Zwangsstilllegung bei überzogenem TÜV

Moin Community,

Ich würde gerne mal eure Erfahrungen zu einem Thema hören....

Gibt hier eine Gruppierung die als Verein eingetragen ist und mehrere Fahrzeuge besitzt. darunter auch einige über 3,5 tonnen. Problem ist nun dass eines der Fahrzeuge shon seit knapp1 Jahr nun keinen TÜV mehr hat.

kurz vor ablauf sind wir damit zu meiner Stammwerkstatt gefahren die dem Bock einige schwerwiegende Mängel attestierte, welche die Verkehrssicherheit definitiv beeinträchtigen. Daraufhin wurde gesagt okay Auto wird nicht mehr bewegt man überlege sich was, die Werkstatt war dann so nett es zu arrangieren das der Wagen eben nicht mehr auf eigener Achse in die Fahrzeughalle der Gruppierung fährt weil der Meister damit kein ruhiges gewissen hätte. (eklatante Mängel an Bremsen und defekt an der Lenkung.)

Nun ist es so dass durch Corona die Kasse natürlich Mau sind und somit eine Reperatur der Kiste erst mal nicht in Frage kam, heisst konkret Fahrverbot für das Auto und bleibt schön hinten in der Fahrzeughalle stehen. Jetzt ergab es sich halt dass jemand mit vermeintlich Sachverstand zu der Gruppierung stiess und die Mängel vor jemanden der dort die Verantwortung trägt klein redete nach dem Motto ach geht ja alle noch.

Ich selber teile diese Einschätzung nicht stand damals selber unter der Büchse auf der Bühne und gehe voll mit meiner Werkstatt mit dass da akuter Handlungsbedarf besteht. Jedenfalls stellt es sich so dar dass die verantwortliche Person keinerlei technischen sachverstand hat und sich da blind auf die Meinung des sogenannten "Fachmanns" verlässt. Der aktuelle Plan sieht so aus "fahrten zum Tüv sind ja erlaubt" stellen wir den wagen mal vor dann bekämen wir ja eine Mängelliste oder mit glück kommt der ja doch durch. eben weil es klein geredet wurde.

Ich halte dass für grob fahrlässig, frage mich aber ob der Tüv prüfer auch eine Zwangsstillegung veranlassen kann, denn nun åqre glaube ich eine erweiterte HU angesagt weil über 3,5 tonnen und im Punkte und Bussgeldbereich ist man da ja auch zudem würde sich meines erachtens das Bussgeld verdoppeln da man hier astrein Vorsatz unterstellen kann. hat jemand erfahrung mit ähnlichen Fällen.

Hatte denen ja damals auch gesagt die sollen das auto abmelden weil es keinen Tüv hat, das wollte man mir ja auch nicht glauben dass die rechtlich zulässige Nutzung und nicht die tatsächliche hier ausschlaggebend ist und auch sanktionen auf privat grund erfolgen können.

Wäre über erfahrungen dankbar.

30 Antworten

Wird bei der HU Verkehrsunsicherheit bescheinigt, entfernt der Prüfer die HU Plakette. Hier gibt's noch zwei Möglichkeiten 1. Der Prüfer sagt verbringung zur nächsten Werkstatt ist noch machbar 2. Verkehrsgefährdend das Fahrzeug mude auf den Trailer.
Mit abschließen des Berichts und Übermittlung der Daten, landet die Meldung beim KBA,das über die Fin die zuständige Zulassungsstelle informiert. Dort wird dann sofort die Betriebsuntersagung erlassen, üblicherweise mit Anordnung der sofortigen Vollziehung, damit der Widerspruch die Evtl notwendige Zwangsentstempelung nicht blockiert.

Früher, als die VU-Meldung noch per Fax an die Zulassungsstelle übermittelt wurde, gab es ein Feld wo man den vorgesehenen Termin für die Nachkontrolle der Mängelbeseitigung angeben konnte sowie ein weiteres Feld, wo man ankreuzen konnte, dass der Halter das Fahrzeug außer Betrieb setzen will. Ich gehe eigentlich davon aus, dass in beiden Fällen die Zulassungsstelle nicht sofort Maßnahmen ergriffen hat.

Weil realistisch gesehen sind doch die zahlenmäßig meisten VU-Mängel Dinge, die eine Werkstatt ein ein bis zwei Tagen beheben kann: hier mal ein geplatzter Bremsschlauch, da mal ein Reifen der bis aufs Gewebe runter gefahren ist oder dort mal eine unglücklich gebrochene Feder.

Da wird jetzt heute jedes Mal gleich das ganz große Programm gefahren, mit förmlicher (und kostenpflichtiger?) Nutzungsuntersagung usw.?

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Juni 2021 um 18:15:33 Uhr:


Weil realistisch gesehen sind doch die zahlenmäßig meisten VU-Mängel Dinge, die eine Werkstatt ein ein bis zwei Tagen beheben kann: hier mal ein geplatzter Bremsschlauch, da mal ein Reifen der bis aufs Gewebe runter gefahren ist oder dort mal eine unglücklich gebrochene Feder.

Richtig.

Hier stellt sich nur die Frage, warum der Fahrzeughalter nicht diesen kurzen Weg geht, sondern stattdessen der Zulassungsstelle eine Steilvorlage für das ganz große Programm liefert.

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Juni 2021 um 18:15:33 Uhr:


Da wird jetzt heute jedes Mal gleich das ganz große Programm gefahren, mit förmlicher (und kostenpflichtiger?) Nutzungsuntersagung usw.?

Stufe 1 beim Vorgang MAV (Mängel Verkehrsunsicher) ist die gebührenpflichtige Betriebsuntersagung.

Da nicht alle Prüfer Taggenau ihren Rechner mit der Zentrale synchronisieren, kann auch schon mal eine Woche vergehen,bis die Zulassungsstelle Kenntnis von dem Verkehrsunsicheren Fahrzeug hat.

Mir ist ein Fall bekannt,wo der SV die Rennleitung gerufen hat,dass die die Weiterfahrt untersagen.
Um sicher zu gehen, dass der den Klumpen nicht abholt,wurden die Bleche entsiegelt

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Ich bin mit einem Passat vor etlichen Jahren beim Tüv gewesen. Es wurden absolut gefährdender Mängel festgestellt.
Achsaufhängung hinten rechts war durchgerostet. Das TÜV-Siegel wurde entfernt. Es wurde direkt verboten das Gelände mit dem Fahrzeug zu verlassen. Es wurde auch angedroht eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde abzusetzen.
Ich durfte den Wagen vor dem Gelände parken, da Weihnachten vor der Tür stand (Feiertage). Ich habe die Nummernschilder abgeschraubt, das Fahrzeug am nächsten Tag mit einem Anhänger abgeholt. Abgemeldet wurde der Wagen auch an dem Tag. Dadurch hat sich die Meldung vom TÜV an die Straßenverkehrsbehörde erledigt. Hat aber nur geklappt weil ich die Abmeldebescheinigung am nächsten Tag beim TÜV vorgelegt habe.

Zitat:

@BGattermann schrieb am 03. Juni 2021 um 22:51:47 Uhr:


Ich bin mit einem Passat vor etlichen Jahren beim Tüv gewesen. Es wurden absolut gefährdender Mängel festgestellt.
Achsaufhängung hinten rechts war durchgerostet. Das TÜV-Siegel wurde entfernt. Es wurde direkt verboten das Gelände mit dem Fahrzeug zu verlassen. Es wurde auch angedroht eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde abzusetzen.

Ach ja vor etlichen Jahren. Ist nicht zu vergleichen, da musste der Prüfer eine Postkarte abschicken. Was in den seltensten Fällen passiert ist.

Ich finde es auch nach wie vor unverhältnismäßig, dass gleich der (für den Halter kostenpflichtige) behördliche Vorgang der Betriebsuntersagung eingeleitet wird, wenn (wie im Regelfall!) der Halter einsichtig ist und das Fahrzeug in der Werkstatt belässt bzw. mit dem Anhänger/Abschlepper von der Prüfstelle abholt.

Allerdings kann ich auch die Behörde verstehen, sich nicht dem Vorwurf aussetzen zu wollen "ihr habt es doch gewusst und nichts unternommen!" wenn hinterher doch jemand mit dem Auto fährt und einen Unfall verursacht.

Hier fehlt wohl bei der Datenübermittlung die Möglichkeit, wie früher mitzuteilen was mit dem Auto passieren soll.

Also erst mal danke an alle für die Erfahrungen und Meinungen, ich komme da zu dem schluss dass ihr das alle genau so oder ähnlich wie Ich seht.... Ich hielt es schon zu Anfang für eine blöde Idee... Jetzt bin ich sogar der Meinung man springt da Ar... voran in die Nesseln.

Werde den Verantwortlichen da noch mal deutlich ins gewissen reden und die fragen ob die sich wirklich auf den vermeintlichen Röntgen/Laservermessungs Blick dieser Person verlassen wollen und alle genannten möglichen Konsequenzen riskieren wollen. Falls ja hat sich die Mitgliedschaft da für mich eh erledigt weil Ich bei so einem Schindluder nicht mitmache und meinen Hintern nicht auf Karren setze wo ich mich jedes mal fragen muss ob die wirklich okay sind.

Für mich wäre das ein klarer Vertrauensbruch und somit ein direktes Austrittskriterium.

Wenn das Fahrzeug auf einen Verein zugelassen ist gibt es einen Verantwortlichen für den Verein, auch dann wenn der Verein eine juristische Person (eingetragener Verein ) darstellt. Der Verein hat die Schlüsselgewalt über das Fahrzeug. Diesen Schlüssel gibt man nur an Berechtigte und nur dann wenn das Fahrzeug verkehrssicher und fahrbereit ist.

Gehört der Fahrwillige zum berechtigten Personenkreis ist es sein Problem, nicht Deins.

Zitat:

Gehört der Fahrwillige zum berechtigten Personenkreis ist es sein Problem, nicht Deins.

Das stimmt, wie Ich schon mal sagte Ich hab da keine aktien drin, jedoch kennt man sich und ich weiss dass die verantwortlichen nicht wirklich gut zu dem Thema informiert sind. Wie gesagt mehr wie denen das klar machen und eindringlich warnen kann ich nicht.

Der rest liegt in der hand eben dieser Personen und die können beauftragen wen sie wollen, mich jednfalls nicht. Es ist nur guter Wille jemand anders vor Ärger zu bewahren aber jeder ist seines glückes schmied.

Ich hab mir nix vorzuwerfen ich habe hier keine Internas oder informationen zur identität preis gegeben sondern mich lediglich zu erfahrungen mit solchen konstellationen erkundigt was jedem Menschen frei steht.
Diese Informationen gebe Ich schriftlich an die verantwortlichen weiter und dann ist das für mich erledigt.

Wollte halt nur meine Meinung reflektieren bei Leuten die nicht involviert sind, die haben mir eigentlich hier soweit all meine Eindrücke bestätigt und auch ein paar andere aspekte gezeigt. Wie gesagt wenn einem eine Sache am Herzen liegt setzt man sich innerhalb vertretbarer grenzen dafür ein.

Ich finde durch meine ausdrückliche Warnung und nachforschung habe ich das getan, nicht mehr nicht weniger.

Ich würde die Bedenken inkl. des Haftungsrisikos anmelden, mich weigern das Fahrzeug zu bewegen und mich dann nicht weiter damit beschäftigen. Reitet man immer wieder drauf rum fühlen sich da schnell Leute auf den Schlips getreten. Wenn es „knallt“ würde ich aber auf alle Fälle ein „…hat KFZ Meister XY wohl doch recht gehabt…“ fallen lassen.

Solange nur Blechschäden bei rauskommen, kann man das so vielleicht noch sehen, bei Personenschäden wird man anders drüber denken.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2021 um 20:32:34 Uhr:


Solange nur Blechschäden bei rauskommen, kann man das so vielleicht noch sehen, bei Personenschäden wird man anders drüber denken.

In dem Fall teilt man den Ermittlern mit das man seine Einwände vorgebracht hat.

Ich hätte trotzdem ein schlechtes Gewissen,wenn ich um den desolaten Zustand des Fzg gewusst habe.

Wenn ich auf der Arbeit, ich bin quasi im Prüfwesen tätig, etwas sehe was definitiv nicht OK und damit gefährlich ist Handhabe ich das so.
Ist es so schlimm das akute Gefahr davon ausgeht Sperre ich den Gegenstand oder ziehe ihn ein. Der zuständige wird darüber informiert, dazu die Vorgesetzte Dienststelle (also die der ich angehöre) und wenn es ganz schlimm ist auch noch die Dienststelle darüber.
Bei nicht lebensgefährlichen Sachen markiere ich den Gegenstand und melde auch an den zuständigen Plus Vorgesetzte Dienststelle.

Informiert wird meist sofort telefonisch und immer schriftlich.
Wenn alle Stricke reissen und keine Einsicht da ist geht es direkt über das zuständige Personal in den höheren Dienststellen.
Diese Regeln das dann.
Wird entgegen meiner Meinung nach entschieden gibt's das alles schriftlich. So ist im Nachhinein immer sicher das mir keiner einen Strick draus drehen kann wenn doch etwas Passiert.
Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten.

So kann ich mir ruhigem Gewissen sagen dass ich mein Möglichstes getan habe.

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