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Zurücktreten von einem Vertrag ?

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 8:56

Hallo habe mir letzte Woche nen gebrauchten Focus bei einem Autohaus angeschaut und dirkt doof wie ich war Vertrag unterschrieben und ne Anzahlung gemacht in diesem Fall 3000€. Nun hab ich im Internet nen viel besseres Angebebot gefunden Vollausstattung etc und würde mir lieber dieses Fahrzeug kaufen . Ist es möglich bei dem Händler einfach den Vertrag zu kündigen und seine Anzahlung wieder zurück zu bekommen ? Meldet euch bitte mal

Habe ich da auch ggf nen 14 Tage wiederrufsrecht ? Denn der Vertrag wurde am 28.04.2009 abgeschlossen ...

Update II

So liebe Leute da ich morgen ne 100%tige Antwort brauche hier nochmal genaz genau der Sachverhalt

3000€ hab ich direkt angezahlt den Rest wollte ich per Finanzierung abstottern.

Das Auto hab ich noch nicht bekommen steht noch beim Händler. Da ich ja bei einem Fananzierungsvertrag 14 tage zurücktreten kann werde ich das wohl auch tun denn die 14 tage Frist läuft erst am Mittwoch ab. Die Finanzierungsgesellschaft hat mit aber die Woche schon den Fahrzeugbreif zugeschickt so das ich es anmelde hätte können.

Also was genau kann ich nun tun bin ich im Recht wenn ich am Montag einfach im Autohaus anrufen würde und sage ich habe keine Intresse mehr an Ihrem Fahrzeug bitte überweissen sie mir das Geld zurück dann schicke ich ihnen den Brief per Einschreiben zu.

Leute ich muss das ganz sicher wissen weis das ich da etwas voreilig war sehe aber noch etwas Hoffnung

 

Vielen Dank euer Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

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@Marco:

Nur so mal am Rande erwähnt: Erstens solltest Du nicht mit uns, sondern mit dem Händler sprechen. Da läßt sich einiges klären. Zweitens sagt Dir niemand, ob Du Dein tolles Internet-Auto bekommst und ob es überhaupt toll ist...

Der Focus vom Händler war ja so schlecht nicht und wegen einer Taube auf dem Dach gleich dem Spatz in der Hand den Hals umdrehen...?!?

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Wenn ich die gekaufte Ware zurück zum Internethändler schicken würde, in dem ich mein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in Anspruch nehme, muss ich auch keine Versandkosten (für Ware ab 40 €), Arbeitskosten, Verpackungsmaterial, Ebaygebühren etc. zahlen, also der Händler hat einfach Pech gehabt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht für Autohändler gilt.

Beim Kauf beim Internethändler greift das Fernabsatzgesetzt, wonach der Käufer ein Rücktrittsrecht hat.

Beim Kauf im Ladengeschäft gibt es ein solches entsprechendes Recht nicht.

Ob der Verkäufer sich dann sagt "Pech gehabt, naja, ist halt so" oder einen Teil der Anzahlung einbehält kann hier wohl keiner beantworten.

Theoretisch könnte der Verkäufer wohl sogar seinen entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen, oft gibt es aber auch entsprechende Passagen in den AGBs die man i.d.R. mit der Bestellung unterschreibt.

Das einfachste wäre, den Händler zu fragen.

 

Zitat:

Wenn ich die gekaufte Ware zurück zum Internethändler schicken würde, in dem ich mein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in Anspruch nehme, muss ich auch keine Versandkosten (für Ware ab 40 €), Arbeitskosten, Verpackungsmaterial, Ebaygebühren etc. zahlen, also der Händler hat einfach Pech gehabt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht für Autohändler gilt.

Du sprichst von Fernabsatz, da gelten andere Regeln. Wer etwas kauft und dafür extra zum Händler stiefelt, von dem erwartet man ein größeres Maß an Verbindlichkeit als vom Home-Shopper, der "versehentlich" über das Internet 15 Heizdecken bestellt hat. Weswegen für den Fernabsatz andere Regeln gelten.

Trotzdem kann man es versuchen; entweder in gütlicher Einigung oder über den Umweg mit der gekündigten Finanzierung.

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 11:31

hi also hier wird es ein wenig schwerer :(

Hatte eben mit dem Händler telefoniert der direkt voll dumm gemacht von wegen was mir einfallen würde etc. der hat dann gemeint wie zurück treten das geht nicht so einfach und dann will er auch noch 20%Verwaltungsgebühren weil das auto ja nochmal in ner Werkstatt war usw ... Darauf habe ich gemeint ich habe ihnen dazu keinen Auftrag gegeben das das Auto nochmal in die Werkstatt soll. ich machte ihm den Vorschlag das ich nachher zu ihm käme und ihm den Brief vorbei bringen würde im gegensatz sollte er mir dann meine Anzahlung wieder geben da meinte er nein so nicht das klärt er erst mit seinem Anwalt ...

Ich komm mir grad so ne kleine Ecke verarscht vor ... naja ich geh dann auch direkt mal zu einem Anwalt wenn er es so will gerne ich denke ich bin im Recht weil erst MORGEN meine 14tägige frist abläuft was meint ihr dazu schon komisch oder ?

Nur wieder Kosten wegen so nem Ars****** naja ich verkneifs mir lieber :(

am 11. Mai 2009 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

Ich komm mir grad so ne kleine Ecke verarscht vor ... naja ich geh dann auch direkt mal zu einem Anwalt wenn er es so will gerne ich denke ich bin im Recht weil erst MORGEN meine 14tägige frist abläuft was meint ihr dazu schon komisch oder ?

Nur wieder Kosten wegen so nem Ars****** naja ich verkneifs mir lieber :(

Wieso kommst du dir verarscht vor? Der Händler hat doch bis jetzt seinen Zusagen eingehalten.

Gruß

Frank

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 11:38

weil ich der meinung bin das ich ein recht auf mein wiederruf habe und ich nun was zahlen soll etc ....

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

recht auf mein wiederruf habe

Du vermischt da zwei Dinge:

Du hast ein Recht auf den Widerruf der Finanzierung, das ist richtig.

Du hast KEIN Recht auf den Widerruf des Autokaufes, bei einem Verbundgeschäft wird dieser aber auch storniert, wenn Du die Finanzierung widerrufst.

Der Händler hat das Recht auf Schadenersatz für den geplatzten Verkauf des Autos.

Lediglich Kosten für den geplatzten Kredit dürfen Dir laut Recht nicht aufgebrummt werden.

So gesehen hast Du doch den Händler "verar...".

Warum kommst Du Dir nn "verar..." vor?

Berichtet bitte mal, was Dein Anwalt erzählt.

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

hi also hier wird es ein wenig schwerer :(

Hatte eben mit dem Händler telefoniert der direkt voll dumm gemacht von wegen was mir einfallen würde etc. der hat dann gemeint wie zurück treten das geht nicht so einfach und dann will er auch noch 20%Verwaltungsgebühren weil das auto ja nochmal in ner Werkstatt war usw ... Darauf habe ich gemeint ich habe ihnen dazu keinen Auftrag gegeben das das Auto nochmal in die Werkstatt soll. ich machte ihm den Vorschlag das ich nachher zu ihm käme und ihm den Brief vorbei bringen würde im gegensatz sollte er mir dann meine Anzahlung wieder geben da meinte er nein so nicht das klärt er erst mit seinem Anwalt ...

Ich komm mir grad so ne kleine Ecke verarscht vor ... naja ich geh dann auch direkt mal zu einem Anwalt wenn er es so will gerne ich denke ich bin im Recht weil erst MORGEN meine 14tägige frist abläuft was meint ihr dazu schon komisch oder ?

Nur wieder Kosten wegen so nem Ars****** naja ich verkneifs mir lieber :(

Ich sage es ganz offen: Irgendwie ist es schon fast normal geworden, daß sich kein Mensch an Recht und Gesetz halten will. Du verarschst den Händler - dem Dein Blödsinn echte Kosten verursacht! - und bist noch so dreist, den Mann, der völlig im Recht ist, hier öffentlich als Ars****** zu bezeichnen?

Um Händler vor Leuten wie Dir zu schützen, hat der Gesetzgeber es ganz klar geregelt - der Händler kann natürlich seine Kosten und sogar den entgangenen Gewinn von Dir verlangen.

Wenn in Du auch nur ein Quentchen Grips hast, gehst Du zum Händler, entschuldigst Dich in aller Form und bittest den Händler, Dir entgegenzukommen. Evtl. ist der Händler ja großzügig.

Gruß Michael

am 11. Mai 2009 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

 

Ich sage es ganz offen: Irgendwie ist es schon fast normal geworden, daß sich kein Mensch an Recht und Gesetz halten will. Du verarschst den Händler - dem Dein Blödsinn echte Kosten verursacht! - und bist noch so dreist, den Mann, der völlig im Recht ist, hier öffentlich als Ars****** zu bezeichnen?

 

Um Händler vor Leuten wie Dir zu schützen, hat der Gesetzgeber es ganz klar geregelt - der Händler kann natürlich seine Kosten und sogar den entgangenen Gewinn von Dir verlangen.

Wenn in Du auch nur ein Quentchen Grips hast, gehst Du zum Händler, entschuldigst Dich in aller Form und bittest den Händler, Dir entgegenzukommen. Evtl. ist der Händler ja großzügig.

 

Gruß Michael

Viel besser hätte ich es selbst nicht formulieren können.

Normalerweise ist man an eine Bestellung gebunden, bei einer Nichtabnahme werden i.d.R 15 % des Kaufpreises als Schadenersatz fällig laut der allg. üblichen AGB.

Aaaber: bei einem verbundenen Geschäft ( Finanzierung und Auto aus einer Hand, z.B. über die Autobank des Herstellers ) hat ein Privatkunde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auf beide Verträge, darüber muss auch ausdrücklich belehrt werden.

So kenne ich das zumindest, ohne Gewähr.

Demnach würde der Händler leer ausgehen, sofern die Frist noch läuft.

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

 

Nur wieder Kosten wegen so nem Ars****** naja ich verkneifs mir lieber :(

Den Satz hätte ich verstanden wenn er vom Händler kommen würde...

Erinnert mich an die Ebay-Trulla letztens. Steigert mein Handy und schreibt mir dann ne E-Mail dass sie nicht so viel Geld hat und was wir da jetzt machen. LOL! Einfach nur LOL!

Da hier seltsamerweise fast nur "Unwissende" antworten und den TE beschimpfen ob seiner Unverschämtheit, hier mal ein Goldstück fürs Waagschälchen in die richtige Richtung.

Kündige SOFORT Deinen Finanzierungsvertrag (14 Tage Frist). Dafür brauchst Du keinen Anwalt - wenn Du allerdings noch wartest und erst nach der 14 Tage Frist zum Anwalt gehst und Dein Recht auf Widerspruch anmelden willst, ist es vorbei.

Da es ein kombiniertes Geschäft war, musst Du auch nichts an den Händler zahlen. Der Kaufvertrag wird automatisch ungültig - Du bekommst Deine Anzahlung zurück. (Erst wenn es da Probleme gibt zum Anwalt)

Du musst auch kein schlechtes Gewissen haben, da dieses Gesetz vom Gesetzgeber aus dem Grund erlassen wurde, da Finanzierungen oft voreilig geschlossen werden (Verführt vom Händler), so wie es bei Dir geschehen ist. Wenn mehr Leute ihre Geschäfte überdenken würden, wäre das Meiner Meinung nach eh gescheiter.

Schadensersatz (15%) bekommt der Händler nur, falls Du beispielsweise ohne Finanzierung bestellt hättest und dann den Kauf verweigerst.

Also KÜNDIGE SOFORT PER EXPRESS EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN die Finanzierung.

Der Händler kennt Deine Rechte genau, ihm gefallen deine Rechte aber nicht, deshalb reagiert er so. Man kann also sehr wohl sagen, dass er Dich ver******** will, so wie er reagiert hat.

 

P.S. Übrigens ist der Tip von vielen hier den Händler anzusprechen und nachzufragen wegen dem Rücktritt, das Blödeste was ich je gehört habe. Geht das Schaf zum Schlächter?

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherdarlehensvertrag

@Pinguino

Wenn es ein Koppelgeschäft war, ist das richtig - aber das wurde hier schon gesagt.

Allerdings verstehe ich die Angaben des TE anders: Demnach hat er zwei unabhängige Verträge geschlossen. Das kann auch bei der Kreditvermittlung durch den Händler so sein!

Deshalb kann man es ganz simpel sagen: Natürlich kann er den Kredit nebst Kauf innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen, wenn es sich um einen (!) Handel handelte.

Nach meiner Laienkenntnis (ich las mal darüber) spricht jedoch seine bereits geleistete Zahlung ganz klar gegen ein Koppelgeschäft! In dem Artikel war eine Anzahlung als ein typisches Merkmal für gesonderte Geschäfte genannt. Ist doch auch klar: Bei einer Finanzierung erfahre ich erst später (egal ob nach einem Tag oder einer Woche), ob ich den Kredit erhalte. Zahle ich als Käufer aber schon vorher eine Anzahlung für das Fahrzeug, so beweise ich damit, daß ich den Kauf des Fahrzeugs unabhängig von der Finanzierung auf jeden Fall wünsche.

Also kein Koppelgeschäft.

Nun kann er natürlich argumentieren, daß es für ihn ein Koppelgeschäft war und beide Teilverträge fristgemäß kündigen. Und das sollte er nicht per Einschreiben, sondern persönlich machen. Einfach einen Zeugen mitnehmen und die Kündigung persönlich abgeben - dann kommt sie auch pünktlich an.

Er kann damit Erfolg haben - oder am Ende noch viel mehr Geld damit in den Sand setzen.

Trotzdem ist und bleibt seine Vorgehensweise unterirdisch. Nach meiner Überzeugung ist der Händler völlig im Recht. Bei einem Fahrzeugkauf mit einer Anzahlung von 3.000 € muß man erwarten, daß der Käufer weiß, was er tut. Man hat nämlich nicht zufällig 3.000 € in der Tasche, um vom Händler verführt werden zu können. Hat er die aber erst später bezahlt, dann hatte er zwischen Kauf und Zahlung der Anzahlung genug Zeit, sich das zu überlegen.

Und was Dein P.S. angeht: Mit dem Händler zu sprechen, ist der erste Schritt des besten Weges. Es kann die Situation zu klären helfen und somit einen langwierigen und teuren Rechtsstreit vermeiden. Wer das nicht schafft, sollte besser gar keine Verträge schließen! Bei Deiner Vorgehensweise wären von 80 Millionen Deutschen 40 Millionen Anwälte. Mehr braucht man nicht, weil die Anwälte sich ja selber vertreten können...

:rolleyes:

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 16:50

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

am 11. Mai 2009 um 16:51

Klar, der Händler ist völlig im Recht.

Und 20% Verwaltungsgebühr ist auch völlig normal, warum nicht gleich 50%?

Edit: Sag mal m.ackva bist du Beratungsresistent?

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