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F: Zweite Schadensfreiheitsklasse für KFZ aufbauen (z.B. Mit Moped/...) möglich?

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 19:21

Hallo Kollegen,

früher war es möglich eine (zweite) "Schadensfreiheitsklasse" für ein KFZ aufbauen, in dem man ein Moped/80'er/... auf seinen Namen angemeldet hatte

- ohne zwangsweise dieses zu nutzen - .

Wenn man dann das Auto / Zweitwagen hatte, hat man einfach die SF umschreiben lassen.

Ist so etwas noch immer möglich, und wenn ja, was ist der einfachste / günstigste Weg?

Gruß & Danke

Black

Beste Antwort im Thema

Wichtig ist nur, dass es ein Fahrzeug mit richtiger Zulassung ist! Versicherungskennzeichen bauen keinen Schadenfreiheitsrabatt auf.

Das Fahrzeug muss noch mit gültigem Tüv zugelassen werden. Bei uns auf der Zulassungsstelle funktioniert dies auch noch am letzten Gültigkeitstag des Tüvs. Wirb bei anderen Zulassungsstellen wohl nicht anders sein.

Wenn man das Fahrzeug dann nicht auf öffentlichen Verkehrsraum bewegt bzw. das Fahrzeug nicht nutzt und in der Garage stehen lässt, kann einen keiner Zwingen TÜV zu machen und man baut seinen SFR auf. Wichtig, aber dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr angemeldet ist (z.B. bei Saisonkennzeichen), sonst gibt's keine Rückstufung.

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Tach,

das ist immer noch möglich. Mopped oder Mofa oder Krankenfahrstuhl :D kaufen, Versicherungskennzeichen dran und zwei volle Versicherungsjahre (01.03. - 28/29.02. des Folgejahres) versichern.

Danach Auto mit SF 2 versichern. So funktioniert das jedenfalls bei meiner Versicherung. Es wird aber von mehreren angeboten, ob die Bedingungen die gleichen sind, weiß ich aber nicht.

Salve,

remarque

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 23:09

He he,

gut zu wissen, hoffe das ich hier noch einen kleine Tip bekomme

wie man es am besten anstellen kann, damit es am günstigsten /

besten fällt.

Vielleicht kann jemand auch mal kurz erzählen wie er es gemacht hat :) !

Gruß

Black

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 23:51

Und was noch ganz wichtig für mich ist,

muss der Roller/Mopped angemeldet sein

und im Versicherungszeitraum TÜV haben?

 

Zitat:

Original geschrieben von bmw318is-black

He he,

gut zu wissen, hoffe das ich hier noch einen kleine Tip bekomme

wie man es am besten anstellen kann, damit es am günstigsten /

besten fällt.

Vielleicht kann jemand auch mal kurz erzählen wie er es gemacht hat :) !

Gruß

Black

Tach,

steht doch hier

Zitat:

das ist immer noch möglich. Mopped oder Mofa oder Krankenfahrstuhl :D kaufen, Versicherungskennzeichen dran und zwei volle Versicherungsjahre (01.03. - 28/29.02. des Folgejahres) versichern.

Die Kennzeichen kosten um die 20-80 € - je nach Fahrzeug, das/der Mopped/Roller/Krankenfahrstuhl muss keinen TÜV haben, weil nicht nötig. Angemeldet ist es mit Zahlung/Montage des Kennzeichens.

Salve,

remarque

Alternativ kann man auch ein Motorrad mit 150 - 250 ccm Hubraum anmelden. Da kosten Versicherung und Steuer in der Summe weniger als 80,- € und man kann im Laufe der Jahre einen höheren SFR "erstehen". Lohnt sich z.B., wenn man schon einen PKW hat und für alle Fälle einen Vertrag in der Hinterhand haben möchte, falls man ein 2. Fahrzeug preiswert versichern oder im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls auf einen Vertrag mit einem besseren SFR zurückgreifen möchte.

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 13:51

Hm, ok, ein Punkt ist mir noch nicht ganz klar.

Zitat:

Die Kennzeichen kosten um die 20-80 € - je nach Fahrzeug, das/der Mopped/Roller/Krankenfahrstuhl muss keinen TÜV haben, weil nicht nötig. Angemeldet ist es mit Zahlung/Montage des Kennzeichens.

Was ich noch immer nicht ganz raffe ist folgendes, so weit mir bekannt

muss es mindestens eine 80 ccm oder mehr sein und für die braucht man

somit (normalerweise) TÜV.

Muss man, für das was ich vorhabe, dann TÜV zum Zeitpunkt der Ummeldung

(Kauf) haben und kann dann in folgenden Jahren, einfach das ganz - ohne TÜV -

weiterlaufen lassen, ober muss ich IMMER den TÜV erneuern?

Stellplatz wäre meine Garage, so dass das der Roller nicht auf einem öffentlichen

Verkehrsweg stehen würde.

Gruß

Black

Zitat:

Original geschrieben von bmw318is-black

Muss man, für das was ich vorhabe, dann TÜV zum Zeitpunkt der Ummeldung

(Kauf) haben und kann dann in folgenden Jahren, einfach das ganz - ohne TÜV -

weiterlaufen lassen, ober muss ich IMMER den TÜV erneuern?

Stellplatz wäre meine Garage, so dass das der Roller nicht auf einem öffentlichen

Verkehrsweg stehen würde.

Wenn das Fahrzeug nach der Anmeldung in einer Garage weggeschlossen und nicht benutzt wird, ist die HU meines Wissens nach in den Folgejahren irrelevant. Wenn das Krad dann irgendwann nach Jahren abgemeldet wird, ist dafür auch keine HU-Bescheinigung erforderlich.

am 19. Januar 2014 um 18:42

Genau so ist es.

Es ist nicht notwendig den Tüv zu verlängern.

Oft wird bei Ebay auch einfach nur ein Rahmen mit Fahrgestellnummer verkauft.

Den kann man dann auch anmelden

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 18:53

Zitat:

Wenn das Fahrzeug nach der Anmeldung in einer Garage weggeschlossen und nicht benutzt wird, ist die HU meines Wissens nach in den Folgejahren irrelevant.

Das wäre doch perfekt, kann ich das irgend wo nachlesen - für den Fall der Fälle - ?

Es ist halt ein Unterschied ob ich mir einen neuwertigen Roller kaufe,

damit ich den noch alle zwei Jahre über den TÜV bekomme, oder halt

ein Unfall-Roller für wenig Geld, für die Papiere.

Gruß

Black

Wichtig ist nur, dass es ein Fahrzeug mit richtiger Zulassung ist! Versicherungskennzeichen bauen keinen Schadenfreiheitsrabatt auf.

Das Fahrzeug muss noch mit gültigem Tüv zugelassen werden. Bei uns auf der Zulassungsstelle funktioniert dies auch noch am letzten Gültigkeitstag des Tüvs. Wirb bei anderen Zulassungsstellen wohl nicht anders sein.

Wenn man das Fahrzeug dann nicht auf öffentlichen Verkehrsraum bewegt bzw. das Fahrzeug nicht nutzt und in der Garage stehen lässt, kann einen keiner Zwingen TÜV zu machen und man baut seinen SFR auf. Wichtig, aber dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr angemeldet ist (z.B. bei Saisonkennzeichen), sonst gibt's keine Rückstufung.

Tach,

Zitat:

Versicherungskennzeichen bauen keinen Schadenfreiheitsrabatt auf.

Falsch. Es gibt auch Versicherer die einen SF 2 nach Versicherungskennzeichen einräumen wenn u.a. (bei meinem Versicherer)

Zitat:

...und zwei volle Versicherungsjahre (01.03. - 28/29.02. des Folgejahres) versichern.

erfüllt ist.

Nachzulesen ist dies u.a. in der "Finanztest" Ausgabe 11.2013. Wenn ich die noch finde, werde ich die in Frage kommenden Versicherer hier aufschreiben.

Salve,

remarque

am 20. Januar 2014 um 10:03

Es geht aber nicht darum maximal SF2 zu bekommen, sondern es geht darum sich Jahr für Jahr ein weiteres schadenfreies Jahr auf zu bauen.

Das heißt, 10 Jahre den Rahmen im Keller und ich habe mindestens SF10 auf meinen Namen laufen, die ich dann auch auf ein Auto übertragen könnte.

Hätte ich nur ein Mofa gekauft, so bekomme ich nur SF2 und bin damit dann auch noch an einen speziellen Versicherer gebunden.

Hi,

so siehts aus,wer das wirklich intensiv nutzen will kauft sich ein Krad ab 80ccm.

Wichtig ist das das Teil (oder nur der Rahmen mit papieren) aktuell noch Tüv hat sonst kann er nicht angemeldet werden.

Dann Anmelden und in den Keller stellen ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 12:41

Hallo,

vielen Dank für die Tips, nu weiss ich wo ich dran bin.

Auf der Suche bin ich noch auf folgende Info gestossen, die euch

sicherlich bekannt sein dürfte - aber vielleicht nicht allen hier :) -.

 

Alternativ zur Idee mit dem Rahmen, kann man auch sein Zweitfahrzeug

bei einigen Versicherungen mit der gleichen Schadensfreiheitsklasse,

wie das Erstfahrzeug anmelden, um so übergangsweise

- bis man mit dem Rahmen von der SF dort angelangt ist, wo man hin wollte -

einen günstigen Versicherungsschutz zu haben.

Gruß und noch mal vielen Dank

Black

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