Zwei kurze Fragen

Hallo Gemeinde.

Es geht um Folgendes:

Ich habe von meinem nicht mehr existierenden Kadett noch BBS-Felgen liegen, die ich jetzt gern auf meinen Volvo 440 stecken möchte.

1. Frage: Wie lange kann man theoretisch Reifen vewenden, die noch nie gefahren wurden (sogar die Farbstreifen sind noch drauf), deren DOT aber schon über 5 Jahre zurück liegt?

2. Frage: Sind Zentrierringe zwingend erforderlich oder hält die Zentrierung auch rein durch die Radschrauben?

Ich danke euch schon mal für eure Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JMOS86 schrieb am 17. Februar 2018 um 01:08:11 Uhr:


5 Jahre sind fast grenzwertig. Reifenspezialisten gehen von 6 Jahren aus, bis die Weichmacher zum größten Teil raus sind. Die von dir beschriebenen Lagerbedingungen könnten das etwas in die Länge gezogen haben.
Kannst es sicher probieren, aber solltest dann regelmäßig die Reifen checken.
Der TÜV wird dir sicherlich das gleiche bei der Abnahme erzählen.
Persönlich würde ich aber neue Reifen draufmachen lassen. Bei 14 Zoll ist die Investition nicht so übermäßig groß.

In Anbetracht, dass fünfjährige Reifen noch als „neu“ verkauft werden dürfen, ist hier gar nichts „grenzwertig“.

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Zitat:

@JMOS86 schrieb am 17. Februar 2018 um 01:08:11 Uhr:


5 Jahre sind fast grenzwertig. Reifenspezialisten gehen von 6 Jahren aus, bis die Weichmacher zum größten Teil raus sind. Die von dir beschriebenen Lagerbedingungen könnten das etwas in die Länge gezogen haben.
Kannst es sicher probieren, aber solltest dann regelmäßig die Reifen checken.
Der TÜV wird dir sicherlich das gleiche bei der Abnahme erzählen.
Persönlich würde ich aber neue Reifen draufmachen lassen. Bei 14 Zoll ist die Investition nicht so übermäßig groß.

In Anbetracht, dass fünfjährige Reifen noch als „neu“ verkauft werden dürfen, ist hier gar nichts „grenzwertig“.

Es gibt ein Unterschied zwischen neu und neuwertig. Solche „alte“ Reifen können nicht per se als neu verkauft werden. Zumindest ein Hinweis auf das Alter muss einem Kunden dann gegeben werden.
Entscheidend ist aber letztendlich sowieso die Aussage des TÜV-Prüfers.

1) würde ich von der geplanten einsatzzeit abhängig machen. wenn man reifen wie ich in einer saison (maximal 2) weg radiert, dann ist das machbar. wenn man vorhat, die reifen 8 jahre zu fahren, dann würde ich mit neuen beginnen.

Nachdem der Kollege die Reifen vermutlich ja auf den Felgen montiert hat, würde ich keine Zeit in Überlegungen investieren bevor ich die Reifen nicht gefahren bin und fertig.
Gibt's ein Gesetz welches besagt dass ein Reifen zu alt für den TÜV ist?

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https://www.motor-talk.de/.../...tzgeber-hoechstens-sein-t1580631.html

Zitat:

@JMOS86 schrieb am 17. Februar 2018 um 12:13:42 Uhr:


Es gibt ein Unterschied zwischen neu und neuwertig. Solche „alte“ Reifen können nicht per se als neu verkauft werden. Zumindest ein Hinweis auf das Alter muss einem Kunden dann gegeben werden.
Entscheidend ist aber letztendlich sowieso die Aussage des TÜV-Prüfers.

Hier folgt die rechtliche Komponente:

http://www.brv-bonn.de/verbraucher/reifenkauf/

Also sind die Reifen des TE schon nicht mehr neu, da er selbst schreibt, die DOT liegt m e h r als 5 Jahre zurück.
Außerdem ist dein link kein Statement zur rechtlichen Situation, sondern eine reine Information des BRV.
Ich bekomme da eher die praktische Seite mit: Wenn die Hersteller an ihre Kunden (die Reifenhändler) verkaufen, brauchen die mit mehr als 2 Jahre alten Reifen schon nicht mehr auftauchen. Selbst viele Endkunden wollen neu, im Sinne von max. 1 Jahr.
Außerdem ist die Diskussion müßig... In Anbetracht der Sicherheit auf einer Kontaktfläche von ca. einem A4-Blatt (Summe aller Reifen), würde ich keine Kompromisse eingehen. Aber das ist natürlich jedem seine eigene Entscheidung.

Rechtlich gesichert ist nur die zugesicherte Eigenschaft, nicht mehr und nicht weniger. Verkaufen darf man alles, nur eben nicht unter Zusicherung falscher Eigenschaften.

Inwieweit das Alter des Reifens was ausmacht, hängt m.E. auch vom Hersteller ab.
Ich war am 20. Januar auf der A8 von Salzburg in die Nähe von Stuttgart unterwegs, das war der Tag mit teilweise weit heftigeren Schneefällen als vorhergesagt. Auf der Autobahn geschlossene Schneedecke.

Meine Dunlop Wintersport 3D sind jetzt 6 Jahre alt und hatten noch ca. 3mm Restprofil. Ging einwandfrei (auch weil noch alle Lamellen da sind).
Lt. ADAC, Reifenindustrie usw. hätte unterwegs mein Auto explodieren müssen.

Ich werde richtigerweise erst mal schauen, dass ich die Räder eingetragen bekomme, die Reifendimension ist eh für den Wagen zugelassen. Hersteller ist Uniroyal, falls es jemand wissn möchte 😉

Da machst du das richtige. Alle Diskussion hier wäre ja obsolet, wenn die Eintragung nicht klappen sollte.
Viel Glück.

Danke JMOS86. Ich denke aber schon, dass es klappen sollte da die Maße und Dimensionen eh für den Wagen genehmigt sind, geht eigentlich nur drum, dass das beiliegende Gutachten eben nur für Opel ausgestellt ist.

Zitat:

@JMOS86 schrieb am 17. Februar 2018 um 01:08:11 Uhr:


5 Jahre sind fast grenzwertig. Reifenspezialisten gehen von 6 Jahren aus, bis die Weichmacher zum größten Teil raus sind. [...]

Von Vorgaben selbst ernannter Reifenexperten halte ich wenig, eher kann man diese als Empfehlung zur Kenntnis nehmen. 😉

Als allgemeine Empfehlung, ohne auf den Fahrstil und das tägliche Streckenprofil des Users einzugehen, lassen sich folgende Empfehlungen ableiten, die fast allgemein gültig sind:
1.) Reifen sollten nicht älter als 8 Jahre sein und niemals Risse aufweisen.
2.) Sommerreifen bis max. 3 mm Profiltiefe abfahren, damit bei Nässe in Extremsituationen nichts passiert (Stichwort: Aquaplaning).
3.) Winterreifen bis max. 4 mm Profiltiefe abfahren und dann im darauf folgenden Sommer nach 3 mm Profiltiefe entsorgen.

---> Diese Empfehlungen lassen sich auch bei Wikipedia (Thema "Autoreifen"😉 nachlesen. 🙂

So kann man es stehen lassen....

Gruß, CDFCool (selbsternannter Reifenexperte) 😉

Wobei man dazu sagen muss, das Wiki nicht ausschlisslich von Exerten betrieben wird sondern grundsätzlich jeder dort seinen Senf dazu geben kann 😉

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