Zum Wochenende ... 'nen Totalschaden

Mercedes E-Klasse W211

Servus Zusammen,
Nachdem wir den W211 E320 CDI Mopf gerade hergerichtet haben (neuer TL, Ekas, Ölkühler, Bremsen, Getriebeölspühlung, neue Dämpfer etc) fuhr ein wenig achtsamer Zeitgenosse ins Heck. Gutachten bescheinigt nen Totalschaden....
Nach dem ganzen Aufwand, Kosten und Zeit und dann so ein Scheixxxxx
Jetzt müssen wir schauen wie wir aus diesem Schlamassel rauskommen....
Vg aus Leonberg
Heiko

W211 Unfall
W211 Unfall
W211 Unfall
+4
36 Antworten

Zitat:

@webmax schrieb am 23. Februar 2022 um 08:45:29 Uhr:



Zitat:

@kato940 schrieb am 20. Februar 2022 um 22:10:23 Uhr:


Wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert?

Die Reparaturkosten können brutto bei maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, wenn du das Auto noch mind. 6 Monate weiternutzt.

Viel Erfolg!

Und nein, Anwälte können arbeiten wo sie wollen.

Das ist falsch.
Wie der Name schon sagt, können für die Wiederbeschaffung bis zu 130% des Zeitwertes gezahlt werden, wegen Händlergewinnspanne. Und das unter Abzug des Restwertes.
Bei Abrechnung über Wertgutachten darf die MwSt einbehalten werden bis zur Vorlage einer Reparaturrechnung, die begründet sogar höher ausfallen kann als im Gutachten.

Das was Du schreibst ist falsch. Wegen solcher Aussagen macht es zumeist keinen Sinn, solche Fragen in Foren zu diskutieren, weil da viel Unsinn bei rauskommt.

Was ist denn der Zeitwert in Deiner begrifflichkeit? Der Wiederbeschaffungswert, im hiesigen Fall 8.200 €. Das, was die Versicherung -abzüglich des Restwertes (was das kaputte Auto noch bringt) regulieren wird.

Wenn das Auto repariert wird, könnten die Brutto-Reparaturkosten höchstens (!) 130% vom Wiederbeschaffungswert (8200 x1,3 = 10.660 €) betragen, um erstattet zu werden.

Für die Wiederbeschaffung wird nix mehr als der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

@webmax zur ´130% Regel´
die möglichen 30% Aufschlag auf die Reparaturkosten aus dem Gutachten resultieren nicht aus einem Aufpreis beim Ersatzkauf durch den teureren Händler vs. Privatmarkt, sondern aus dem sog. ´Integritätsinteresse´ des Geschädigten an der Erhaltung seines Vermögens (also hier: seinem jetzigen Auto) in seiner bisherigen Form.

Schon dadurch sollte klar sein, dass die 30% Aufschlag bei Anschaffung eines Ersatzautos nicht in Frage kommen. kato940 ist hier eindeutig auf dem richtigen Dampfer. 🙂

Nebenbei:

- die 130% Regel kann man nur dann machen, wenn beim Endpreis der Reparatur dann auch wirklich bei 130% Schluss ist. Man kann also nicht für sagen wir 150% reparieren lassen, die ersten 130% zahlt dann die gegnerische Versicherung und 20% legt man als Geschädigter zur Not noch drauf. Das geht so nicht.

- die 130% Regel zieht nur bei Haftpflichtschäden (so wie im hier vorliegenden Fall).
Die 130% gibt es *nicht* bei Kaskoschäden, also z.B. bei Wildunfällen, da ist grundsätzlich bei 100% Feierabend.

Letztes Jahr hat es bei mir leider auch gerummst, da gab es leider unfreiwilig bissle Jura-Nachhilfe ... 😉

Zitat:

@Apfelkuchen schrieb am 24. Februar 2022 um 04:02:39 Uhr:


@webmax zur ´130% Regel´
die möglichen 30% Aufschlag auf die Reparaturkosten aus dem Gutachten resultieren nicht aus einem Aufpreis beim Ersatzkauf durch den teureren Händler vs. Privatmarkt, sondern aus dem sog. ´Integritätsinteresse´ des Geschädigten an der Erhaltung seines Vermögens (also hier: seinem jetzigen Auto) in seiner bisherigen Form.

Schon dadurch sollte klar sein, dass die 30% Aufschlag bei Anschaffung eines Ersatzautos nicht in Frage kommen. kato940 ist hier eindeutig auf dem richtigen Dampfer. 🙂

Nebenbei:

- die 130% Regel kann man nur dann machen, wenn beim Endpreis der Reparatur dann auch wirklich bei 130% Schluss ist. Man kann also nicht für sagen wir 150% reparieren lassen, die ersten 130% zahlt dann die gegnerische Versicherung und 20% legt man als Geschädigter zur Not noch drauf. Das geht so nicht.

- die 130% Regel zieht nur bei Haftpflichtschäden (so wie im hier vorliegenden Fall).
Die 130% gibt es *nicht* bei Kaskoschäden, also z.B. bei Wildunfällen, da ist grundsätzlich bei 100% Feierabend.

Letztes Jahr hat es bei mir leider auch gerummst, da gab es leider unfreiwilig bissle Jura-Nachhilfe ... 😉

Mir hat man das damals so erklärt.

Ich lerne gern dazu, danke.sehr. Und habe noch dieses gefunden:

http://www.gutachter24.net/.../unfall-130regel.htm?...

Also besser Schadensschnellhilfe Stationen meiden!

Wenn es über die Vertragswerkstatt abgewickelt wird, gibt die oft noch einen Leihwagen dazu. Vorsichtig!
Auf den hat man nur Anspruch, wenn kein zugelassenes Zweitfahrzeug existiert, welches verwendet werden könnte.

Und dann kommt der erfahrene Verkehrsanwalt und wählt ne ganz andere Strategie *kopfkratz*
Brief ist raus, Auflösung erfolgt in kürze da man*n:innen nie weiß wer wo mitliest 😁

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Interessensfrage: Kommt das denn hin mit dem Wiederbeschaffungswert? Ich hab mich ja angesichts der Mondpreise, die aktuell mitunter für gute 211er aufgerufen werden, doch dagegen entschieden und meinem Passat ein gebrauchtes Getriebe spendiert...

Er hat den Mittelwert ermittelt basierend auf den Daten, Angebote im Netz inklusive einen kleinen Zuschlag wegen der Wartungshistorie. Ob du für 8k was vergleichbares bekommst wage ich zu bezweiflen. Dann lieber einen für 5 und investieren....

Kurzes Update:
Der Schaden ist ein wenig größer als nur Stoßstange und Leuchte (Anhängerkupplungträger, Heckdeckel 2mm schief,....), jedoch reparabel. Ein Meister wird alles dokumentieren und ein Angebot erstellen bei Bedarf.

Anwalt hat die Versicherung angeschrieben. Versicherungsantwort: Wir begleichen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den neukalkuliertem Wert 3.850 Euro...somit 4350 Euro....Auto kann von einem Versicherungsaufkäufer für 3850 abgeholt werden. Somit hat mein Vater seine 8200 und darf wieder ein Auto suchen.

Der Anwalt ist der Meinung, die 130 Regel kann in diesem Fall nur durchzusetzen werden, wenn das Auto repariert wird. Ohne Rechnung kann er dies nicht machen, auch nicht abzüglich der Mwst.
Fahrzeugausfall kann er nur für die Zeit zwischen Unfall und Reparatur mit ne Rechnung geltend machen...ohne Rechnung ist dies nicht möglich da nicht ersichtlich wie Lange der Ausfall war.

Meine Meinung: Von dem was ich hier im Forum gelesen habe, war das ein sehr schlechter Anwalt (wenn nicht der schlechtester überhaupt).

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