Zulassung ?! Help
Hallo, super Forum hier.
ich habe ein paar fragen wegen dem Anmelden (und dem Drosseln)
Ich habe im Dezember 2006 eine Kawasaki Ninja ZX7R gekauft.
Diese ist jetzt durch den Verkäufer vorübergehend stillgelegt worden (seit dem 11.12.2006),
das alte Kennzeichen von ihm (nicht von Berlin sondern Potsdam) habe ich noch zu hause. Die
Zulassungsplakette ist demensprechend ab, das Kennzeichen ist entstempelt.
Die Motorradzeit steht ja vor der Tür und ich bin mir noch nicht sicher was
noch alles auf mich wegen der Prüfbescheinigung beim Tüv usw. zukommt.
Ich habe schon mehrfach gelesen/gehört das ich mit dem
jetzigem Kennzeichen zum Tüv/Zulassungsstelle fahren darf, OBWOHL die Maschine ja jetzt
abgemeldet ist. Ich möchte nicht noch extra das 5-Tages-Kurzkennzeichen
bezahlen, nur um die Drossel vom Tüv abnehmen zu lassen und um das Bike anzumelden.
IST DAS ERLAUBT ?
Ich selber komme aus Berlin, die Tüv Prüfstelle Berlin-Spandau käme für mich in frage.
Die Zulassungsstelle ist in Tempelhof, falls das jemanden interessiert.
Laut § 23 StVZO dürfen Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, auch ohne Stempelplaketten durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Haftpflichtversicherung erfasst sind.
D.h. die Fahrt von zu Hause zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung ist zulässig, wenn eine Deckungskarte der Versicherung mitgeführt wird, die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgt und das Kennzeichen (ohne Zulassungssstempel) angebracht ist.
Das gleiche gilt grundsätzlich auch für Fahrten zum Zweck der HU / AU.
Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn man keine HU durchführen, sondern sonstige Eintragungen vornehmen lassen will weiss ich bis dato noch nicht.
Weiss einer mehr ?
Danke für die Mühe, falls es das Thema schon gab, verzeiht mir 🙂
mfg Andi
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DJClaus
joa, wenn das möp schon zugelassen ist dann trägt der Tüv es natürlich gleich in die Papiere ein, ansonsten gibts nur ne bescheinigung und die muss man dann bei zulassung vorlegen,
sorry, aber das stimmt so nicht. änderungen in den fahrzeugpapieren darf nur die zulassungsbehörde vornehmen. der tüv hat mit diesen papieren nix zu tun (außer sie zu lesen). der prüfer bestätigt nur in einem extra wisch, dass das jeweilige teil in der angebrachten form zulässig ist. mehr nicht. dabei ist es egal ob das fahrzeug nun zugelassen ist oder nicht.
Biste Dir da ganz sicher? Ich hab das nämlich auch so im Kopf. Oder ist das im Zuge der neuen Papiere (oder vorher mal) geändert worden?
Zitat:
Dann kann ich endlich mit nem grinsen im Gesicht nach Hause fahren ?
So geht das dann, jepp.
bin mit zu 200% sicher - und das war auch schon bei den alten papieren so. zumindest hatte ich die prozedur bei jeder eintragung vor mir, auch wenn ich dann mit allen gutachten gesammelt zur zulassungsstelle gedackelt bin, weil bestimmte änderungen nicht umgehend in die papiere übernommen werden müssen. da reicht dann, das gutachten mitzuführen. aber bei ner leistungsänderung heißt es auf dem schnellsten weg ändern.
Sollte ich was verpasst haben????????das sich da wat geändert hat, habe nämlich mal vor Jahren einen anderen lenker bei meinen Möp montiert, bin mit der Bescheinigung vom hersteller zum Tüv, der hat nach gemessen und geschaut ob richtich montiert iss und hat dann lenker in die Papiere eingetragen, mußte nimma zu Zulassungstelle
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Evtl. ist das vom Bundesland abhängig, oder es gibt Unterschiede zwischen TÜV Süd und anderen. Bei mir wurde es nämlich auch schon direkt beim TÜV eingetragen - sogar die mobilen TÜV'ler, die z.B. zu den Werkstätten hinfahren, haben ihren Laptop und Drucker dabei... zumindest bei uns is datt so...
Hey,
also ich mache das folgendeweise:
Ich gehe zur Versicherung, hole mir ne Doppelkarte.
Fahre mit dem Bike zur Zulassungsstelle und melde sie auf mich an mit 98 PS. Bekomme einen neuen Fahrzeugschein mit meinem Namen und kaufe mir gleich dort unten ein KZ (03-10) welches ich gleich ranbastle. Dann fahre ich zum Tüv damit die Drossel abgenommen wird, fahre dann wieder zur Zulassungsstelle, bekomme nen neuen Fahrzeugschein mit 34PS und bin fertig mit der Zulassung. Danach fahre ich zur Versicherung, lasse sie mir auf 34PS versichern und ab dem nächsten tag hab ich dann den Beitrag für 34 statt 98 PS.
Was sag ihr ?
mfg Andi
Problem: Du darfst kein Mopped über 34PS fahren. Hat die Kiste zwar nicht, aber in einer eventuellen Polizeikontrolle gibt es Probleme, da sie dann nach der Zulassung erst mal mit 98 eingetragen ist.
Desweitere würde ich vorher beim TÜV anrufen, und nachfragen, ob das denn nun auch wirklich gleich direkt beim TÜV in die Papiere eingetragen wird.
Das mit dem Tüv und ob die Drossel in die Papiere dort eingetregen wird ist erstmal egal.
Bei einer Polizeikontrolle (falls das passieren sollte) sag ich, die Drossel wurde heute eingebaut, ok, das glaube die mir auf keinen, aber ist mir schnuppe...ich fahr ja nicht illegal in dem Moment oder ?! Was interessiert die wann ich die Zulasse und wann Drosseln lasse oder etc ??
mfg
Genau, ruf erstmal beim Tüv an und erkundige dich wie es bei euch übern Weißwurstäquator funktioniert und ob du offen rum fahren willst oda nicht bleibt dir überlassen, mußt halt für eventuelle folgen grade stehn.
Die interessiert erst mal, was in den Papieren steht. Die können Dir wenn's doof läuft auch das Mopped beschlagnahmen, da kannst Du denen erzählen was Du willst.
Ernsthafte Probleme (z.B. finanzielle Probleme bei einem eventuellen Unfall) kannst Du zwar imho nicht bekommen, da die Kiste ja wirklich gedrosselt ist, aber eben einige bürokratische.
Zitat:
Das mit dem Tüv und ob die Drossel in die Papiere dort eingetregen wird ist erstmal egal.
Wenn nicht, zahlst Du halt doppelt in der Zulassungsstelle.
Naja, also wenn du von der Rennleitung angehalten wirst, und die schauen sich die papiere von deinen Möp an in dem drinnen steht das sie 98 PS hat und schauen auf deine Driverlicense das da steht du darfst nur gdrosselt rum cruisen, dann iss deine Lizens zum Fahrn wech, und wenn du ganz großes pech hast kriechst du ne sperre, wenn du dann die offene Klasse eintragen willst wenn es soweit ist. ist aber immer entscheidungssache des einzelfalles bei der Führerscheinstelle, solltest du einen Unfall machen und noch jemanden verletzen, zählt das als eine Straftat.
Aber was ist das leben ohne Risiko, LAAAAAAAAAAAANNGGGGGGWEEEEEIIIIIIIILLLLLLIIIGGGGGGGG
😁😁😁😁
Hey,
die können das moped beschlagnahmen und auch auf den Prüfstand stellen bzw. den Tank runter und gucken ob die Drossel drin ist, ICH hab doch nichts zu verlieren in dem Fall (außer Zeit und Stress) denn ich bin legal gefahren!
Zahlen muss ich (hoffentlich) dann für nichts.
Es gäbe auch ne andere Möglichkeit:
Ich gehe zur Versicherung, hole mir ne Doppelkarte und sage das ich ein Kurzzeitkennzeichen haben will. Dann fahr ich mit dem BIKE und dem alten KZ zur Zulassungsstelle (von wegen ich möchte sie Zulassen), beantrage das Kurzzeitkennzeichen (10,-€) und lass mir das KKZ erstellen (10,-€), bekomme dazu ein Blanko-Fahrzeugschein (warum blanko und wozu ?). Dann schraube ich das KKZ ans Bike, fahr damit zum Tüv und lass die Drossel abnehmen. Danach dann wieder zur Zulassungsstelle, ordentliches Fahrzeugschein machen lassen (10,-€) und normals KZ kaufen (18,-€). Danach dann zur Versicherung und anmelden, dann ist endlich alles ok ?!
Ist das möglich so ?
Zu DJClaus:
Ich denke man kann mit den 98PS in den Papieren und der gedrosselten Maschine zum Tüv wegen der Drossel fahren.
Du würdest doch das Bike nicht rübertragen wenn du ne Maschine kaufst und die dann Drosseln musst wegen 34PS Regelung...du fährst mit der eingebauten Drossle zum Tüv und danach zur Zulassungsstelle...nichts anderes wäre das in meinem Fall. Ob die Polizei mir in meinem Fall glauben würde das die Drossel drin ist, ist ne andere sache, aber was du sags wegen Lappen weg ist pille-palle 😉
mfg Andi
Hi Andy,
irgendwie bin ich jetz wirr im Kopp, darfst du jetz offen fahrn oda nicht?
Also falls Du noch keinen offenen Führerschein hast, wäre mir das ein wenig zu riskant: Laut den Papieren ist das ja fahren ohne Führerschein. Und ob die Rennleitung da noch was anderes sehen möchte...
Wie wäre es denn mit einem Bekannten, der nen offenen Führerschein hat? Der fährt dann zur Zulassungsstelle und von da aus zum TÜV und dann wieder zur Zulassungsstelle und Du jeweils als Sozius mit. Dann bist du definitiv auf der sicheren Seite.
MfG
Klemens
Hey,
ich hab keinen offenen Führerschein, aber die Möglichkeit die ich als letzte genannt habe (mit dem Kurzzeitkennzeichen) sollte klappen.
Ich hab A* oder A be (beschränkt), darf nur mit 34PS fahren.