ForumMotorrad Oldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Oldtimer
  5. Zulassungsprobleme altes Motorrad 1951 - eure Meinung über Recht

Zulassungsprobleme altes Motorrad 1951 - eure Meinung über Recht

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 10:55

Hallo Leute,

Ich habe ein altes Motorrad von meinem Opa wieder Flott gemacht (Baujahr 1951), restauriert.

War die Tage auch beim TÜV und habe die HU ohne Mängel bestanden.

Nun wollte ich es in Stuttgart zulassen, doch die Zulassungsstelle verweigert es mir.

Der Original Fahrzeugbrief von der Abmeldung 1962 ist vorhanden.

Vor 2 Jahren habe ich das selbe Motorradmodell (ja ich habe zwei) in Ludwigsburg ebenfalls mit dem originalem Brief und einer neuen Hauptuntersuchung zugelassen.

Der Niederlassungsleiter der Zulassungsstelle wollte zuerst eine Vollabnahme §21.

Er konnte mir auch nicht erklären warum und wieso es in Ludwigsburg anders geht, er meinte

Das ist sein Ermessen und er will es so.

Nach einem Telefonat mit seine Vorgesetzten vom Regierungspräsidium, welche die rechtliche Grundlage prüfte können sie aber keine Vollabnahme nach §21 verlangen.

Sie verlangen aber nach §6 ein anderes Gutachten vom TÜV wo dieser quasi bestätigt das dass Fahrzeug noch den richtigen Zustand hat (könnte sich ja in alle den Jahren des rumstehen etwas geändert haben), und wo der TÜV die Daten des Motorrads vermerkt (es geht ihnen darum das sie bestätigt haben das sich nichts verändert hat und es im richtigen Zustand ist).

Der TÜV wiederum ist der Meinung HU langt aber diese sind halt nicht die Zulassungsstelle, das Gutachten nach §6 können sie mir aber nicht für dieses Fahrzeug erstellen (warum, keine Ahnung).

Also gut, der Niederlassungsleiter der Zulassungsstelle durfte dann beim TÜV anrufen und nun will er ein Datenblatt des Motorrads wo die Daten eben drin stehen.

Hier sollte ich mich an die dafür existierende TÜV Stelle wenden, diese kann ich anrufen und die schicken mir einfach ein Datenblatt über das Modell zu (was dann gute 70€ kostet).

Ich verstehe das ganze nicht, nun wollen sie nur noch ein Datenblatt über das Modell mit PS Zahl, Reifengrößen etc. Im allgemeinen, niemand muss das Motorrad mehr sehen.

All diese Daten stehen aber im original Brief (ein staatliches Dokument) - wo auch die richtige Fahrzeugidentnummer für das Fahrzeug steht.

Ein allgemeines Datenblatt einer Firma ist also besser als das original staatliche Dokument wo die Daten stehen???!!!!

Ich fühle mich massiv schikaniert. Was meint ihr? Kann die Zulassungsstelle einfach Dinge verlangen, was sagt das Gesetz?

Letzten Endes werde ich es nun in Ludwigsburg zulassen, die haben damit keine Probleme. Aber mich interessiert brennend was ihr dazu zu sagen habt, für mein Verständnis.

Danke euch :)

Grüße

Chris

Ähnliche Themen
13 Antworten

Kurz erklärt: Willkür!

Es gibt in jeder Behörde solche Beamte, die in ihrem Leben nichts erreicht haben und dafür alle wie den letzten Dreck behandeln und schikanieren.

Such dir eine andere Zulassungsstelle, gibt ja auch normale Beamte.

Wir haben solche A....löcher auch bei uns.

Beispiel Nr.1: Zulassung der 1939er NSU 351 OSL, Zustand wie neu, vorgefahren bei der Prüfstelle (natürlich alle Papiere mit die man braucht) der Prüfer macht seine Testfahrt, kommt zurück und sagt:

Der Tacho ist aber nicht genau (Klar, war 1939 ja wichtig, und woher weiß er das? Er hatte ja kein Messgerät mit, aber egal)

Und dann kommts, in den Papieren ist kein Achslastverteilungsgewicht eingetragen...... ohne Worte

Beispiel Nr. 2: 1959er Mercedes 190 SL, Topzustand, der Besitzer ruft einen Tag vor dem Termin an und sagt das er ein anderes Lenkrad drauf hat (komplett Baugleich, aber ohne Emblem) da das originale kaputt war. Prüfer sagt kein Problem.

Nächsten Tag vorgefahren, kompletter Check, alles in Ordnung, doch dann sagt der Prüfer: Aber das Lenkrad passt nicht, erst umbauen dann nochmal vorfahren.

Der Besitzer: Aber ich hab doch extra gestern angerufen und der Kollege hat gesagt kein Problem.

Darauf der Prüfer: Tja, gestern war gestern und heute ist heute.

 

Was ich von solchen Parasiten halte will ich hier nicht schreiben...

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 15:27

Willkür, Schikane, den Macker raushängen lassen.... Ja das ist leider so.

Das keine Logik dahintersteckt ok, findet man ja überall.

Mir geht es allerdings tierisch gegen den Strich wenn man 3 mal sagt: "das will ich von dir sehen", man es ihm widerlegt das er das von mir nicht sehen muss und er immer etwas anderes will.

Deshalb bin ich hier auch so angefixt und will das so nicht auf sich beruhen lassen.

Mich interessiert nun wirklich was benötige ich bei meinem Zustand was ich alles habe laut deutschem Gesetz für die Zulassung.

Der §21 Vollabnahme hat sich doch 2013 oder 2014 dahingehend geändert das wenn ich einen deutschen originalen Fzg. Brief habe dies nicht mehr nötig ist, auch wenn das Fzg. Mehr als 7 Jahre abgemeldet war.

Dieser muss angewendet werden wenn man keine Papiere mehr hat, ein Fzg. Aus dem Ausland hat o. Sonstiges.

Letzten Endes hat die Dame vom Regirierungspräsidium ja auch gemeint, dass sie das nicht von mir fordern können.

Andererseits sagt mir die Dame vom ADAC an der Hotline, doch doch das ist das Gesetz.

Woher aber kriege ich die genaue Info was ich rein rechtlich haben muss damit man mir das Fzg. Zulassen MUSS.

Sagen kann es einem irgendwie ja niemand, weil jeder was anderes sagt. :D

Da will man deutsches Kulturgut auf die Straßen bringen und dieser Teil von Deutschland verhält sich wie ein Programmierer der keine Ahnung vom programmieren hat :D

Das Problem ist das sich in dem Bürokratiechaos keiner mehr auskennt, deswegen sagt der eine so und der andere so.

Lösung für dein Problem:

Such dir den Gesetzestext aus §21 und leg den vor dann steht ja da das du dies eben nicht vorweisen musst.

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 18:23

Ja, aber wenn ich in meinem Job etwas nicht weiß, erkundige ich mich anstatt einen auf Arschloch zu machen... Kein Wunder das Beamte so verrufen sind :D

Habe mir eben die StVZO angeschaut und kann einfach nichts finden das nach 7 Jahren abgemeldet eine Vollabnahme nach §21 fällig wäre...

Einmal das:

"Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist."

 

..Erloschen ja, da Außerbetriebsetzung.

Da meint Motorrad von einem deutschen Hersteller stammt und es nicht nur 2 gab, dieses auch eine KBA Schlüsselnummer gehe ich mal davon aus das es ein genehmigter Typ ist.

Im §21 steht nur folgendes wichtiges:

"§21:

(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist."

=

"2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Trifft mich ja alles nicht....

So und zu dem §6 was die Dame vom Regierungspräsidium zu mir sagte:

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§§ 1 bis 15l (weggefallen)"

Also hä? Passt doch irgendwie alles, auch kann ich nichts darüber finden das Zulassungsbeamte nach Ermessen entscheiden dürfen wenn die Punkte passen....

Moin Moin !

Zitat:

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§§ 1 bis 15l (weggefallen)"

Richtig , und ist durch die FZV ersetzt worden. Dort findet man auch die entsprechende Vorschriften!

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

 

Absatz 6 !

 

Zitat:

Und dann kommts, in den Papieren ist kein Achslastverteilungsgewicht eingetragen...... ohne Worte

Wird bei Motorrädern grundsätzlich nicht eingetragen !

Zitat:

sagt das er ein anderes Lenkrad drauf hat (komplett Baugleich, aber ohne Emblem) da das originale kaputt war. Prüfer sagt kein Problem.............

Nun kann hier niemand nachvollziehen ,qas da am Telefon erzählt wurde , von daher ist auch das wieder kein Beispiel für die Inkompetenz enes Prüfers oder eines Mitarbeiters einer Zul.stelle, sondern ebenfalls über die Inkompetenz des Schreibers oder Antragstellers.

 

Und genau so wird es sich auch hier verhalten ! Ich vermute mal , dass die Daten im alten Brief nicht vollständig sind ! Und je nach verwendeter Software auf der Zul.stelle ist damit eine Zul. nicht möglich.

Gerne fehlen in sehr alten Papieren die Angaben über Stand- und Fahrgeräusch.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Juni 2016 um 15:08:54 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Juni 2016 um 15:08:54 Uhr:

Zitat:

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§§ 1 bis 15l (weggefallen)"

Richtig , und ist durch die FZV ersetzt worden. Dort findet man auch die entsprechende Vorschriften!

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

 

Absatz 6 !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Juni 2016 um 15:08:54 Uhr:

Zitat:

Und dann kommts, in den Papieren ist kein Achslastverteilungsgewicht eingetragen...... ohne Worte

Wird bei Motorrädern grundsätzlich nicht eingetragen !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Juni 2016 um 15:08:54 Uhr:

Zitat:

sagt das er ein anderes Lenkrad drauf hat (komplett Baugleich, aber ohne Emblem) da das originale kaputt war. Prüfer sagt kein Problem.............

Nun kann hier niemand nachvollziehen ,qas da am Telefon erzählt wurde , von daher ist auch das wieder kein Beispiel für die Inkompetenz enes Prüfers oder eines Mitarbeiters einer Zul.stelle, sondern ebenfalls über die Inkompetenz des Schreibers oder Antragstellers.

 

Und genau so wird es sich auch hier verhalten ! Ich vermute mal , dass die Daten im alten Brief nicht vollständig sind ! Und je nach verwendeter Software auf der Zul.stelle ist damit eine Zul. nicht möglich.

Gerne fehlen in sehr alten Papieren die Angaben über Stand- und Fahrgeräusch.

MfG Volker

Nun ich lebe in Österreich und dort wollen die nunmal ein Achslastverteilungsgewicht haben. Der Besitzer hat dann einfach irgendwas angegeben.

Und der Prüfer beim Mercedes war nicht einfach inkompetent sondern ein A....loch. Allein schon wegen der überheblichen Aussage "Gestern ist Gestern und heute ist heute".

Hätte der Besitzer nicht gesagt das es nicht das originale Lenkrad ist, wäre es ihm nichtmal aufgefallen.

Bei einem anderen Prüfer wars dann überhaupt kein Problem. (kurz alles durchgecheckt und fertig)

am 18. Juni 2016 um 15:18

2 Möglichkeiten: 1.) laß es über einen Strohmann woanders zu und melde es dann um. Mit den neuen Papieren dürfte das dann kein Problem sein.

2.) Geh gleich zum Anwalt und schau mal, was der meint. Da genügt oft ein Anruf und die Sache läuft.

am 19. Juni 2016 um 12:42

Meine Miele musste vor 3 Wochen auch durch die Vollabnahme. Grund: war seit 1959 abgemeldet, an dem Originalbrief eine Ecke abgeschnitten, die Fahrzeugdaten somit aus dem Register gelöscht.

Dekra Mann hat durch Internetrecherche Daten neu ermittelt( Stand-und Fahrgeräusch Beispielsweise). Tacho fehlte bzw. gab es gar nicht, technischer Zustand optisch gecheckt, keine Probefahrt. 88€ gezahlt und mit neuen Papieren angemeldet.

Alles Problemlos geklappt.

Moin Moin !

Zitat:

Vollabnahme. Grund: war seit 1959 abgemeldet, an dem Originalbrief eine Ecke abgeschnitten

Damit sind die Daten vorhanden und es ist keine Vollabnahme erforderlich.

Zitat:

an dem Originalbrief eine Ecke abgeschnitten, die Fahrzeugdaten somit aus dem Register gelöscht

Die Datenlöschung hat nit dem Abschneiden nichts zu tun

Zitat:

Tacho fehlte bzw. gab es gar nicht, technischer Zustand optisch gecheckt, keine Probefahrt

Da sag ich lieber nichts zu .........

MfG Volker

am 20. Juni 2016 um 10:56

Zumindest wurde es mir so gesagt.

Egal, Hauptsache das gute Stück darf endlich wieder bewegt werden :)

Themenstarteram 21. Juni 2016 um 5:25

@schreyhalz

Du bestätigst ja das es im Grunde alles Quatsch ist was der Niederlassungsleiter verlangt.

Ich werde das Motorrad nun in Ludwigsburg zulassen, wie gesagt dort habe ich selbiges schonmal gemacht und auch am Telefon bekomme ich die Antwort: Ja der Brief zählt, HU reicht, passt..... Und selbst die Damen und Herren dort am Telefon wissen das sich das mit der Vollabnahme alles geändert hat.

Ich würde dennoch gern Beschwerde in Stuttgart einreichen. Deshalb will Ichs so genau wissen.

Kann den die Zulassungsstelle in so einem Fall einfach entscheiden das sie noch mehr Daten wollen....

Schließlich reicht doch laut Gesetz der Brief und HU dafür?!

Danke für eure rege Diskussion.

Grüße

Chris

Moin Moin !

 

Zitat:

Schließlich reicht doch laut Gesetz der Brief und HU dafür?

Nein !

Da sieht man ,wie durch unrichtiges Lesen und Zitieren Missverständnisse entstehen und die Schuld wird anschliessend dann beim Mitarbeiter der Behörde gesucht!

Ich zitiere mal aus der FZV (den Link hatte ich in meiner ersten Antwort gesetzt)

""

Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

""

Sinngemäss steht hier , dass die Daten erbracht werden müssen (das kann natürlich auch durch einen alten Brief geschehen) , nicht aber ,dass der Brief immer alleine ausreicht ! Das ist ein Unterschied ,ich schrieb schon ,dass in sehr alten Briefen oft z.B. die Geräuschangaben fehlen !

Dann sitzt der Sachbearbeiter da, sein PC verlangt eine Eingabe für das Feld , woher soll er die nehmen ??

Insofern ist es möglich ,dass zusätzliche Daten ermittelt werden müssen.

MfG Volker

Themenstarteram 21. Juni 2016 um 20:15

Damit hast du natürlich recht. Das habe ich mir auch

Durchgelesen und richtig verstanden. Vielleicht falsch ausgedrückt, meinte damit eher in meinem Fall reicht dafür ja der Brief.

Das mit dem Geräuschpegel wäre ein Argument! Allerdings hat man sich niemals angeschaut was in dem Brief für Daten sind, und mir auch nicht auf mehrfache Nachfrage verraten welche Daten er benötigt.

Die Zulassungsstelle 10 km entfernt wiederum hat null Probleme damit und sucht sich ihre Daten raus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Oldtimer
  5. Zulassungsprobleme altes Motorrad 1951 - eure Meinung über Recht