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Zulassung: nur entwerteter Fahrzeugbrief vorhanden
Hallo zusammen!
Ich habe einen alten HP 401 Anhänger gekauft. Mit dazu gab es den Fahrzeugschein, einen entwerteten Fahrzeugbrief und die aktuelle TÜV Bescheinigung.
Wer weiß, was für die Anmeldung benötigt wird? Braucht es tatsächlich die Vollabnahme mit Antrag eines neuen Briefes beim KBA?
Danke!
Gruß Markus
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19 Antworten
Ich würde denken den Kaufvertrag aus dem Hervorgeht
das Du der neue Eigentümer bist.
Im Fahrzeugschein steht ja noch der alte Eigentümer und
dann die aktuelle HU Bescheinigung und
ca 55-60 Euro bei der Zulassungstelle .
Da der alte entwertet KFZ-Brief vorliegt,
Mit der "Brief Nummer" wird die Zulassungsstelle
einfach neue Papiere ausstellen.
Mehr denke ich nicht.
Mfg
Auf der Zulassungsstelle durfte ich wieder umdrehen. "Geht so nicht" waren die ganzen Infos...
haben Sie auch gesagt wie es geht?
bestimmt Vollgutachten ,
aber es könnte auch einen anderen Weg geben-
Aufbietung - Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ?
https://www.varel.de/.../...eil-ii-fahrzeugbrief--900000045-0.html?...
https://www.friesland.de/formulare/fs.php?id=20800-900010033-20800
mfg
Warum wurde der Brief entwertet ?? Bei Autos mit Abfrakprämie war es klar. Beim Anhänger ist das eigentlich ein grober Fehler das der so nicht in Betrieb gehen kann. Notfalls eine Vollabnahme damit klar ist das der Fehlerfrei ist und die Nr. von Brief und Zulassungsbesch. alle Stimmen. Wie sieht denn der Brief aus oder ist das schon zul besch teil 1 ?
Leider nein, der Stress oder was auch immer :D
Okay, von einer Aufbietung habe ich noch nix gehört. Würde dann also Minimum 3 Wochen dauern zu etwas über 60 Euro. Ich rufe noch mal in der Zulassungsstelle an und frage nach.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. September 2021 um 21:01:35 Uhr:
Warum wurde der Brief entwertet ?? Bei Autos mit Abfrakprämie war es klar. Beim Anhänger ist das eigentlich ein grober Fehler das der so nicht in Betrieb gehen kann. Notfalls eine Vollabnahme damit klar ist das der Fehlerfrei ist und die Nr. von Brief und Zulassungsbesch. alle Stimmen. Wie sieht denn der Brief aus oder ist das schon zul besch teil 1 ?
Keine Ahnung. War wohl eine Schenkung und ich vermute, der Hänger wurde abgemeldet. Wie er dann die ganze Zeit angemeldet sein konnte entzieht sich mir. Weil eigentlich hätte ein neuer Brief ausgestellt werden MÜSSEN. Vielleicht doch ganz simpel irgendwo über die Jahre verschwunden.
Wenn es der Alte Brief ist könnte es sein das der nur deshalb entwertet ist damit ein Neuer ausgestellt wird. War es die gleiche Zulassungstelle oder eine Andere? wenn ja ruf die doch mal an
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. September 2021 um 21:08:14 Uhr:
Wenn es der Alte Brief ist könnte es sein das der nur deshalb entwertet ist damit ein Neuer ausgestellt wird. War es die gleiche Zulassungstelle oder eine Andere? wenn ja ruf die doch mal an
Vermute ich auch, aber weg, ist eben weg :D Mal gucken was die auf dem Amt erzählen.
Eine Vollabnahme ist jedenfalls nicht vorgesehen, wenn alle Fahrzeugdaten aus dem vorhandenen Fahrzeugschein hervorgehen.
Da steht übrigens auch (in Feld 16) die Nummer des zugehörigen Briefs. Ist das überhaupt der entwertete?
Ansonsten wäre die Sache wohl als Verlust des Briefs zu behandeln.
Vermutlich muss du da eine eidesstattliche Versicherung abgeben, eventuell sogar der Vorbesitzer.
Moin Moin !
Immer diese Rätselraterei , weil der TE keine vernünftigen Angaben macht!
Zitat:
Ich habe einen alten HP 401 Anhänger gekauft.
angemeldet oder abgemeldet?
Zitat:
Fahrzeugschein
Sicher? oder etwa die ZB I ?
Zitat:
einen entwerteten Fahrzeugbrief
oder eine entwertete ZB II ?
Zitat:
aktuelle TÜV Bescheinigung
Vermute mal , eine Abnahme nach §29 StVZO.
Zitat:
Braucht es tatsächlich die Vollabnahme mit Antrag eines neuen Briefes beim KBA
Das zumindestens ist auszuschliessen.
MfG Volker
Bei einem entwerteter KFZ Brief ist unten
Eine Ecke mit der Schere abgeschnitten.
Grund-es wurde ein neuer KFZ Brief ausgestellt!
Wo ist denn der"neue" Brief ?
Bei einer Stilllegung des KFZ ist keine Ecke abgeschnitten,
Diesen KFZ Brief kann der ehemalige BESITZER vom Fahrzeug bis 7 Jahre nach Stilllegung,
Datum zählt,
wieder mit dem alten KFZ Brief zulassen .
Mfg
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 17. September 2021 um 10:36:44 Uhr:
Zitat:
Braucht es tatsächlich die Vollabnahme mit Antrag eines neuen Briefes beim KBA
Das zumindestens ist auszuschliessen.
Das ist eine mutige Prognose ;)
Wäre nicht der erste Fall, wo wir "Begutachtung erfolgte auf Veranlassung der Zulassungsbehörde" auf ein §21-Gutachten schreiben, das wir nach §21(1a) eigentlich nicht hätten machen dürfen...
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 17. September 2021 um 16:39:40 Uhr:
Bei einem entwerteter KFZ Brief ist unten
Eine Ecke mit der Schere abgeschnitten.
Grund-es wurde ein neuer KFZ Brief ausgestellt!
Wo ist denn der"neue" Brief ?
Leider hat sich der TE ja nicht geäußert, in welcher Form (und möglichst: warum!) der Brief entwertet ist und ob dieser Brief überhaupt zum Schein gehört...
Zitat:
Bei einer Stilllegung des KFZ ist keine Ecke abgeschnitten,
Diesen KFZ Brief kann der ehemalige BESITZER vom Fahrzeug bis 7 Jahre nach Stilllegung,
Datum zählt,
wieder mit dem alten KFZ Brief zulassen .
Wenn die alten Papiere noch vorhanden sind, kann jeder das Fahrzeug wieder anmelden. Auch nach der Löschung der Daten im Fahrzeugregister.
Wenn die Daten gelöscht sind und keine (gültige) Zulassungsbescheinigung vorliegt wird es interessanter. Mancher Zulassungsstelle reicht dann ein entwerteter Brief, anderen wiederum nicht. Ein vorhandener Fahrzeugschein (ZB I) sollte aber eigentlich als Nachweis der Daten ausreichen.
Ich hatte letztens den Fall, dass ein Fahrzeug mit (KBA-) ABE nach zwischenzeitlicher Zulassung im Ausland nun wieder in Deutschland zugelassen werden sollte. Trotz Bestätigung der Daten einer zugelassenen Datenblattstelle hat die Zulassungsstelle eine Vollabnahme verlangt.