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Zusatz bei der Zulassung

Themenstarteram 5. April 2017 um 16:46

Hallo,

 

ich bekomme demnächst einen Neuwagen und lasse diesen auf eine dritte Person zu. Gibt es eine Art Zusatzklausel bei der Zulassungsstelle, welche vermerkt, dass Steuersachen und Knöllchen, etc direkt an mich weitergeleitet werden und nicht erst an den eigentlichen Halter?

 

Gruß

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Ist genauso falsch...

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Ist genauso falsch...

am 7. April 2017 um 21:09

Dann gib doch bitte mal eine Quelle für "richtig" an. Wenn das nämlich falsch ist, wissen wohl die Zulassungsstellen selbst nicht mal, was richtig ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. April 2017 um 23:09:14 Uhr:

Dann gib doch bitte mal eine Quelle für "richtig" an.

Zitat aus der FAQ des Zolls unter http://www.zoll.de/.../fragen-und-antworten_node.html beim Punkt "Wie kann ich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?":

Zitat:

Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen eines vollständig ausgefüllten, dem amtlichen Muster entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021), das sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben wurde.

Es ist absolut nichts unübliches, dass jemand anderes die Steuer zahlt als der Halter. Tausendfach pro Tag in Deutschland praktiziert. Das ändert auch nichts am Begriff des Steuerschuldners, das ist immer der Halter.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. April 2017 um 11:21:12 Uhr:

Der Steuerbescheid kommt jährlich, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist Pflicht.

Zum einen kommt der Steuerbescheid nur beim erstmaligen Einzug...

...zum anderen kann die Einzugsermächtigung widerrufen werden - dann sollte man sich allerdings das Fälligkeitsdatum im Kalender notieren.

Zitat:

Diese muss auf den Fahrzeughalter bei einem inländischen Geldinstitut lauten,

Auch falsch!

Die Steuer kann auch von anderen Konten abgebucht werden, wenn deren Inhaber ihr Einverständnis schriftlich geben, der entsprechende Vordruckt liegt in jeder Zulassungsstelle...

...das wird dort nämlich im Minutentakt gemacht, wenn aus "versicherungstechnischen Gründen" das Fahrzeug vom Sohnemann auf den Herrn Papa angemeldet wird!

am 8. April 2017 um 11:46

Da sieht man mal wieder, was es bringt, sich bei einer Zulassungsstelle nach den ureigensten Vorschriften zu informieren. Dass eine Behörde wohl nicht verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Angaben zu veröffentlichen, ist schon peinlich.

Ich frage mich trotzdem, warum ich jährlich einen Bescheid erhalte, wenn das doch gar nicht vorgesehen ist.

Was hat denn die Zulassungsstelle mit dem KraftStG als angeblich ureigenste Vorschrift zu tun? Nix!

 

Zulassungsstellen waren im Bereich der Kfz-Steuer schon immer Erfüllungsgehilfen. Erst für die Finanzämter, die die Verwaltung auch nur im Landesauftrag übernommen haben, jetzt ist alles bei der Bundesbehörde Zoll angesiedelt.

am 8. April 2017 um 11:58

Die Zulassungsstelle hat als Erfüllungsgehilfe mit einem Gesetz, das sie umsetzen muss, nix zu tun? Mit welchem denn dann? Mit der Schaumweinsteuer? :confused:

Eine Zulassungsstelle lässt Fahrzeuge zu, das ist deren ureigenste Aufgabe. Dazu braucht man die FZV und die StVZO, sonst nix. Für die Festsetzung der Steuer sind andere Behörden zuständig, für die andere Gesetze entscheidend sind.

 

Wenn du schon Korinthen kacken willst, dann mach es richtig und erzähl nix von ureigensten Aufgaben. Komischerweise bekommst du als einziger jährlich einen Bescheid, komischerweise bekommst du angeblich falsche Antworten...vielleicht stellst du die falschen Fragen den falschen Leuten? Oder die Fragen werden absichtlich so gestellt, dass die Antworten nur in ein einziges Weltbild passen können. Aber sei es drum, ich hab keine Lust mehr, dir irgendwas zu erklären, weil du immer wieder einen Buchstaben finden wirst, den du als Aufhänger für absurde Entgegnungen nutzen wirst. Werde glücklich mit deinen Ansichten in deiner Welt, ich nutze meine Zeit lieber, um anderen was zu erklären.

 

Ich entschuldige mich beim TE für die Ausführungen zum Thema Steuer, die mit seiner Frage nur bedingt was zu tun hatten. Sollte er noch Fragen zum Thema Empfangsbevollmächtigter haben, werde ich sie ihm gerne beantworten.

am 8. April 2017 um 12:42

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 8. April 2017 um 14:06:44 Uhr:

Eine Zulassungsstelle lässt Fahrzeuge zu, das ist deren ureigenste Aufgabe. Dazu braucht man die FZV und die StVZO, sonst nix. …

Sonst nix? Keine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer, weil sonst eine Zulassung nicht möglich ist? Und die Kfz-Steuer ist wo geregelt? Du denkst hier etwas zu kurz.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 8. April 2017 um 14:06:44 Uhr:

… komischerweise bekommst du angeblich falsche Antworten...vielleicht stellst du die falschen Fragen den falschen Leuten? …

Eine Zulassungsstelle ist also der falsche Ansprechpartner, wenn es um die Zulassung geht? Dann schau doch mal auf die Webseiten der Zulassungsstellen und welche Voraussetzungen deren Angaben nach bestehen.

Nur ein Beispiel: http://www.rhein-erft-kreis.de/.../EinzugsermaechtigungKfz-Steuer.html

"… Zulassung eines Fahrzeuges davon abhängig gemacht, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter beim Besuch der Zulassungsstelle die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt. …"

oder hier: http://www.stadt-hof.de/hof/hof_deu/rathaus/merkblatt-kfz-steuer.html

"… Die Einzugsermächtigung muss sich auf ein inländisches Konto beziehen. …"

"… Kontoinhaber muss grundsätzlich der/die Halter/in sein (Ausnahmen gibt es bei gesetzlichen Vertretern und Ehegatten sowie von Verwandten in direkter Linie vom volljährigen Enkel bis zu den Großeltern)."

Das sind also alles richtige Antworten, weil die richtigen Leute (=Zulassungsstellen) gefragt wurden?

Komm doch mal ein bisschen von deinem hohen Roß runter, du sitzt da oben sehr wacklig.

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