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Zum TÜV zur Eintragung Felgen & Fahrwerk - Scheibentönung Problem?
Hi Leute,
möchte kommende Wo zum TÜV, da ich Felgen und Fahrwerk eintragen lassen möchte. Beides mit Teilegutachten und vollkommen legal. Allerdings sind die Scheiben getönt und zwar inkl. Seitenscheiben Fahrer Beifahrer.
Wenn man explitzit nur Felgen und Fahrwerk eingetragen haben möchte, kann es dann passieren, dass der TÜV mensch auf die Scheiben springt und einem alles verweigert?
Beste Antwort im Thema
Warum willst du das FW und die Felgen eintragen?
Ist doch ohne BE eh egal, da kommt's auf ein paar Sachen mehr auch nicht drauf an.
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34 Antworten
Ach ist das wieder geil!
Ich liebe diese Threads von wegen "Ist alles 100% legal, aaaaaber..."
Mach einfach die beiden Scheiben runter, dann fällt das nicht auf.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Mach einfach die beiden Scheiben runter, dann fällt das nicht auf.
Könnte bei Regen oder -5° aber auffallen.
Ich würde übrigens keineswegs darauf wetten, dass der Prüfer was sagt, ein "Nachbar" von mir (100 m weiter) hatte seine vorderen Seiten Scheiben auch getönt, und zwar so stark, dass tagsüber von außen der Fahrer nicht zu sehen war. Also ungefähr so auf dem Niveau, wie z.B. bei VW die hinteren Scheiben getönt werden, vielleicht ein bisschen weniger.
Da habe ich beim Vorbeilaufen gesehen, dass bald die HU fällig war, aber einen Monat später hatte das Auto eine neue Plakette, ohne dass sich an der Tönung irgendwas getan hätte. Und ich bin fast jeden Tag an dem Auto vorbeigekommen.
Der Nachbar dürfte auch nicht zu dem Kreis Personen gehören, die das evtl. dürfen, denn seit einem Jahr fährt er ein (anderes) Auto komplett ohne abgedunkelte Scheiben.
Was ist eigentlich FTV?
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
… Was ist eigentlich FTV?
Ein Schreibfehler. Soll wohl Fahrzeugteileverordnung heißen und wird FzTV abgekürzt.
§15 regelt den Bestandsschutz: Allgemeine Bauartgenehmigungen und Einzelgenehmigungen, die vor dem 19. November 1998 erteilt worden sind, bleiben gültig. Die §§ 10 und 14 gelten sinngemäß.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fztv/gesamt.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Oder hast du schon mal an einem Fahrzeug mit getönten Scheiben gesehen, dass die Seitenscheiben Fahrer und Beifahrerseite auch getönt sind?
Jeden Tag.... mein Golf hat das und zwar ganz legal.... :-P Bei uns in Frankreich ist das nämlich zulässig.