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Zusatzschild: "An Schultagen" - Wann ist das?

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 12:38

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein?

Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn da eh immer 30 ist, warum baut man dann diese Zusatzschilder an ?

Weil gem. VwV-StVO Limitierungen gegenüber den "Standard-Vorgaben" aus §3 StVO begründet sein müssen, und außerhalb der "Schulzeit" gibt es keine Begründung für die 30 km/h.

 

Zitat:

Ehrlich gesagt habe ich es noch nie so gesehen. Wo sitzen die Beamten denen langweilig ist ?

Wieso langweilig, ob man da nun "Mo-Fr 7-18" anordnet oder "Schultag", ist immer der selbe Aufwand :confused:

Das Zusatzschild mit "Schultag" stirbt aus, weil es "verständlichere" Beschilderung gibt, allerdings ist "Mo-Fr 7-18" auch nicht unstrittig. 3 Monate Ferienzeit im Jahr sind auch 3 Monate ohne jede existierende, aber rechtlich notwendige Begründung für eine Limitierung unterhalb §3 StVO.

Klappschilder sind auch ganz nett, knapp 800 schulische Einrichtungen in Berlin (670 öffentlich, 126 privat) sind auch etliche Schilder und Klapperei, die bezahlt werden müssen.

am 26. Juli 2014 um 21:54

Zitat:

 

Du hast ein Schild 30 und darunter das Zusatzschild welches nicht gilt.

Wie schnell darfst du also fahren? Richig 30. Denn das 30 Schild gilt auch ohne Zusatzschild.

Irgendwie komplett falsch.

am 26. Juli 2014 um 22:30

Zitat:

Irgendwie komplett falsch.

Und wieso sollte das 30 Schild dann nicht mehr gelten?

am 26. Juli 2014 um 22:32

Weil Zusatzschilder eine einschränkende Eigenschaft beschreiben?

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Weil Zusatzschilder eine einschränkte Eigenschaft beschreiben?

Gib dir keine Mühe, das ist zu hoch für den Elchsucher.

am 26. Juli 2014 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Weil Zusatzschilder eine einschränkte Eigenschaft beschreiben?

Richtig. Und wenn das Zusatzschild nichts mehr einschränkt weil es ungültig ist, wie gilt dann das Tempolimit?

Uneingeschränkt. Also immer.

am 26. Juli 2014 um 23:30

Also mach dich mal nicht dümmer als du bist...

Besser geeignetes Beispiel: Parkverbot von 10-18 Uhr

-> Parken von 18.01 Uhr bis 9.59 Uhr erlaubt. Laut deiner Definition: Parkverbot von 18.01 Uhr bis 9.59 Uhr.

Zitat:

Gib dir keine Mühe, das ist zu hoch für den Elchsucher.

Wenn man hier im Forum so derbe austeilt und nicht mal die Basics kennt, das ist schon bedenklich.

am 26. Juli 2014 um 23:39

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Also mach dich mal nicht dümmer als du bist...

Besser geeignetes Beispiel: Parkverbot von 10-18 Uhr

-> Parken von 18.01 Uhr bis 9.59 Uhr erlaubt. Laut deiner Definition: Parkverbot von 18.01 Uhr bis 9.59 Uhr.

Du verstehst es nicht. Also nochmal:

Parkverbot. Zusatzschild "Nur bei Hagel".

Das Schild "Nur bei Hagel" ist nicht gültig, da nirgendwo genehmigt.

Wann darf ich nun dort parken?

am 27. Juli 2014 um 0:03

Die Zusatzschilder sind immer gültig, weil die Länder unter gewissen Voraussetzungen eigene kreieren können (zusätzlich zum Bund).

am 27. Juli 2014 um 0:15

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Die Zusatzschilder sind immer gültig,...

Na was denn nun?

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Das Schild "an Schultagen" existiert im geltenden Schilderkatalog von 1992 nicht. Manche Bundesländer haben es abgesegnet.

Ist das Zusatzschild nun immer gültig, oder nur in den Bundesländern die es abgesegnet haben?

am 27. Juli 2014 um 0:34

Die Zusatzschilder sind immer gültig, weil sie nur in dem Bundesland aufgestellt werden, in dem sie amtlich zugelassen wurden.

Und deine sinnentstellende Zitierung ändert daran auch nichts. Ich habe geschrieben:

Zitat:

Die Zusatzschilder sind immer gültig, weil die Länder unter gewissen Voraussetzungen eigene kreieren können (zusätzlich zum Bund).

und nicht

Zitat:

Die Zusatzschilder sind immer gültig,...

am 27. Juli 2014 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Die Zusatzschilder sind immer gültig, weil sie nur in dem Bundesland aufgestellt werden, in dem sie amtlich zugelassen wurden.

Und deine sinnentstellende Zitierung ändert daran auch nichts. Ich habe geschrieben:

Also Klartext:

Wenn ein Zusatzschild nicht vom Bund zugelassen ist, aber von einem Bundesland genehmigt wurde ist es gültig, richtig?

Also ist deiner Meinung nach das Zusatzschild um das es dem TE geht gültig, richtig?

Könnte TE vielleicht mal eine Schilderkombination entwerfen die akzeptabel wäre?

Darauf benötigt man aber bitte auch Uhrzeiten, (bewegliche) Feiertage (gibt ein Wuppertaler Urteil), Ferien, schulische Veranstaltungen.

Und das ganze rein nach dem Verkehrszeichenkatalog. Wir wollen eine bundeseinheitliche Regelung.

 

Nicht immer nur meckern - besser machen!

Ist die Mail eigentlich schon raus?

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 8:04

Hier ist mal ein Bild von dem Ding.http://...emsdettenervolkszeitung.de/.../...lhelmstrasse;art954,978471

Ich werd morgen mal telefonisch nachfragen wie es sich da verhält.

Moorteufelchen

Aus dem Artikel:

"Denn durch den Kreisverkehr werde Tempo 30 automatisch aufgehoben."

Kann man sich darauf verlassen? Im gleichen Gerichtsurteil hat das Gericht auch die Auffassung vertreten, dass Tempolimits grundsätzlich nur bis zur nächsten Einmündung/Kreuzung gelten, und zumindest zu diesem Punkt gibt es ja anscheinend auch andere Urteile, wie ich kürzlich auf einem anderen Thread erfahren habe.

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