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Zulassung in Polen??

Mercedes

Ich hab jetzt schon von mehreren Kumpels gehört die haben ihr Auto in Polen auf Freunde oder Bekannte zugelassen, und somit sagen sie wenn sie heir damit fahren, ja der is grad zu Besuch etc etc.!!

TÜV fällt damit weg und sie können an den Autos, die meistens dort auch proffessionell und äußerst billig getunt werden, machen was sie wollen!!!! Also BiTurbos und so Späße!!

Kommt man damit durch?

Will ned wissen was ihr davon haltet weil mir des egal is, will nur wissen was die Fakten sagen!!

MfG
SiMoN

38 Antworten

man macht sich für gewöhnlich keine freunde wenn man andere leute übervorteilt.
von dem her denke ich das es garnicht solange braucht bis das irgendjmd den behörden steckt.

bau heimlich eine garage weil du ebenso wie dein nachbar nur die erlaubnis für einen carport hast und es dauert keinen monat da steht das ordnungsamt vor der türe.
und laufen sicher nicht patrolie.
ich frage mich ob das typisch deutsch ist oder ob das auch in anderen ländern so ist

Nur grundsätzlich ist folgende Konstellation möglich

Man könnte z.b. für wenig Geld eine Firma im Ausland gründen, die einem das Fahrzeug als Firmenwagen überlässt (in UK kostet das gerade mal 10 Pfund) somit wäre man selbst kein Halter mehr, weder im Brief noch im Schein bzw. Zulassungserklärung I+II ;-)

Je nach Steuergesetzen ist der bürokratische Aufwand für eine Auslandsfirma sehr sehr gering, erfordert in günstigen Ländern vielleicht 2-3h / Jahr.

Die Rechtslage ist doch eindeutig, man darf als deutscher ausländische Wagen fahren die in einem EU-Land zugelassen sind welches dem Genfer Abkommen beigetreten ist. Allerdings nur vorrübergehend. Aber mit jeder Fahrt nach Polen beginnt die Frist von 3 Monaten von vorn. Außerdem, wer soll kontrollieren ob man den Wagen oft nutzt - das kann keiner.

Zitat:

Original geschrieben von AndyE30


Außerdem, wer soll kontrollieren ob man den Wagen oft nutzt - das kann keiner.

Nachbarn, die nichts anderes zu tun haben als den ganzen Tag aus dem Fenster zu schauen, gibt es vielerorts genügend...

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Es ist sehr wohl möglich ein in Polen etc. zugelassenes Fahrzeug hier zu bewegen. Aussage von meinem Landratsamt: bis zu 12 Monate keine Probleme, dann sollte das Fahrzeug mal wieder in seine Heimat. Muss es auch da in Polen der Tüv nur ein Jahr gültig ist. Bei einer Polizeikontrolle wurde ich ganz normal behandelt, ich und mein Fahrzeug überprüft und gute Fahrt gewünscht.

also lass es von deinem Lanratsamt dies schriftlich bestätigen, ich wette da machen sie nicht mit..Ich habe mich selbe sehr lange mit der Thematik auseinandergesetzt,also der Anwalt war auch eingeschaltet. Du verletst dass Gesetz in dem Moment, wo Du als in Deutschland lebende Person im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährst. Ausnahmen sind Auslädner die z.B. wegen der Arbeit befristet in DE leben (befristete Aufenthalt)... Du hattes einfach Glück bei der Kontrolle

Ähm, wie kann ich bei der Kontrolle Glück gehabt haben? Entweder verstoße ich gegen ein Gesetz oder nicht. Und der Polizist hat sich per Funk bei der Zentrale informiert und nichts weiter zu der Konstellation deutscher Fahrer, polnische Kennzeichen gesagt.
Jetzt würde es mich doch mal interessieren wie das Gesetz lautet, wo ich es finden kann usw. in dem steht das ich als deutscher Staatsbürger ein im europäischen Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht fahren darf...
Wenns so ein Gesetz gibt werd ich mir überlegen ob ich weiterhin mit polnischen Kennzeichen fahr, wenn nicht, wie der Polizist gesagt hat: gute Fahrt.

mods: schließen - umgehend

moin moin,

das darf doch nicht wahr sein: wenn jemand einen anderen als troll bezeichnet, wird er abgemeiert - wie henning grund.

und hier? - hier schreiben 6-jährige dauerstudenten aus dem baltikum (was studieren die, die soziokulturder im rotlichtviertel?), wie sie mehrfach - ach was hundertfach, nämlich mit JEDER fahrt, weil es den alten fortsetzungszusammenhang nicht mehr gibt - gesetze brechen und die polizei reinlegen. das ist anstiftung zur steuerhinterziehung etc. pp.

ausschnitt-zitat aus dem mt-nutzungsbedingungen:

"ziffer 5.3: Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* ... Texte, ...... oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ........... rechtswidrig, .............. sind.
* Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter .......... verletzen;"

(zitat ende - erläuterung: rechte dritter sind grundsätzlich auch die öffentlichen rechtsgüter).

wenn hier mit diesem kriminellem ostblock-schrott nicht bald schluss ist, wird es zeit, den link dem zoll zu schicken.

so long.

Die Rechtslage ist ja absolut eindeutig und auch schon mehrfach genannt worden.

Bevor es hier weiter ausartet werde ich hier zumachen.

*** CLOSED ***

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