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Zwei Totalschäden hintereinander

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 15:05

Wer kann sachgerecht antworten. Bitte keine Vermutungen:

Erster Schaden (Polo I): Mein Fahrzeug wird von hinten angefahren und auf den

Vorder-KFZ geschoben (Heck- und Frontschaden).

Versicherungsgutachten befindet Totalschaden, Reparaturkosten 4000 €

Wiederbeschaffungswert erst 1500€ nach Reklamation 2000 €,

Restwert 500 €

Zweiter Schaden (Polo II, wenige Wochen später) : Dasselbe Fahrzeug wird von

hinten im Bereich der Heckklappe und Rückfahrscheinwerfer angefahren.

Versicherungsgutachten Dekra befindet Totalschaden, Reparaturkosten 800 €

Wiederbeschaffungswert 500€, Restwert 150 €.

Nach meiner Reklamation will die Versicherung Reparaturkostenbelege des

ersten Totalschadens, die ich aber nicht habe, da nicht reparariert

worden ist. Die Rückscheinwerfer wurden nach dem zweiten Schaden selbst

repariert.

Ist an der den Entschädigungsleistungen (Polo I 2000-500€) und (Polo II 500-150€)

der Versicherungen was auszusetzen ?

Wäre im Fall das der zweite Schaden vor dem ersten Schaden gekommen wäre, die

Entschädigungssumme nicht 800 + 1500€ = 2300 € statt 1850 €, und muß dann nicht die höhere Summe gezahlt werden ?

Und was ist mit den reparierten Rückscheinwerfer ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen ?

Beste Antwort im Thema

Der erste gravierende Fehler ist, sich keinen fachkundigen Rat geholt zu haben.

Der Zweite, zweimal den Versicherungsgutachter ans Auto zu lassen. Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!

Wenn zudem einfach der Restwert des ersten "Gutachtens" als WBW für das Zweite hergenommen wird, ist die Qualität dieser "Gutachten" zweifelsfrei einzuschätzen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2019 um 13:04:47 Uhr:

Könnte man diese unberechtigt moralinsaure OT Sabbelei einfach mal sein lassen? :confused:

Wen genau meinst Du denn damit?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 12:40:58 Uhr:

 

Da der TE bei der Regulierung gravierende Fehler gemacht hat, wurde er erheblich benachteiligt. Nun sitzt das Kind ziemlich tief im Brunnen.

Kannst du bitte genau mitteilen, welche gravierenden Fehler der TE gemacht hat und wo er erheblich benachteiligt wurde?

Was ich hier bislang gelesen habe, bekommt der TE für ein Fahrzeug mit einem WBW von 2000 Euro nach 2 Unfällen insgesamt 1850 Euro von den Versicherungen und hat jetzt ein Fahrzeug mit einem Restwert von 150 Euro. Ich kann da zunächst keine Benachteiligung erkennen. Hätte er mehr Geld rausschlagen können/sollen? (Abgesehen von sonstigen Kosten, die ihm entstanden sind natürlich)

Der erste gravierende Fehler ist, sich keinen fachkundigen Rat geholt zu haben.

Der Zweite, zweimal den Versicherungsgutachter ans Auto zu lassen. Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!

Wenn zudem einfach der Restwert des ersten "Gutachtens" als WBW für das Zweite hergenommen wird, ist die Qualität dieser "Gutachten" zweifelsfrei einzuschätzen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 15:42:16 Uhr:

Der erste gravierende Fehler ist, sich keinen fachkundigen Rat geholt zu haben.

Der Zweite, zweimal den Versicherungsgutachter ans Auto zu lassen. Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!

Wenn zudem einfach der Restwert des ersten "Gutachtens" als WBW für das Zweite hergenommen wird, ist die Qualität dieser "Gutachten" zweifelsfrei einzuschätzen.

Trotzdem dürften noch längst nicht alle Messen gesungen sein, weil noch immer die Möglichkeit besteht, z.B. über ein anderes Gutachten realistische Werte feststellen zu lassen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 15:42:16 Uhr:

Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!

Dass der WBW zu niedrig ist, kann man zwar (ggf stark) vermuten, aber mit der derzeitigen Datenlage nicht wissen. Dazu müsste der TE hier zumindest Bj, Laufleistung, Modellvariante, Motorvariante mitgeteilt haben.

Ich vermute, dass der TE bei der Abwicklung des ersten Schadens nicht benachteiligt wurde, zumindest nicht wesentlich, und den Wagen günstig wieder fahrtauglich gemacht hat. Nichts dagegen einzuwenden, habe ich auch schon mal so gemacht. Ärgerlich für den TE aber absolut korrekt ist halt, dass das beim 2. Schaden nicht mehr so läuft, weil das Fahrzeug eben ein nicht vollständig repariertes Unfallfahrzeug ist. Da lässt sich kein Geld mehr rausschlagen und das ist auch gut so, weil es ansonten dem Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen würde, Stchwort Autobumser.

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