der Abstand links vom Schild sein? Logisch - mindestens so weit wie rechts vom Schild. Aber mal eherlich - wer soll das als nicht betroffener Verkehrsteilnehmer verstehen (wie z.B. der TE).
Es gibt da als Empfehlung die EAR (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs), da variieren die Breiten zwischen 3,90m für einen einzelnen Parkstand in Randlage (im Foto rechts vom Schild), den schon genannten 3,50m bei Einzelparkständen und 2 x 2,50m + 1m Bewegungsfläche - also 6m für Doppelparkstände.
Wer auf dieser Grundlage mit 3m Abstand links neben dem Schild parkt bekommt womöglich trotzdem ein Knöllchen, weil die Überwachungskraft von 3,50m ausgeht. Und das kann eigentlich nicht sein.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 16. Dezember 2022 um 20:18:23 Uhr:
mal nebenbei: selbst wenn das keine Behindertenparkplätze wären.. dass mit den "für 2 Autos ausreichend Platz" ist ziemlich realitätsfern, jedenfalls ab Mittelklasse aufwärts.
Rein passen vielleicht zwei, gescheit ein/aussteigen kann dann aber keiner mehr, höchstens über die Heckklappe 😉
Schreibe das nur, weil manche sich die Platzverhältnisse vor Ort ab und zu etwas "schönkonstruieren".
Es fährt nicht jeder einen winzigen VW-Up.
Ich bin selbst betroffen. Die Behindertenparkplätze sind zwar in aller Regel breit genug für uns. Mein Prius ist mit seinen 4,46 Metern aber schon oft zu lang, wenn Rollstuhl oder Rollator im Kofferraum liegt und dort ein- und ausgeladen werden muß.
Zitat:
@Brot-Herr schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:48:42 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 16. Dezember 2022 um 20:18:23 Uhr:
mal nebenbei: selbst wenn das keine Behindertenparkplätze wären.. dass mit den "für 2 Autos ausreichend Platz" ist ziemlich realitätsfern, jedenfalls ab Mittelklasse aufwärts.
Rein passen vielleicht zwei, gescheit ein/aussteigen kann dann aber keiner mehr, höchstens über die Heckklappe 😉
Schreibe das nur, weil manche sich die Platzverhältnisse vor Ort ab und zu etwas "schönkonstruieren".
Es fährt nicht jeder einen winzigen VW-Up.
Ich bin selbst betroffen. Die Behindertenparkplätze sind zwar in aller Regel breit genug für uns. Mein Prius ist mit seinen 4,46 Metern aber schon oft zu lang, wenn Rollstuhl oder Rollator im Kofferraum liegt und dort ein- und ausgeladen werden muß.
Hinter einem Behindertenparkplatz wird wohl niemand parken. Daher ist diese Aussage nicht relevant.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:22:48 Uhr:
Zitat:
@Brot-Herr schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:48:42 Uhr:
Ich bin selbst betroffen. Die Behindertenparkplätze sind zwar in aller Regel breit genug für uns. Mein Prius ist mit seinen 4,46 Metern aber schon oft zu lang, wenn Rollstuhl oder Rollator im Kofferraum liegt und dort ein- und ausgeladen werden muß.Hinter einem Behindertenparkplatz wird wohl niemand parken. Daher ist diese Aussage nicht relevant.
Mann mann, er meinte natürlich einen längs verlaufenden Parkplat, z.B. am Straßenrand....
Zitat:
@nogel schrieb am 17. Dezember 2022 um 08:31:06 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2022 um 16:51:42 Uhr:
Der TE könnte mal ein Foto der Gesamtsituation einstellen. Da würde man wahrscheinlich sehen, dass der linke Platz neben dem Fahrzeug auch mit einem Randstein eingefasst ist. Dann braucht man auch keine weiteren Markierungen oder Meldungen an die zuständige Stelle zu machen.Nö, das ist garantiert nicht so.
Deshalb steht ja zur Erläuterung, daß es zwei Plätze sind, und die restlichen xx Plätze links davon sind normale Parkplätze.
Die ganzen Spekulationen helfen nicht weiter, sondern entscheidend sind die Bodenmarkierungen.
1. Wieso ist es garantiert nicht so?
2. Wieso bedarf es einer Bodenmarkierung?
Wenn die Einbuchtung nur für Behinderte gedacht ist, dann ist es doch logisch, wenn man sich die Markierung der Parkplätze sparen will, einfach den Hinweis für 2 Parkplätze anbringt. Der Pfosten steht ja eh schon da.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:22:48 Uhr:
Zitat:
@Brot-Herr schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:48:42 Uhr:
Ich bin selbst betroffen. Die Behindertenparkplätze sind zwar in aller Regel breit genug für uns. Mein Prius ist mit seinen 4,46 Metern aber schon oft zu lang, wenn Rollstuhl oder Rollator im Kofferraum liegt und dort ein- und ausgeladen werden muß.Hinter einem Behindertenparkplatz wird wohl niemand parken. Daher ist diese Aussage nicht relevant.
Bist du ein Betroffener und hast einschlägige Erfahrungen mit Behindertenparkplätzen gesammelt?
Ich könnte hier unfassbare Rücksichtslosigkeiten von Menschen ohne Handikap reflektieren. Das gehört aber nicht zum Thema.
Hast du keine Erfahrungungen, dann stelle bitte deine Ahnungslosigkeit nicht hier in den Vordergrund.
Bei dem Bild ist das Problem das der geneigte Betrachter leider die dort gegebene Gesamtsituation nicht erfassen und somit auch nicht eindeutig beurteilen kann.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:36:36 Uhr:
1. Wieso ist es garantiert nicht so?Zitat:
@nogel schrieb am 17. Dezember 2022 um 08:31:06 Uhr:
Nö, das ist garantiert nicht so.
Deshalb steht ja zur Erläuterung, daß es zwei Plätze sind, und die restlichen xx Plätze links davon sind normale Parkplätze.
Die ganzen Spekulationen helfen nicht weiter, sondern entscheidend sind die Bodenmarkierungen.
2. Wieso bedarf es einer Bodenmarkierung?
Wenn die Einbuchtung nur für Behinderte gedacht ist, dann ist es doch logisch, wenn man sich die Markierung der Parkplätze sparen will, einfach den Hinweis für 2 Parkplätze anbringt. Der Pfosten steht ja eh schon da.
Zu 1.: habe ich scho geschrieben,warum das so ist, außerdem hatte es der TE selbst schon gesagt (einfach vor dem Posten LESEN)
zu 2.: siehe zu 1.. Denn die Einbuchtung IST nicht nur für Behinderte, sondern es geht links weiter (einfach vor dem Posten LESEN)