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Zulassung US Blinker

Themenstarteram 1. April 2010 um 15:59

Hallo

war heute beim TÜV, der TÜV Prüfer hat sich wie verrückt an meine US Blinker rangekrallt und ist da nicht mehr weggangen und hat mir keine neue Plakette gegeben.

Der meinte, das Standlicht, das mit leuchtet ist nicht erlaubt und zusätzlich sind die Blinker an sich nicht zulässig, weil sie keine EG Nummer haben.

Muss jetzt wieder auf normale Umrüsten und vorfahren.

Weiß jemand ob das richtig ist, ob man auch ohne diese EG Nummer die Blinker fahren darf?

Ich habe schon zick alte SL gesehen, die haben auch diese US Blinker drinne, haben die eine EG Nummer?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2010 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Bigplayer110

typisch "deutsch" halt

Was soll diese Aussage denn nun wieder :confused:

Fast alle, die sich diese Blinker ans Auto klatschen, wissen ganz genau dass sie ned zulässig sind.

Meckert dann der TÜV oder die Polizei - dann ist das Geheule wieder groß :mad:

Soll es vielleicht zulässig sein, dass sich hier jeder irgendwelche Teile irgendwo aus aller Welt dranmachen kann :confused: Viel Spaß sag ich nur.

Man sollte auch bedenken, dass diese europaeinheitlichen Regelungen große Vorteile für uns haben. Man kann nämlich ziemlich problemslos Kfz. aus anderen EU-Staaten hier zulassen, ohne dass man einen Haufen Teile ändern muss ;)

Mittlereweile gibt es sooo viele zugelassene Teile aus dem Zubehör - da kann man doch verlangen dass man auch zugelassene Teile verwendet.

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Hi,

das "Problem" ist wenn man die Regelungen lockerer auslegt übertrieben es einige Spezi´s gleich wieder und es fahren rollende Kirmesbuden durch die Gegend die einen dann wirklich ablenken:D

Man sollte sich halt darüber klar sein das man mit solchen illegalen Umbauten im Falle eines Unfalls bei der eine Vertragsstrafe von bis zu 5000€ zahlen muß.

Die geringe Strafe und die Punkte von der Polizei sind dagegen echte Peanuts.

Gruß Tobias

Die einfachste Variante, wenn man weniger Reglementierung will, ist immer noch umziehen :)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

...das "Problem" ist wenn man die Regelungen lockerer auslegt übertrieben es einige Spezi´s gleich wieder und es fahren rollende Kirmesbuden durch die Gegend die einen dann wirklich ablenken...

Eben.

Die ganzen Reglementierungen sind doch erst dadurch initiiert worden, daß einige Zeitgenossen kein Maß halten konnten und meilenweit über das vertretbare Ziel hinausgeschossen sind.

Urheber ist also genau der Personenkreis, der sich jetzt so vehement über die Reglementierungen beschwert.

Ich habe mhw blinker mit standlichfunktion.

Der Tüv Prüfer hat auch gestaunt aber dank der e nummer und dem ebe konnte er nix sagen und hat mir die plakette gegeben.

Aber mein Standlich ist weiß.

Zitat:

Original geschrieben von burak51

...und dem ebe...

Was soll das sein?

am 5. Mai 2010 um 7:39

Hallo,

nur zur info,die alten SL 129 so um Bj.95 hatten diese Blinker serienmässig verbaut, auch die deutschen Modelle, die Blinker haben für deutsche Autos keine Standlichtfunktion,dafür aber ein E prüfzeichen!

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von burak51

...und dem ebe...

Was soll das sein?

ABE Soll das heißen

Ach ja die sind auch ab gedunkelt kann ein foto hochladen wenn jemand die sehen will

Warte mal.

MHW, abgedunkelt, Standlichtfunktion - soweit bin ich mitgekommen.

Aber kann es sein, dass deren Standlich ANSTELLE des originalen, und zudem in WEIß ist? Denn dann ist das ja gar kein Problem.

Nur mit dem GELBEN Standlicht (im Zusatzfeld) kriegt man Ärger.

ja sind weiß, aber durch die orange blinkerbirne wirkt es orange.

05052010008-2
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