Zweifel nach Auffahrunfall
Hallo Zusammen,
gestern ist meine Partnerin (versichert) mit unserem Auto rückwärts auf ein Auto gefahren. Der Geschädigte stand hinter ihr an der Ampel, sie wollte eine Einfahrt frei machen und hat ihn nicht gesehen. Das sie Schuld war ist unbestritten. Die Geschwindigkeit war extrem gering.
Am Unfallort wurden Bilder gemacht. Leider im Dunkeln und bei nassen Fahrzeugen, also recht schlechte Aufnahmen.
Gestern schickte mir der Geschädigte Bilder von seiner Stoßstange, welche meiner Meinung nach nicht zum Schaden an unserem Auto passt. Dazu kurz beide Schadensbilder. An unserem A4 ist mittig, die am weitesten am Heck herausstehende Dekorleiste, eine 4x4mm stelle nicht mehr klavierlack schwarz sondern grau. Ansonsten sehe ich an unserem Auto überhaupt keine Beschädigung am Heck.
Das Schadensbild beim Geschädigten, seiner Meinung und seiner Bilder nach, ist ein seitlich auslaufender Kratzer (wie wenn frontal drauf gefahren wird?) und ein Lackabplatzer über dem Kennzeichen (unser Auto hätte ja zuerst am Kennzeichen angesetzt und nicht die 5cm weiter hinten) was für mich nach einem klassischen Steinschlag aussieht.
Wie gesagt nicht falsch verstehen. Die Schäden durch den Unfall zahle ich selbstverständlich und schnellstmöglich (bzw. lass sie durch die Versicherung zahlen). Aber ich habe irgendwie keine Lust sein Auto auf meine Kosten zu restaurieren.
Ich wollte mich heute einmal mit ihm treffen und auch mal mit dem Zollstock schauen ob die beiden Fehlerbilder zueinander passen, vielleicht täusch ich mich auch aufgrund der Bilder.
Habt ihr Tipps wie ich am besten vorgehe? Wenn meine Zweifel bleiben würde ich ihm diese offen auch sagen. Kümmert sich um die fachmännische Einschätzung dann die Versicherung bzw. deren Gutachter? Oder wie läuft das jetzt am besten?
Danke im voraus,
Christian
42 Antworten
Sorry, jetzt steh ich auf der Leitung 😁
Fakt ist, ich möchte das für den Geschädigten der Schaden ordentlich bezahlt wird, bzw. er ihn reparieren lassen kann. Ich will nur nicht das er Altschäden auf den Tisch legt und behauptet, dass diese durch den Unfall entstanden sind. Ich beschwer mich ja nicht wenn den Schaden die Versicherung reguliert. Ich kann ja nur Zweifel äußern, wenn die Versicherung aber sagt hier ist alles klar, dann akzeptier ich das ja auch.
Wie soll denn dein Versicherer den korrekten Schaden ermitteln, wenn er die Kausalität nicht überprüfen kann? Diese hat doch im Nachgang nur noch im besten Fall einen Schadengutachten im ungünstigsten Fall einen KVA oder eine Reparaturkostenrechnung.
Ich habe doch schon weiter oben beschrieben, dass in diesem Fall eine Gegenbüberstellung beider Kollisionsparter im unreparierten Zustand die beste Option ist um ale Zweifel auszuräumen.
Nun Verstanden? 🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:44:03 Uhr:
@ChrisA4B8
Sorry, jetzt steh ich auf der Leitung 😁
Fakt ist, ich möchte das für den Geschädigten der Schaden ordentlich bezahlt wird, bzw. er ihn reparieren lassen kann. Ich will nur nicht das er Altschäden auf den Tisch legt und behauptet, dass diese durch den Unfall entstanden sind. Ich beschwer mich ja nicht wenn den Schaden die Versicherung reguliert. Ich kann ja nur Zweifel äußern, wenn die Versicherung aber sagt hier ist alles klar, dann akzeptier ich das ja auch.
[/quoteWie soll denn dein Versicherer den korrekten Schaden ermitteln, wenn er die Kausalität nicht überprüfen kann? Diese hat doch im Nachgang nur noch im besten Fall einen Schadengutachten im ungünstigsten Fall einen KVA oder eine Reparaturkostenrechnung.
Ich habe doch schon weiter oben beschrieben, dass in diesem Fall eine Gegenbüberstellung beider Kollisionsparter im unreparierten Zustand die beste Option ist um ale Zweifel auszuräumen.
Nun Verstanden? 🙂
Nicht vollends, aber ich denke der Tenor stimmt überein:
1. wer einen Schaden verursacht hat dafür zu bezahlen
2. der Schaden ist unverzüglich der Versicherung zu melden
3. dem Geschädigten ist mitzuteilen das er den Schaden erst zu reparieren hat, wenn die Versicherung die Freigabe gegeben hat.
4. hat man Zweifel kann man dies der Versicherung mitteilen, was die damit anfängt ist zweitens
Bei 3. stellt sich mir nur die Frage ob der Geschädigte das berücksichtigen muss, oder eben auch sagen kann "ich will das jetzt schnell reparieren, Rechnung kommt". Wenn ich es vorhin richtig verstanden habe ist das auch erstmal sein gutes Recht oder?
@ChrisA4B8
Nicht vollends, aber ich denke der Tenor stimmt überein:
1. wer einen Schaden verursacht hat dafür zu bezahlen
2. der Schaden ist unverzüglich der Versicherung zu melden
3. dem Geschädigten ist mitzuteilen das er den Schaden erst zu reparieren hat, wenn die Versicherung die Freigabe gegeben hat.
4. hat man Zweifel kann man dies der Versicherung mitteilen, was die damit anfängt ist zweitens
Bei 3. stellt sich mir nur die Frage ob der Geschädigte das berücksichtigen muss, oder eben auch sagen kann "ich will das jetzt schnell reparieren, Rechnung kommt". Wenn ich es vorhin richtig verstanden habe ist das auch erstmal sein gutes Recht oder?
zu 3:
wenn es keine Zweifel am Schadenbild und der Schuldfrage gibt, kann der Geschädigte selbstverständlich unverzüglich reparieren lassen, oder den Schaden aufgrund eines von Ihm in Auftrag gegeben Schadengutachten fiktiv abzurechnen. Der Schädiger hat da kein "Mitspracherecht" geschweige denn kann er dem Geschädigten irgend etwas vorzuschreiben.
Bei Unklarheiten ist dem Geschädigten allerdings anzuraten, dass dieser zur vollumfänglichen Aufklärung der Angelegenheit -auch im eingenen Sinne- beiträgt und nicht durch vorschnelle Auftragserteilungen oder eventuell auch dem Verkauf des Fahrzgeuges hier die die bereits beschriebene "Beweisvereitelung" betreibt. Denn der Geschädigte ist in der Beweispflicht, er muss nachweisen, dass alle im Gutachten aufgeführten Beschädigungen aus diesem Unfallereignis stammen. Ein Schadengutachten ist immer ein "Parteivortrag" (Parteigutachten) und der Sachverständige hat meistens nur das beschädigte Auto und die Aussage seines Auftraggebers. Es kommt ab und schon einmal vor, das Altschäden in Vergessenheit geraten, oder das diese für den Geschädigten einfach unbewusst waren oder sind. Man muss da nicht immer Vorsatz oder Betrug unterstellen.
Aber in der Zusammenfassung: Der Versicherer hat nur den Schaden aus dem Unfallereignis zu ersetzen und kein Altschäden. Das ist nun einmal Fakt.
1, 2 und 4 hast du korrekt wiedergegeben.
Also, der Unfall ist gestern passiert und Du/Ihr möchtet der Versicherung morgen (erst) den Unfall melden?!?
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Der Unfall war gestern Nachmittag, ich habe ihn heute Nachmittag gemeldet. Prinzipiell sagt bspw. die HUK das man 7 Tage Zeit hat. Aber man sollte sich schon nicht zu viel Zeit lassen
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:56:32 Uhr:
Ok.Habe den Schadenfall angelegt, aber noch nicht offiziell versandt. Somit gibt es auch noch keine Schadensnummer auf die er irgendwelche Reparaturen buchen lassen kann. Wollte heute erstmal mit ihm reden und mir selbst den Schaden einmal anschauen.
Danke aber für den Tipp das ich ihn da nochmal drauf hinweisen sollte.
Also - das ist jetzt nicht gegen Dich - aber ich stelle mir da jetzt mal die Gegenseite vor (ich drücke es bewusst provokativ aus, also nicht aufregen):
- eine doofe Tussi die nicht fahren kann ist mir rückwärts in meinen schönen gepflegten Porsche gefahren
- auch noch nicht mal mit ihrem Auto, sondern dem von ihrem Scheich-Emir
- jetzt will ihr Scheich-Emir zu mir kommen und den Schaden vermessen, weil er anzweifelt dass der besteht (?), erzählt mir anhand seiner windigen WhattsApp-Fotos irgendwas von 200€ SmartRepair
- der Typ hat ja eh keine Ahnung von irgendwas
- nur wegen einem Kratzer in der Stoßstange
- und solange verzögert der mir am Ende noch die fach- und wertgerechte Reparatur
So oder ähnlich könnte die Gegenseite aussehen, oder? (echt nicht bös gemeint)
Ich als Gegenseite würde mich jedenfalls freundlich aber bestimmt nicht drauf einlassen. Ich will mich so wenig wie möglich mit Dir, Deiner Partnerin oder Deinen Vorstellungen was die Reparatur kosten darf beschäftigen. Schon gar nicht will ich Dich mit dieser Diskussion am Ende noch an meinem Arbeitsplatz oder zu Hause haben. Der verursachte Schaden stiehlt mir schon genug meiner Zeit. Ich würde Dir bei so einem Auflauf kurz und knapp sagen: Wagen kommt in mein Favorisiertes Porsche Zentrum, ich trete denen den Schaden ab, die lassen ein Gutachten erstellen über die Schäden die aller Wahrscheinlichkeit nach bei dem Rempler passiert sind, Du bekommst Post für die Versicherung und dann ist das für mich erledigt.
Wagen kommt zur Reparatur, und inkl Nutzungsausfall (allein der wird Deine 200€ vielleicht schon knacken) und Gutachter werden das mehr als 2000€, Du brauchst Dir über den Rückkauf also auch keine Gedanken zu machen. Sind in der Frontschürze noch Sensoren von Assistenzsystemen untergebracht, muss hier natürlich evtl auch geprüft werden ob die was abbekommen haben (ja, ein Parkrempler reicht um einen entsprechenden Sensor zu stören/beschädigen). Ich denke nicht, dass Du die Sache durch Dein Eingreifen positiv beeinflussen wirst. Hauptsächlich weil Du ja nicht mal dabei gewesen bist und vom Unfallhergang aus erster Hand gar nichts weißt.
Nun da ich den Weg der Gegenseite für mich gezeichnet habe, den Weg den ich an Deiner Stelle ginge:
- die Übermittlung der Schadensumme abwarten, ggfs freundlich mich melden "hey ich bin der Versicherungsnehmer, wie wollen wir das machen"
- wenig bis keine Diskussion eingehen, wie und ob der Schaden so entstanden sein kann - Du warst weder dabei, noch bist Du Gutachter (unterstelle ich), hast keine Ahnung vom Hergang und von dem Verformungsverhalten der Schürze. Mit unfachmännischer Kritik und unterschwelligem Vorwurf der Schummelei macht man sich keinen sauberen Ablauf mit der Gegenseite
- wenn dann der Schaden eingereicht ist und die Versicherung den Schadenhergang geschildert haben will, dann soll die Fahrerin das nach bestem Wissen und Gewissen beantworten - und wenn sie die Geschwindigkeit nicht weiß (was ich als sicher annehme), dann soll sie sich auch da mit Schätzungen zurück halten.
- und dann die Versicherung das bewerten lassen.
Und so zum Vergleich: Parkrempler an der Frontschürze Honda Civic waren schon ü2000€
Ich denke auch, dass sich der Geschädigte nicht dir zu einer Diskussion treffen wird und dich an sein Auto lässt.
Es mag für dich/euch sehr ärgerlich sein, aber deine Partnerin hat nun mal einen Schaden verursacht.
2 Beispiele
Meine Frau hat mit unserem damaligen A3 Cabrio den A3 unserer Vermieterin beim rückwärtigs Rangieren berührt.
2350€ Schaden am gegenerischen A3, ein Leihwagen wurde gebraucht, obwohl er 3 Tage rumstand, ~ 1500€ Schaden am Cabrio
Ich wechselte die Fahrspur, ein dämlicher Bora-Fahrer berührte mich, Schaden war nicht der Rede wert. Der Geschädigte hat 800€ fiktiv abgerechnet und ich konnte nichts machen.
Damals war ich Azubi, da tat mir die Hochstufung besonders weh.
Ganz ehrlich, ich würde auch eine neue Stoßstange verbauen lassen, vor allem als Porsche Fahrer
Ich würde mich nicht wundern, wenn der Geschädigte bereits einen Anwalt beauftragt hat, sich um die Abwicklung zu kümmern
Mit dem Geschädigten würde ich auch nicht in Verhandlung treten.
Meldung an die eigene KH und die Zweifel anmelden (ok, ich wiederhole mich).
Im Idealfall geht der Geschädigte auf Delles Vorschlag ein. Aber ohne Gutachter wird der Geschädigte auch nicht reparieren lassen können.
Passiert am Tag wohl hundert mal oder öfter.
Der A fährt dem B hinten rein, vorn drauf oder weiß der Geier wohin.
Der A behauptet dann: Der Schaden war vorher schon, ganz oder teilweise. Oder: Der Kratzer da kann garnict von mir sein, hab ganz woanders getroffen. Oder weiß der ... genau.
Selbstverständlich muss der Geschädigte den Schädiger oder dessen Gutachter nicht an sein Fahrzeug lassen.
Andererseits muss, wie Delle schrieb, der Geschädigte seine Ansprüche nachweisen.
Die Frage ist, welchen Aufwand man da im Bagatellbereich zu treiben gedenkt und die nächste, was die Versicherung aus rein wirtschaftlichen Gründen entscheidet.
Grade die Bagatelle wird ja in Frage gestellt.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 7. Oktober 2021 um 17:04:28 Uhr:
Selbstverständlich muss der Geschädigte den Schädiger oder dessen Gutachter nicht an sein Fahrzeug lassen.
Andererseits muss, wie Delle schrieb, der Geschädigte seine Ansprüche nachweisen..
Ja natürlich. Aber das passiert nicht, indem fachfremde mit dem Zollstock mir was erzählen wollen, welche Reparatur angemessen ist - sondern mittels Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Oktober 2021 um 17:58:18 Uhr:
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 7. Oktober 2021 um 17:04:28 Uhr:
Selbstverständlich muss der Geschädigte den Schädiger oder dessen Gutachter nicht an sein Fahrzeug lassen.
Andererseits muss, wie Delle schrieb, der Geschädigte seine Ansprüche nachweisen..Ja natürlich. Aber das passiert nicht, indem fachfremde mit dem Zollstock mir was erzählen wollen, welche Reparatur angemessen ist - sondern mittels Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
😁😁
Wenn ein direktes Gespräch nicht zustande kommt, bleibt es wohl bei der theoretischen Möglichkeit des Rückkaufs von der HP. Das rechnerisch sinnvolle Fenster dürfte bei einer substanziellen Beschädigung der Frontstoßstange des Porsche bereits geschlossen sein.