Zwang zur Inspektion während Gewährleistung?
Dass man zur vorgeschriebenen Inspektion muss, um die Garantie auf ein Neufahrzeug nicht zu verlieren, ist ja bekannt. Aber wie schaut es mit der 6-monatigen, herstellerseitigen Gewährleistung aus? Muss ich da auch zur Inspektion, um sie nicht zu riskieren? Und was ist mit dem Ölwechselintervall?
Beste Antwort im Thema
Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre. Gedeckt sind Mängel, die beim Verkauf schon vorlagen oder angelegt waren. Im ersten 1/2 Jahr wird gesetzlich vermutet, dass der Verkäufer in der Haftung ist. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe angelegt war. Es ist für die Gewährleistung egal wo die Inspektion gemacht wird. Aber sie muss gemacht werden, um den Einwand der unsachgemäßen Nutzung zu vermeiden.
24 Antworten
Ein Einwand ist aber kein Gegenbeweis. Beweise sind Fakten, die unzweifelhaft etwas belegen. Einfach zu behaupten, es läge am versäumten Wartungstermin ist kein Beweis. Ergo - in den besagten ersten 6 Monaten - keine Fluchtmöglichkeit für den Verkäufer in dieser Konstellation.
Der Beweis des ersten Anscheins ist auch ein Beweis. Natürlich kommt es im Zweifel darauf an, ob ein Gutachter das für möglich hält und wie ein Richter das bewertet. Aber Durchklagen möchte ich so etwas nicht müssen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 14. November 2018 um 16:54:32 Uhr:
Beweise sind Fakten, die unzweifelhaft etwas belegen.
Im Zivilrecht gilt das so nicht. Da ist trotz des Begriffes "Beweislast" nicht immer der unwiderlegbare, wissenschaftliche oder forensische Beweis gemeint, sondern auch der Anschein, die Wahrscheinlichkeit, die naheliegende Vermutung oder die Glaubhaftmachung. Dazu kann sich das Gericht natürlich auch eines Sachverständigen bedienen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. November 2018 um 11:30:28 Uhr:
nein, dann liegt die Beweislast eben nicht mehr beim Verkäufer. Dann kann er gegen die Vermutung, dass der Mangel schon bestanden hat, einwenden, dass der Mangel wahrscheinlich beim Käufer verursacht wurde.
Was schreibst du da für einen Unsinn? Eine Garantie ändert an der Beweislast des Verkäufers bei der Gewährleistung gar nichts. Eine nicht eingehaltene Wartung ist kein Beweis für irgendwas. Und noch mal: die Garantie schränkt die Gewährleistung in keinster Weise ein.
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Irgendwie verstehe ich den Grund der Frage nicht? Warum sollte man bei einem Neuwagen die Wartung "sparen".
Wer viel fährt, verdient damit in irgendeiner Form Geld. Derjenige kann es sich eigentlich nicht leisten, die Wartung einzusparen, denn er muss ja damit Geld verdienen.
Wer normal oder wenig fährt, ist vielleicht in absehbarer Zeit von einem Kulanzfall betroffen.
Generell sollten beide Gruppen doch keinen Grund haben, einen Neuwagen im oberen vierstelligen bis fünfstelligen Eurobereich wegen ein paar "gesparter" Euros massiv zu beschädigen. Irgendwie will man ja länger was vom Wagen haben, entweder durch langjährige eigene Nutzung oder einen höheren Verkaufpreis (der, der nie eine Wartung durchführt, wird einen Massiven Abschlag beim Verkauf hinnehmen müssen). So eine Einstellung zur Geldausgabe wie vom TE trifft man maximal bei Letzt-Hand-Besitzern oder solchen, denen der Wagen massiv zu teuer ist. Aber selbst da wird noch günstig gepfuscht.
Zitat:
Die 6 Monate im Eingangstext beruhen ja, wie schon festgestellt, auf einem Irrtum. Ich kenne kein Auto, das nach 6 Monaten zur Wartung muss. Mehr als 5000 km im Monat fahren wohl nur sehr wenige.
Grüße vom Ostelch
Bei einer Jahresfahrleistung von 60-80tkm im Jahr und einem Serviceintervall von 25tkm sehe ich meinen Freundlichen regelmäßig 2 oder sogar 3 mal im Jahr zur Inspektion 🙂
Zitat:
@Mooserunner23 schrieb am 16. Nov. 2018 um 18:1:58 Uhr:
Bei einer Jahresfahrleistung von 60-80tkm im Jahr und einem Serviceintervall von 25tkm sehe ich meinen Freundlichen regelmäßig 2 oder sogar 3 mal im Jahr zur Inspektion
Herzliches Beileid, dann bist du der erste der Wenigen, der sich meldet. Das ist schon heftig, 270 bis 360 km pro Arbeitstag.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 17. November 2018 um 00:43:44 Uhr:
Herzliches Beileid, dann bist du der erste der Wenigen, der sich meldet. Das ist schon heftig, 270 bis 360 km pro Arbeitstag.Grüße vom Ostelch
Beileid? Wofür? Ich fahre gerne und vieles davon ist auch privat, sagen wir mal 50/50 getrennt. Von mir aus kann es manchmal sogar noch mehr sein, mir kommt es nicht als besonders viel vor da zwischendurch auch mal 1-2 Tage downtime dabei sein. Dafür fahre ich dann wenn ich fahre auch ordentliche Strecken 🙂
Ich bemitleide eher die, welche den ganzen Tag im Büro sitzen wie Tiere in der Käfighaltung 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. November 2018 um 09:33:48 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Nov. 2018 um 09:17:52 Uhr:
in der Praxis nicht. Nach 6 Monaten muss ein Käufer beweisen, dass ein Mangel beim Kauf schon bestand. Das düfte nach halbjähriger Nutzung illusorisch sein. Daher kann man nach Ablauf der 6 Monate Ansprüche aus der Sachmängelhaftung eigentlich vergessen.Das ist sicher richtig. Aber welcher Hersteller hat Wartungsintervalle von 6 Monaten oder weniger? Ich kenne keinen.
Grüße vom Ostelch
Ich kenne einge Leute, die nach 1000KM die erste Wartung (Ölwechsel) vornehmen lassen. Dies ist aber nicht vom Hersteller angeordnet, sondern freiwillig. Kommt noch aus den guten alten Zeiten, wo man einen Motor noch einfahren musste. Was damals gut war kann heute nicht falsch sein.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Nov. 2018 um 15:39:48 Uhr:
Ich kenne einge Leute, die nach 1000KM die erste Wartung (Ölwechsel) vornehmen lassen. Dies ist aber nicht vom Hersteller angeordnet, sondern freiwillig. Kommt noch aus den guten alten Zeiten, wo man einen Motor noch einfahren musste. Was damals gut war kann heute nicht falsch sein.
Dann sollten die konsequenterweise auch noch Einfahröle verwenden, so wie damals.
Grüße vom Ostelch