Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo zusammen,
ich möchte an meinem VW Tiguan (2021) zusätzliche Rückfahrleuchten nachrüsten. Die Zusatzleuchten sollen über ein 12 V-Relais geschaltet werden, das nur beim Einlegen des Rückwärtsgangs anzieht.
Problem:Das Rückfahrlicht liefert kein echtes 12 V-Dauersignal, sondern scheinbar nur 2–3 V, auch wenn der Rückwärtsgang aktiv ist. Laut Multimeter ist dauerhaft Spannung vorhanden, egal ob Rückwärtsgang eingelegt oder nicht. Ich gehe davon aus, dass das Steuergerät (BCM) hier ein PWM-Signal oder einen Prüfstrom ausgibt (z. B. für LED-Lampenerkennung oder Lastdiagnose).
Bisheriger Aufbau:
- Transistor-Schaltung mit 2N2222 (NPN)
- Rückfahrlicht → 1 kΩ Vorwiderstand → Basis
- Emitter → Masse
- Collector → Masseleitung zum Relais
- Relais mit Optokoppler (Amazon-Modul), Versorgung über Bordnetz-12 V
- Zusätzlich Tiefpassfilter mit 100 µF Elko parallel zur Basis
- Trotzdem zieht das Relais dauerhaft an, obwohl der Rückwärtsgang nicht eingelegt ist
Messungen:
- Am Rückfahrlicht 2–3 V (Multimeter) – schwankt leicht
- Spannung bleibt auch bei ausgeschaltetem Rückwärtsgang bestehen
- PWM-Signal mit Oszilloskop vermutet, aber nicht exakt geprüft
❓Meine Fragen:
- Hat jemand Erfahrung mit dem Tiguan (oder generell MQB-Fahrzeugen), ob das Rückfahrlicht tatsächlich ein PWM-Signal oder Prüfsignal ist?
- Wie kann ich ein solches 3 V PWM/Prüfsignal zuverlässig verwenden, um ein 12 V-Relais zu schalten?
- Anhängerkupplung nicht vorhanden - Vorbereitung auch nicht vorhanden- Rückfahrkamera auch nicht möglich schon probiert!?
Ziel:Ich suche eine zuverlässige Möglichkeit, wie ich über das Rückfahrlichtsignal oder eine Alternative meine Zusatzrücklichter über ein Relais schalten kann – ohne das Steuergerät zu stören oder Fehlermeldungen zu riskieren.
Danke vorab für jede Hilfe!
Viele Grüße
Marcel
Falls es dieses Thema schon gibt und ich es bis jetzt nicht gefunden habe, kann mich wer dirt hon verschieben oder anhängen. Danke
54 Antworten
Zitat:@homefs schrieb am 1. August 2025 um 00:12:59 Uhr:
2011er Tiguan mit DSG oder manuell? Ich würde trotzdem aus'm BCM anzapfen bzw mich da dran hängen. Wie viel Last hängt zusätzlich grob dran und welche Scheinwerfer hast du aktuell, also eine Glühbirne oder ist das schon LED im Scheinwerfer?
Servus Baujahr 2021 hat schon LED.
2Stück Scheinwerfer mit jeweils 21W
Ich würde eigentlich mal bei einem TÜV-Prüfer vorbeischauen, und dem mein Vorhaben schildern, bevor ich da weiter Gehirnschmalz, oder gar Geld investiere.
Denn einiges was hier diskutiert wird, lässt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, und kann beim nächsten TÜV ziemlichen Ärger verursachen.
Ist doch eindeutig geregelt. Ab 91 Einer Pflicht , es dürfen aber auch zwei verbaut sein . Fahrzeuge über 6 Meter max. 4 .
aeg
Bei PKW sind es maximal zwei, auch wenn das Fahrzeug länger als 6 Meter ist.
Wenn es zwei sind, müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene angebracht sein und (annähernd) die gleichen fotometrischen Eigenschaften haben.
Genau das ist ja das Problem, wenn man die werkseitig vorhandene Einrichtung nicht stilllegen kann.
Wenn man den werkseitig vorhandenen Rückfahrscheinwerfer auscodieren kann, dann könnte man mit einem zusätzlichen Schalter am Schalt- oder Wählhebel ein paar zusätzlich angebrachter Rückfahrscheinwerfer ansteuern. Legal, aber schon mit einem gewissen Aufwand verbunden...
(dass die Rückfahrscheinwerfer auch noch als solche Bauartgenehmigt sein müssen und bei der Anbringung die geometrische Sichtbarkeit einzuhalten ist sei nur am Rande erwähnt)
Wie sieht es aus mit dem Argument "Jagd- und Arbeitsfahrzeug, manueller Zusatzschalter, Betätigung nur bei entspr. Einsatzfahrt im Wald"?
Formal ganz schlecht, mangels vom/am Fahrzeug verrichteter Arbeit.
In der Praxis lässt sich vermutlich der eine oder andere Prüfer erweichen.
Aber ich würde nicht mit der Fahrt argumentieren, sondern mit dem Ausweiden und Verladen des erlegten Wilds 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. August 2025 um 14:56:01 Uhr:
Formal ganz schlecht, mangels vom/am Fahrzeug verrichteter Arbeit.
Nicht ganz richtig: Es geht bei "Arbeitsscheinwerfern" niemals darum, dass das Fahrzeug eine bestimmte Arbeit verrichtet sondern es sind dort montierte (und nicht im Straßenverkehr genutzte) Zusatz-Scheinwerfer, die mir einen Bereich beleuchten, indem ich meine Arbeit verrichten kann.
Das Problem ist hier einzig, dass es schon Rückfahrscheinwerfer am Wagen gibt, und damit die Regelung nach "max 2 Rückfahrscheinwerfern" nicht mehr erfüllt ist. Also einfach parallel mit den vorhandenen Rückfahrscheinwerfern ist lt StVO nicht möglich.
So bleibt nur die Option des Zusatzschalters und der Einsatz als Arbeitsscheinwerfer...
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 3. August 2025 um 15:07:12 Uhr:
Nicht ganz richtig: Es geht bei "Arbeitsscheinwerfern" niemals darum, dass das Fahrzeug eine bestimmte Arbeit verrichtet sondern es sind dort montierte (und nicht im Straßenverkehr genutzte) Zusatz-Scheinwerfer, die mir einen Bereich beleuchten, indem ich meine Arbeit verrichten kann.
Genau.
Und da man davon ausgeht, dass ausgehend von einem PKW keine Arbeit verrichtet wird, sind Arbeitsscheinwerfer am PKW grundsätzlich unzulässig.
Deswegen die Argumentation mit dem Ausweiden und Verladen von Wild, keinesfalls aber mit dem Beleuchten von dunklen Waldwegen während der Fahrt...
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. August 2025 um 15:20:09 Uhr:
Und da man davon ausgeht, dass ausgehend von einem PKW keine Arbeit verrichtet wird, sind Arbeitsscheinwerfer am PKW grundsätzlich unzulässig..
Nö, ich fahre auch mit dem PKW irgendwo hin wo kein Licht ist und nutze dann die rein dafür (im im Bereich der StVO abgeschalteten) Zusatzscheinwerfer. Das ist völlig legitim!
Selbstverständlich ist es folglich egal, mit welchem Kfz ich zu der Arbeitsstelle fahre und diese dann illuminiere...
Daher ist Dein "wenn man davon ausgeht" am Ziel vorbei. Wenn Dir der Begriff "Arbeits- bzw Zusatzscheinwerfer" nicht passt, nimm "Suchscheinwerfer", die kann man auch während der Fahrt abseits anderer Verkehrsteilnehmer/der StVO nutzen und damit kann und darf man auch Waldwege während der Fahrt ausleuchten. Selber Scheinwerfer, anderes Wort... Was ich da bei fahrendem und oder stehendem Auto ausleuchte, ist auch egal, solange ich mich außerhalb des StVO-Bereiches auf privatem Gelände befinde.
Das hat aber alles nichts mit der korrekten Montage mechanisch wie auch elektrisch der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer zu tun. Solange diese im Bereich der StVO gesichert abgeschaltet bleiben, ist das dem TÜV egal.
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 3. August 2025 um 16:36:52 Uhr:
Selbstverständlich ist es folglich egal, mit welchem Kfz ich zu der Arbeitsstelle fahre und diese dann illuminiere...
Die Argumentation ist durchaus nachvollziehbar. Nützt aber nichts, wenn die ÜO des Prüfers eine andere Sichtweise angeordnet hat.
Daher ist Dein "wenn man davon ausgeht" am Ziel vorbei.
Am Ziel vorbei bestimmt nicht: Gerade diese Diskussion zeigt doch, dass die Argumentation des Arbeitsscheinwerfers bei PKW überwiegend für unzulässige Scheinwerfer zur Beleuchtung der Fahrbahn missbraucht wird 😇
Wenn Dir der Begriff "Arbeits- bzw Zusatzscheinwerfer" nicht passt, nimm "Suchscheinwerfer",
Ja, mit LED-Technik recht die Leistungsaufnahme von 35 Watt für ein gutes Ergebnis.
Allerdings ist ein am Heck fest angebrachter Suchscheinwerfer ja nun auch offensichtlich kein solcher...
Das hat aber alles nichts mit der korrekten Montage mechanisch wie auch elektrisch der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer zu tun. Solange diese im Bereich der StVO gesichert abgeschaltet bleiben, ist das dem TÜV egal.
ah, jetzt sind wir wieder bei unzulässigen Rückfahrscheinwerfern 😀
Die sind bei der HU auch dann zu beanstanden, wenn der Halter ganz dolle verspricht, die nie im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen. (Aber das hatten wir doch schon?!)
Mach doch für den TÜV eine Abdeckkappe drauf, abseits davon wird sich sicher niemand an dem Scheinwerfer stören.
Welche Spannung liegt denn im Stecker vom originalen Rückfahrscheinwerfer an? Sicher dass es nur die o. g. 3 V sind oder handelt es sich bei dir um einen Messfehler? Ausser mit Digi auch mal mit einem Analog-Messgerät geprüft?
Weil, an unserem BMW von 2019 mit LED sind es 12 V und im Rücklicht befindet sich eine Vorschaltplatine für die LEDs.
Endlich mal einer der zum Thema zurück kommt.
Da es sich um eine 12 V Glühlampe handelt müssen beim Betrieb ja 12 V anliegen.
Jetzt kommt aber das Messproblem ,dies begründet sich darin ,dass die Glühbirne wahrscheinlich mit einem PWM Signal angesteuert wird.
Grundsätzlich ist es so dass die Spannung und die Taktfrequenz immer gleich ist. Dabei ist zu bedenken ,die Tastfrequenz im K Hertz Bereich liegt.
Dafür sind die meisten Multimeter nicht geeignet.
Beispiel
In einem Prüfaufbau wird ein 3,2 Volt Rechteck Signal mit einer Frequenz von 1kHz und einer Tastrate von
50 % erzeugt. Hier wird dir auf dem Sope nun "Dach ,Grundlinie von 3,2 angezeigt, die Mittelspannung liegt aber nur bei 1,6 V.
Wollte den Te aber nicht belehren ,wenn einer von einem Tiefpass und Scope spricht sollte man eigentlich firm in der Materie sein.
aeg
Dass der TE die Scheinwerfer automatisch bei Einlegen des Rückwärtsgangs angehen lassen möchte habt ihr gelesen? Somit ist die Diskussion über Arbeits- oder Suchscheinwerfer hinfällig.
Finde ich nicht, es geht um Lösungen , Verschaltung und Messmethoden .
Ob der Te nun 5 oder 10 Leuchten verbaut ist mir völlig egal.
AEG