Zusatzfunktion Thermotronic + 2. Nebelschlussleuchte
Hallo
Ein Freund hat an meinem W212 Ez.03.2010
Zusatzfunktionen der Klima(manueller Modus)aktiviert die nur in bestimmten Länder
freigeschaltet sind. Auch die rechte NSL konnte er aktivieren.
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ein Freund hat an meinem W212 Ez.03.2010
Zusatzfunktionen der Klima(manueller Modus)aktiviert die nur in bestimmten Länder
freigeschaltet sind. Auch die rechte NSL konnte er aktivieren.
MfG
50 Antworten
Zitat:
@geht_was schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:51:55 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:43:23 Uhr:
Sprich wenn jemand mit 200km/h mit NSL angehalten wird, ist der Führerschein weg (und zwar für lange Zeit)?
Halte ich jetzt für ein Gerücht solange ich kein entsprechendes Urteil zu lesen bekomme bzw. die entsprechene Stelle im Bußgeldkatalog.Gruß Metalhead
Und ich wäre stink sauer wenn dem nicht so wäre.
In der StVO steht mit NSL ist die Höchstgeschwindigkeit 50, also genau so wie wenn da ein Schild mit 50 steht. Das dies vermutlich nie zur Anzeige kommt ist mir auch klar, aber rein rechtlich gesehen.
Schade das ich keine ProViDa Beamtin bei der Polizei bin, man müsste es wirklich mal drauf ankommen lassen und solch eine/n Fahrer/in anzeigen.
Wo steht das genau?
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2017 um 15:27:22 Uhr:
Wo steht das genau?peso
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2017 um 15:27:22 Uhr:
Wo steht das genau?
Lese bitte den von mir verlinkten Thread im V&S, da gibt's das schon alles doppelt und dreifach zu lesen.
Fazit: Überschreitung der 50km/h mit NLS ist kein Geschwindigkeitsverstoß sofern die Sichtweite nicht wirklich ein geringeres Tempo erfordert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:07:41 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2017 um 15:27:22 Uhr:
Wo steht das genau?
Lese bitte den von mir verlinkten Thread im V&S, da gibt's das schon alles doppelt und dreifach zu lesen.
Fazit: Überschreitung der 50km/h mit NLS ist kein Geschwindigkeitsverstoß sofern die Sichtweite nicht wirklich ein geringeres Tempo erfordert.Gruß Metalhead
Das sage ich doch. Ich bin hier der falsche Adressat.
peso
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Hallo Jupp-bin bei der Sucherei auf diesen Beitrag gestoßen und habe eine Frage zur NSL rechts😁ein Freund,der das per SD gemacht hat,kann der noch erzählen,wie es war? Mein MB Mensch hats versucht-es ging nicht,es ist doch alles vorhanden,Leitung und Leuchtmittel. Werksmäßig kam eine Meldung,die ziemlich ahnungslos erscheint: umpinnen-was ist denn das für ein Quatsch. Beim SL gings ja auch.
Wäre nett,von Dir zu höhren.
Gruß P.