Zwangsstilllegung bei überzogenem TÜV

Moin Community,

Ich würde gerne mal eure Erfahrungen zu einem Thema hören....

Gibt hier eine Gruppierung die als Verein eingetragen ist und mehrere Fahrzeuge besitzt. darunter auch einige über 3,5 tonnen. Problem ist nun dass eines der Fahrzeuge shon seit knapp1 Jahr nun keinen TÜV mehr hat.

kurz vor ablauf sind wir damit zu meiner Stammwerkstatt gefahren die dem Bock einige schwerwiegende Mängel attestierte, welche die Verkehrssicherheit definitiv beeinträchtigen. Daraufhin wurde gesagt okay Auto wird nicht mehr bewegt man überlege sich was, die Werkstatt war dann so nett es zu arrangieren das der Wagen eben nicht mehr auf eigener Achse in die Fahrzeughalle der Gruppierung fährt weil der Meister damit kein ruhiges gewissen hätte. (eklatante Mängel an Bremsen und defekt an der Lenkung.)

Nun ist es so dass durch Corona die Kasse natürlich Mau sind und somit eine Reperatur der Kiste erst mal nicht in Frage kam, heisst konkret Fahrverbot für das Auto und bleibt schön hinten in der Fahrzeughalle stehen. Jetzt ergab es sich halt dass jemand mit vermeintlich Sachverstand zu der Gruppierung stiess und die Mängel vor jemanden der dort die Verantwortung trägt klein redete nach dem Motto ach geht ja alle noch.

Ich selber teile diese Einschätzung nicht stand damals selber unter der Büchse auf der Bühne und gehe voll mit meiner Werkstatt mit dass da akuter Handlungsbedarf besteht. Jedenfalls stellt es sich so dar dass die verantwortliche Person keinerlei technischen sachverstand hat und sich da blind auf die Meinung des sogenannten "Fachmanns" verlässt. Der aktuelle Plan sieht so aus "fahrten zum Tüv sind ja erlaubt" stellen wir den wagen mal vor dann bekämen wir ja eine Mängelliste oder mit glück kommt der ja doch durch. eben weil es klein geredet wurde.

Ich halte dass für grob fahrlässig, frage mich aber ob der Tüv prüfer auch eine Zwangsstillegung veranlassen kann, denn nun åqre glaube ich eine erweiterte HU angesagt weil über 3,5 tonnen und im Punkte und Bussgeldbereich ist man da ja auch zudem würde sich meines erachtens das Bussgeld verdoppeln da man hier astrein Vorsatz unterstellen kann. hat jemand erfahrung mit ähnlichen Fällen.

Hatte denen ja damals auch gesagt die sollen das auto abmelden weil es keinen Tüv hat, das wollte man mir ja auch nicht glauben dass die rechtlich zulässige Nutzung und nicht die tatsächliche hier ausschlaggebend ist und auch sanktionen auf privat grund erfolgen können.

Wäre über erfahrungen dankbar.

30 Antworten

So allen einen schönen dank hier, gott sei Dank haben sich die verantwortlichen eines besseren belehren lassen und die ganze Kamikaze Aktion abgeblasen. Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und wartet darauf repariert zu werden.

Das darlegen möglicher Konsequenzen und das appellieren ans Gewissen scheinen gefruchtet zu haben.
Besser so als anders.....

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