Zweifel nach Auffahrunfall
Hallo Zusammen,
gestern ist meine Partnerin (versichert) mit unserem Auto rückwärts auf ein Auto gefahren. Der Geschädigte stand hinter ihr an der Ampel, sie wollte eine Einfahrt frei machen und hat ihn nicht gesehen. Das sie Schuld war ist unbestritten. Die Geschwindigkeit war extrem gering.
Am Unfallort wurden Bilder gemacht. Leider im Dunkeln und bei nassen Fahrzeugen, also recht schlechte Aufnahmen.
Gestern schickte mir der Geschädigte Bilder von seiner Stoßstange, welche meiner Meinung nach nicht zum Schaden an unserem Auto passt. Dazu kurz beide Schadensbilder. An unserem A4 ist mittig, die am weitesten am Heck herausstehende Dekorleiste, eine 4x4mm stelle nicht mehr klavierlack schwarz sondern grau. Ansonsten sehe ich an unserem Auto überhaupt keine Beschädigung am Heck.
Das Schadensbild beim Geschädigten, seiner Meinung und seiner Bilder nach, ist ein seitlich auslaufender Kratzer (wie wenn frontal drauf gefahren wird?) und ein Lackabplatzer über dem Kennzeichen (unser Auto hätte ja zuerst am Kennzeichen angesetzt und nicht die 5cm weiter hinten) was für mich nach einem klassischen Steinschlag aussieht.
Wie gesagt nicht falsch verstehen. Die Schäden durch den Unfall zahle ich selbstverständlich und schnellstmöglich (bzw. lass sie durch die Versicherung zahlen). Aber ich habe irgendwie keine Lust sein Auto auf meine Kosten zu restaurieren.
Ich wollte mich heute einmal mit ihm treffen und auch mal mit dem Zollstock schauen ob die beiden Fehlerbilder zueinander passen, vielleicht täusch ich mich auch aufgrund der Bilder.
Habt ihr Tipps wie ich am besten vorgehe? Wenn meine Zweifel bleiben würde ich ihm diese offen auch sagen. Kümmert sich um die fachmännische Einschätzung dann die Versicherung bzw. deren Gutachter? Oder wie läuft das jetzt am besten?
Danke im voraus,
Christian
42 Antworten
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:50:16 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:48:11 Uhr:
Du solltest aber dem Kollisionspartner mitteilen, dass er nicht auf die idee kommen soll einfach bei Porsche einen Reparaturauftrag zu erteilen. Da wäre hier nämlich Beweisvereitelung.Es kann dann im Nachgang dazu führen, dass deine Versicherung aus "ökonomischen Gründen" reguliert, dass solltest du daher im Vorfeld verhindern......
Kann ich ihm das einfach so mitteilen? Oder muss ich das irgendwie schriftlich machen? Oder teilt ihm sowas die Versicherung mit?
Wie willst du denn ein Telefonat nachweisen?
Teile es ihm unverzüglich schriftlich mit.
Du hast kein Recht und auch nicht die Qualifikation, die Schadenhöhe zu beurteilen.
Du kannst Fotos machen, solltest dir aber Kommentare gegenüber dem Geschädigten verkneifen.
Melde den Schaden deiner Versicherung und warte ab.
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:50:16 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:48:11 Uhr:
Du solltest aber dem Kollisionspartner mitteilen, dass er nicht auf die idee kommen soll einfach bei Porsche einen Reparaturauftrag zu erteilen. Da wäre hier nämlich Beweisvereitelung.Es kann dann im Nachgang dazu führen, dass deine Versicherung aus "ökonomischen Gründen" reguliert, dass solltest du daher im Vorfeld verhindern......
Kann ich ihm das einfach so mitteilen? Oder muss ich das irgendwie schriftlich machen? Oder teilt ihm sowas die Versicherung mit?
unbedingt schriftlich und deine Versicherung in Cc setzen
Ok.
Habe den Schadenfall angelegt, aber noch nicht offiziell versandt. Somit gibt es auch noch keine Schadensnummer auf die er irgendwelche Reparaturen buchen lassen kann. Wollte heute erstmal mit ihm reden und mir selbst den Schaden einmal anschauen.
Danke aber für den Tipp das ich ihn da nochmal drauf hinweisen sollte.
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:52:46 Uhr:
Du hast kein Recht und auch nicht die Qualifikation, die Schadenhöhe zu beurteilen.
Du kannst Fotos machen, solltest dir aber Kommentare gegenüber dem Geschädigten verkneifen.
Melde den Schaden deiner Versicherung und warte ab.
selbstverständlich hat er das Recht die Kausalität anzuzweifeln.
Zum Rest hab ich ja schon geschrieben.
[
quote]
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:56:32 Uhr:
Ok.
Habe den Schadenfall angelegt, aber noch nicht offiziell versandt. Somit gibt es auch noch keine Schadensnummer auf die er irgendwelche Reparaturen buchen lassen kann. Wollte heute erstmal mit ihm reden und mir selbst den Schaden einmal anschauen.
Danke aber für den Tipp das ich ihn da nochmal drauf hinweisen sollte.
du solltest den Schadensfall aber schon unverzüglich melden, wie soll den dein Versicherer sonst hierauf reagieren?
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:24:46 Uhr:
Alles weitere macht dann die Versicherung (dafür wird sie schließlich bezahlt 😉)
Ist immer wieder krass, welche Vorstellungen viele haben.
Wenn der Geschädigte es so möchte, dann macht die Versicherung gar nichts!
Dann läßt er den Schaden durch einen Sachverständigen feststellen, addiert dazu die übrigen Schadensersatzansprüche und schickt Dir und Deiner Partnerin die Gesamtrechnung mit der Aufforderung, diese innerhalb 14 Tagen vollständig zu bezahlen.
Nun hast Du drei Möglichkeiten:
1. Du zahlst.
2. Du bringst Deine Versicherung dazu, innerhalb der Frist vollständig zu zahlen.
3. Passiert 1. oder 2. nicht, hast Du die sofortige Zahlungsklage an der Backe...
und auch deswegen siehe oben...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:01:26 Uhr:
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:24:46 Uhr:
Alles weitere macht dann die Versicherung (dafür wird sie schließlich bezahlt 😉)Ist immer wieder krass, welche Vorstellungen viele haben.
Wenn der Geschädigte es so möchte, dann macht die Versicherung gar nichts!
Dann läßt er den Schaden durch einen Sachverständigen feststellen, addiert dazu die übrigen Schadensersatzansprüche und schickt Dir und Deiner Partnerin die Gesamtrechnung mit der Aufforderung, diese innerhalb 14 Tagen vollständig zu bezahlen.
Nun hast Du drei Möglichkeiten:
1. Du zahlst.
2. Du bringst Deine Versicherung dazu, innerhalb der Frist vollständig zu zahlen.
3. Passiert 1. oder 2. nicht, hast Du die sofortige Zahlungsklage an der Backe...
Sage ich persönlich jain dazu.
Ich zahle meine Versicherung um gegen Schäden abgesichert zu sein. Wenn also die Rechnung vom Autohaus an die Versicherung geschickt wird, dann bezahlt diese die oder zweifelt sie an. Mit allen Konsequenzen (Beitragserhöhung bspw. für mich). Ich habe dann das Recht mir den Schaden zurück zukaufen. Bei manchen Versicherungen geschieht das ab 1000€ sogar nur auf Kulanz.
Auch für den Geschädigten besteht aber eine Schadensminderungspflicht und er kann nicht alles machen was er will. Der Schaden soll ordentlich und fachmännisch repariert werden ohne Frage.
du vergisst hierbei aber gerade, das du alles tun musst um deinem Versicherer eine korrekte Schadensabwicklung zu ermöglichen.
Ob du da nun jain zu sagt ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Wenn das Szenario eintritt welches rrwaith hier schildert dann wären das unter Umständen die Konsquenzen für dich
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:15:03 Uhr:
du vergisst hierbei aber gerade, das du alles tun musst um deinem Versicherer eine korrekte Schadensabwicklung zu ermöglichen.Ob du da nun jain zu sagt ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Wenn das Szenario eintritt welches rrwaith hier schildert dann wären das unter Umständen die Konsquenzen für dich
Das versteh ich nicht wirklich.
Ich melde doch den Schaden heute Abend meiner Versicherung. Ohne Zweifel. Ich möchte nur vorher einmal an mein Auto und auch bei der anderen Partei einmal schauen wie das Schadensbild ist. Bisher kenn ich es nur über irgendwelche Whats App Bilder.
Wenn ich den Schaden dann gemeldet habe ist doch meine Versicherung am Spiel.
Sehe jetzt nicht das ich irgendwas falsch gemacht habe oder?
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:08:10 Uhr:
Ich zahle meine Versicherung um gegen Schäden abgesichert zu sein.
Bist Du doch auch. Du hast den Anspruch gegen Deine Versicherung, Schadensersatz, den Du leisten musst, ersetzt zu bekommen.
Ein Geschädigter hat zwar das Recht, sich direkt an die Versicherung zu wenden, aber weiß Gott nicht die Pflicht.
Wenn man es also mit einem renitenten Schädiger oder mit einer zickigen Versicherung zu tun hat, ist der von mir beschriebenen Vorgehensweise deutlich der Vorzug zu geben.
Geht schneller und ist deutlich stressfreier...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:22:00 Uhr:
Zitat:
@ChrisA4B8 schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:08:10 Uhr:
Ich zahle meine Versicherung um gegen Schäden abgesichert zu sein.Bist Du doch auch. Du hast den Anspruch gegen Deine Versicherung, Schadensersatz, den Du leisten musst, ersetzt zu bekommen.
Ein Geschädigter hat zwar das Recht, sich direkt an die Versicherung zu wenden, aber weiß Gott nicht die Pflicht.
Wenn man es also mit einem renitenten Schädiger oder mit einer zickigen Versicherung zu tun hat, ist der von mir beschriebenen Vorgehensweise deutlich der Vorzug zu geben.
Geht schneller und ist deutlich stressfreier...
wieder was gelernt, wusste ich bisher auch noch nicht. Auch interessant wie ich es gerade an anderer Stelle gelesen habe:
Hat der Dritte eine Haftpflichtversicherung dann kann dies hilfreich sein, muss es aber nicht. Denn die Haftpflichtversicherung soll den Schädiger nicht nur von berechtigten Forderungen freihalten, also Schadensersatz bezahlen, sondern auch unberechtigte Forderungen abwehren.
Wenn also die Haftpflichtversicherung nicht zahlen möchte, dann bedeutet das häufig nicht, dass kein Versicherungsschutz besteht, sondern einfach nur, dass die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden, dem Schädiger dabei helfen möchte, den Schadensersatzanspruch abzuwehren. Das nennt sich dann Abwehrdeckung. Dabei darf die Versicherung selbst entscheiden, ob bezahlt oder abgewehrt wird.
Diese Abwehr geht dabei so weit, dass wenn der Geschädigte jetzt den Schädiger vor Gericht auf Schadensersatz verklagt, die Versicherung dem Schädiger einen Anwalt bezahlt! Es besteht also eine passive Rechtsschutzversicherung für die Fälle, in denen nach Ansicht der Versicherung unberechtigt Schadensersatz verlangt wird.
Quelle:
https://www.versicherungsrecht-wittig.de/haftpflichtversicherung-zahlt-nicht/
Das versteh ich nicht wirklich.
Ich melde doch den Schaden heute Abend meiner Versicherung. Ohne Zweifel. Ich möchte nur vorher einmal an mein Auto und auch bei der anderen Partei einmal schauen wie das Schadensbild ist. Bisher kenn ich es nur über irgendwelche Whats App Bilder.
Wenn ich den Schaden dann gemeldet habe ist doch meine Versicherung am Spiel.
Sehe jetzt nicht das ich irgendwas falsch gemacht habe oder?
Schau nochmal, was du geschrieben hat:
"Aber ich habe irgendwie keine Lust sein Auto auf meine Kosten zu restaurieren."
Wie soll denn dein Versicherer reagieren, wenn du Ihn nicht über deine Zweifel Informierst, aber dich
hinter beschwerst, wenn deine Versicherung den Schaden reguliert?
Dein Versicherer fungiert hier dafür, berechtigte Schadenrsatzansprüche zu regulieren, aber auch unberechtigte Ansprüche abzulehnen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:31:52 Uhr:
@ChrisA4B8
Das versteh ich nicht wirklich.
Ich melde doch den Schaden heute Abend meiner Versicherung. Ohne Zweifel. Ich möchte nur vorher einmal an mein Auto und auch bei der anderen Partei einmal schauen wie das Schadensbild ist. Bisher kenn ich es nur über irgendwelche Whats App Bilder.
Wenn ich den Schaden dann gemeldet habe ist doch meine Versicherung am Spiel.Sehe jetzt nicht das ich irgendwas falsch gemacht habe oder?
Schau nochmal, was du geschrieben hat:
"Aber ich habe irgendwie keine Lust sein Auto auf meine Kosten zu restaurieren."
Wie soll denn dein Versicherer reagieren, wenn du Ihn nicht über deine Zweifel Informierst, aber dich
hinter beschwerst, wenn deine Versicherung den Schaden reguliert?Dein Versicherer fungiert hier dafür, berechtigte Schadenrsatzansprüche zu regulieren, aber auch unberechtigte Ansprüche abzulehnen.
Sorry, jetzt steh ich auf der Leitung 😁
Fakt ist, ich möchte das für den Geschädigten der Schaden ordentlich bezahlt wird, bzw. er ihn reparieren lassen kann. Ich will nur nicht das er Altschäden auf den Tisch legt und behauptet, dass diese durch den Unfall entstanden sind. Ich beschwer mich ja nicht wenn den Schaden die Versicherung reguliert. Ich kann ja nur Zweifel äußern, wenn die Versicherung aber sagt hier ist alles klar, dann akzeptier ich das ja auch.