Zustand eines gebrauchten WoWa
Hallo,
da ich mich mit Wohnwagen nicht auskenne, hoffe ich darauf, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Wir haben uns Heute einen Wohnwagen angeschaut der aus dem Jahr 2003 stammt, von der Firma Dethleffs 560 SK. Dieser Wohnwagen entspricht unseren Vorstellungen. Der Wohnwagen ist in einem sehr guten Zustand.
Hier meine Frage:
Als ich mir den WoWa angeschaut habe, habe ich an der Front, auf der rechten Seite, bemerkt das die Seitenwand ca. 0,5 bis 1 cm von ihrem Ursprung, gegenüber der linken Seite, entfernt hat. Der Besitzer gab mir die Antwort das dies halt so sei. Bei dem vorhergehenden WoWa hätten Sie das auch gehabt.
Ist das Normal ???
Da ich keine Ahnung habe, würde ich mich freuen, wenn mir jemand von euch etwas darüber schreiben könnte.
mfg
Armin
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Wir haben dann mehrere Wowa von Privat angesehen. Viele mit Hagelschaden und sehr hohen Preisvorstellungen (z. B. 6 Jahre alt, leichter Hagelschaden, glaube war ein Dethleffs 540 , so um die 9.500 EURO)...
Da haben wir wirklich Glück gehabt. Ich finde die Aufteilung vom 560 SK genial.
Da ich einen Zafira fahre, bin ich mit einem 1600 Kg WoWa am Limit, nachdem ich die Stützlast abgezogen habe. Wir haben für den Bj. 2003 560 SK ganz Knapp unter 10000 bezahlt. Der WoWa ist wirklich 1a. Da wir zwei Kinder haben und auf einen gewissen Komfort nicht verzichten wollten, haben wir leider auch feststellen müssen, dass die WoWa mit einem solchen Schnitt sehr Preisstabil sind. Egal ob das Tabbert, Knaus oder ähnliche Hersteller sind.
Im übrigen war der Preis wegen eines Hagelschaden nicht so hoch, ansonsten hätte er wohl einiges mehr gekostet.
Gratulation, auch von mir.
Gruß, Tempomat
Haaaalt Stooooop
Da scheint sich bei dir ja schon das nächste Problem anzubahnen über welches die Motor-Talk-Gemeinde schon ausführlich diskutiert hat.
Die Stützlast kann nur für das zulassige Achsgewicht des WoWa abgezogen werden und muss dann aber dem Auto angerechnet werden. Für das Zuggewicht ist der Verzögerungsmoment der Masse ausschlaggebend welcher durch die Stützlast nicht auf das Zugsfahzeug geleitet wird.
Welchen Zafira fährst du und was steht im Ausweiss. Mit kurzem Googel habe ich was gelesen dass Auflastungen teilweise nur für Anhänger mit geringem Luftwiderstand gelten.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Herzlichen Glückwunsch zum WoWa und in der Gemeinschaft der Fahrenden. Der einzige Nachteil beim Eintieg mit einem 560 SK ist, dass es fast keine vernünftige Aufstiegschance mehr gibt :-)
Hi maurus,
wem sagst Du das ;-)) schau mal auf meine sig, dann ahnst Du, wohin das führt. Zum Glück ist unser neuer auch eher als Stand-WW gedacht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Die Stützlast kann nur für das zulassige Achsgewicht des WoWa abgezogen werden und muss dann aber dem Auto angerechnet werden.......
Für das Zuggewicht ist der Verzögerungsmoment der Masse ausschlaggebend welcher durch die Stützlast nicht auf das Zugsfahzeug geleitet wird.
Zum ersten Satz ..... dies ist aber nur dann zulässig, wenn das zulässige GG des WoWa (von z.B. 1.600 kg) im abgekoppelten Zustand (alle Achsräder + Bugrad auf der Waage) nicht überschritten wurde.
Also nix z.B: zul. GG 1.600 kg, aber 1.650 kg macht auch nix, weil ja die 50 kg auf das Zugfahrzeug übergehen und dann stimmt das wieder mit den 1.600 kg.
Damit wäre nämlich das zul. GG an sich, eben um 50 kg überschritten.
Dies ist natürlich unabhängig davon, das natürlich die Stützlast auf das Zugfahrzeug übergeht.
Zum zweiten Satz .... den hab ich überhaupt nicht verstanden ... sorry.
@Tempomat
Wenn eine Gespann steht überträgt sich das Stützlast auf das Zugfahrzeug (was es natürlich beim Fahren immer noch tut). Dies kann man duch wiegen an den Achsen/Rädern einfach überprüfen. Achs und Räder vom WoWa sind demenstprechend weniger belastet und allfällige Limiten werden somit nicht überschritten.
Sobald das Gespann fährt wirkt die Trägheit der Masse beim Beschleunigen oder Bremmsen. Diese Kraft welche am Hacken horizontal wirkt ist unabhänging von der Stützlast, welche unabhänging von der Trägheit vertikal im Zusammenhang mit der Erdanziehung wirkt.
Weil die Vertikale Kraft auf der Gravitation und die Horizontale auf der Trägheit bassiert ist die Stützlast auch unterschiedlich anzurechnen.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
@Tempomat
Wenn eine Gespann steht ....
Hi maurus, wenn deine jetzigen Ausführungen eine weitergehende Erklärung für die von mir nicht verstandene erste Aussage von dir war, dann weiss ich nun, was du meinst und stimme dem zu.
Deine nun letzte Aussage berührt aber meine Aussage, bezüglich der `Wiegedefinitionen´ für zul. GG usw. nicht, siehst du das auch so?
Um es auf den Punkt zu bringen.
Die 1600 kg ZGG dürfen nicht überschritten werden.(Achslast plus Stützlast)
Die Anhängelast darf nicht überschritten werden(Die Last die auf der WW Achse ist)
Die Stützlast darf von der Anhängelast abgezogen werden.
Das heist wenn der PKW eine Anhängelast von 1550 kg hat darf er den 1600 kg WW ziehen wenn die Stützlast 50 kg beträgt.
1600 kg minus 50 kg Stützlast=1550 kg ziehende Last.
die 50 Kg Stützlast ruhen auf den PKW.
Alles natürlich im Rahmen der Achlasten PKW und gesammt Zuggewicht.
Gruss Dieter
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Haaaalt Stooooop
Da scheint sich bei dir ja schon das nächste Problem anzubahnen über welches die Motor-Talk-Gemeinde schon ausführlich diskutiert hat. ...
Hallo,
als ich den Zafira (Firmenwagen) bestellte, hatten wir an einen Wohnwagen noch nicht gedacht. Als uns die Idee immer besser gefiel unsere Urlaube mit dem WoWa zu machen, überlegten wir hin und her. Da wir unbedingt den 560 SK haben wollten, werden wir den WoWa so beladen, dass wir auf max. 1575 Kilo kommen.
Wenn die Stützlast dann wiederum 75 Kg beträgt, kann ich dies vom Wohnwagen abziehen. Natürlich muss ich die Stützlast von der max. Zuladung des PKW abziehen.
==> WoWa gesamt 1575 - 75 Stützlast = 1500
==> Pkw Zuladung 570 - 75 Stützlast = 495
PKW: max 495 Kg Zuladung (Natürlich müssen die Insassen auch noch abgezogen werden)
Jetzt hoffe ich nur, dass ich keinen Denkfehler gemacht habe!!!!
Hallo schwarzk, ja leider hast du falsch überlegt.
Beim Auto darfst man wie du richtig erkannt hast nicht die volle Zuladung ausnutzen, da 75kg noch von der Stützlast dazukommen wenn der WoWa angehängt ist.
Die Achslast des Wohnwagens wird um 75kg entlastet, was jedoch irrelevant ist, da jeder WoWa eine maximale Achslast hat die höher oder mindestens gleich den Gesammtgewicht des WoWa ist.
Die Masse des WoWa (nicht das Gewicht welches auf den WoWa-Räder steht) bleibt mit oder ohne Stützlast immer gleich. Das Zugfahrzeug muss diese Masse beschleunigen und abbremsen können. Deine Rechnung geht nur auf, wenn das Auto ein eingetragenes maximales Gespanngewicht hat. Meistens ist jedoch ein Maximalgewicht plus ein Anhängegewicht eingetragen bei dem man nicht überschüssige Reserve gegeneinander verrechnen kann.
Du kannst ja auch nicht das zulässige Gesammtgewicht des Autos überschreiten wenn die Achslasten und Reifen es soweit noch zulassen mit dem Argument, dass du das Gewicht des eingetragenen Anhänges nicht drann hast. (bis 750kg wären ja sogar ungebremte Hänger jeweils zulässig).
In der Praxis ist es jedoch schon so, dass wenn das Gespann nicht verdächtig aussieht und du die Beamten nicht verärgerst, selten auf der Strasse im abgehängten Zustand nachgewogen wird. Bei 2% technischer Messungenauigkeit (keine Tolleranz mehr) fehlen dir also noch 45Kg. Welche du dir bewusst sein solltes, dass du im Extremfall noch ins Auto umladen müsstest um weiterfahren zu dürfen.
Vielleich wissen deine deutschen Kollegen hier, ob es bei euch die generelle Möglichkeit gibt für eine Auflastung im Ausweis über eine Einschrängung der erlaubten Steigung (8% statt 12%).
Zitat:
Original geschrieben von schwarzk
==> WoWa gesamt 1575 - 75 Stützlast = 1500
==> Pkw Zuladung 570 - 75 Stützlast = 495PKW: max 495 Kg Zuladung (Natürlich müssen die Insassen auch noch abgezogen werden)
Jetzt hoffe ich nur, dass ich keinen Denkfehler gemacht habe!!!!
Nochmal mit Rückfrage:
Wie groß ist das eingetragene Gesamtgewicht des WoWa in seinem Brief (ich vermute, die Stüzlast ist mit 75 kg eingetragen)?
Unabhängig davon, dass es, wie erwähnt, für den PKW max. Achslasten (vorne u. hinten), ein zul. Gesamtgewicht, ein Gesamtzuggewicht (falls in den Papieren eingetragen) und eine maximal zulässige Stüztzlast gibt, muss deine Rechnung: .... 495 kg + 75 kg Stüzlast = 570 kg nicht aufgehen, sogar sehrwahrscheinlich nicht, weil ..... Hebelgesetze ...
Gruß, Tempomat
@Tempomat bei der Berechnung des Gesamtgewichtes ist das Hebelgesetz bedeutungslos, erst für die Aufteilung auf die Achsen kommt es zur Anwendung.
Am Auflagepunkt (Hier vier Räder verteilt auf die beiden Achsen) wirkt die Kraft+Last, was beim Gespann Auto+Stützlast bedeutet.
Für das Gesamtgewicht des Autos stimmt die Formel von schwarzk schon.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Hallo schwarzk, ja leider hast du falsch überlegt.
Beim Auto darfst man wie du richtig erkannt hast nicht die volle Zuladung ausnutzen, da 75kg noch von der Stützlast dazukommen wenn der WoWa angehängt ist. ...
Ja Ja Ja, da denkt man jetzt hat man es kapiert und dann hat man doch wieder das eine mit dem anderen vermischt. Danke aber für die ausführliche Erklärung, denn jetzt habe ich es verstanden. LEIDER. Da könnte mir ja schon ein Kasten Bier die Grenze sprengen, im WoWa.
Nur gut das meine Kinder noch klein sind und kaum was wiegen, da hab ich dann doch noch genug Reserven im Zafira.
Schade, ich habe den Zafira B mit 150 PS und es ist meiner Meinung nach ein sehr gelungener Wagen, bis auf die Anhängelast. Na ja ich werde es überleben und immer mit dem Beladen und der Wage kämpfen, da ich die Grenzen nicht überschreiten möchte. Sicherheit sollte wirklich vorgehen, denn sonst hat man keine Reserven im Notfall.
Der Wohnwagen hat im übrigen ein zGG von 1600Kg mit 75Kg Stützlast. Das Auto darf bei 12% 1500 Kg Anhängelast haben. Hier gibt es allerdings vom Hersteller keine höheren Werte bei 8%. Schade.
Vielen Dank nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von schwarzk
Der Wohnwagen hat im übrigen ein zGG von 1600Kg mit 75Kg Stützlast. Das Auto darf bei 12% 1500 Kg Anhängelast haben. Hier gibt es allerdings vom Hersteller keine höheren Werte bei 8%. Schade.
Vielen Dank nochmal.
Wie hoch ist die Zuladung des WoWa bzw.,
Wie hoch ist `Masse im fahrbereitem Zustand´?
Zitat:
Original geschrieben von maurus
@Tempomat bei der Berechnung des Gesamtgewichtes ist das Hebelgesetz bedeutungslos, erst für die Aufteilung auf die Achsen kommt es zur Anwendung.
Am Auflagepunkt (Hier vier Räder verteilt auf die beiden Achsen) wirkt die Kraft+Last, was beim Gespann Auto+Stützlast bedeutet.Für das Gesamtgewicht des Autos stimmt die Formel von schwarzk schon.
Stimmt! Da schwarzk, genau wie ich ein zul.-GG-Grenzgänger ist, sind dann in jedem Fall die zul. Gewichtskomponenten einzeln auf die Waage zu bringen.