Zusatzfunktion Thermotronic + 2. Nebelschlussleuchte
Hallo
Ein Freund hat an meinem W212 Ez.03.2010
Zusatzfunktionen der Klima(manueller Modus)aktiviert die nur in bestimmten Länder
freigeschaltet sind. Auch die rechte NSL konnte er aktivieren.
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ein Freund hat an meinem W212 Ez.03.2010
Zusatzfunktionen der Klima(manueller Modus)aktiviert die nur in bestimmten Länder
freigeschaltet sind. Auch die rechte NSL konnte er aktivieren.
MfG
50 Antworten
Warum verbaut MB wohl nur ein NSL? Weil es Geld spart. Sie haben zwar etwas gebraucht um dies zu merken, aber (vermutlich) seit der Mopf sind rechts keine LEDs mehr verbaut.
Zum Thema dürfen: In der StVZO steht, sinngemäß, Links oder Mitte oder Beidseitig.
Zum Thema Häufigkeit: Woher soll man vorher wissen wie oft man etwas benötigt. Gut, Erfahrungswerte helfen zu kalkulieren, A B E R, mehr hilft in diesem Fall mehr.
Und, so Sprüche wie "sieht aus wie Bremslicht" oder "Blendet" sind mir doch egal, bzw. helfen vielleicht den nachfolgenden Verkehr von mir fernzuhalten. Und nur darauf kommt es an!
Zum Thema Aufwand (basteln): Vormopf = eine Kodierung. Beim Mopf bzw. denen ohne LEDs, da muss man halt Geld und etwas Zeit aufbringen.
Warum müssen eigentlich manche Menschen immer alles schlecht reden was sie nicht haben, nicht wollen oder meinen nicht zu brauchen? Die es sich nicht leisten können habe ich ausgelassen, wer sich keine 200 € für etwas mehr Sicherheit leisten kann, der hat auch kein Geld für eine E Klasse!
Und nun noch eine Vermutung warum die vor Mopf die LEDs haben, weil die rechte Leuchte beim 211er zum Ersatzlicht gehörte und einfach dem Rotstift entgangen ist als die Ersatzlichtfunktion (was das ist kann man im 211er Forum nachlesen) beim 212er gestrichen wurde.
Zitat:
@benzsport schrieb am 19. Dezember 2017 um 11:00:49 Uhr:
@digitalfahrer
Werd mal jetzt nicht persönlich.
Jeder wie er mag, interessiert dich nicht, dann überlies das Thema einfach.Deine Problemchen hat das Forum auch ertragen.
.. jetzt bin ich wirklich persönlich betroffen.
@geht_was, ich wollte dich sicher nicht persönlich angreifen.
Mein Kommentar bezog sich ja ausschließlich auf "BRAUCHEN".
Das die Gesetzgeber und die Hersteller auch der Meinung sind, dass eine NLS ausreicht, liegt nicht an mir.
Da die Gesetzgeber auch zwei NLS bei 2-spurigen Fahrzeugen zulassen, kann das jeder dem es gefällt entsprechend erweitern.
PS: Man sollte jedoch auch eventuell einmal darüber nachdenken, warum man wieder die 2. NSL weglässt, das ist sicher nicht wegen irgend einer Einsparungsmaßnahme.
EDIT: Na, da wird ja ordentlich draufgehaut und wieder sorry, viel missveratanden.
211er Erstzlicht...
Ersatzlicht beim 212er Mopf? .. hat ja doch auf jeder Seite ZWEI Rückleuchten, kann ich selber aus Erfahrung berichten, denn morgen wird bei mir die rechte äußere Leuchte erneurt weil die finster ist und die am Kofferraumdecel leuchtet noch OHNE 2. NSL.
Ich fühlte/fühle mich nicht angegriffen, alles gut 🙂
Doch, es geht immer nur um Geld. Die streiten äh diskutieren um halbe Cent bei der Entwicklung!
Wo steht was von 212er Ersatzlicht? Habe ich mich missverständlich ausgedrückt?
Zitat:
@MiReu schrieb am 16. Juni 2016 um 22:42:49 Uhr:
So, ich habe jetzt endlich auch die 2. NSL 🙂Leider musste ich ein neues Rücklicht kaufen, da beim MoPf keine LEDs mehr verbaut sind 🙁
Auch das aktivieren mit Vediamo hat nicht funktioniert, bzw. die NSL leuchtete nicht, obwohl ich sie im SAM aktiviert habe. Also habe ich sie einfach mit einer Y Leitung an das linke NSL geklemmt 😉Teilenummer MoPf Rückleuchte rechts in RWT mit NSL: A 212 906 20 03, ca. 168 €
MiReu
Schade finde ich das Einsparen der re LEDs wegen ein paar Cent und daß bei der 2. NSL ein solcher Betrag fällig wird.
Unser Smart 453 hat eine beidseitige NSL werkseitig.
Noch mehr nervt mich allerdings, daß das Bremslicht nur im äußeren Teil bei meinem S212 Mopf funktional ist, im Gegensatz zum Vormopf. Anfangs war das Bremslicht innen und außen vorgesehen und wurde kurz vor dem Mopf Serienanlauf bei den Innen-Leuchten gestrichen. Der Leuchten Hersteller hat einige mit Bremslicht hergestellt für die Erprobungswagen. KBA genehmigt war das große Bremslicht auch.
Ähnliche Themen
Interessant ist bei der missbraeuchlichen Nutzung die rechtliche Seite. Wenn einer mit MSL schneller als 50 km/h fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Unsere Experten mit mehr als 50 km/h können so eine Menge Geld loswerden ;-)
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:23:08 Uhr:
Wenn einer mit MSL schneller als 50 km/h fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Unsere Experten mit mehr als 50 km/h können so eine Menge Geld loswerden ;-)
100 Polizisten 4 Wochen darauf angesetzt (gerade jetzt wenn es ab und an etwas Nebel hat) und die Staatskasse wäre saniert. 😉
Daß das für ein Bußgeld reicht glaube ich allerdings nicht, wo steht das?
Hab schon einige NSL auf der Autobahn bei 200km/h vor mir gehabt, das wäre ein Saftiges Bußgeld.
Gruß Metalhead
Hallo,
hier etwas Info von den Autofahrerclubs zur Verwendung der Autobeleuchtung. Die Regelungen sind in DE und AT sehr ählich, jedoch das Bußgeld dürft in AT höher sein.
ÖAMTC klick
ADAC klick
DE klick
@geht_was, du hast natürlich vollkommen recht mit den Sparmaßnahmen der Hersteller. Im Fall der NSL kommt denen jedoch die Diskussion wegen der starken Blendung bei falscher Verwendung entgegen.
Ich bastle auch gerne und habe auch gerne einige Abänderungen für eine kleine "Personalisierung".
Bei der Lichtanlage der heutigen Autos muss man jedoch sehr viel Kenntnisse in der Elektronik bis hin zur richtigen Programmierung mitbringen, sonst geht das sicher voll daneben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2017 um 14:28:53 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:23:08 Uhr:
Wenn einer mit MSL schneller als 50 km/h fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Unsere Experten mit mehr als 50 km/h können so eine Menge Geld loswerden ;-)
100 Polizisten 4 Wochen darauf angesetzt (gerade jetzt wenn es ab und an etwas Nebel hat) und die Staatskasse wäre saniert. 😉
Daß das für ein Bußgeld reicht glaube ich allerdings nicht, wo steht das?
Hab schon einige NSL auf der Autobahn bei 200km/h vor mir gehabt, das wäre ein Saftiges Bußgeld.Gruß Metalhead
Ich hatte es von der Allianzseite.
Wie schnell darf ich mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h – auch auf der Autobahn! Wenn möglich, sollten Sie diese schon vor einem Nebelfeld reduzieren und der Sichtweite anpassen. Denn meist geht dichter Nebel einher mit einer feuchten Fahrbahn, die letztlich den Bremsweg Ihres Wagens verlängert. Als Faustregel für die richtige Geschwindigkeit bei Nebel gilt: Sichtweite in Meter = maximale Geschwindigkeit in km/h. Besonders vorsichtig sollten Sie auch beim Linksabbiegen sein: Blinken Sie früh genug und bremsen Sie langsam ab – so geben Sie den Fahrern hinter Ihnen die Chance, ihr Tempo ebenfalls rechtzeitig zu drosseln.
Aber Du hast Recht, es ist nur ein Umkehrschluss.
Im Übrigen gebe ich Dir Recht. Man sollte es viel konsequenter überwachen. Gerade Nachts und bei Regen ist es mehr als Störend.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:23:08 Uhr:
Daß das für ein Bußgeld reicht glaube ich allerdings nicht, wo steht das?
StVO:
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die
Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite
durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn
nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der
übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende
Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der
Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
...
§ 17 Beleuchtung
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu
fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern
genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne
Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt
werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
...
Ja schön, schon alles klar.
Daß die Trollos auf der Autobahn nicht bei 50m Sichtweite mit 200 geballert sind versteht sich doch von selbst.
Gute Sicht (oder halt ab und an mal etwas Dunst) und NSL an und dann 200km/h.
Daraus wird dann aber keine Geschwindigkeitsübertretung von 150km/h!
Wäre mal eine Softwareanpassung nötig, wenn NSL an, dann Limiter auf 55km/h. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 18:11:58 Uhr:
Daraus wird dann aber keine Geschwindigkeitsübertretung von 150km/h!
Doch!
Zitat:
Wäre mal eine Softwareanpassung nötig, wenn NSL an, dann Limiter auf 55km/h. 😉
In Kurzform, wurde beim Chefentwickler angesprochen, da hat man aber Angst vor einem "Shitstorm". Und da wurde nicht mal vom Limiter sondern von einer Anzeige "KM/H > 50! NSL ist noch an!" (in etwa) im KI gesprochen.
das ich falsche rueckschluesse gezogen habe, habe ich ja geschrieben. aber die idee die nsl mit einer geschwindigkeitsbegrenzung zu verbinden, hat einen gewissen charme.
peso
Zitat:
@geht_was schrieb am 21. Dezember 2017 um 19:05:16 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 18:11:58 Uhr:
Daraus wird dann aber keine Geschwindigkeitsübertretung von 150km/h!
Doch!
Sprich wenn jemand mit 200km/h mit NSL angehalten wird, ist der Führerschein weg (und zwar für lange Zeit)?
Halte ich jetzt für ein Gerücht solange ich kein entsprechendes Urteil zu lesen bekomme bzw. die entsprechene Stelle im Bußgeldkatalog.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:43:23 Uhr:
Zitat:
@geht_was schrieb am 21. Dezember 2017 um 19:05:16 Uhr:
Doch!
Sprich wenn jemand mit 200km/h mit NSL angehalten wird, ist der Führerschein weg (und zwar für lange Zeit)?
Halte ich jetzt für ein Gerücht solange ich kein entsprechendes Urteil zu lesen bekomme bzw. die entsprechene Stelle im Bußgeldkatalog.Gruß Metalhead
Und ich wäre stink sauer wenn dem nicht so wäre.
In der StVO steht mit NSL ist die Höchstgeschwindigkeit 50, also genau so wie wenn da ein Schild mit 50 steht. Das dies vermutlich nie zur Anzeige kommt ist mir auch klar, aber rein rechtlich gesehen.
Schade das ich keine ProViDa Beamtin bei der Polizei bin, man müsste es wirklich mal drauf ankommen lassen und solch eine/n Fahrer/in anzeigen.
Zitat:
@geht_was schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:51:55 Uhr:
In der StVO steht mit NSL ist die Höchstgeschwindigkeit 50, also genau so wie wenn da ein Schild mit 50 steht. Das dies vermutlich nie zur Anzeige kommt ist mir auch klar, aber rein rechtlich gesehen.
Gute Frage, um nicht weiter hier Off-Topic zu betreiben, verlegen wir die Diskussion mal nach da:
https://www.motor-talk.de/.../...mit-nebelschlussleuchte-t6222593.htmlGruß Metalhead