Zustand Bremsscheiben hinten
Ich kenne mich mit Autos nicht wirklich aus, deshalb meine Frage hier. Mir ist aufgefallen, dass die Bremsscheiben hinten bei meinem T-Roc R nach 10 Monaten und 18000 km anders aussehen als die vorderen, irgendwie zerkratzt. Habe versucht, den Unterschied mit Fotos zu zeigen. Beim T-Cross meiner Frau war das auch so, allerdings erst nach 3 Jahren und 42000 km. Sie bekam deshalb keine TÜV Plakette. Evtl. weiß ja jemand aus eigener Erfahrung, ob das normal ist oder ob ich das beim 1. Service beanstanden soll. Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
49 Antworten
Zitat:
@i need nos schrieb am 25. August 2025 um 11:59:38 Uhr:
Ja, war etwas zu kurz geantwortet:
das Portal für den Kunden ist natürlich der Händler bzw. eine Vertragswerkstatt. Die treten aber wiederum an den Hersteller heran, weil der am Ende die Kostendiskussion beantworten muss.
Wenn (In diesem Fall) VW Gewährleistung oder Garantie ablehnt, dann kann der Händler auch nur noch mit Kulanz (auf seine Kosten) reagieren oder eben ablehnen.
Nein, Gewährleistung hat null mit dem Hersteller zu tun und der braucht auch nichts ablehnen, denn die betrifft NUR den Händler.
Der Hersteller kann Garantie ablehnen, nicht aber Gewährleistung, denn die betrifft ihn nicht.
Zitat:
@Rlmmp schrieb am 25. August 2025 um 16:25:29 Uhr:
Und hier hast du noch eine wohl existierende Kilometerbegrenzung vergessen.
Kann sein, aber ich kenne keine KM Begrenzung bei Gewährleistung, ist aber möglich.
Wieviel sind das bei Bremsen?
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10.000km bei allen Verschleißteilen damals als die Beweislastumkehr noch nach 6 Monaten war. Es sollten also jetzt theoretisch 20.000km gelten. Aber muss nicht sein also weiß es jemand?
Zitat:
@lufri1 schrieb am 25. August 2025 um 21:05:12 Uhr:
Nein, Gewährleistung hat null mit dem Hersteller zu tun und der braucht auch nichts ablehnen, denn die betrifft NUR den Händler.
Der Hersteller kann Garantie ablehnen, nicht aber Gewährleistung, denn die betrifft ihn nicht.
OK,
Gewährleistung -> Verkäufer
Garantie -> Hersteller
Während der Garantie wird der Verkäufer aber keine Gewährleistung übernehmen, weil doch der Hersteller noch Garantie leisten muss.
Bei meinem Mängeln während der Garantie war es zumindest immer so, dass der Händler da mal rein gar nichts übernommen, sondern alle Themen über die Garantie vom Hersteller abgewickelt hat. Hatte der Hersteller Garantie abgelehnt (angelaufene Aluleisten, Sägezahn im neun Monate alten Reifen, quietschende Bremsbeläge nach sieben Monaten, Endrohre nach fünf Monaten schwarz angelaufen, knischende Achsmanschetten nach drei Monaten usw.), dann hat der Händler das so durchgereicht mit der Begründung "Garantie durch VW abgelehnt wegen Verschleißteil, reines Komfortminderungsmerkmal, rein optischer Mangel/Keim Verschulden seitens VW".
Manches wurde dann trotzdem kostenlos gemacht, aber es war zu keiner Zeit die Rede davon, dass der Händler bzw. die Vertragswerkstatt das machen müsse.
Wie lange muss der Verkäufer denn bei einem Neuwagen "gewährleisten"?!
Zitat:
@i need nos schrieb am 26. August 2025 um 23:32:11 Uhr:
Wie lange muss der Verkäufer denn bei einem Neuwagen "gewährleisten"?!
2 Jahre, aber eben nicht bei Verschleißteilen.
Zitat:
@i need nos schrieb am 26. August 2025 um 23:32:11 Uhr:
Während der Garantie wird der Verkäufer aber keine Gewährleistung übernehmen, weil doch der Hersteller noch Garantie leisten muss.
Das kann er sich nicht aussuchen. Wenn es ein Fall für die Gewährleistung ist, kannst du darauf pochen, dass der Verkäufer das als Gewährleistung behandeln muss. Ob er das dann vom Hersteller ersetzt bekommt, ist sein Problem und hat den Kunden auch nicht zu interessieren.
Zitat:
@i need nos schrieb am 26. August 2025 um 23:32:11 Uhr:
Bei meinem Mängeln während der Garantie war es zumindest immer so, dass der Händler da mal rein gar nichts übernommen, sondern alle Themen über die Garantie vom Hersteller abgewickelt hat.
Ja das machen sie gerne, weil der Händler nichts bezahlen möchte und sich deshalb meistens auf den Hersteller ausredet. Das darf man sich aber nicht gefallen lassen.
Zitat:
@i need nos schrieb am 26. August 2025 um 23:32:11 Uhr:
Manches wurde dann trotzdem kostenlos gemacht, aber es war zu keiner Zeit die Rede davon, dass der Händler bzw. die Vertragswerkstatt das machen müsse.
Das wird er dir natürlich nicht freiwillig anbieten und wenn du es ansprichst, lehnen sie es meistens ab. Wenn sie aber dann merken, dass du weißt was die Gewährleistung ist, lenken sie schnell ein.
Zitat:
@i need nos schrieb am 26. August 2025 um 23:32:11 Uhr:
Wie lange muss der Verkäufer denn bei einem Neuwagen "gewährleisten"?!
Es geht nicht nur um Autos. Die Gewährleistung betrifft alle Produkte und fängt nach einer Reparatur immer wieder von vorne an.
Gewährleistungsfristen
- 2 Jahre: Bei beweglichen Sachen wie Geräten oder Autos.
- 3 Jahre: Bei unbeweglichen Sachen wie Immobilien, Grundstücken oder fest in ein Gebäude integrierten Bauteilen wie Heizungen, wenn sie von einem Unternehmen eingebaut wurden.
Da irrst du:
Es beginnt die Gewährleistungsfrist für den nachgebesserten oder ausgetauschten Teil des Produkts neu zu laufen. Der Händler haftet für den ursprünglichen Mangel und, wenn er die Sache zur Verbesserung übernimmt, ist dies eine neue Leistung, die ihrerseits Gewährleistung für den reparierten oder ersetzten Teil für die vereinbarte Dauer bietet
Mit der Übergabe der verbesserten Sache (also dem reparierten oder ausgetauschten Teil) beginnt die Gewährleistungsfrist für diesen Teil neu zu laufen. .
Stimmt, wenn man einen expliziten Beleg dafür bekommt.
Ging es aber auf Garantie oder der Händler sagt aus Kulanz. Ist es nicht so. Also muss man darauf pochen.
Du brauchst keinen Beleg.
Ich habe auch nie behauptet, dass es bei Garantie oder Kulanz auch gilt.
Genau darum geht es. Man soll auf Gewährleistung pochen und sich nicht mit Garantie abspeisen lassen, denn dann bist du im neuerlichen Schadensfall schlechter gestellt. Darum wollen die Händler das auch immer auf Garantie erledigen. wer sich da über den Tisch ziehen lässt, ist selber schuld.