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Zum TÜV zur Eintragung Felgen & Fahrwerk - Scheibentönung Problem?
Hi Leute,
möchte kommende Wo zum TÜV, da ich Felgen und Fahrwerk eintragen lassen möchte. Beides mit Teilegutachten und vollkommen legal. Allerdings sind die Scheiben getönt und zwar inkl. Seitenscheiben Fahrer Beifahrer.
Wenn man explitzit nur Felgen und Fahrwerk eingetragen haben möchte, kann es dann passieren, dass der TÜV mensch auf die Scheiben springt und einem alles verweigert?
Beste Antwort im Thema
Warum willst du das FW und die Felgen eintragen?
Ist doch ohne BE eh egal, da kommt's auf ein paar Sachen mehr auch nicht drauf an.
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Da hat der Prüfer gleich KFZ Schlüssel und Papiere einbehalten
Wie geht es dem im Knast? Was von gehört?
Der Prüfer darf die HU-Plakette abkratzen wenn er das Fahrzeug für verkehrsunsicher hält, fertig. Damit darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden - ohne Polizei. Sollte der Fahrer dennoch vom Hof fahren darf der Prüfer die Polizei anrufen von wegen "ich weis was ..." - mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Der Prüfer darf die HU-Plakette abkratzen wenn er das Fahrzeug für verkehrsunsicher hält, fertig.
Je nachdem, wie hoch der Tönungsgrad ist, kann das auch mit den beklebten Seitenscheiben der Fall sein.
Wie auch immer, in der Zeit die der TE mittlerweile Hier verbrachte wäre die erste Scheibe sauber.
Wenn es dem TE an Zeit mangelt die Folien vor dem TÜV zu entfernen sollte Er daran denken das Er diese Zeit beim TÜV zusätzlich verbringt und wenn es ganz dumm läuft wird der Prüfer wegen der Folien pingelig und findet noch mehr. Stellt sich die Frage ob es nicht weniger Zeit kostet wenn man die 1-2 Stunden opfert und die Folien gleich entfernt, könnte ja auch passieren das die Rennleitung die Folien eher endeckt und ich vermute mal das es wenig Spass macht unter Aufsicht der Rennleitung die Folien am Strassenrand abzufummeln und dafür auch noch ein Bußgeld bezahlen zu dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich denke die Jungs beim TÜV reagieren anders. Habe es mal erlebt, wie Jemand beim TÜV mit abgefahreren Reifen vorfuhr. Da hat der Prüfer gleich KFZ Schlüssel und Papiere einbehalten und dann die Rennleitung gerufen. Als die da waren, haben sie sofort den Stempel von den KFZ Kennzeichen abgekrazt. Den verblüften Fahrer blieb nur die Möglichkeit, einen Abschlepper zu holen
Urban legend. Das darf der TÜV-Prüfer nicht, das weiß er auch und deswegen tut er das nicht. Wir leben zum Glük weder im wilden Westen noch im wilden Osten.
@ TE: Ist ds überhaupt eine Folie? Es gibt auch Scheibentönungen ohne Folie, laut Anbieter sogar eintragungsfähig.
Moin Moin !
Zitat:
laut Anbieter sogar eintragungsfähig.
Scherz lass nach !
Schon mal den §15 FTV gefunden ,auf den sich der Anbieter beruft ?
Wer auf so etwas reinfällt ,ist selber schuld....
MfG Volker
Zitat:
Ich denke die Jungs beim TÜV reagieren anders. Habe es mal erlebt, wie Jemand beim TÜV mit abgefahreren Reifen vorfuhr. Da hat der Prüfer gleich KFZ Schlüssel und Papiere einbehalten und dann die Rennleitung gerufen
Pardon bitte, @ corsadiesel, aber TÜV, Dekra, Küs etc sind "private" Organisationen oder was auch immer, und DIE nehmen mir garantiert nicht den Schlüssel oder die Papiere weg. Dass sie die Rennleitung anrufen, ist ok. Aber meine Karre nehmen mir DIE nicht weg.
Ich lasse mich gerne belehren, seit wann private Organisationen privaten Leuten die Fahrzeugpapiere und die Schlüssel weg nehmen dürfen.
Zitat:
Scherz lass nach! Schon mal den §15 FTV gefunden ,auf den sich der Anbieter beruft? Wer auf so etwas reinfällt ,ist selber schuld....
Gefunden? Ich hab noch nicht mal danach gesucht. Wenn der Anbieter die Abnahme in den Vertrag einschließt, kann’s mir ja wurscht sein, wie er das bewerkstelligt. Wenn er das nicht im Vertrag haben will, ist’s klar … Allerdings wirbt er ganz öffentlich damit und ich weiß, dass vieles möglich und eintragungsfähig ist, wenn man es geschickt anstellt. Um kurz abzuschweifen: Wir haben mal einen MAN KAT1 3-Achser zum Reisebus auf- und umgebaut, da wurde auch so einiges eingetragen, was zunächst unmöglich erschien.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Allerdings wirbt er ganz öffentlich damit und ich weiß, dass vieles möglich und eintragungsfähig ist, wenn man es geschickt anstellt.
Auf Basis des §15 FTV?
Never ever!
Zitat:
Original geschrieben von BayrischeMotorenWerk
...die Zeit, die ich in diesem Thread hier verbracht habe, kumuliert sich in Gänze auf maximal 15-20 Minuten. Das ist ein marginaler Bruchteil dessen, was zum Beseitigen der Folie benötigt ist. ...
denk dran, du musst den thread auch noch ausdrucken... Damit der Prüfer nicht auf dumme Ideen kommt...
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich denke die Jungs beim TÜV reagieren anders. Habe es mal erlebt, wie Jemand beim TÜV mit abgefahreren Reifen vorfuhr. Da hat der Prüfer gleich KFZ Schlüssel und Papiere einbehalten und dann die Rennleitung gerufen. Als die da waren, haben sie sofort den Stempel von den KFZ Kennzeichen abgekrazt. Den verblüften Fahrer blieb nur die Möglichkeit, einen Abschlepper zu holen
Urban legend. Das darf der TÜV-Prüfer nicht, das weiß er auch und deswegen tut er das nicht. Wir leben zum Glük weder im wilden Westen noch im wilden Osten.
Das ist 1971 passiert, wie der TÜV heute das regelt, kann ich nicht sagen.
Damals gab es noch keine private Prüforganisationen.
Zitat:
Original geschrieben von BayrischeMotorenWerk
Oh man ok... finde die Folie ja selbst total dämlich, hat der Vorbesitzer dran gepatscht... kostet aber Stunden mit dem Fön das abzuprökeln, fehlt mir aktuell die Zeit zu...
Ja ne is klar aber für Felgen und Fahrwerk anbauen haste Zeit
Musste halt im Sommer hinfahren, dann kannste die Seitenscheiben ja runterkurbeln
Die Folie hast du in maximal 5 Minuten runtergezogen...
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Das ist 1971 passiert, wie der TÜV heute das regelt, kann ich nicht sagen. Damals gab es noch keine private Prüforganisationen.
Dann ist das für eine heutige Frage ja mal so richtig relevant.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Der Prüfer darf die HU-Plakette abkratzen wenn er das Fahrzeug für verkehrsunsicher hält, fertig.
Je nachdem, wie hoch der Tönungsgrad ist, kann das auch mit den beklebten Seitenscheiben der Fall sein.
Im Rahmen einer Änderungsabnahme?
Dafür würde mich die Rechtsgrundlage interessieren...
Was das "Festhalten" eines Fahrzeugs bis zum Eintreffen der Polizei angeht:
Das kann der Prüfer (der zwar i.d.R. bei einer privaten Organisation/Firma beschäftigt ist, aber trotzdem hoheitliche Aufgaben wahrnimmt) nur im Rahmen des Jedermann-Rechts. Wenn also Lieschen Müller die Weiterfahrt des Fahrzeugs verhindern dürfte, dann dürfte der Prüfer das auch. Bestimmt kann man dafür Beispiele konstruieren, praktische Bedeutung hat das aber eher nicht.