Zwei Totalschäden hintereinander

Wer kann sachgerecht antworten. Bitte keine Vermutungen:

Erster Schaden (Polo I): Mein Fahrzeug wird von hinten angefahren und auf den
Vorder-KFZ geschoben (Heck- und Frontschaden).
Versicherungsgutachten befindet Totalschaden, Reparaturkosten 4000 €
Wiederbeschaffungswert erst 1500€ nach Reklamation 2000 €,
Restwert 500 €
Zweiter Schaden (Polo II, wenige Wochen später) : Dasselbe Fahrzeug wird von
hinten im Bereich der Heckklappe und Rückfahrscheinwerfer angefahren.
Versicherungsgutachten Dekra befindet Totalschaden, Reparaturkosten 800 €
Wiederbeschaffungswert 500€, Restwert 150 €.
Nach meiner Reklamation will die Versicherung Reparaturkostenbelege des
ersten Totalschadens, die ich aber nicht habe, da nicht reparariert
worden ist. Die Rückscheinwerfer wurden nach dem zweiten Schaden selbst
repariert.

Ist an der den Entschädigungsleistungen (Polo I 2000-500€) und (Polo II 500-150€)
der Versicherungen was auszusetzen ?
Wäre im Fall das der zweite Schaden vor dem ersten Schaden gekommen wäre, die
Entschädigungssumme nicht 800 + 1500€ = 2300 € statt 1850 €, und muß dann nicht die höhere Summe gezahlt werden ?
Und was ist mit den reparierten Rückscheinwerfer ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen ?

Beste Antwort im Thema

Der erste gravierende Fehler ist, sich keinen fachkundigen Rat geholt zu haben.
Der Zweite, zweimal den Versicherungsgutachter ans Auto zu lassen. Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!
Wenn zudem einfach der Restwert des ersten "Gutachtens" als WBW für das Zweite hergenommen wird, ist die Qualität dieser "Gutachten" zweifelsfrei einzuschätzen.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Es ist was auszusetzen: Leute wie du erhöhen die Versicherungsbeiträge. Ich finde, es sollte beim 2. Schaden garnichts ersetzt werden, sofern keine Reparatur bewiesen wird.

Clever ... dann müsste halt immer der WBW beim Erstschaden gezahlt werden. Rechnet sich ... 😁

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert vom ersten Unfall ausgezahlt. Fertig. Da es hier bereits um einen wirtschaftlicher Totalschaden handelt, kann man auch keine Bauteile anführen, die beim ersten Unfall nicht demoliert wurden, sondern erst im zweiten Unfall. Das ginge lediglich bei Fahrzeugen mit höherem Wert.

Da Du, ich übertreibe jetzt mal, mit der verbeulten Möhre erneut einen Unfall hattest und Dir ein neuer Mitmensch einen Schaden auf dem schon beschädigten Schaden zugefügt hat, kannst Du jetzt nicht zwei mal abrechnen. Das geht nicht. Sei froh und der Restwert jetzt weniger bewertet wurde. Einzig die Rückleuchte. Aber nur, wenn Du die Reperatur beweisen kannst. Also eine Quittung hast, oder zwei Fotos, Vorher Nachher.

Du bekommst nach dem zweiten Unfall wirklich nur die Differenz vom Restwert 500 Euro zu Restwert neu 150 Euro.

Somit kannst Du Dir jetzt für 1500 Euro Versicherung I + 350 Euro Versicherung II = 1850 Euro ein neuen Gebrauchtwagen anschaffen.
Körperschaden wird anders berechnet. Solltest Du Körperschäden haben, empfehle ich Dir den Weg zu einem Anwalt. Und lasse dann den Anwalt vorschreiben, was der Arzt zu machen hat. Und was anderes soll der Arzt auch nicht machen, insbesondere Unterlagen für Versicherungen ausfüllen. Auch das soll der Anwalt prüfen, bevor diese Unterlagen an die Versicherung gehen, denn da ist schnell mal was falsches angekreuzt. Ich tat es leider nicht so und habe jetzt das Nachsehen und die Versicherung ist fein raus.

Zitat:

@romanusko schrieb am 15. Juli 2019 um 20:15:13 Uhr:



Körperschaden wird anders berechnet. Solltest Du Körperschäden haben, empfehle ich Dir den Weg zu einem Anwalt. Und lasse dann den Anwalt vorschreiben, was der Arzt zu machen hat. Und was anderes soll der Arzt auch nicht machen, insbesondere Unterlagen für Versicherungen ausfüllen. Auch das soll der Anwalt prüfen, bevor diese Unterlagen an die Versicherung gehen, denn da ist schnell mal was falsches angekreuzt. Ich tat es leider nicht so und habe jetzt das Nachsehen und die Versicherung ist fein raus.

Woher hast Du das denn?
Üblicherweise erteilt die Versicherung den Auftrag zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens.
Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage soll denn der Arzt zuerst dem RA des Patienten den Bericht zur Verfügung stellen und sich sogar eventuell manipulieren lassen und nicht dem Auftraggeber, der Versicherung?

Ähnliche Themen

das Forum hier sollte mal umbenannt werden.

Stammtisch nach dem Unfall wäre passend.

Hier bekommst du viele Meinungen und Ratschläge

Zitat:

@benprettig schrieb am 15. Juli 2019 um 19:14:19 Uhr:


Es ist was auszusetzen: Leute wie du erhöhen die Versicherungsbeiträge. Ich finde, es sollte beim 2. Schaden garnichts ersetzt werden, sofern keine Reparatur bewiesen wird.

Ganz meine Meinung!
Totalschaden ist Totalschaden.

Sehr trollig ....

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Juli 2019 um 11:32:41 Uhr:


Stammtisch nach dem Unfall wäre passend.

Ich glaube, Du tust vielen Stammtischen Unrecht.
Soviel hohles Geschwätz habe ich noch bei keinem Stammtisch erlebt.
Hier haben wir es eher mit einer Ansammlung von Neidhammeln zu tun, die Anderen das Schwarze unter dem Nagel nicht gönnen.
Gekrönt wird das Ganze dann noch von der Vollpfostenaussage: "Du bist Schuld, dass die Versicherungsbeiträge steigen!"
Das ist das Gleiche, als wenn man Jemanden über den Haufen fährt und ihn dann noch beschuldigt, er sei Dafür verantwortlich, dass die Krankenkassenbeiträge steigen...
Ist schon sehr erschreckend, wo Teile der Gesellschaft geistig stehen!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Juli 2019 um 19:02:36 Uhr:


Das ist das Gleiche, als wenn man Jemanden über den Haufen fährt und ihn dann noch beschuldigt, er sei Dafür verantwortlich, dass die Krankenkassenbeiträge steigen...

Unter dem Apekt betrachtet, dass sich der Überfahrene ein zweites mal überfahren lässt und erneut vollumfänglich behandelt zu werden wünscht stimmt das möglicherweise sogar.

😁

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Juli 2019 um 19:02:36 Uhr:


Ist schon sehr erschreckend, wo Teile der Gesellschaft geistig stehen!

Man gewöhnt sich dran.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Juli 2019 um 19:02:36 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Juli 2019 um 11:32:41 Uhr:


Stammtisch nach dem Unfall wäre passend.

Ich glaube, Du tust vielen Stammtischen Unrecht.
Soviel hohles Geschwätz habe ich noch bei keinem Stammtisch erlebt.
Hier haben wir es eher mit einer Ansammlung von Neidhammeln zu tun, die Anderen das Schwarze unter dem Nagel nicht gönnen.
Gekrönt wird das Ganze dann noch von der Vollpfostenaussage: "Du bist Schuld, dass die Versicherungsbeiträge steigen!"
Das ist das Gleiche, als wenn man Jemanden über den Haufen fährt und ihn dann noch beschuldigt, er sei Dafür verantwortlich, dass die Krankenkassenbeiträge steigen...
Ist schon sehr erschreckend, wo Teile der Gesellschaft geistig stehen!

Diese Analogie hinkt aber gewaltig. Dem TE wurde der Vorwurf gemacht, sich zu Unrecht zu hohe Erstattungen zu verschaffen und damit die Versicherung zu schädigen. Ihm wurde nicht der Vorwurf gemacht, dass er geschädigt wurde.

Achja: Wer andere kritisiert, sollte sie nicht beleidigen...

Danke dafür.

Schade, dass er es nicht verstehen konnte, und die anderen Forumskoryphäen auch.

Habe mich vor kurzen unbeliebt gemacht, weil ich bei meiner Meinung blieb, dass man nicht immer und bei jedem Unfall einen Rechtsverdreher braucht und durchaus seine kompletten Ansprüche eigenständig ersetzt bekommt.

Aber den Koryphäen nach, ist jeder Bürger zu dumm dafür und jede Versicherung ist ein zahlungsunwilliger Betrüger.

Wann kommt eine Forumskoryphäe und rät zum Anwalt? Schickt per PN seine Anschrift und buhlt um das Mandat oder erfragt das Gutachten machen zu dürfen?

Es gibt hier nichts abzurechnen, ausser es wird bewiesen, dass das Fahrzeug zwischenzeitlich repariert wurde. Versicherungen sind keine Lotterie, um was zu gewinnen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 17. Juli 2019 um 11:44:06 Uhr:


Diese Analogie hinkt aber gewaltig.

Nein, ganz gewiss nicht.

Zitat:

Dem TE wurde der Vorwurf gemacht, sich zu Unrecht zu hohe Erstattungen zu verschaffen und damit die Versicherung zu schädigen.

Und dieser Vorwurf ist absolut falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Da der TE bei der Regulierung gravierende Fehler gemacht hat, wurde er erheblich benachteiligt. Nun sitzt das Kind ziemlich tief im Brunnen.

Zitat:

Achja: Wer andere kritisiert, sollte sie nicht beleidigen...

Ich kritisiere niemals Andere (Menschen), ich kritisiere Aussagen und Denkweisen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 12:40:58 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 17. Juli 2019 um 11:44:06 Uhr:


Diese Analogie hinkt aber gewaltig.

Nein, ganz gewiss nicht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 12:40:58 Uhr:



Zitat:

Dem TE wurde der Vorwurf gemacht, sich zu Unrecht zu hohe Erstattungen zu verschaffen und damit die Versicherung zu schädigen.


Und dieser Vorwurf ist absolut falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Da der TE bei der Regulierung gravierende Fehler gemacht hat, wurde er erheblich benachteiligt. Nun sitzt das Kind ziemlich tief im Brunnen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juli 2019 um 12:40:58 Uhr:



Zitat:

Achja: Wer andere kritisiert, sollte sie nicht beleidigen...


Ich kritisiere niemals Andere (Menschen), ich kritisiere Aussagen und Denkweisen...

Wenn er Fehler bei der Abrechnung gemacht haben sollte, könnte er diese noch immer heilen, in dem er entsprechende Richtigstellungen vornimmt.

Natürlich soll hier Jeder Jeden kritisieren dürfen. Nur sollte man diese Kritik in der gebotenen Form vortragen. Jemandes Aussage als "Vollpfostenaussage" zu bezeichnen kommt dem gleich, den Betroffenen als "Vollpfosten" zu bezeichnen und das ist zumindest in meiner Welt eine Beleidigung.

Könnte man diese unberechtigt moralinsaure OT Sabbelei einfach mal sein lassen? 😕

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2019 um 13:04:47 Uhr:

Könnte man diese unberechtigt moralinsaure OT Sabbelei einfach mal sein lassen? 😕

wenn man vom Thema keine Ahnung hat und sich halt nur gern produzieren möchte, wohl eher nicht.

Wie man da hier hier in bestimmten Beiträgen nachlesen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen