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Zurücktreten von einem Vertrag ?

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 8:56

Hallo habe mir letzte Woche nen gebrauchten Focus bei einem Autohaus angeschaut und dirkt doof wie ich war Vertrag unterschrieben und ne Anzahlung gemacht in diesem Fall 3000€. Nun hab ich im Internet nen viel besseres Angebebot gefunden Vollausstattung etc und würde mir lieber dieses Fahrzeug kaufen . Ist es möglich bei dem Händler einfach den Vertrag zu kündigen und seine Anzahlung wieder zurück zu bekommen ? Meldet euch bitte mal

Habe ich da auch ggf nen 14 Tage wiederrufsrecht ? Denn der Vertrag wurde am 28.04.2009 abgeschlossen ...

Update II

So liebe Leute da ich morgen ne 100%tige Antwort brauche hier nochmal genaz genau der Sachverhalt

3000€ hab ich direkt angezahlt den Rest wollte ich per Finanzierung abstottern.

Das Auto hab ich noch nicht bekommen steht noch beim Händler. Da ich ja bei einem Fananzierungsvertrag 14 tage zurücktreten kann werde ich das wohl auch tun denn die 14 tage Frist läuft erst am Mittwoch ab. Die Finanzierungsgesellschaft hat mit aber die Woche schon den Fahrzeugbreif zugeschickt so das ich es anmelde hätte können.

Also was genau kann ich nun tun bin ich im Recht wenn ich am Montag einfach im Autohaus anrufen würde und sage ich habe keine Intresse mehr an Ihrem Fahrzeug bitte überweissen sie mir das Geld zurück dann schicke ich ihnen den Brief per Einschreiben zu.

Leute ich muss das ganz sicher wissen weis das ich da etwas voreilig war sehe aber noch etwas Hoffnung

 

Vielen Dank euer Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

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Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 11:35

ich glaube nicht das ich mir sowas von dir bieten lassen muss ...

gib hilfestellungen oder lass es

am 12. Mai 2009 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

ich glaube nicht das ich mir sowas von dir bieten lassen muss ...

gib hilfestellungen oder lass es

Wieso ist doch Hilfestellung. Erst denken dann handeln. Bessere Hilfestellung gibt es fast nicht.

Gruß

Frank

am 12. Mai 2009 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

 

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

Hallo habe mir letzte Woche nen gebrauchten Focus bei einem Autohaus angeschaut und dirkt doof wie ich war Vertrag unterschrieben und ne Anzahlung gemacht in diesem Fall 3000€. Nun hab ich im Internet nen viel besseres Angebebot gefunden Vollausstattung etc und würde mir lieber dieses Fahrzeug kaufen . Ist es möglich bei dem Händler einfach den Vertrag zu kündigen und seine Anzahlung wieder zurück zu bekommen ? Meldet euch bitte mal

Habe ich da auch ggf nen 14 Tage wiederrufsrecht ? Denn der Vertrag wurde am 28.04.2009 abgeschlossen ...

Den Fehler hat der TE eigentlich schon in seinem ersten Posting aufgeschrieben, nur versucht er sich auf ein Widerrufsrecht vom Vertrag herauszuwinden, ob Ihm dieses gelingt hat nicht er auch nicht der Verkäufer zu entscheiden sondern ggf. ein Richter, wenn sich 2 Rechtsanwälte und die Streithähne nicht noch Außergerichtlich einigen.

 

Dann verdienen allerdings an der Angelegenheit nicht nur die beiden Rechtsverdreher, sondern auch noch der Staat ( Gerichtskosten) nicht schlecht daran ,und das  nur weil jemand ziemlich Beratungsresistend ist und seine Rechtsauffassung aus Halbwissen besteht  . Das Kapitel kann er dann gerne unter " reichlich Lehrgeld "bezahlt verbuchen, da möglicherweise die 3000 € dann schön nett  an andere verteilt werden......

 

Am Ende kann es dazu kommen das der TE so 1000€ dem Verkäufer als Schadensersatz zahlen muss, dem Rechtsanwalt der Gegenpartei gemessen vom Streitwert des Autos auch noch mal ca 1000 €  sowie seinen Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

ich glaube nicht das ich mir sowas von dir bieten lassen muss ...

gib hilfestellungen oder lass es

Doch mußt Du! wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Ich bin Selbständig und sehe mache Dinge hier von beiden Seiten. Vor allem habe immer wieder mit Kunden zu tun, die wie Du, unterschreiben und dann nach allen möglichen Mitteln suchen, um aus dem Kaufvertrag wieder rauß zu kommen. Man Leute ihr seid Volljährig mit allen Rechten und Pflichten hat das noch keiner zu euch gesagt?

 

Wie würdest Du reagieren wenn der Händler auf dich zukommen würde, so nach dem Motto ich habe einen Kunden gefunden der zahlt mir 1000 Euro mehr für das Auto also bekommst Du es nicht.

Die Finanzierungsbanken legen übrigens den Händlern nahe, bis Ablauf der 14tägigen Widerspruchsfrist nicht weiter tätig zu werde und den Auftrag erst dann weiter zu bearbeiten, wenn die Frist abgelaufen und der Verkauf somit in trockenen Tüchern ist.

Absolut verständlich.

Nur wenn das heute ein Händler so macht, wird er wüst beschimpft, weil der Kunde ist König und so etwas muss man sich nicht bieten lassen.

Wenn er tatsächlich in der Widerspruchsfrist schon tätig wird, gutgläubig den Brief herausgibt, das Fahrzeug aufbereiten lässt, etc., dann bekommt er vom Kunden eins vor den Latz geknallt, was das soll, schließlich müsse man als Händler damit rechnen, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, Pech gehabt.

am 12. Mai 2009 um 13:15

Hallo zusammen,

vorweg - beleidigen lassen muss sich hier natürlich (!) niemand.

Dennoch sollte man, wenn man denn schon Rat sucht, auch ab und an mal einen davon annehmen - Beratungsresistenz ist nicht das allerbeste Stilmittel.

Im vorliegenden Fall kann ich den Missmut einiger User verstehen - bitte bleibt dabei aber sachlich, nur so kann es hier weiter gehen.

Es wäre schön, wenn der TE mitteilt, was nun endgültig aus der Sache geworden ist.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

ich glaube nicht das ich mir sowas von dir bieten lassen muss ...

gib hilfestellungen oder lass es

Doch mußt Du! wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Ich bin Selbständig und sehe mache Dinge hier von beiden Seiten. Vor allem habe immer wieder mit Kunden zu tun, die wie Du, unterschreiben und dann nach allen möglichen Mitteln suchen, um aus dem Kaufvertrag wieder rauß zu kommen. Man Leute ihr seid Volljährig mit allen Rechten und Pflichten hat das noch keiner zu euch gesagt?

 

Wie würdest Du reagieren wenn der Händler auf dich zukommen würde, so nach dem Motto ich habe einen Kunden gefunden der zahlt mir 1000 Euro mehr für das Auto also bekommst Du es nicht.

Als ich das gelesen habe, habe ich sofort Mitleid mit den Händlern bekommen, die ehrlich und aufrichtig ihr Geschäft betreiben, aber von den Käufern aufgrund der gesetzlichen lage schamlos ausgenutzt werden.

Hier soll man doch die Kirche im Dorf lassen.

Händler wie Käufer versuchen gleichermaßen aus einer Zusage /Vertrag herauszukommen, wenn sie im nachhinein feststellen, dass sich ein vermeintlich besserer Deal machen lässt. Dieser vermeintlich gute Deal wird nicht als Grund genannt, sondern es werden gründe vorgeschoben, die für den einzelnen nicht nachprüfbar sind.

TE war zu ehrlich mit der Nennung seiner Gründe. Hätte er unerwartete finanzielle Verpflichtungen (größere Reparatur am Haus, Autounfall der Ehefrau oder dgl.) als Grund genannt, wäre ihm Verständnis entgegengebracht worden.

Ein Händler, der einen Wagen trotz Zusage nicht verkaufen will, weil er 1000 € mehr erzielen kann, nennt dem Käufer auch nicht den wahren Grund für die Absage, sondern er führt z.B. an, er habe übersehen, dass sein Kollege den Wagen schon verkauft habe.

 

Hier im Thread geht es allein um die Frage, ob der TE vom Vertrag zurücktreten kann und ob ggfs. Schadensersatzforderungen anfallen. Die Gründe, aus welchen Gründen er zurücktreten will, sind hier irrelevant, es sei denn, eine Partei versucht über die Mitleidsmasche Verständnis bei dem anderen zu erwecken, wobei nach meiner Erfahrung diese Mitleidsmasche nur zieht, wenn für den anderen auch noch ein Vorteil abfällt.

 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

die kleine kostenpauschale von 50€ hätte ich ja noch von meiner seite aus getätigt aber keine 900 € bzw 500€ ... da freut sich mein anwalt ;)

Ja stimmt, da er vom Streitwert des Autos ausgeht und nicht von den 500 € bzw 900 €   ich hoffe für dich nur das du vorab von deiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage bekommen hast ;) Falls nicht könnte es sein das du nochmals ne Menge Lehrgeld bezahlen musst........

Hoffentlich...!

Hab lange nicht mehr gebetet,aber das ist mir ein Gebet Wert!

Mal eine andere Frage an den TE:

Über welche Angebote und Kaufbeträge reden wir hier eignetlich?

Bist du dir sicher, dass das Angebot im Internet wirklich so gut ist?

z.B. hast du bei Privatkauf keine Garantie/Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

 

Doch mußt Du! wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Ich bin Selbständig und sehe mache Dinge hier von beiden Seiten. Vor allem habe immer wieder mit Kunden zu tun, die wie Du, unterschreiben und dann nach allen möglichen Mitteln suchen, um aus dem Kaufvertrag wieder rauß zu kommen. Man Leute ihr seid Volljährig mit allen Rechten und Pflichten hat das noch keiner zu euch gesagt?

Wenn Du wirklich selbständig bist, dann solltest Du auch die Rechte der Kunden kennen. Der TE kann (konnte) problemlos und ohne schlechtes Gewissen vom Widerruf gebrauch machen. Das Problem liegt in so einem Fall beim Händler, denn dieser kennt seine Pflichten nicht. (Oder will sie nicht kennen. Ist also nach Deiner Auffassung "nicht volljährig" genug).

Da Du auf den Beitrag des TE so reagiert hast, wie Du reagiert hast, solltest DU Dir selbst Deine Ratschläge zu Herzen nehmen und nachdenken, bevor Du so etwas schreibst. (Und ich darf das sagen, wir sind hier in einem öffentlichem Forum)

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

 

Wie würdest Du reagieren wenn der Händler auf dich zukommen würde, so nach dem Motto ich habe einen Kunden gefunden der zahlt mir 1000 Euro mehr für das Auto also bekommst Du es nicht.

Du hast anscheinend auch keinerlei Ahnung von dem Gebaren der Händler. Ich kenne genug Leute, denen das Auto, nach der Bestellung, die für den Kunden und noch nicht für den Händler (Auftragsbestätigung) bindend ist, NICHT mehr verkauft wurde, da er eben ein besseres Kaufangebot bekommen hat.

Das kommt häufig vor Gebrauchtwagen und für, aus Kundensicht, gut verhandelte Neuwagen. Und der Händler darf das auch, denn er kann seine Rechte genau so nutzen wie der Kunde.

am 13. Mai 2009 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

..du scheinst echt mit dem Klammerbeutel gepudert zu sein. Hast du die Finanzierung denn nun innerhalb der Frist gekündigt oder nicht? Hast du das nicht getan, Herzlichen Glückwunsch zum Auto.

Alles was du mit dem Händler am Telefon beredet hast, darann kann der sich nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr erinnern. Alles weitere wurde ja schon Geschrieben hier....

Zitat:

Original geschrieben von pinguino

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

 

Doch mußt Du! wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Ich bin Selbständig und sehe mache Dinge hier von beiden Seiten. Vor allem habe immer wieder mit Kunden zu tun, die wie Du, unterschreiben und dann nach allen möglichen Mitteln suchen, um aus dem Kaufvertrag wieder rauß zu kommen. Man Leute ihr seid Volljährig mit allen Rechten und Pflichten hat das noch keiner zu euch gesagt?

Wenn Du wirklich selbständig bist, dann solltest Du auch die Rechte der Kunden kennen. Der TE kann (konnte) problemlos und ohne schlechtes Gewissen vom Widerruf gebrauch machen. Das Problem liegt in so einem Fall beim Händler, denn dieser kennt seine Pflichten nicht. (Oder will sie nicht kennen. Ist also nach Deiner Auffassung "nicht volljährig" genug).

 

Da Du auf den Beitrag des TE so reagiert hast, wie Du reagiert hast, solltest DU Dir selbst Deine Ratschläge zu Herzen nehmen und nachdenken, bevor Du so etwas schreibst. (Und ich darf das sagen, wir sind hier in einem öffentlichem Forum)

Zitat:

Original geschrieben von pinguino

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

 

Wie würdest Du reagieren wenn der Händler auf dich zukommen würde, so nach dem Motto ich habe einen Kunden gefunden der zahlt mir 1000 Euro mehr für das Auto also bekommst Du es nicht.

Du hast anscheinend auch keinerlei Ahnung von dem Gebaren der Händler. Ich kenne genug Leute, denen das Auto, nach der Bestellung, die für den Kunden und noch nicht für den Händler (Auftragsbestätigung) bindend ist, NICHT mehr verkauft wurde, da er eben ein besseres Kaufangebot bekommen hat.

 

Das kommt häufig vor Gebrauchtwagen und für, aus Kundensicht, gut verhandelte Neuwagen. Und der Händler darf das auch, denn er kann seine Rechte genau so nutzen wie der Kunde.

Und das soll ich Glauben! jeder Händler und selbst die Schotterplatzhändler sind Froh über jedes verkaufte Auto. Und wenn so eine bessers Kundenangebot bekommt besorgt er halt ein 2 Auto.

Und wenn ich ein Auto kaufe wird der Verkäufer zu mir in die Frima bestellt und da , das Auto gekauft. Es wird sich kein Verkäufer bei mir trauen ein Auto an einen andern zu verkaufen.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 5:51

Zitat:

Es wird sich kein Verkäufer bei mir trauen ein Auto an einen andern zu verkaufen.

Warum weil du der Oberchecker himself bist oder was ?? :):D:D

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

Zitat:

Es wird sich kein Verkäufer bei mir trauen ein Auto an einen andern zu verkaufen.

Warum weil du der Oberchecker himself bist oder was ?? :):D:D

Genau es ist eine Farge des Niveaus! ;) oder besser ausgedrückt, es ist anders wenn sich 2 Gärtner unterhalten wei ein Gärtner mit einem Setzling.

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