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Eintragung in KFZ-Schein in anderem Zulassungsbezirk möglich?

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 7:18

Moin!

zu erst einmal kurz der Hinweis:

keine Ahnung ob ich im richtigen Forum gelandet bin, nach etwas suchen und lesen erschien mir dieses jedoch als am besten geeignet. sollte dies nicht so sein, wäre ich dankbar, wenn ein Mod den Thread in ein besseres Forum verschiebt. :)

Nun zur Frage:

In Berlin gibt es das allgemeine Problem, dass man bei den Ämtern ewig auf nen Termin warten muss - vorausgesetzt man ist überhaupt schnell genug, sich einen zu ergattern. Das gilt für die KFZ-Zulassungsstelle genauso wie für die Beantragung eines neuen Perso o.ä.

Nun habe ich endlich mein Motorrad zugelassen bekommen und möchte dieses aber gerne entdrosseln. (Suzuki GS500E, eingetragen mit 25kW offen 34kW)

Wenn ich also jetzt mein Motorrad entdrossel und das vom TÜV absegnen lasse - darf ich dann mehrere Wochen so fahren nur mit dem Zettel vom TÜV dabei ODER kann ich einfach zu einer umliegenden Zulassungsstelle in Brandenburg fahren und dort die Leistungsänderung eintragen lassen? Das wäre mir eigentlich lieber weil es schneller ginge. :)

Und noch eine weitere Frage: WANN muss ich die Leistungsänderung der Versicherung melden? sobald der TÜV das abgesegnet hat oder erst wenn es fest in den Papieren eingetragen ist?

Anmerkungen:

  • Die Möglichkeit vor der Zulassung zu entdrosseln und direkt einzutragen war nicht möglich, weil ich das Motorrad abgemeldet schlecht zum TÜV bekomme.
  • Einen Zulassungsservice beauftragen fällt leider auch weg, da es a) zu teuer ist und b) die sämtliche Fahrzeugpapiere für mehrere Tage benötigen und ich somit nicht fahren kann (darf) weil ich keinen Fahrzeugschein dabei habe usw...

Vielen dank für eine ausführliche Auskunft!

gruß! :)

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23 Antworten

Ob das ein anderes StVA macht, glaube ich nicht.

Üblicherweise steht in den Gutachten entweder

"bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen"

oder

"unverzüglich in die Papiere eintragen"

Bei der Leistungssteigerung würde ich auf letzeres tippen.

unverzüglich heißt, dass du das schnellstmöglich einzutragen hast. In Berlin dauert schnellstmöglich eben länger als woanders.

Wobei du natürlich auch einen Termin machen kannst und kurz vor dem Termin zum TÜV fährst.

wichtig ist, was auf dem Zettel vom "TÜV" draufsteht:

§19(2)/§21 bedeutet, die Betriebserlaubnis ist erloschen. Mit dem Fahrzeug darf erst wieder gefahren werden, wenn das StVA einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt (und damit die neue BE erteilt) hat.

§19(4)§19(3) oder §13 FZV bedeuten, die BE ist nicht erloschen. Dann müssen "nur" die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden; das Fahrzeug darf aber in der Zwischenzeit genutzt werden.

sicherste Methode ist natürlich:

Wrst den Termin vereinbaren beim StVA, und dann kurz vorher den Umbau und die Abnahme durchführen lassen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Juni 2015 um 15:45:30 Uhr:

§19(2)/§21 bedeutet, die Betriebserlaubnis ist erloschen. Mit dem Fahrzeug darf erst wieder gefahren werden, wenn das StVA einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt (und damit die neue BE erteilt) hat.

§19(4)§19(3) oder §13 FZV bedeuten, die BE ist nicht erloschen. Dann müssen "nur" die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden; das Fahrzeug darf aber in der Zwischenzeit genutzt werden.

So nicht richtig. Die 19/21 muss unverzüglich eingetragen werden, die BE lebt wieder auf durch die Korrektur der Papiere. Die anderen Eintragungen sind "bei nächster Befassung mit den Papieren" einzutragen, üblicherweise die Anmeldung auf einen anderen Halter. Bei den 19/3 und 19/4 könnte man zusätzlich überlegen, das Ganze freiwillig eintragen zu lassen, ohne dass eine Befassung mit den Papieren ansteht. Das Fahrzeug darf ich in beiden Fällen nutzen, sofern bei Fall 1 die Fahrt zur Zulassungsstelle geht.

Und der Versicherung musst du das logischerweise ab Tag des Einbaus melden, die Beiträge müssen ja ab dann anders berechnet werden, um das geänderte Risiko abzudecken.

Zitat:

@AbsturzPunk schrieb am 30. Juni 2015 um 09:18:56 Uhr:

In Berlin gibt es das allgemeine Problem, dass man bei den Ämtern ewig auf nen Termin warten muss - vorausgesetzt man ist überhaupt schnell genug, sich einen zu ergattern. Das gilt für die KFZ-Zulassungsstelle genauso wie für die Beantragung eines neuen Perso o.ä.

ähm berlin hat 2 zulassungstellen und du kannst sogar online deinen termin buchen.

klar kriegste net gleich morgen nen termin aber du kannst deinen termin mit dem tüv termin anpassen.

hast du mal versucht per telefon einen termin zu machen?

ob du sofort oder bei nächsten befassen mit den papieren zu rzulassung musst steht auf dem tüv schein.

aber du kannst doch auch ohne in die papiere eingetragen fahren wenn du den abnahmeschein vom tüv dabei hast und nen termin nachweisen kannst.

jeder polizist hier in berlin sollte wissen das es nicht sofort geht beim amt.

und wenn dir das zu unsicher ist gleich früh zum aufmachen zum amt und genug sitzfleisch mitbringen denn du kannst auch ohne termin dran kommen das dauert nur halt etwas.

für nen perso kannste in berlin zu jeden bürgeramt gehen und nicht lange warten.

klar das die in der innenstadt voll sind aber solche wie köpenick sind eher leerer als zb in lichtenberg.

hab erst anfang des jahres nen neuen perso geholt und kein 45min jeweils gewartet ohne termin.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. Juni 2015 um 16:17:39 Uhr:

 

So nicht richtig. Die 19/21 muss unverzüglich eingetragen werden, die BE lebt wieder auf durch die Korrektur der Papiere. Die anderen Eintragungen sind "bei nächster Befassung mit den Papieren" einzutragen, üblicherweise die Anmeldung auf einen anderen Halter.

Laut Eröffnungsposting geht es um eine Änderung (Erhöhung) der Nennleistung.

Die ist nach §13(1) Nr. 3 FZV unverzüglich in die Papiere zu übernehmen.

Ansonsten gilt natürlich das, was im 19(4)-Nachweis steht...

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 14:44

Ok, da die Meinungen (leider) sehr weit auseinander gehen, werde ich wohl doch abwarten müssen was der TÜV-Prüfer sagt. Notfalls mach ich das halt wirklich so, dass ich mir nen Termin hole und bis ein Tag davor mit Umbau und TÜV-Abnahme warte...

Danke trotzdem! :)

Wo gehen denn Meinungen auseinander? Du kannst es nirgends anders eintragen lassen und Änderungen an der Leistung sind immer sofort einzutragen. Da gibt's nicht viel andere Meinungen...

Themenstarteram 3. Juli 2015 um 6:04

Zitat:

Üblicherweise steht in den Gutachten entweder

"bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen"

oder

"unverzüglich in die Papiere eintragen"

Bei der Leistungssteigerung würde ich auf letzeres tippen.

unverzüglich heißt, dass du das schnellstmöglich einzutragen hast. In Berlin dauert schnellstmöglich eben länger als woanders.

Zitat:

Das Fahrzeug darf ich in beiden Fällen nutzen, sofern bei Fall 1 die Fahrt zur Zulassungsstelle geht.

Zitat:

aber du kannst doch auch ohne in die papiere eingetragen fahren wenn du den abnahmeschein vom tüv dabei hast und nen termin nachweisen kannst.

jeder polizist hier in berlin sollte wissen das es nicht sofort geht beim amt.

Da gehen die Meinungen auseinander, aber genau das war die Frage die mich interessiert. ;) Dass die Leistungssteigerung unverzüglich einzutragen ist, ist mir klar, danach hab ich aber auch nicht gefragt. sondern eher danach, was "unverzüglich" denn genau bedeutet in Bezugnahme auf Nutzung des Mopeds und Termin bei der Zulassungsstelle. :)

Zitat:

Wenn ich also jetzt mein Motorrad entdrossel und das vom TÜV absegnen lasse - darf ich dann mehrere Wochen so fahren nur mit dem Zettel vom TÜV dabei ODER kann ich einfach zu einer umliegenden Zulassungsstelle in Brandenburg fahren und dort die Leistungsänderung eintragen lassen? Das wäre mir eigentlich lieber weil es schneller ginge. :)

Hinzuzufügen wäre meiner Frage noch: Klar ist, dass ich auch einen Nachweis über den Termin bei der Zulassungsstelle mit mir führen würde.

gruß!

Zitat:

@AbsturzPunk schrieb am 3. Juli 2015 um 08:04:48 Uhr:

Da gehen die Meinungen auseinander, aber genau das war die Frage die mich interessiert. ;) Dass die Leistungssteigerung unverzüglich einzutragen ist, ist mir klar, danach hab ich aber auch nicht gefragt. sondern eher danach, was "unverzüglich" denn genau bedeutet in Bezugnahme auf Nutzung des Mopeds und Termin bei der Zulassungsstelle. :)

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wenn du das Teil einbauen lässt und direkt danach (oder ggf. sogar schon vorher) einen Termin vereinbarst, der aber erst in drei Wochen ist, dann ist das eben so, du hast alles getan und kannst mit den Bestätigungen solange fahren.

Themenstarteram 3. Juli 2015 um 7:07

genau das wollte ich wissen. :)

Ist nur die Frage: welcher § regelt das? :)

am 3. Juli 2015 um 7:27

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. Juli 2015 um 08:31:23 Uhr:

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wenn du das Teil einbauen lässt und direkt danach (oder ggf. sogar schon vorher) einen Termin vereinbarst, der aber erst in drei Wochen ist, dann ist das eben so, du hast alles getan und kannst mit den Bestätigungen solange fahren.

Wobei es im Moment ja nicht mal möglich ist einen Termin zu buchen :-)

Alle Termine bis Ende Juli ausgebucht, und für August noch keine buchbar.

Hier sollte es ausreichen wenn man alle par Tage mal nachsieht ob ein Termin buchbar ist, und solange das nicht geht, kann man auch so weiter fahren.

Zitat:

@AbsturzPunk schrieb am 3. Juli 2015 um 09:07:15 Uhr:

Ist nur die Frage: welcher § regelt das? :)

Die Pflicht zur Eintragung steht in § 13 FZV, die Bedeutung des Wortes "unverzüglich" findet seine Legaldefinition in § 121 BGB.

Themenstarteram 3. Juli 2015 um 7:59

Paragraph 121 BGB regelt nach meinen Recherchen die Anfechtungsfrist???

 

Hab auch nach Paragraph 13 FZV geguckt, da steht "unverzüglich" drin, aber nicht von wegen was zwischen Eintragung und "unverzüglich" zu tun oder zu lassen ist bzw was "unverzüglich" denn genau bedeutet :/

Es geht nur um die Begriffsdefinition, nichts anderes.

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