Zusätzliche Frage, fast gleiches Thema

Hi zusammen,
wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich bin der Ben, 33 Jahre alt, verheirate und hab 3 Kinder.
Hab das Forum über eine Suche gefunden, weil ich ein ähnliches Problem gerade habe und auch nicht wusste, wo ich posten soll!

Und zwar geht es um folgendes:

Ich habe vor knapp 1 1/2 Wochen meinen Peugeot 307 verkauft.
Der Wagen hatte 103tkm drauf, Baujahr 05/2006. An Mängeln hatte er, dass die Sommerreifen runter waren, die Klima kaputt und die Leuchte Airbag/Gurtstraffer defekt hat geleuchtet. Hab mich dann im Internet mal eingelesen, woran das mit der Leuchte liegen kann und hab dann auch Antworten gefunden, dass dies ein Kabelbruch sein könnte, oder ein Wackelkontakt im Stecker unter dem Sitz. eine Peugeot-Krankheit angeblich. Habe es auch nicht reparieren lassen, da ich den Wagen eh verkaufen wollte.

Ich habe dem verkäufer die Mängel gesagt, hab ihn auch darauf hingewiesen, dass da was ist, ich aber nicht genau weiss, was das sein könnte und nachdem ich das mit dem Wackler gelesen habe, war ich mir auch sicher, dass das nichts weltbewegendes sein könnte. Das habe ich dem Käufer auch gesagt. Ich bin deswegen auch mit dem Preis auf 5.100 runtergegangen, was eh schon sehr fair war in meinen Augen. Ich bin ja auch kein KFZ-Mechaniker, der weiss was das sein kann.

Der Wagen wurde auch Privat verkauft, ich habe einen vorgedruckten ADAC-vertrag genommen, weil ich mir eigentlich sicher war, dass der auch rechtlich abgesichert ist.

Nun bekam meine Frau heute einen Anruf der Ehefrau des Käufers, sie wäre stinksauer, dass sie mit dem Wagen nicht über den Tüv kommt wegen diesem Problem, das sei angeblich ein Kurzschluss im Airbagschloss (was immer dies auch sein mag) und dass denen gesagt wurde, dass die Reparatur 1000€ kostet.
Weil dort anscheinend irgendeine klebrige Flüssigkeit (Cola oder so) reingelaufen sein soll. Und sie hat auch durchklingen lassen, dass dies ein Nachspiel haben wird und sie die Kosten nicht tragen wollen.

Meine Frage wäre nun, ob ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen muss?
Bitte helft mir, ich bin da leider ein Laie! Im ADAC-Vertrag steht drin, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, den Vertrag kennen sicher viele von euch. Ich habe leider nicht zusätzlich reingeschrieben, dass der Wagen diese Mängel hat. Aber bei einem Gebrauchten zu diesem Preis kann man ja auch nicht erwarten, einen Neuwagen zu bekommen, oder? Udn wenn ich von dem doch größeren Problem nichts wusste, muss ich doch auch nichts zahlen, da derKäufer ja darauf hingewiesen wurde, dass da was ist, oder? Ich meine, wer kann schon genau sagen, wenn er einen Gebrauchten verkauft, dass da in sagen wir mal 2000km der Zylinderkopf kaputt geht oder so?

Bitte helft mir, ich freue mich über jede Antwort von euch!

Viele Grüße,
Ben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bjaeckel


[…]will nun zum ADAC und mir dort gleich ne Rechtsschutz holen!

Zitat:

Original geschrieben von Penny21


[…]Ich an deiner Stelle würde ganz schnell eine echtsschutzversicherung abschließen.

Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Euch ist bewusst, dass im vorliegenden Fall eine noch abzuschließende Rechtsschutzversicherung nichts bringen würde?

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Hi!
Ja, ich habe dem Käufer gestern am Tel noch ne andere Werkstatt empfohlen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das so teuer wird. Nen KV hab ich nioch nicht gesehen, aber sollte es zu einem Streitr kommen, werde ich den natürlich als erstes verlangen!

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


 Der TE hätte demnach vor dem Verkauf des Fahrzeugs eine RSV abschließen müssen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf abzudecken.

Kleine Ergänzung: in aller Regel kommt noch eine Wartezeit von einigen Monaten hinzu, um die Fälle auszuschließen, bei denen das Eintreten des RS-Falles bei Vertragsabschluss bereits abzusehen war.

Im vorliegenden Fall wird eine RS-Versicherung also nichts mehr nützen.
Für die Zukunft ist sie aber dennoch empfehlenswert.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


 Der TE hätte demnach vor dem Verkauf des Fahrzeugs eine RSV abschließen müssen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf abzudecken.
Kleine Ergänzung: in aller Regel kommt noch eine Wartezeit von einigen Monaten hinzu, um die Fälle auszuschließen, bei denen das Eintreten des RS-Falles bei Vertragsabschluss bereits abzusehen war.

Im vorliegenden Fall wird eine RS-Versicherung also nichts mehr nützen.
Für die Zukunft ist sie aber dennoch empfehlenswert.

Hafi

Hallo,

aus solchen Fehlern lernt man und ich denke so schnell wird der Threadersteller kein Auto mehr privat verkaufen.
Dennoch ist eine Rechtschutzversicherung nie verkehrt.

Hey,

es wäre mal nett zu wissen wies hier weitergegangen ist.

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wahrscheinlich wie`s schießen in hornberg...

Hey allerseits!
Soo, also, ich habe einen netten Brief von ner Anwältin per Einschreiben dann bekommen.
In diesem Fetzen stand drin, dass der Käufer das Auto zurückgeben will, welcher aber auch zugegeben hat schwarz auf weiss der Anwältin gegenüber, dass er den Wagen mit dem Wissen gekauft hat, dass die besagte Lampe brennt und da was kommen kann.

Nun hat diese Anwältin allerdings ein paar Fristen schon einmal nicht eingehalten, sprich, ich sollte 3 Tage nach Erhalt des Schreibens den beigefügten Rückkaufvertrag unterschrieben zurücksenden und auch gleichzeitig das Geld an den Käufer zurücküberweisen.

Nun hab ich auch mal die Muskeln spielen lassen und nen netten Brief zurückgeschrieben, in welchem ich klipp und klar noch einmal den Sachverhalt erklärt habe und ich nicht bereit bin, den Wagen zurück zu nehmen.
Hab mal einen befreundeten RAW zu Rate gezogen, welcher mir gleich die passenden Paragraphen zurecht gelegt hat.

Ergo kam gestern wieder ein Schreiben zurück, diesmal allerdings als normaler Brief und nicht als Einschreiben, komischerweise auch in einem netteren Ton, ob ich denn wenigstens dazu bereit wäre, mich an den Reparaturkosten zu beteiligen, was ich natürlich nicht tun werde.

Insofern gehe ich davon aus, dass die ganze Sache mit dem Anwalt nur ein Säbelrasseln war so ganz nach dem Motto "Man kann es ja mal versuchen, Blöde gibt es zu hauf, die darauf eingehen". Also meiner Meinung nach.
Ich war mir zu keinem Zeitpunkt einer Schuld bewusst.

Ich finde es schade, dass man heutzutage nicht einmal mehr einen Gebrauchtwagen privat verkaufen kann, noch dazu unter Wert, und dass dann nach Kauf auch noch versucht wird weiter zu handeln! Wir sind doch auf keinem Basar! Keine Fairness mehr!

So, das ist der jetzige Stand der Dinge, mal sehen wie es weiter geht!

Cheers,

Ben

Danke für die Rückmeldung! 🙂

Na ja, man kann schon noch ein kfz privat verkaufen.
nur geht das wohl nicht mehr per handschlag.
die formerfordernisse sind schon etwas anspruchsvoller, angesichts derartiger entgleisungen..
aber du hast ja fast alles richtig gemacht...
hattest ja auch fundierte beratung..😁
das mit dem säbelrasseln seh ich auch so. auch hier hast du richtig reagiert...
ich geh davon aus, das die sache nun erledigt ist..
grüsse hnsptr

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