Zurücktreten von einem Vertrag ?

Hallo habe mir letzte Woche nen gebrauchten Focus bei einem Autohaus angeschaut und dirkt doof wie ich war Vertrag unterschrieben und ne Anzahlung gemacht in diesem Fall 3000€. Nun hab ich im Internet nen viel besseres Angebebot gefunden Vollausstattung etc und würde mir lieber dieses Fahrzeug kaufen . Ist es möglich bei dem Händler einfach den Vertrag zu kündigen und seine Anzahlung wieder zurück zu bekommen ? Meldet euch bitte mal
Habe ich da auch ggf nen 14 Tage wiederrufsrecht ? Denn der Vertrag wurde am 28.04.2009 abgeschlossen ...

Update II

So liebe Leute da ich morgen ne 100%tige Antwort brauche hier nochmal genaz genau der Sachverhalt

3000€ hab ich direkt angezahlt den Rest wollte ich per Finanzierung abstottern.
Das Auto hab ich noch nicht bekommen steht noch beim Händler. Da ich ja bei einem Fananzierungsvertrag 14 tage zurücktreten kann werde ich das wohl auch tun denn die 14 tage Frist läuft erst am Mittwoch ab. Die Finanzierungsgesellschaft hat mit aber die Woche schon den Fahrzeugbreif zugeschickt so das ich es anmelde hätte können.
Also was genau kann ich nun tun bin ich im Recht wenn ich am Montag einfach im Autohaus anrufen würde und sage ich habe keine Intresse mehr an Ihrem Fahrzeug bitte überweissen sie mir das Geld zurück dann schicke ich ihnen den Brief per Einschreiben zu.

Leute ich muss das ganz sicher wissen weis das ich da etwas voreilig war sehe aber noch etwas Hoffnung

Vielen Dank euer Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva


so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

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Hallo cng-lpg,

ich persönlich handle auch nicht so wie der TE. Finanzierungen würde ich auch nicht abschließen und ob der TE sein Top Internet Angebot später wirklich so toll findet, bezweifle ich auch.

Jedoch finde ich es wichtig, seine Rechte zu kennen. Das ist das einzige auf was man sich beim Staat einigermaßen verlassen kann.

EDIT:

Eigentlich lohnt sich mein Einsatz für den TE gar nicht, da er anscheinend wirklich beratungsresistent und nicht so ganz auf der Höhe zu sein scheint. Vielleicht hilft es aber anderen.

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


@Pinguino

Wenn es ein Koppelgeschäft war, ist das richtig - aber das wurde hier schon gesagt.
Allerdings verstehe ich die Angaben des TE anders: Demnach hat er zwei unabhängige Verträge geschlossen. Das kann auch bei der Kreditvermittlung durch den Händler so sein!
Deshalb kann man es ganz simpel sagen: Natürlich kann er den Kredit nebst Kauf innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen, wenn es sich um einen (!) Handel handelte.
Nach meiner Laienkenntnis (ich las mal darüber) spricht jedoch seine bereits geleistete Zahlung ganz klar gegen ein Koppelgeschäft! In dem Artikel war eine Anzahlung als ein typisches Merkmal für gesonderte Geschäfte genannt. Ist doch auch klar: Bei einer Finanzierung erfahre ich erst später (egal ob nach einem Tag oder einer Woche), ob ich den Kredit erhalte. Zahle ich als Käufer aber schon vorher eine Anzahlung für das Fahrzeug, so beweise ich damit, daß ich den Kauf des Fahrzeugs unabhängig von der Finanzierung auf jeden Fall wünsche.
Also kein Koppelgeschäft.

Natürlich ist es ein verbundenes Geschäft, da die Finanzierung beim Händler geschlossen wurde. Anzahlung wird auch meistens vereinbart. (Dass man bei einem Auto keine Anzahlung vorab leisten sollte ist etwas anderes - vielleicht hat der TE ja etwas daraus gelernt)

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



Nun kann er natürlich argumentieren, daß es für ihn ein Koppelgeschäft war und beide Teilverträge fristgemäß kündigen. Und das sollte er nicht per Einschreiben, sondern persönlich machen. Einfach einen Zeugen mitnehmen und die Kündigung persönlich abgeben - dann kommt sie auch pünktlich an.
Er kann damit Erfolg haben - oder am Ende noch viel mehr Geld damit in den Sand setzen.

Man muss weder argumentieren noch persönlich beim Händler irgendetwas abgeben. Die Kündigung des Finanzierungsgeschäftes geht, ohne Angabe von Gründen, an die Bank. Es gilt der Tag des Absendens des Widerrufes. Er kann damit keinen Erfolg haben - er hat damit Erfolg - das ist Gesetz.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



Trotzdem ist und bleibt seine Vorgehensweise unterirdisch. Nach meiner Überzeugung ist der Händler völlig im Recht. Bei einem Fahrzeugkauf mit einer Anzahlung von 3.000 € muß man erwarten, daß der Käufer weiß, was er tut. Man hat nämlich nicht zufällig 3.000 € in der Tasche, um vom Händler verführt werden zu können. Hat er die aber erst später bezahlt, dann hatte er zwischen Kauf und Zahlung der Anzahlung genug Zeit, sich das zu überlegen.

Das Gesetz gilt, das ist und bleibt auch kein unterirdisches Verhalten. Du würdest auch im Fall der Fälle auf Deine Rechte bestehen. Gerade dieses Gesetz sehe ich als etwas sehr vernünftiges an. Mir ist es lieber, dass die Leute, die unbedacht und vorschnell Verträge unterschreiben wie der TE (da gibt es meiner Meinung nach leider extrem viele), lieber diese Regeln in Anspruch nehmen, als später hoch verschuldet in Privatinsolvenz gehen (auf meine und Deine Kosten).

Der Händler muss damit rechnen, aber nicht auf ärgerliche Art, sondern ganz normal in seine Bilanz einrechnen (was er auch tut).

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



Und was Dein P.S. angeht: Mit dem Händler zu sprechen, ist der erste Schritt des besten Weges. Es kann die Situation zu klären helfen und somit einen langwierigen und teuren Rechtsstreit vermeiden. Wer das nicht schafft, sollte besser gar keine Verträge schließen! Bei Deiner Vorgehensweise wären von 80 Millionen Deutschen 40 Millionen Anwälte. Mehr braucht man nicht, weil die Anwälte sich ja selber vertreten können...
🙄

Wenn man nicht ganz naiv ist weiß man doch, dass ein Gespräch mit dem Händler normalerweise nur Ärger und keinen Erfolg bringt. Auch der Händler ärgert sich weniger, wenn der TE nicht versucht zu verhandeln, oder am Telefon quasi mit Überaschungsangriff auf seine Rechte pocht. Vollendete Tatsachen schaffen ist das einzig Richtige und Schonenste für BEIDE Parteien.

Der beste Weg ist, dass der Händler, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, das Gesetz, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kennt, akzeptiert und den TE nicht versucht hinzuhalten oder zu verunsichern. (mit Anwalt sprechen usw.)

Ich bin überhaupt nicht für Anwälte und habe selbst auch keine RSV, weil ich das nicht benötigen werde und sollte es mal notwendig sein zahlt ziemlich sicher die Gegenseite, da ich versuche mich an vernünftige Regeln, die das friedliche Zusammenleben ermöglichen, zu halten - dazu gehört auch das Gesetz zum Verbraucherdarlehensvertrag.

Bei Wertung des Sachverhaltes ist m.E. folgendes zu beachten:
Der Autohändler wusste, dass ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde und damit auch die Möglichkeit bestand, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird. Wenn er dennoch Arbeiten am Fahrzeug innerhalb der Widerrufsfrist tätigte, führte er diese auf eigenes Risiko aus, es sei denn, der Käufer hatte ihm explizit den Auftrag gegeben, gewisse Reparaturen vorzunehmen. Steht hierzu etwas im Kaufvertrag? 

Die zwischenzeitlich durchgeführten Reparaturen/Wartungsarbeiten sind auch deshalb nicht zu bezahlen, da diese  Arbeiten offensichtlich zur Mängelbeseitigung notwendig waren und auch bei Verkauf des Autos an einen anderen Käufer angefallen wären, sofern es keine Sonderwünsche des TE waren.

Der übliche Schadenersatz von 15 % steht ihm nicht zu, wie er durch Reduzierung seiner Forderungen schon eingestanden hat. Eine Verwaltungsgebühr steht ihm auch nicht zu, da diese nur von Behörden erhoben werden kann.
Ggfs. steht ihm eine kleine Kostenpauschale wg. des Aufwandes für das Handlings der Anzahlung, die ja auf Wunsch des Käufers getätigt wurde.

O.

die kleine kostenpauschale von 50€ hätte ich ja noch von meiner seite aus getätigt aber keine 900 € bzw 500€ ... da freut sich mein anwalt 😉

@pinguino

Nochmals: Wäre es ein Koppelgeschäft, so hättest Du Recht, das habe ich nie bestritten. Allerdings sehe ich hier wirklich kein Koppelgeschäft - zumindest schreibt der TE nichts davon.
Und das ist das Problem: Wir spekulieren über die Dinge, von denen der TE nichts geschrieben hat. Deine Meinung beruht darauf, daß Du zwischen den Zeilen etwas anderes gelesen hast als ich.
Daß ein Finanzierungswunsch bei einem Autokauf in einem Autohaus nicht zwingend ein Koppelgeschäft bedeutet ist gängige Praxis. Viele Kunden kaufen ein Auto und beantragen zusätzlich eine Finanzierung. Das passiert natürlich direkt beim Autokauf - und trotzdem ist es KEIN Koppelgeschäft! So manch Kunde geht nämlich erst nach dem Kauf los und beantragt auch bei anderen Banken eine Finanzierung, um dann in Ruhe das beste Angebot dank des gesetzlich verbrieften Rücktrittsrechtes wählen zu können - und der Kauf des Autos steht dabei nicht zur Disposition.
Deshalb bleibe ich dabei: Es kann sicherlich ein Koppelgeschäft gewesen sein, aber ich vermute, daß es keines war. Klären kann das nur der TE. Aber ob den das interessiert? Irgendwie habe ich da Zweifel...

Gruß Mcihael

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klar war es eins .... beide verträge sind beim händler abgeschlossen worden ....

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva


die kleine kostenpauschale von 50€ hätte ich ja noch von meiner seite aus getätigt aber keine 900 € bzw 500€ ... da freut sich mein anwalt 😉

Wenn die Finanzierung und der Kauf nur ein Handel gewesen sein sollten (das steht dann eigentlich immer in den Verträgen!), hast Du gar nichts zu zahlen - also wozu die 50 €?

Waren es zwei gesonderte Verträge (Du hast z. B. zum Händler gesagt "ich frage auch noch mal meine Bank"😉, sind 50 € ein Witz, denn Du hast einen Vertrag über mehrere tausend Euro geschlossen, da erscheinen die 500 € noch günstig.

Deshalb verstehe ich Dein Verhalten und Deine Äußerungen hier wirklich nicht.

Also schreib doch bitte mal, was Du überhaupt für Verträge geschlossen hast!

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva


klar war es eins .... beide verträge sind beim händler abgeschlossen worden ....

Das hat keinerlei Beweiskraft. Im Normalfall steht das aber in den Verträgen - was in der Regel auch notwendig ist, denn bei schriftlichen Verträgen werden sich wohl die meisten Richter schwer tun, mündlcihe Nebenabsprachen als Vertragsbestandteil zu akzeptieren.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


@pinguino

Nochmals: Wäre es ein Koppelgeschäft, so hättest Du Recht, das habe ich nie bestritten. Allerdings sehe ich hier wirklich kein Koppelgeschäft - zumindest schreibt der TE nichts davon.
Und das ist das Problem: Wir spekulieren über die Dinge, von denen der TE nichts geschrieben hat. Deine Meinung beruht darauf, daß Du zwischen den Zeilen etwas anderes gelesen hast als ich.
Daß ein Finanzierungswunsch bei einem Autokauf in einem Autohaus nicht zwingend ein Koppelgeschäft bedeutet ist gängige Praxis. Viele Kunden kaufen ein Auto und beantragen zusätzlich eine Finanzierung. Das passiert natürlich direkt beim Autokauf - und trotzdem ist es KEIN Koppelgeschäft! So manch Kunde geht nämlich erst nach dem Kauf los und beantragt auch bei anderen Banken eine Finanzierung, um dann in Ruhe das beste Angebot dank des gesetzlich verbrieften Rücktrittsrechtes wählen zu können - und der Kauf des Autos steht dabei nicht zur Disposition.
Deshalb bleibe ich dabei: Es kann sicherlich ein Koppelgeschäft gewesen sein, aber ich vermute, daß es keines war. Klären kann das nur der TE. Aber ob den das interessiert? Irgendwie habe ich da Zweifel...

Gruß Mcihael

Nichts zwischen den Zeilen, sondern:

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva



Das Auto hab ich noch nicht bekommen steht noch beim Händler. Da ich ja bei einem Fananzierungsvertrag 14 tage zurücktreten kann werde ich das wohl auch tun denn die 14 tage Frist läuft erst am Mittwoch ab. Die Finanzierungsgesellschaft hat mit aber die Woche schon den Fahrzeugbreif zugeschickt so das ich es anmelde hätte können.

Zweifel habe ich allerdings auch langsam, besonders am TE. Ich könnte ja wetten, dass er heute noch nicht widersprochen hat, wie es am klügsten gewesen wäre. Manche lernen durch Erfahrung - manche nie.

immerhin bist Du mir symphatisch cng-lpg, auch wenn Du so vehement Deine Oppositionshaltung vertrittst und von "keinem Koppelgeschäft" redest.

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva


die kleine kostenpauschale von 50€ hätte ich ja noch von meiner seite aus getätigt aber keine 900 € bzw 500€ ... da freut sich mein anwalt 😉

Ja stimmt, da er vom Streitwert des Autos ausgeht und nicht von den 500 € bzw 900 €   ich hoffe für dich nur das du vorab von deiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage bekommen hast 😉 Falls nicht könnte es sein das du nochmals ne Menge Lehrgeld bezahlen musst........

Zitat:

immerhin bist Du mir symphatisch cng-lpg, auch wenn Du so vehement Deine Oppositionshaltung vertrittst und von "keinem Koppelgeschäft" redest.

Mein Bauch hat sich halt entschieden - und der Verstand kann sich nicht entscheiden, weil wirklich verbindliche Angaben fehlen. Du bist mir aber auch sympathisch - weil Du versuchst, die Sache zu analysieren und vernünftig und sachlich zu argumentieren (auch wenn Du zu anderen Schlüssen als ich kommst). Man kann sich eben auch zivilisiert uneinig sein.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von pinguino



Zweifel habe ich allerdings auch langsam, besonders am TE. Ich könnte ja wetten, dass er heute noch nicht widersprochen hat, wie es am klügsten gewesen wäre. Manche lernen durch Erfahrung - manche nie.

Die Wette würde ich nicht eingehen :-)

Der hat mit Sicherheit nicht widersprochen.

und wie ich wiedersprochen habe ....

ich habe zu dem händler gesagt ist es möglich das ich 3000€ anzahlen kann und der rest mittels finanzierung tätigen kann (die fianzierung hat dann ebenfalls der Händler fertig gemacht über die Santander Bank die für das Autohaus zuständig ist !

So was sagt ihr nun dazu ?

Ich kapiere aber nicht, warum Dir die Finanzierungsgesellschaft den Fahrzeugbrief zuschickt.
Der müsste doch eigentlich beim Autohaus liegen, wenn das Fahrzeug dem Autohaus gehört.
Wenn der Brief noch vom Vorbesitzer bei der Bank war, dann könnte es sein, dass das Autohaus gar nicht der Eigentümer des Fahrzeuges war.
Verkauf im Kundenauftrag?

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

und wie ich wiedersprochen habe ....

ich habe zu dem händler gesagt ist es möglich das ich 3000€ anzahlen kann und der rest mittels finanzierung tätigen kann (die fianzierung hat dann ebenfalls der Händler fertig gemacht über die Santander Bank die für das Autohaus zuständig ist !
So was sagt ihr nun dazu ?

Ein Widerspruch falls er bei deinem Vertrag überhaupt zulässig ist muss auf alle Fälle schriftlich erfolgen. Ein mündlicher Widerspruch hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht

wurde alles per einschreiben mit rückschein erledigt :-)

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