Zusatzscheinwerfer und Waschanlage

Volvo 850 LS/LW

Hallo, da ich mir nun auch Zusatzscheinwerfer zugelegt habe, wollte ich euch mal fragen was für Erfahrungen ihr mit den Zusatzscheinwerfern und Waschanlagen gemacht habt?
Ich habe nicht die Orginal Volvolösung sondern die "Biltema" Lösung, sprich : Haltekonsole hinter Kennzeichen, Relaisschaltung und 9" Scheinwerfer mit Stabilisierungsstangen.

Abblendlicht
Seite
Fernlicht
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver


Du darfst aber mit den Scheinwerfern nur maximal 25Lumen pro Stück haben das weißt du oder ?

Du bist dir sicher, ob du weißt, wovon du sprichst?

62 weitere Antworten
62 Antworten

Theoretisch bin ich da im illegalen Bereich, da meine Fernscheinwerfer je 37,5 haben, ich gehe ja Recht in der Annahme das die orginalscheinwerfer 17,5 haben, oder?+
Dabei geht es aber nicht um "Lumen" sondern einer "Referenzzahl", diese steht aufm Scheinwerferglas aufgedruckt, zumindest bei den Fernscheinwerfern, bei den Orginalstreuscheiben der Scheinwerfer aber nicht.

Ganz genau, die Einheit Lumen ist bei Autoscheinwerfern in einem ganz anderen Bereich angesiedelt, siehe hier . Der Meister wird sich versprochen haben. Hier geht es um den Tausenderbereich...
Gruß Matthias 🙂

Hmmm, ich bin ja kein Inschinöör, aber das man Schienwerfer nicht nach lm beurteilen kann, leuchtet sogar mir ein (welch ein Wortspiel 😁).

Die Lichtstärke Lumen setzt sich zusammen aus der Leistung der Leuchtquelle bei einer best. Wellenlänge (also Lichtfarbe). Beides lässt isch wohl beim TÜV kaum ermitteln und bestimmen.

Zitat Wikipedia:
"Das menschliche Auge hat seine maximale Empfindlichkeit gemäß V-Lambda-Kurve bei einer Wellenlänge von 555 nm (gelbgrün). 1 Lumen ist definiert als der Lichtstrom einer 1,464 mW starken 555-nm-Lichtquelle mit 100 % Lichtausbeute. Eine 1,464 mW starke rote Lichtquelle liefert nur etwa 0,1 lm, da das Auge im Roten nur 10 % seiner maximalen Empfindlichkeit besitzt.
Die Größe Lumen pro Watt wird oft als Maß für die Lichtausbeute einer Lichtquelle angegeben, weil sie auf dem vom menschlichen Auge nutzbaren Lichtanteil beruht.
" Zitat Ende

Jetzt müsste also zur Emittlung der Lumen eines SW am Auto die Wellenlänge der ausgestrahlten Lichetenergie des Leuchtmittels bekannt sein. Ich habe selbst bei Osram oder Philips noch keine derartigen Angaben auf der Packung oder dem Leuchtmittel entdecken können.
Desweiteren müsste noch ermittelt werden, welcher Verlust durch den Reflekor und in der Austrittskraft durch die Glasabdeckung entsteht.

Markus

Die Referenzzahlen sind ein schönes Instrument um die reine Zülässigkeit zu überprüfen, das ist richtig.

Die Regel: Die Summe der Referenzzahlen, gleichzeitig eingeschalteter Fernscheinwerfer, darf 75 nicht übersteigen.

Bsp.:
Original SW l+r: 20 + 20
ZSW l+r: 17,5 + 17,5
Summe: 75 -> legal

Deine Konfiguration:
Original SW l+r: 20 + 20
ZSW: 37,5 + 37,5
Summe: 115 -> illegal, wie du schon richtig erkannt hast! 😁

Rein rechtlich dürftest du beide Arten gleichzeitig am Auto haben, jedoch müssen die jeweils anderen deaktiviert (totgelegt) sein, wenn eine Leuchtenart eingeschaltet ist. Da muss dann eine angepasste Schaltung her, die dieses Ziel erreicht.

Zusatzinfo: Alle gleichzeitig eingeschalteten Fernlichtstrahler müssen auch gleichzeitig abgeschaltet werden können, also über einen Hebel/Schalter.

Gruß Julian

Ähnliche Themen

Wurde die nicht letztes Jahr auf 100 erhöht? Gut, wäre ja trotzdem illegal ^^ zum Glück hab ich mir des doch anderst überlegt und nicht das Schwedenpaket mit den 3 Flakscheinwerfern geholt 😁

Da Wunder ich mich aber das bei "Referenz 40" nur sowenig licht aus den Orginalscheinwerfern kommt, das Abblendlicht ist ja 1a, von der Leuchtweite und Ausleuchtung mit Xenon Vergleichbar, aber das Fernlicht ist grottig.

Drei sind ja noch illegaler (das gibts eigentlich nichteinmal... 😁), da in Deutschland nur Scheinwerferpaare erlaubt sind, es sei denn, du fährst auf Schienen (nein, ein Sportfahrwerk ist keine Entschuldigung! 😛).

Gruß Julian

Das mit der Referenzzahl meinte ich doch eigentlich, hab mich da wohl vertan 😉

Der Tüver sagte mir auch (da ich auch nach einem 3er Pack gefragt habe), das nur jeweils 2 Zulässig sind. Und auch Mehrere scheinwerfer bei LKW´s etc. nicht sein Dürfen.

Die Referenzzahl für alle Fern Scheinwerfer Beträgt 100.

Wie bin ich Bloß auf Lumen gekommen 🙄

Okay, 75 ist mein letzter Stand, da scheinen sie ausnahmsweise mal mit der technischen Entwicklung gegangen zu sein. 😉 Trotzdem voll illegal ey! 😁

Gruß Julian

Die derzeit zulässige Kennzahl von 100 ergibt sich aus der ECE R48 6.1.9.1 und 6.1.9.2  im Rahmen der internationalen Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge.

Zitat:

6.1.9.1 Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd, was einem Wert (Kennzahl) von 100 entspricht, nicht überschreiten.

6.1.9.2 Diese größte Lichtstärke ergibt sich durch die Addition der einzelnen Werte der Kennzahlen, die auf den jeweiligen Scheinwerfern angegeben sind. Jedem Scheinwerfer, der mit „R“ oder „CR“ gekennzeichnet ist, wird die Kennzahl „10“ zugeordnet.

Gruß
NoGolf

Hi,

die besagte Referenzzahl beschränkt sich nur auf das Fernlicht!! Da unsere Hauptscheinwerfer ein reines Abblendlicht und ein reines Fernlicht haben gilt, 17,5 für jeden Scheinwerfer, macht zusammen 35. Dürften also noch zwei Fernscheinwerfer mit je 32,5 drangebaut werden um auf die maximal zulässigen 100 zu kommen. Das Problem besteht nun nur noch darin, diesbezüglich fündig zu werden. Meistens werden die Fern- ZSW als 17,5 oder 37,5 Variante angeboten. Andere habe ich noch nicht gefunden.
Die Unterscheidung bei den Referenzzahlen hat auch eher etwas mit der Lichtverteilung des Fernlichtes zu tun. Kleinere Referenzzahlen werden für ein eher breiter gefächertes Fernlicht verwendet, je höher die Referenzzahl desto weiter strahlt der Lichtkegel des Fernlichtes. Quelle weiß ich jetzt nicht mehr genau, hatte diesbezüglich aber mal intensiv im Netz recherchiert und war dabei über diese Erklärung gestolpert....

Gruß der Sachsenelch

PS: und zum eigentlichen Problem mit der Waschanlage kommen wir bitte auch wieder, würde mich nämlich auch mal interessieren....

War heut mal im SB Park, Hochdruckreiniger und manuelle Schaumbürste stört die Scheinwerfer garnicht ^^

@ Julian, weißt du was das bei Punkt 6.2 auf normal Deutsch heißt? ich kann damit nicht wirklich viel anfangen. Danke ^^

"6.2. Scheinwerfer
6.2.1. Vorstehende Blenden und Umrandungen an Scheinwerfern sind zulässig, sofern ihr Vorsprung,
gemessen im Verhältnis zur äußeren durchsichtigen Fläche des Scheinwerfers, nicht mehr als
30 mm und ihr Abrundungsradius durchgehend mindestens 2,5 mm beträgt. Bei einem Schein
werfer, der hinter einer zusätzlichen lichtdurchlässigen Fläche angebracht ist, wird der vorstehende
Teil von der äußersten lichtdurchlässigen Fläche aus gemessen. Die Abmessung der vorstehenden
Teile ist nach dem in Absatz 3 des Anhangs 3 dieser Regelung beschriebenen Verfahren zu
bestimmen."

Sprich es ist erlaubt das Scheinwerfer überstehen dürfen? oder nur die Gehäuse oder wie?

Anbei ma 2 Bilder ausm Dunkeln

Fernlicht-nacht
Fahrlicht-nacht

Zitat:

was das bei Punkt 6.2 auf normal Deutsch heißt?

Hi,

ich versteh das dahingehend, dass bestimmte Bauteile (hier die Scheinwerfer) über die konstruktionsbedingten Fahrzeugmaße heraus stehen dürfen wenn sie von der Lichtaustrittsfläche (Streuscheibe) an gemessen nicht mehr als 30 mm hervorstehen.
Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass alles was weiter darüber hinausragt entweder per se unzulässig ist, oder per Einzelabnahme eingetragen werden muss.
Wobei ich auch hier schon Fahrzeuge mit "Biltema"- Haltern gesehen habe, ob die allerdings eingetragen waren, oder überhaupt vom Prüfkittel begutachtet worden waren weiß ich nicht.
Fakt ist, nach Aussage der o.g. Bestimmung erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug wenn die aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden. Das könnte im Falle eines Unfalles extrem unangenehm für Dich werden, nämlich wenn Deine Versicherung Wind davon bekommt. Dann muss sie nämlich nicht zahlen, respektive holt sie sich die Kohle bei Dir wieder......

Gruß der Sachsenelch

Um jetzt auch auf die Ursprungsfrage zurueck zu kommen... 🙂

Bei den Scheinwerfer die mit dem originalen Halter montiert sind wuerde ich mir kein Kopf machen die sitzen bombenfest. Ich war zwar seit dem ich sie drin habe noch nicht in der Waschanlage aber kann mir nicht vorstellen das was kaputt gehen wird. Ich vermute eher das die Front nicht mehr so gut gewaschen wird da die Buersten weiter Abstand nehmen werden wegen den Scheinwerfern.

Gruss
Cristian

Genau das ist bei Johnny der Fall gewesen bei der letzten Wäsche.
Sah nicht so prickelig aus 🙁

Markus

Zitat:

Original geschrieben von scutyde


Um jetzt auch auf die Ursprungsfrage zurueck zu kommen... 🙂

Bei den Scheinwerfer die mit dem originalen Halter montiert sind wuerde ich mir kein Kopf machen die sitzen bombenfest. Ich war zwar seit dem ich sie drin habe noch nicht in der Waschanlage aber kann mir nicht vorstellen das was kaputt gehen wird. Ich vermute eher das die Front nicht mehr so gut gewaschen wird da die Buersten weiter Abstand nehmen werden wegen den Scheinwerfern.

Gruss
Cristian

Hallo, hole das Thema nochmal hoch, da ich bei keinen bis jetzt Vergleichsbilder zwischen Abblendlicht und Fernlicht mit Zusatzscheinwerfern gesehen habe.

Erstes Bild nur Abblendlicht (Bosch Plus 90) + Nebelscheinwerfer (noname)
Zweites Bild Abblendlicht+ Nebler mit Fernlicht und Zusatzscheinwerfer.

Abblend
Fern
Deine Antwort
Ähnliche Themen