Zweifelhafter Unfall und die Folgen bzw fragen dazu

Zuersteinmal ein herzliches Hallo,
Ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage...

Ich hatte im Februar an einem Sonntag Morgen Polizei Besuch...angeblich hätte ich einen Unfall verursacht..soweit so gut..habe den Beamten meine daten gegeben und das Fahrzeug besichtigen.lassen...ich habe nichts von einem.Unfall bemerkt ..ich soll ein Auto beim uberholvorgang gestreift haben...das kann gar nicht sein da es extrem geschneit hat und überholen.an sich gar nicht möglich war...hatte später einen Termin zurneuten spurensicherung denn ich auch wahrgenommen habe...nun habe ich zwischenzeitlich den rechten kotflugel aufgrund rost Schäden gewechselt..nun hatte ich weiteren rost auf beiden Seiten des. Fahrzeugs beseitigt da ich dachte die Polizei hat alles aufgenommen ..nun ein Viertel Jahr später will die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen von meinem Wagen der keine Schäden mehr aufweist und ich solle doch bitte ein Viertel Jahr später den kotflugel mitbringen...nun meine Frage gibt es fristen oder Gesetze wann man on solchen Fällen reparieren darf??? Auch war ausreichend Zeit nachdem ominösen Unfall das Auto zu begutachten..wie gesagt einen Unfall habe weder ich noch 3weitere Insassen bemerkt auf den schaden bin ich erst durch die Polizei aufmerksam geworden .es ist ein 5cm und Ca. 3mm breite.. ich hoffe ihr könnt helfen...falls es sich schlecht lesen lässt...per Handy ist es bissl kompliziert gemacht 😉

Beste Antwort im Thema

Nein, Du musst nix aufheben. Und ich muss mir solche Räuberpistolen auch nicht antun. Hier sieht man den Wald vor lauter Trollen nicht mehr...

Wenn Du meinst, Du kannst Gutachter, Staatsanwaltschaft  und auch sonst alle um dich herum verarschen, musst du vermutlich früher aufstehen.

Suzi zu verkaufen

33 weitere Antworten
33 Antworten

Soweit richtig...ich habe auf der ganzen Fahrt Zeugen im Fahrzeug gehabt...darüber hinaus haben wir nur auf der Autobahn überholt jedoch nicht auf der verschneiten Landstraße wo es passiert sein soll...und das man diese Strecke zum Bad nehmen muss weil umliegende Strassen schlecht passierbar waren konnte sich die Dame sicherlich denken ...meine Vermutung..
Sie wird beim parken an mein Auto gefahren sein und will es mir in die Schuhe schieben...das Kennzeichen kann sich auch.jeder notieren wie er möchte leider gibt es am besagten Parkplatz keine Kameras um.meine These zu stützen...auf der ganzen Strecke von 100km waren lediglich 50km Autobahn geräumt der restliche Teil Landstraße war so verschneit das man gar nicht überholen hätte können.ohne dabei einen Abflug zu machen da nur eine von zwei Spuren geräumt war (4spurige Landstraße bauliche Trennung) ...zumal dann ab der Landstraße eh der Verkehr so wenig war das man.nicht.überholen.müssen weil schlichtweg niemand da war ..ich muss auch.nicht erklären woher die lackspuren sind wenn ich es nicht weiß 😉 sollte diese Masche vor Gericht ziehen die der Gegner versucht durchzusetzen kann das ja absofort jeder so machen mal sehen wie lange die Versicherungszahlungen im.bezahlbarem Rahmen bleiben....

Und auf dem Heimweg war es 22uhr und paar zerquetschte...da sind wir zusammen.mit zwei anderen Autos ais dem Freundeskreis Kolonne Gefahren ...hier war ich das 2te.Fahrzeug ...sprich hätte ich hier.überholt hätte es jemand.gesehen und mir was gesagt wenn ich es nicht mitbekommen.hätte

Hallo,

dann würde ich, unabhängig davon ob die Staatsanwaltschaft das von Amts wegen irgendwann tut, selber Strafanzeige gegen die Dame stellen.

Liebe Grüße
Herbert

Von der Sache her habe ich eigentlich gar keine Lust auf einen ewigen rechtstreit....aber wenn es sich nicht vermeiden lässt werde och das wohl tun.müssen

Ähnliche Themen

Es gibt Neuigkeiten...nachdem ich mit dem Gutachter telefoniert hatte und mir gesagt wurde das das Auto nicht mehr besichtigt werden muss wenn der schaden repariert ist hat mich heute der Gutachter heute erneut angerufen und wollte das Auto doch sehen...zwischenzeitlich ist aber das Fahrzeug aufgrund seines alters zusammen gebrochen...sprich die Querelenkeraufnahme ist weggerostet und ich habe das Fahrzeug verschrottet weil es finanziell zu aufwendig gewesen wäre zu reparieren...angeblich wurde der Brief am 22.7 abgeschickt da war das Fahrzeug noch fahrbereit...es kam aber kein Brief bei mir an das das Fahrzeug doch besichtigt werden soll...der Gutachter war auch relativ unfreundlich...bin ich verpflichtet das Schrott Auto aufzuheben???ich persönlich hatte auch keine Möglichkeit das Fahrzeug irgendwo unterzubringen...

Nein, Du musst nix aufheben. Und ich muss mir solche Räuberpistolen auch nicht antun. Hier sieht man den Wald vor lauter Trollen nicht mehr...

Wenn Du meinst, Du kannst Gutachter, Staatsanwaltschaft  und auch sonst alle um dich herum verarschen, musst du vermutlich früher aufstehen.

Suzi zu verkaufen

Das Auto wurde als schlachter verkauft....und verschrottet von demjenigen der es gekauft hat....wo wird jetzt jemand verarscht?
Nun ja mittlerweile bin ich Fußgänger. ...erst seit Januar. ... wegen dieser sache und wurde angeklagt wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehrs????
Interessant ist das der entzug der fahrerlaubnis erst 10monate nach dem vorfall angeordnet wurde....auch nicht ganz koscher....Verhandlung soll im Mai sein....bis dahin vorläufig zu Fuß was mich jetzt dummerweise Arbeitslos macht....
Ich werde berichten

Zitat:

Original geschrieben von trabantrs801


Das Auto wurde als schlachter verkauft....und verschrottet von demjenigen der es gekauft hat....wo wird jetzt jemand verarscht?

Glücklicherweise nirgends.

Es hat ja nun alles den Gang genommen, der angebracht war.

Und viel laufen soll ja auch fit halten.

Wo ist das bitte gerechtfertigt. ...es ist nichts bewiesen....es gibt keine fakten nur Vermutungen. Das auto habe ich verkauft weil ich kein platz dazu hatte mir den schrott vor die Tür zu stellen. ...das ist auch völlig legitim. ...als verbitte ich mir solche Äußerungen.
...sachdienlich sind sie nämlich nicht. ...hier noch ein bild von der weggebrochenen aufnahme damit ich mich nicht als Lügner hinstellen lassen muss....

Wenn ICH in einem schwebendern Verfahren den Vergehen, die du hier schilderst beschuldigt würde, fände ich es sinnvoller mich juristisch Beraten zu lassen und die Füße still zu halten, anstatt mich in einem Internetforum um Kopf und Kragen zu reden.
Aber zum Glück kann das ja jeder halten wie er möchte, gell?

Naja, das wäre das beste gewesen, bei so einer Sache direkt zum Anwalt zu gehen, hat mein Vater auch gemacht. Das Verfahren wurde hinterher auf eigene Kosten eingestellt. Allerdings muss man dazu sagen, dass es nur eine Vermutung war, dass der Bus die Mülltonne umgenietet hat, und das ein Bus überall Kratzer etc. hat, ist jedem der in dieser Stadt wohnt klar, dann kamm noch dazu, dass der herr eine 10 Meter Mauer neu gestappelt haben wollte, weil angeblich 3 Steine runtergefallen sind, die Lose an der Mauer gestappelt waren, der Müll aus der Mülltonne, die ja angeblich erst in die Mauer gedrückt wurde, dann lag sie auf der Strasse. Selbst die Polizei wußte nicht mehr wirklich viel und der Mann wollte die Mauer hinterher auch dreimal ersetzt haben, weil angeblich drei Busse in die Mauer gefahren sind, allerdings hat es Ihn nicht wirklich interessiert, dass dort irgendwann mal Geld kommt, selbst nach 6 Monaten hat er nicht gefragt, wo den das Geld bleibt. Desweiteren waren am Anfang der Mauer, wo die Steine angeblich runtergefallen waren auch keine Lackspuren, die ja angeblich auch vorhanden waren. Dem Staatsanwalt war es irgendwann zu bunt und hat es eingestellt und der Mann bekam sicherlich noch Ärger. Mann muss auch dazu sagen, die Mülltonne stand auf der Speerfläche

Wie gesagt, wenn man beschuldigt wird, eine Fahrerflucht begannen zuhaben, immer zum Anwalt, den sonst passiert es wie bei Dir TE, dass der Führerschein weg ist.

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981



Wie gesagt, wenn man beschuldigt wird, eine Fahrerflucht begannen zuhaben, immer zum Anwalt, den sonst passiert es wie bei Dir TE, dass der Führerschein weg ist.

Ich sollte doch noch eine Nebenerwerbskanzlei betreiben. Das Vertrauen in die Anwaltschaft ist offenbar größer als in Mahatma Gandhi und den Papst zusammen.

Twelfe, wie siehts aus? Wollen wir was machen?
Mandanten lassen wir uns von dem verrückten Dellenklopfer zuschustern. Dafür kriegt er eine Flasche Schnaps zu Weihnachten... Der Rest kommt über MT...

😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981



Wie gesagt, wenn man beschuldigt wird, eine Fahrerflucht begannen zuhaben, immer zum Anwalt, den sonst passiert es wie bei Dir TE, dass der Führerschein weg ist.
Ich sollte doch noch eine Nebenerwerbskanzlei betreiben. Das Vertrauen in die Anwaltschaft ist offenbar größer als in Mahatma Gandhi und den Papst zusammen.

Twelfe, wie siehts aus? Wollen wir was machen?
Mandanten lassen wir uns von dem verrückten Dellenklopfer zuschustern. Dafür kriegt er eine Flasche Schnaps zu Weihnachten... Der Rest kommt über MT...

😁

😁 Das wäre eine Firma mit Zukunft 😁

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass man in Wuppertal nicht mal nen Einspruch ohne Anwalt machen sollte, den hier sind Autofahrer die böseste Gesellschaft überhaupt. Da wird 2 mal die Woche ein Auto auseinander genommen, nur weil es gepflegt und Ordnungsgemäß getunt ist. Ohne Anwalt wäre wir bei der angeblichen Unfallflucht (6 Monate Führerscheinentzug, für einen Busfahrer das Aus im Beruf)nicht weit gekommen, genauso wenig haben wir es selbst geschafft trotz Zeugen, dass mein Vater an einem Tag nicht unrechtmäßig überholt hat, bzw. er überhaupt nicht unterwegs war. Da gab es sogar eine Hausdurchsuchung und oh, dass Motorrad war weder gelb, noch gab es eine rote Lederkombi, nach der Durchsuchung wurde das Verfahren dann doch eingestellt.
Aber erstmal hieß es 140 Euro, drei Punkte und das wollte man auch nicht einstellen.
In manchen Dingen geht es ohne Anwalt, aber da wo man den Führerschein verliert sollte man doch einen Anwalt aufsuchen.
Davon mal ab können Anwälte Zeit schinden. Es gibt Dinge da braucht es keinen Anwalt, wie z.B. bei Unfällen, da geh ich auch erst nach ca. 6 Monaten hin, wenn die Versicherungen sich querstellt, vor allem wenn man in ein geparktes Auto fährt, ich glaube, da kann sich die Versicherung finden wie sie will, der Schaden muss von denen bezahlt werden, aber bei Fahrerflucht würde ich nicht ohne Hilfe mich mit dem Staatsanwalt anlegen, da würde ich immer sofort zum Anwalt gehen.

Bei Ermittlungen wegen einer Straftat gegen mich würde ich im Gegensatz zu "Bääh, die haben mir einfach meine Verbringungskosten um 5% gekürzt" ebenfalls rechtlichen Beistand konsultieren.
Hier bringt man sich manchmal schon mit einer unüberlegten Aussage in die Bredouille.
Trotzdem scheint Wuppertal ja ein heißes Pflaster zu sein. Was dir offenbar im halben Jahr passiert ist mir im ganzen Leben noch nicht zugestoßen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen