Zulassung: nur entwerteter Fahrzeugbrief vorhanden

Hallo zusammen!

Ich habe einen alten HP 401 Anhänger gekauft. Mit dazu gab es den Fahrzeugschein, einen entwerteten Fahrzeugbrief und die aktuelle TÜV Bescheinigung.

Wer weiß, was für die Anmeldung benötigt wird? Braucht es tatsächlich die Vollabnahme mit Antrag eines neuen Briefes beim KBA?

Danke!
Gruß Markus

19 Antworten

Was für ein Schwachsinn! Eine DIN für irgendwas gilt bundesweit, aber Justiz, Schulen etc. ist Ländersache...
Die Prüfnormen für Pkw, Nfz, Motorrad usw. sind doch auch deutschlandweit einheitlich, oder nicht?
Alles Geldschneiderei sowas...
Kann die Bayern mittlerweile verstehen welche schon lange ihr eigenes Ding machen wollen.

Gruß
Andre

Der HP400 stammt aus einem Deutschland, in dem alles einheitlich war.

Sogar die angeordnete politische Mehrheitsmeinung...

Ja, DDR, ist mir schon klar. Aber er ist doch anscheinend nach dem 03.10.90 an- oder umgemeldet worden, oder habe ich was überlesen?

Gruß
Andre

Um mal etwas zu Berichtigen,
was wohl niemand Beachtet oder kennt ,
die DIN ( Deutsche Institut für Normung)
ist eine Privates Unternehmen und macht nur "Empfehlungen" und
die TGL (Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungenin) der DDR
war ein "Gesetz" mit Verbindlichen Standards !

Zulassungsmäßig kann jede Zulassungsbehörde vom Prinizip her machen
was Sie will ,sie muß sich nur daran halten und
diese Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr beachten-
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

und den Einigungsvertrag kennt eh keine Zulassungsbehörde,
das ein in der DDR hergestellter Anhänger seine allgemeine Betriebserlaubniß
in der DDR bekommen hatte und man da kein Vollgutachten benötigt !
https://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR208890990BJNE020003377.html

Deswegen darf ein Moped z.B. Schwalbe,S50/51 auch " 60KM/h" fahren und
nicht nur 50Km/h laut Bundesdeutschem Recht
die Jugend ist auf ein S50/51 Scharf !

Selbst mein alter "Klappfix" hatte in der DDR eine technische Höchstgeschwindigkeit
laut seiner allgemeine Betriebserlaubniß/technischen Daten von 130Km/h ,
statt 80 Km/h in der Bundesrepublik .

da in der Zulassung nach Bundesdeutschem Recht keine Höchstgeschwindigkeit
für den Klappfix stehen konnte,
( laut allgemeiner Betriebserlaubniß der DDR )
es war nur ein "Strich" bei der Höchstgeschwindigkeit eingetragen ,
bin ich auch meist 110 -120 Km/h mit dem Ascona gefahren und
jede Polizei hat mich angehalten,wegen zu schnellem Fahren mit Anhänger .
ein Blick in die technischen Daten machte die Grünen immer "Spachlos"und
mein Zusatz,kennen Sie den Einigungsvertrag und
die Anlage zum Straßenverkehr .

da sind alle immer Verstummt und ich bin weiter gefahren !
die Blöße der Unwissenheit wollte sich keiner geben ,Grins

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Moin Moin !

Zitat:

da sind alle immer Verstummt und ich bin weiter gefahren !

die Blöße der Unwissenheit wollte sich keiner geben

Na , da bist vielleicht einmal an einen uninformierten Polizisten geraten , aber daraus würde ich nicht auf alle schliessen! Zwischen der Höchstgeschwindigkeit nach StVZO und STVO besteht ein Unterschied , den bestimmt 99,9% aller Polizisten kennen!

Zitat:

Wäre nicht der erste Fall, wo wir "Begutachtung erfolgte auf Veranlassung der Zulassungsbehörde" auf ein §21-Gutachten schreiben, das wir nach §21(1a) eigentlich nicht hätten machen dürfen...

Zitat:

Ich hatte letztens den Fall, dass ein Fahrzeug mit (KBA-) ABE nach zwischenzeitlicher Zulassung im Ausland nun wieder in Deutschland zugelassen werden sollte. Trotz Bestätigung der Daten einer zugelassenen Datenblattstelle hat die Zulassungsstelle eine Vollabnahme verlangt

Aus Kundenfreundlichkeit (da könnte natürlich auch ein anderes wirtschaftliches Interesse bestehen 😁 ) werden solche Eigenmächtigkeiten von Zul.stellen von uns schnell mit Hilfe des Verkehrsministeriums unterbunden. Ist aber immer wieder lustig , auf welche Ideen da manche kommen , so wurde hier z.B. bei meinem letzten Fall dieser Art bei der Abschaffung der AU von einer Zul.stellenleiterin kurzerhand eine Übergangsvorschrift erfunden und an alle Aussenstellen gesandt , die die Änderung der Zulassungsvorschriften einfach ausser Kraft setzte.

Zitat:

Leider hat sich der TE ja nicht geäußert

Deswegen kann ihm auch nicht weiter geholfen werden

MfG Volker

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