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Zum Thema Unterbodenbeleuchtung........

Themenstarteram 24. Oktober 2002 um 8:52

Also um mal die vielen Diskussionen hier abzuschließen, Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt wenn sie nur angeht wenn man die Türen öffnet, d.h. als "Ausstiegsbeleuchtung".

Sonst nicht.

 

Gruß :D

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19 Antworten

Kriegt man eingetragen? Oder hat dir des n Prüfer so im stillen Kämmerchen erzählt, dass es "keine Probleme" gibt wenns nur im Stand angeht?

cu hordak

Themenstarteram 25. Oktober 2002 um 4:43

kannst Du z.B. in der aktuellen "Autobild Test & Tuning" nachlesen, da steht es auch drin.

Wie gesagt NUR als Aus- und Einstiegsbeleuchtung.

Aber auch als Ein/Ausstiegsbeleuchtung ist blau nicht erlaubt. Blaus beleuchtung ist am Auto generell verboten wenn man sie von aussen sehen kann. Tacho geht demnach noch, aber auch div. Röhren auf der Heckablage sind nicht drin. Blau ist nunmal die Warnfarbe der Polizei.

Wie es nun aber mit grüner aussieht? Denn Grün ist ja keine Warnfarbe.

Hab blaue strobe lights in die scheinwerfer mit eingebaut. Sieht hammergeil aus. wenn ich nun abends fahre und die dinger in berlin anmache bin ich im blickpunkt. wenn ich polizei sehe, schnell das knöpfchen gedrückt und aus isses... habe bisher keine probleme damit gehabt, noch nicht einmal mit unseren grünen Kameraden!!! :D

MFG Schellinho

PS unterbodenbeleuchtung kommt als nächstes...

Themenstarteram 28. Oktober 2002 um 9:07

Sorry Calibra-Hoffi, muß man das was du da schreibst verstehen?????

 

Es ist schietegal ob die "ausstiegsbeleuchtung" blau oder grün oder lilablaßblau ist. denn mit der polizei kann man das nicht verwechseln, es sei denn du steigst wärend der Fahrt aus.

Sämtliche Farben sind verboten wenn sie wärend der fahrt andere Verkehsteilnehmer stören. Auch blaue innenbeleuchtung ist erlaubt wenn sie wärend der Fahrt den Fahrer nicht blendet und von außen nicht sichtbar ist.

@ schellinho: bist ja der held...

wie is das eigentlich mit den lkw´s? die haben ziemlich oft irgendwelche blauen birnchen in ihrem führerhaus verbaut. da ist´s egal oder wie? finde sowieso, dass die lkw´s z.t. mit festbeleuchtung rumfahren, als wollten sie zum nikolaustreffen. aber komischerweise sagt da keiner was...

Themenstarteram 28. Oktober 2002 um 12:44

@ morla,

stimmt. ich finde es auch eine sauerei das die lastwagenfahrer ihre lkw`s zu fahrenden schießbuden umbauen dürfen, wenn aber du "nur" blaue waschdüsen einbaust kriegst du von den bullen gleich eins auf den deckel.

ist echt unfair.

NACHRICHT AN TÜV:

Hallo,

 

Ich habe folgende Frage:

Wie es in der Aktuellen Ausgabe der Autobild heißt, ist eine Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug erlaubt, wenn sie nur mit geöffneter Tür funktioniert. Also sozusagen als Ausstiegsleuchte.

Genaues Zitat: "Für Letztere gibt es allerdings Ausnahmen: Etwa wenn sie nur bei geöffneter Tür funktioniert - das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung."

Ist dies korrekt. Bekommt man eine Beleuchtung dieser Art eingetragen oder muss sie in diesem Fall nicht einmal eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

. . .

ANTWORT VOM TÜV:

Sehr geehrter Hr. . . .

 

nach meinem Wissen sind diese Teile nicht für den Strassenverkehr (<=== Parken ist Strassenverkehr??? naja . . .) zugelassen. Sollten sie eine Bauartgenehmigung (<=== gibts meines Wissens nicht) für dieses Teil haben, müsste dieses in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie an jeder TÜV Prüfstelle (Teil sollte mitgebracht werden).

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Waldemar Kauczor

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

Themenstarteram 29. Oktober 2002 um 5:15

genau DAS ist der springende Punkt: "Meines Wissens" sagt der tolle TÜV-Mensch.

Die Brüder haben doch selbst keine Ahnung.

Kleines Beispiel: Ich wollte mir vor einem halben Jahr Reifen der Größe 215/40 R16 aufziehen. Der Typ vom TÜV sagte das geht nicht bei meinem Auto. Hundertprozentig nicht.

Ich bin dann zu einem anderen TÜV gefahren, der hat sich halb tot gelacht und die Dinger anstandslos eingetragen.

SOVIEL ZUR KOMPETENZ DES TÜV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Unterbodenbeleuchtung

 

Hallo Leute,

also ich habe auch ein paar eMail an TÜV,DEKRA und POLIZEI geschrieben und die vom TÜV meinten (Zufällig Herr Waldemar Kauczor) das man sich die Dinger (wollte LED´s als Bodenbeleuchtung in Blau haben) genau anschauen könnte. Das heißt in Klartext das die Dinger nicht gleich von anfang an verbogen sind. Im gegensatz zum TÜV sagte (ich meine schrieb :) ) das diese Art der Beleuchtung ohne Bauartgenehmigung nicht erlaubt sind. POLIZEI meinte wenn diese belecuhtung den Strassenverkehr gefährdet kann der Nette Bulle (sorry) das Fahrzeug stilllegen (egal ob diese einrichtung eingetragen ist). Also ich glaube das es mir geht wie vielen anderen ICH WEIS NICHT WAS ICH GLAUBEN SOLL. LEGAL oder ILLEGAL???????????????

Aber ich werde meine LED´s als Bodenbeleuchtung und Innenraumbeleucht montieren und ich scheisse auf die Bullen. Und Wenn der Tüv was zu sagen hat kann man ihn immernoch auf den Artikel von AUTOBILD drauf hinweisen das dies als Austiegsleuchte dient (genau so wie beim Merc)

Wenn jemand schon mal beim TÜV gefragt hat oder es schon vorgeführt hat und dafür auf Scharzweiß hat das es erlaubt ist dann bitte ich denjenigen es im Forum als Bild zur verfügung zu stellen. (kopieren,scannen,bild machen egal) :)

also ich werde das hier weiterverfolgen und schauen was alles für meinungen kommen ;)

 

cu Alkatrasman

Ich werd demnächst ma mit dem Auto-Bild-Artikel zu meinem TÜV gehn und ihn mal darauf festnageln. Ma gucken was er dazu sagt. Wenn er Nein sagt hat sich des dann endgültig für mich erledigt. Zumindest bis es ein Gutachten oder sowas gibt. Hab langsam kein bock mehr. Die einen sagen es geht. Die andern wieder net . . . wird langsam zu unübersichtlich.

cu hordak

Themenstarteram 29. Oktober 2002 um 13:56

hehehehehe genau sage ich da mal. is egal was die sagen, sieht geil aus und der rest interessiert nicht.

:D

brabus baut led´s in die schweller der s-klasse ein, der e500 hat eine ausstiegsbeleuchtung unter den aussenspiegeln.... das werden sie wohl nicht tun, wenn es verboten ist.

am 29. Oktober 2002 um 17:54

Also, ich habe langsam die Schnauze voll von diesem Thema jeden monat kommt es mind. 1 mal zur Sprache, ich fahre in den nächsten Tagen mal mit meinem Mustang zum TÜV, mach die Türen auf und frage ob das erlaubt ist oder nicht, die Antwort lasse ich mir schriftlich geben und poste sie hier, und verschicke sie dann auch per E-Mail als PDF Dokument, zwecks Vorlage bei euerem freundlichen TÜVér

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