Zusätzliche Frage, fast gleiches Thema

Hi zusammen,
wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich bin der Ben, 33 Jahre alt, verheirate und hab 3 Kinder.
Hab das Forum über eine Suche gefunden, weil ich ein ähnliches Problem gerade habe und auch nicht wusste, wo ich posten soll!

Und zwar geht es um folgendes:

Ich habe vor knapp 1 1/2 Wochen meinen Peugeot 307 verkauft.
Der Wagen hatte 103tkm drauf, Baujahr 05/2006. An Mängeln hatte er, dass die Sommerreifen runter waren, die Klima kaputt und die Leuchte Airbag/Gurtstraffer defekt hat geleuchtet. Hab mich dann im Internet mal eingelesen, woran das mit der Leuchte liegen kann und hab dann auch Antworten gefunden, dass dies ein Kabelbruch sein könnte, oder ein Wackelkontakt im Stecker unter dem Sitz. eine Peugeot-Krankheit angeblich. Habe es auch nicht reparieren lassen, da ich den Wagen eh verkaufen wollte.

Ich habe dem verkäufer die Mängel gesagt, hab ihn auch darauf hingewiesen, dass da was ist, ich aber nicht genau weiss, was das sein könnte und nachdem ich das mit dem Wackler gelesen habe, war ich mir auch sicher, dass das nichts weltbewegendes sein könnte. Das habe ich dem Käufer auch gesagt. Ich bin deswegen auch mit dem Preis auf 5.100 runtergegangen, was eh schon sehr fair war in meinen Augen. Ich bin ja auch kein KFZ-Mechaniker, der weiss was das sein kann.

Der Wagen wurde auch Privat verkauft, ich habe einen vorgedruckten ADAC-vertrag genommen, weil ich mir eigentlich sicher war, dass der auch rechtlich abgesichert ist.

Nun bekam meine Frau heute einen Anruf der Ehefrau des Käufers, sie wäre stinksauer, dass sie mit dem Wagen nicht über den Tüv kommt wegen diesem Problem, das sei angeblich ein Kurzschluss im Airbagschloss (was immer dies auch sein mag) und dass denen gesagt wurde, dass die Reparatur 1000€ kostet.
Weil dort anscheinend irgendeine klebrige Flüssigkeit (Cola oder so) reingelaufen sein soll. Und sie hat auch durchklingen lassen, dass dies ein Nachspiel haben wird und sie die Kosten nicht tragen wollen.

Meine Frage wäre nun, ob ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen muss?
Bitte helft mir, ich bin da leider ein Laie! Im ADAC-Vertrag steht drin, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, den Vertrag kennen sicher viele von euch. Ich habe leider nicht zusätzlich reingeschrieben, dass der Wagen diese Mängel hat. Aber bei einem Gebrauchten zu diesem Preis kann man ja auch nicht erwarten, einen Neuwagen zu bekommen, oder? Udn wenn ich von dem doch größeren Problem nichts wusste, muss ich doch auch nichts zahlen, da derKäufer ja darauf hingewiesen wurde, dass da was ist, oder? Ich meine, wer kann schon genau sagen, wenn er einen Gebrauchten verkauft, dass da in sagen wir mal 2000km der Zylinderkopf kaputt geht oder so?

Bitte helft mir, ich freue mich über jede Antwort von euch!

Viele Grüße,
Ben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bjaeckel


[…]will nun zum ADAC und mir dort gleich ne Rechtsschutz holen!

Zitat:

Original geschrieben von Penny21


[…]Ich an deiner Stelle würde ganz schnell eine echtsschutzversicherung abschließen.

Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Euch ist bewusst, dass im vorliegenden Fall eine noch abzuschließende Rechtsschutzversicherung nichts bringen würde?

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Richtlinie? Beteiligen? verschwiegener Mangel bedeutet dessen Raparur auf eigene Kosten oder entsprechende Anpassung des Kaufpreises, neben Mehrkosten für den Aufwand und Leihwagen.
Rechtsschutz sollte man immer vor so was haben
Laien steht es jederzeit und fast überall frei eine Werkstatt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Da kommt halt die Frage ob eventuell die mündliche Aussage UND die doch eigentlich sehr offensichtlichen Mängel eine Rolle spielen.

Würde heißen: versuchen mit dem Käufer zu einigen bzw. einfach zahlen oder eben es drauf ankommen lassen und eventuell vor Gericht landen.

Hmmm.. Rücknahme ist nicht möglich, da ich für das Geld bereits ein neues Auto gekauft habe, da ich 3 Kinder habe un dauch auf den Wagen angewiesen bin...
Also sieht es eher schlecht aus...

Trotzdem jetzt schon einmal vielen Dank für eure Antworten!

shit happens, deine 3 Kinder haben hoffentlich alle auch Füße zum Laufen . Der Verkaufspartner war/ist gewiss auch auf den Wagen angewiesen..

Einige dich mit dem Käufer, mehr bleibt kaum zu sagen.

Keine RV, also mit dem Gegner so einigen oder RA so zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


shit happens, deine 3 Kinder haben hoffentlich alle auch Füße zum Laufen . Der Verkaufspartner war/ist gewiss auch auf den Wagen angewiesen..

Einige dh mit dem Käufer, mehr bleibt kaum zu sagen.

Kine RV, also mit dem Gegner so einigen oder RA so zahlen.

Was schnell zu einigen tausendern eventuell incl Reparatur des Schadens führen kann, da ist es doch klüger sich irgendwie mit dem Käufer zu einigen.......

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Ich darf mal eine dumme Frage stellen ?

Zitat:

und die Leuchte Airbag/Gurtstraffer defekt hat geleuchtet

ist doch sicherlich auch dem Käufer aufgefallen - von daher kann hier doch nichts arglistig verschwiegen worden sein ? Mutmaßungen des Verkäufers über die Ursache des Problems mögen ja falsch sein, aber der Käufer wird doch dem Verkäufer nicht vorwerfen können, dass dieser einen Mangel verschwiegen hat ?

(Und sollte der Käufer behaupten, dass zum Zeitüpunkt des Kaufs die Lampe nicht geleuchtet hat, würde ja der Ausschluss der Sachmängel ziehen ?)

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann


Ich darf mal eine dumme Frage stellen ?

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann



Zitat:

und die Leuchte Airbag/Gurtstraffer defekt hat geleuchtet

ist doch sicherlich auch dem Käufer aufgefallen - von daher kann hier doch nichts arglistig verschwiegen worden sein ? Mutmaßungen des Verkäufers über die Ursache des Problems mögen ja falsch sein, aber der Käufer wird doch dem Verkäufer nicht vorwerfen können, dass dieser einen Mangel verschwiegen hat ?

(Und sollte der Käufer behaupten, dass zum Zeitüpunkt des Kaufs die Lampe nicht geleuchtet hat, würde ja der Ausschluss der Sachmängel ziehen ?)

Wenn man einen bekannten Mangel nicht aufzeigt  so verschweigt man diesen.Im Sinne des Gesetzes könnte dieses  arglistig sein wenn der Verkäufer daduch einen erheblich besseren Verkaufswert erreicht.

Maßgeblich daran ist das der Verkäufer den Mangel kannte und diesen nicht ausdrücklich im Kaufvertrag aufzeigt.

ich würde der sache auch eher gelassen entgegensehen.
die warnleuchte hat schon zum übergabezeitpunkt geleuchtet- käufer hat trotzdem gekauft.
also die arglisteinrede sehe ich hier nicht.
wie begründet denn der käufer seinen anspruch- angesichts dieser tatsache??
das er nicht wußte, daß das 1000,- eur kostet....
da ist aber sein problem und nicht deines. da hätte er sich eben informieren müssen.
ihm war das leuchten der lampe, der evtl. mangel ja bekannt...
also ganz ruhig bleiben, erst mal das anwaltsschreiben der gegenseite abwarten, falls ein solches überhaupt kommt...
ich glaube eher nicht, das die reparatur 1000,- eur kostet...
grüsse hnsptr

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Richtlinie? Beteiligen? verschwiegener Mangel bedeutet dessen Raparur auf eigene Kosten oder entsprechende Anpassung des Kaufpreises, neben Mehrkosten für den Aufwand und Leihwagen.
Rechtsschutz sollte man immer vor so was haben
Laien steht es jederzeit und fast überall frei eine Werkstatt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Mangel ist doch nicht verschwiegen worden. Gerade wegen dieses Mangels hat er doch schon den Preis gesenkt.

Im übrigen fehlt noch ein belastbarer Hinweis auf die Ursache des Mangels und auf die Kosten zu dessen Beseitigung. Am Telefon kann man viel erzählen.

O.

Wie ich schon geschrieben hatte, das Doofe an der ganzen Sache ist, dass ich den Fehler nicht im Vertrag aufgeführt habe.
Aber selbst wenn die Gegenseite mir einen Strick daraus drehen wollen würde, wäre sie dann nicht in der Beweispflicht?

beweispflicht liegt beim gegner...
ob das im kaufvertrag steht ist doch egal..
falls gegner behauptet, mangel sei, weil ja im kaufvertag nicht aufgeführt, erst später aufgetreten, dann bist du aus dem schneider.... da privatverkauf.
was will der käufer dann noch anführen...
das zum zeitpunkt des gefahrübergangs- kauf- das licht geleuchtet hat, er aber nicht wußte das es so teuer wird....
schlechtes argument- richter lacht und weist die klage als unbegründet ab.

Zitat:

Original geschrieben von bjaeckel


[…]will nun zum ADAC und mir dort gleich ne Rechtsschutz holen!

Zitat:

Original geschrieben von Penny21


[…]Ich an deiner Stelle würde ganz schnell eine echtsschutzversicherung abschließen.

Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Euch ist bewusst, dass im vorliegenden Fall eine noch abzuschließende Rechtsschutzversicherung nichts bringen würde?

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr


beweispflicht liegt beim gegner...
ob das im kaufvertrag steht ist doch egal..
falls gegner behauptet, mangel sei, weil ja im kaufvertag nicht aufgeführt, erst später aufgetreten, dann bist du aus dem schneider.... da privatverkauf.
was will der käufer dann noch anführen...
das zum zeitpunkt des gefahrübergangs- kauf- das licht geleuchtet hat, er aber nicht wußte das es so teuer wird....
schlechtes argument- richter lacht und weist die klage als unbegründet ab.

So sehe ich das auch.

Lampe Leuchtet bei Übergabe -> kein arglistiges Verschweigen möglich
Lampe geht erst auf dem Weg vom Verkaufsort an -> Privatverkauf, Käufer muss beweisen das arglistig verschwiegen wurde.

Grüße
Steini

Zitat:

Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Euch ist bewusst, dass im vorliegenden Fall eine noch abzuschließende Rechtsschutzversicherung nichts bringen würde?

Nein ist mir nicht, ich dachte ein Rechtsstreit würde erst da beginnen wenn der Zettel des Gegnerischen Anwalts im Briefkasten landet, er weiß ja noch nicht ob es soweit kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Penny21


Nein ist mir nicht, ich dachte ein Rechtsstreit würde erst da beginnen wenn der Zettel des Gegnerischen Anwalts im Briefkasten landet, er weiß ja noch nicht ob es soweit kommt.

Das wäre zu schön für die Versicherten und ruinös für die Versicherer 😉

Entscheidend ist, wann der sog. Rechtsschutzfall eintritt, d.h. (laienhaft ausgedrückt) das Ereignis, welches zum Rechtsstreit führt. Der TE hätte demnach vor dem Verkauf des Fahrzeugs eine RSV abschließen müssen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf abzudecken.

Hallo,

ich will ja hier niemanden etwas unterstellen aber hast Du einen Kostenvoranschlag für diese Reparatur?
Es könnte ja auch sein das der Käufer im nachhinein versucht den Preis zu drücken in dem er sagt das kostet 1000,00 € und repariert wird es dann vielleicht für 600,00 €.
Natürlich fallen die aus allen Wolken als sie hörten das macht 1000,00 €.
Vielleicht wäre es sinnvoll noch eine weitere Werkstatt das anschauen zu lassen auch wenn das schwierig sein wird.
Fakt ist das das im Kaufvertrag nichts drinnen steht über diesen Mangel und Du noch mehr oder weniger gesagt hast das ist eine Kleinigkeit.
Allerdings hätte der Käufer auch im Hinterkopf haben müssen das das unter Umständen eine teuere Reparatur sein könnte.
Wie wäre es denn wenn Du dich zu 50 % an den Reparaturkosten beteiligst?
Ich denke das das Schloß zur Deaktivierung des Beifahrerairbags gemeint ist was vermutlich an der Stirnseite im Armaturenbrett angebracht ist.
Wie soll denn da bitte Cola reinlaufen!?
Und diese Reparatur kostet sicherlich keine 1000,00 €.
Wenn dann müsste schon noch ein Modul oder ähnliches defekt sein.
Irgendwie kommt mir das alles etwas seltsam vor.

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