Zulassung ?! Help
Hallo, super Forum hier.
ich habe ein paar fragen wegen dem Anmelden (und dem Drosseln)
Ich habe im Dezember 2006 eine Kawasaki Ninja ZX7R gekauft.
Diese ist jetzt durch den Verkäufer vorübergehend stillgelegt worden (seit dem 11.12.2006),
das alte Kennzeichen von ihm (nicht von Berlin sondern Potsdam) habe ich noch zu hause. Die
Zulassungsplakette ist demensprechend ab, das Kennzeichen ist entstempelt.
Die Motorradzeit steht ja vor der Tür und ich bin mir noch nicht sicher was
noch alles auf mich wegen der Prüfbescheinigung beim Tüv usw. zukommt.
Ich habe schon mehrfach gelesen/gehört das ich mit dem
jetzigem Kennzeichen zum Tüv/Zulassungsstelle fahren darf, OBWOHL die Maschine ja jetzt
abgemeldet ist. Ich möchte nicht noch extra das 5-Tages-Kurzkennzeichen
bezahlen, nur um die Drossel vom Tüv abnehmen zu lassen und um das Bike anzumelden.
IST DAS ERLAUBT ?
Ich selber komme aus Berlin, die Tüv Prüfstelle Berlin-Spandau käme für mich in frage.
Die Zulassungsstelle ist in Tempelhof, falls das jemanden interessiert.
Laut § 23 StVZO dürfen Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, auch ohne Stempelplaketten durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Haftpflichtversicherung erfasst sind.
D.h. die Fahrt von zu Hause zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung ist zulässig, wenn eine Deckungskarte der Versicherung mitgeführt wird, die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgt und das Kennzeichen (ohne Zulassungssstempel) angebracht ist.
Das gleiche gilt grundsätzlich auch für Fahrten zum Zweck der HU / AU.
Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn man keine HU durchführen, sondern sonstige Eintragungen vornehmen lassen will weiss ich bis dato noch nicht.
Weiss einer mehr ?
Danke für die Mühe, falls es das Thema schon gab, verzeiht mir 🙂
mfg Andi
55 Antworten
Hey,
wenn ich einen Termin machen lasse wegen HU und dem
Typ am telefon sage ich will statt der HU eigentlich das mit der
Drossel haben....(oder ich fahr selber hin ohne bike und rede mit dem Mann persönlich).
Und dann fahr ich hin, werde angehalten und sage der Polizei ich
fahr ne HU machen, der guckt auf das KZ und sagt dann,
junge, du hast bis 04/2008, was willst du eigentlich 🙂 ?
Oder hat die das nicht zu interessieren was ich wann machen lasse ?
mfg Andi
also am anfang des threads war davon die rede, dass du noch gar kein kennzeichen hast - also gibts da seitens der cops nix zu gucken. andernfalls würde das dann mit sicherheit einen starken verdacht erwecken, dass irgendwas nicht stimmt bei dir bzw. deinem möp.
Re: Zulassung ?! Help
Zitat:
Original geschrieben von andizx7r
Diese ist jetzt durch den Verkäufer vorübergehend stillgelegt worden (seit dem 11.12.2006),
das alte Kennzeichen von ihm (nicht von Berlin sondern Potsdam) habe ich noch zu hause. Die
Zulassungsplakette ist demensprechend ab, das Kennzeichen ist entstempelt.
Das habe ich schonmal geschrieben mit dem KZ!
Die fahrt zum Tüv und/oder zur Zulassungsstelle OHNE KZ
ist laut HUK-Coburg nicht erlaubt, das KZ muss sichtbar am
Bike angebracht sein.
Ich fahr mal mit dem BIKE zu Dekra die Tage wenns mal NICHT Regnet
und fertig. Laut der Aussage der Frau darf ich das machen,
auch wenn ich "nur" die Drossel abnehmen lassen möchte.
Aber wie gesagt, zu 100% bin ich mir halt nicht sicher ob das so erlaubt ist.
Ich hoffe das wenn ich angehalten werde und das der Polizei erkläre das
Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen erlaubt sind (falls es das nicht weiss) und hoffe er
versteht das, denn eigentlich hat das in meinem Fall ja was mit der Zulasung zu tun.
mfg
was hat das alte kennzeichen mit der versicherung zu tun? gar nix. es lässt lediglich rückschlüsse auf den alten besitzer zu. und wieso beharrst du darauf, jenes kennzeichen anbauen zu wollen? das fahrzeug ist vorübergehend stillgelegt, ergo hat es kein kennzeichen.
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Hast ja recht, sag ich ja nichts.
Nur wenn ich fahren werde wir das aktuelle KZ rangemacht und fertig.
mfg
wollte dir nich ans bein pinkeln 😉
aber ich denke du hast bessere karten, wenn du ohne kennzeichen fährst.
dabei fällt mir noch ein, dass du den kfz-brief oder den kaufvertrag als eigentumsnachweis dabei haben solltest.
Ach man ej 🙂
Guck mal, jetzt sagst du was anderes als die HUK,
weil das alte KZ soll rauf wenn ich fahre...und zwar sichtbar.
Das mit dem Kaufvertrag ist kein Problem, das hab ich, Bried auch.
also letzendlich kannst du machen was du willst. ich sag nur, dass die HU-ausrede ohne kennzeichen besser zieht 😉
Wir haben mal versucht ein Auto von Hannover nach Rostock zu überführen, und zwar ohne Kennzeichen.
Das Ganze nur, weil das Autohaus keine roten Kennzeichen mehr hatte.
Der Versicherungsheini war der Meinung das sei kein Problem, da wir ja nur zu unserem Strassenverkehrsamt fahren um es dann da anzumelden.
Wir hatten dann auf der Autobahn so eine kleine Verfolgungsgeschichte mit der Rennleitung.
Meinen Kumpel haben die aus dem Auto geholt wie einen Schwerverbrecher.
Ich dachte nur "gleich legen sie ihm Handschellen an".
Dann im Polizeirevier waren die Grünen etwas ratlos. Es hatte sich nämlich rausgestellt, das Fahrten ohne Kennzeichen nur erlaubt sind, wenn du gleich zum nächsten Strassenverkehrsamt fährst.
Aber dann wollen die auch drüber bescheid wissen. Das heisst, man sollte vorher die Polizei über sein Vorhaben informieren.
Also ich pesönlich würde ohne Schild fahren. Nur mit irgendeinem Nachweis in der Tasche das du versichert bist. Wenn du den nicht hast, musst du einfach die Arschbacken zusammenkneifen und hoffen das dich keiner erwischt. 😉
Hey,
hab gerade mit Dekra telefoniert.
Als laut Dekra ist die Drosselabnahme eine Sicherheitsprüfung
welche auch mit dem entstempelten KZ erlaubt ist.
Man darf mit dem entstempelten KZ solange fahrten machen,
bis das KZ einem anderen Fahrzeug zugeteilt wird.
(wenn es vorübergehend Stillgelegt ist, gehört ja das KZ noch zu dem Fahrzeug)
Laut Dekra auch bis zu 1,5 jahren nach der vorübergehenden Stillegung des Fahrzeugs.
Daher kann ich bewusst mit dem KZ, welches ich ranbauen muss,
zur Dekra fahren, mit Doppelkarte in der Tasche und
es ist alle legal.
Das Problem hat sich hiermit, mehr oder weniger erledigt.
Wenns gelaufen ist kann ich ja nochmal kurz schreiben wie es war.
mfg Andi
Hey,
bei mir, 1km etfernt ist eine KÜS Prfüstell (habe ich gestern erfahren dürfen) und da war ich heute
(ohne Bike, zu Fuß) und hab mal gefragt ob des erlaubt ist
mit dem jetzigen KZ zu kommen.
Er antwortete JA, auf dem direktem wege schon.
Drosselabnahme kostet 38,-€
Ich hab da noch gesagt das ich die Kopie vom Gutachten hab
und das die Fahrgestellnummer nicht mit meiner übereinstimmt und daa die Fahrgestellnummernbindung ja seit dem xx.xx.200x weggefallen ist, meinte er es wäre auch
kein Problem das so zu machen.
Er frage nur welches Möp das sei und ob das Gutachten von
Alphatechnik ist.
Termin braucht man keinen, einfach vorbeifahren sagte er.
War ein ganz netter, der Mann 😉
Jetzt warte ich halt nur bis das Wetter sich mal bruhigt hat und
es mal NICHT regnet (Betonung liegt auf NICHT) jeden tag
und ich fahr die 1km mal hin.
Weiteres später.