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Unverschuldeter Unfall jetzt zwei Unterschiedliche Gutachten

Themenstarteram 14. März 2013 um 21:59

Hallo,

Ich versuchs mal kurz zu machen...

Unverschuldeter Unfall, Pkw ist nicht mehr Fahrbereit, wird in Vertragswerkstatt geschleppt,

Werkstatt veranlasst Begutachtung durch Freien Gutachter.

Ergebnis Freier Gutachter: Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 1250,- € kein Restwert

Am selben Tag schickt die Versicherung des Unfallgegners eigenen Gutachter in die Werkstatt wo mein Wagen steht.

Ergebnis Gutachter des Unfallgegners: Totalschaden Wiederbeschaffungswert 2300,- € Restwert 110,- € !!!

Ist meiner Meinung nach auch Realistischer.

Die Versicherung hat ja nun zwei Gutachten, einmal ihr eigenes, und das von der Werkstatt (meins).

Kann ich jetzt auf das Gutachten das Höher ausfällt, und das die gegnerische Versicherung erstellt hat bestehen???

Wenn ja, gibts irgendwelche § auf die ich mich berufen kann???

Rechtsanwalt will ich erstmal aussen vorlassen, um die Sache zu beschleunigen.

Danke schon mal

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cawazet11

So, nach Telefonat mit Versicherung signalisiert selbige das die Abrechnung nach dem Gutachten

der Versicherung "selbstverständlich" übernommen wird.

Das Wort "Anwalt" hatte ich schon mal "sicherheitshalber" während des Telefonats mit einfliessen lassen:-)))

Hoffe mal das die Versicherung zu ihrem Wort steht, Fall ist für Versicherung abgeschlossen, Zahlung wird angewiesen.

Warum die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt hat ist mir auch unklar, zumal das auch mein erster Schadenfall nach knapp 30 Jahren ist.

Sobald der Fall durch ist gebe ich nochmal Rückmeldung.

Das Wort "Anwalt", hat bestimmt mächtig für Eindruck gesorgt und den Vorgang wohl um Wochen beschleunigt. Guter Tipp.

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16 Antworten
am 15. März 2013 um 6:53

Wieso hat die Werkstatt - ohne die Stellungnahme der Versicherung abzuwarten und ohne von dir beauftragt zu sein - voreilig einen Gutachter beauftragt? Kungelei mit demselben?

Oder hat sie in deinem Auftrag gehandelt?

situ

Themenstarteram 15. März 2013 um 9:17

Die Kungelei aufgrund des Gutachtens habe ich auch im verdacht, Autohaus wollte mir natürlich auch gleich

ein anderes Auto verkaufen.

 

Auftrag für Begutachtung habe ich mir von Werkstatt überhelfen lassen, ist ja auch mein Recht einen

eigenen Gutachter zu beauftragen.

Aber egal, werde wohl doch nen Anwalt konsultieren, hier scheint wohl niemand ne hilfreiche Idee zu haben.

Trotzdem Danke für deine Nachfrage.

am 15. März 2013 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von cawazet11

Auftrag für Begutachtung habe ich mir von Werkstatt überhelfen lassen, ist ja auch mein Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Auch, wenn man dem Regulierungsvorschlag der Versicherung 200% zufrieden wäre?

Ich vermute mal, dass hier tatsächlich niemand weiß, wie die Versicherung es hinkriegt, nur die beanspruchte Hälfte von dem zu zahlen, was sie eigentlich ausgeben wollte.

Dumm gelaufen - aber nicht von den gern beschimpften Versicherern.

Gruß situ

Hallo,

warum konfrontierst Du deinen Gutachter nicht mit dem Gutachten der Versicherung?

Liebe Grüße

Herbert

und da schimpfen immer alle über die sachverständigen der versicherung, diese würden immer den wiederbeschaffungswert drücken.. :-D

ich verstehe nur nicht, warum da ein gutachter der versicherung kam, wo du doch einen eigenen beauftrag hast?! was lief da schief?

dein weg sollte jetzt erst mal zu deinem sachverständigen führen, warum hier der wbw nur halb so hoch ist, wie in dem anderen gutachten..

ps: da hast du dir ja ne echt gute werkstatt ausgesucht :-)

Ich würde erst mal auf die Regulierung der Versicherung warten. Es könnte allerdings sein das du im Streitfall auf den Kosten für deinen Gutachter sitzen bleibst wenn du auf Begleichung nach dem Gutachten der Versicherung pochst.

Halte uns bitte auf dem laufenden. Durchaus ein interessanter Fall :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 15. März 2013 um 21:21

So, nach Telefonat mit Versicherung signalisiert selbige das die Abrechnung nach dem Gutachten

der Versicherung "selbstverständlich" übernommen wird.

Das Wort "Anwalt" hatte ich schon mal "sicherheitshalber" während des Telefonats mit einfliessen lassen:-)))

Hoffe mal das die Versicherung zu ihrem Wort steht, Fall ist für Versicherung abgeschlossen, Zahlung wird angewiesen.

Warum die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt hat ist mir auch unklar, zumal das auch mein erster Schadenfall nach knapp 30 Jahren ist.

Sobald der Fall durch ist gebe ich nochmal Rückmeldung.

Zitat:

Original geschrieben von cawazet11

So, nach Telefonat mit Versicherung signalisiert selbige das die Abrechnung nach dem Gutachten

der Versicherung "selbstverständlich" übernommen wird.

Das Wort "Anwalt" hatte ich schon mal "sicherheitshalber" während des Telefonats mit einfliessen lassen:-)))

Hoffe mal das die Versicherung zu ihrem Wort steht, Fall ist für Versicherung abgeschlossen, Zahlung wird angewiesen.

Warum die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt hat ist mir auch unklar, zumal das auch mein erster Schadenfall nach knapp 30 Jahren ist.

Sobald der Fall durch ist gebe ich nochmal Rückmeldung.

Das Wort "Anwalt", hat bestimmt mächtig für Eindruck gesorgt und den Vorgang wohl um Wochen beschleunigt. Guter Tipp.

Zitat:

Original geschrieben von cawazet11

Hallo,

Ich versuchs mal kurz zu machen...

Unverschuldeter Unfall, Pkw ist nicht mehr Fahrbereit, wird in Vertragswerkstatt geschleppt,

Werkstatt veranlasst Begutachtung durch Freien Gutachter.

Ergebnis Freier Gutachter: Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 1250,- € kein Restwert

Am selben Tag schickt die Versicherung des Unfallgegners eigenen Gutachter in die Werkstatt wo mein Wagen steht.

Ergebnis Gutachter des Unfallgegners: Totalschaden Wiederbeschaffungswert 2300,- € Restwert 110,- € !!!

Ist meiner Meinung nach auch Realistischer.

Die Versicherung hat ja nun zwei Gutachten, einmal ihr eigenes, und das von der Werkstatt (meins).

Kann ich jetzt auf das Gutachten das Höher ausfällt, und das die gegnerische Versicherung erstellt hat bestehen???

Wenn ja, gibts irgendwelche § auf die ich mich berufen kann???

Rechtsanwalt will ich erstmal aussen vorlassen, um die Sache zu beschleunigen.

Danke schon mal

Da hast du dir ja einen schönen Gutachter selber ausgesucht! Sicher das beide Gutachter den selben Fahrzeugtyp incl Sonderausstattung begutachtet haben? Vergleiche bitte mal die Angaben aus deinen Fahrzeugschein mit den Angaben der technischen Fahrzeugdaten aus den beiden Gutachten. Wenn es trotzdem stimmt kannst du dich selbstverständlich auf das Gutachten der Versicherung berufen und hierauf eine Schadenabrechnung fordern!

PS Versicherungen haben das Recht auch ein eigenes Gutachten im KH Schadenfall erstellen zu lassen. Wenn sie sich dann wie ggf hier selber damit ins Knie schiessen ist das deren Problem.

Zitat:

Original geschrieben von capri one

 

Das Wort "Anwalt", hat bestimmt mächtig für Eindruck gesorgt und den Vorgang wohl um Wochen beschleunigt. Guter Tipp.

Das Wort Anwalt geht bei Schadensachbearbeitern in ein Ohr rein und im anderen wieder raus. Das macht überhaupt keinen (!) Eindruck und beschleunigt keinesfalls die Schadenbearbeitung.

am 16. März 2013 um 14:04

Zitat:

Versicherungen haben das Recht auch ein eigenes Gutachten im KH Schadenfall erstellen zu lassen. Wenn sie sich dann wie ggf hier selber damit ins Knie schiessen ist das deren Problem.

Selbstverständlich hat sie das Recht dazu und im Zweifelsfall entscheidet ein Richter.

Ich weiß ja nicht so viel wie die Experten; z. B. auch nicht, welches Gutachten der Wahrheit näher kommt. So würde ich der Versicherung - wie hier - zunächst auch mal keinen Knieschuss anlasten, sondern weiter eine Kungelei Gutachter<>Werkstatt vermuten (aber natürlich nicht wissen!).

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von cawazet11

So, nach Telefonat mit Versicherung signalisiert selbige das die Abrechnung nach dem Gutachten

der Versicherung "selbstverständlich" übernommen wird.

Wer zahlt jetzt eigentlich "deinen" Gutachter?

Themenstarteram 20. März 2013 um 15:30

Letzte Rückmeldung: Schaden wurde nach Gutachten der Versicherung abgerechnet.

Geld heute ohne Abzug erhalten :D

@Vers-Experte

"Da hast du dir ja einen schönen Gutachter selber ausgesucht! Sicher das beide Gutachter den selben Fahrzeugtyp incl Sonderausstattung begutachtet haben?

Ja die Daten stimmen alle überein.

Nicht ich habe mir den Gutachter ausgesucht, sondern die Werkstatt hat einen "besorgt".

Ich kenne auch keine "seriösen Gutachter", woher auch?

War ja mein erster Totalschaden.

Ich habe nach dem Unfall so gehandelt wie es wohl die meisten machen würden, das heißt

Wagen in Werkstatt schleppen lassen, Gutachter über Werkstatt beauftragen, und abwarten.

Das die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt habe weder ich noch die Werkstatt erwartet,

da kann man nur spekulieren was der Grund war.

In dem Fall war es ja zu meinem Gunsten.

Vielleicht ist die Werkstatt ja schon "auffällig" geworden????

Ist mir jetzt letztendlich auch egal, hauptsache ich habe das Geld ohne Abzug bekommen, mein eigentlicher

Verlust am Fahrzeug hält sich jetzt im vertretbaren Rahmen für mich.

Jetzt warte ich nur noch auf den Restwertaufkäufer der den Wagen abholt, und dann ist die sache für mich erledigt!

 

PS:Hab noch was vergessen, danke mal für euer Interesse, und das hier niemand mein Thread geschreddert hat.

Glückwünsche nehme ich gerne noch entgegen. :D

Bin gespannt, ob "dein" Gutachter auch sein Geld bekommen hat.

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