Zulassung mit nachgemachten alten DIN-Kennzeichen möglich?

Guten Tag. Ich weiß nicht ob das so ganz hier dazu passt, aber ich denke schon. Und zwar habe ich gehört, das man sich DIN-Kennzeichen, also die bis ca 1999 (glaube ich) gemacht wurden nachmachen lassen kann. Ich habe allerdings von Freunden erfahren, das Zulassungstellen so ein Kennzeichen aber nicht neu abstempeln. Somit ist die einzige möglichkeit denke ich Mal eine online Zulassung. Aber ist dies überhaupt möglich? Kennt sich rein zufällig jemand mit dem Thema aus? Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr

26 Antworten

....

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. April 2023 um 18:27:22 Uhr:


Teilweise ist das inzwischen möglich.
Da das Auto BJ 91 ist müsste es nur noch zwingend das Oldtimerkennzeichen haben.
Dieses ist dann wohl auch ohne das Eurofeld zu bekommen.
Einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Wo ist das möglich? In D?

Auch der Zusatz H wird auf ein Vorschriftmäßiges Kennzeichen gem FZV geprägt. Abschnitt 4 Oldtimerkennzeichen der Anlage 4 FZV

Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Naja, es gibt in der FZV den Paragraphen 47, der erlaubt grundsätzlich die Erteilung von Ausnahmen von fast allen Vorschriften der FZV.

Auch wenn das Bundesmysterium der Meinung ist, man könne auf der Grundlage keine generellen Ausnahmen von den Vorschriften zur Ausgestaltung der Kennzeichenschilder genehmigen, so wurde doch schon vor Jahren berichtet Bremen wolle H-Kennzeichen auf alten DIN-Schildern genehmigen. Ein kurze Internetrecherche ergab, dass Hessen und vielleicht sogar Schleswig-Holstein diesen Weg auch gehen wollten.

Ob es bei Absichtserklärungen geblieben ist oder ob das in diesen (oder gar noch weiteren) Bundesländern allgemein oder im Einzelfall oder sogar örtlich unterschiedlich wirklich so gemacht wird, da hilft am Ende tatsächlich nur die Anfrage bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle.

Ich gehe allerdings fest davon aus, dass es für nicht-H-Kennzeichen solche Ausnahmen nirgendwo geben wird.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Apr. 2023 um 19:58:10 Uhr:


Wo ist das möglich? In D?

Auch der Zusatz H wird auf ein Vorschriftmäßiges Kennzeichen gem FZV geprägt. Abschnitt 4 Oldtimerkennzeichen der Anlage 4 FZV

Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Das hatten wir nun schon mehrfach, daß nicht überall alles so geregelt abläuft, wie "bei dir Zuhause" 😁

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Eine Ausnahme muss schlüssig begründet sein.
Sonst steht der nächste vor der Tür und begehrt das gleiche.

Dem einen ein solches Kennzeichen zu besiegeln und dem anderen nicht,dürfte schwer zu begründen sein.
Deshalb würde mich interessieren,wo Kennzeichen,die nicht der FZV entsprechen ein Siegel des Zulassungsbezirkes erhalten.

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"Hat der Halter so gewünscht" wird wohl kein SV zu Papier bringen.

https://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...ennzeichen-bei-oldtimern-zu

Danke für den Link. Sehr interessant, vor allem der Preis. 🙂 100 € nur Gebühren (ohne die Kosten für die Schilder!)
Lassen sich das wirklich gut bezahlen, aber irgendwie auch logisch…wer so einen Oldtimer hat mit allen Kosten die da dranhängen, der nagt sicher nicht am Hungertuch und da darf man auch mal zulangen. 🙂
Trifft keine Armen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 16. April 2023 um 20:34:25 Uhr:


Auch wenn das Bundesmysterium der Meinung ist ...

😁 😁

Alles klar. Danke. Dann wird wohl kein Weg dran vorbeiführen und ich muß dann das ''neue'' Kennzeichen nehmen. Nochmals danke für alle eure Antworten

Bremen und Hessen hatten eine Zeit lang "DIN-Kennzeichen mit H" vergeben. Deren Erlass beruhte allerdings auf einem "Denkfehler", deshalb gibt es aktuell keine "neuen" DIN-Kennzeichen mehr. Sehr wohl gilt aber trotzdem der Bestandsschutz für "DIN mit H". Sieht man ab und zu auf Oldtimertreffen.

Und das Thema kommt hier alle paar Jahre Mal hocg, zB hier: https://www.motor-talk.de/.../...mit-anmeldung-nach-2001-t2293217.html

Zitat:

@jof schrieb am 17. April 2023 um 18:50:23 Uhr:


Deren Erlass beruhte allerdings auf einem "Denkfehler"

Darf man den erfahren?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. April 2023 um 19:41:05 Uhr:



Zitat:

@jof schrieb am 17. April 2023 um 18:50:23 Uhr:


Deren Erlass beruhte allerdings auf einem "Denkfehler"

Darf man den erfahren?

Vermutlich weil eine Ausnahme gar nicht zulässig ist. § 47 FZV bestimmt nämlich, dass Ausnahmen nur "von den Vorschriften der Abschnitte 1 bis 5 dieser Verordnung" möglich sind. Das Design der FE-Kennzeichen ist aber im Abschnitt 7 geregelt.

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