Zulassung offene Fragen. Ist das möglich?
Hi Leute, hoffe Ihr könnt mir helfen. Versuche es mal zu erklären und hoffen das man es versteht. Person A finanziert in einem Autohaus ein PKW. Person B soll dieses Auto dauerhaft fahren. Ist es möglich das Auto auf Person B zuzulassen? Wenn ich es richtig verstanden habe ist Person A Besitzer und Halter ist Person B. Versicherung würde auch über Person B laufen. Würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen. Rene
Beste Antwort im Thema
besitzer ist immer derjenige, der das auto momentan besitzt.
kann also auch ein autodieb sein.
eigentümer ist in diesem fall die finanzierende bank.
16 Antworten
Wer ein KFZ für den Verkehr zulassen will,
muß Versicherung und Steuern zahlen.
Die Eigentumsfrage bleibt unberührt !
Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Wer ein KFZ für den Verkehr zulassen will,
muß Versicherung und Steuern zahlen.
Die Eigentumsfrage bleibt unberührt !
Wer ein Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat muss dafür Sorge tragen, das eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und die KFZ Steuer gezahlt wird. Wer zahlt ist egal. 😉