Zulassen oder warten?
Hallo zusammen,
mein Auto soll kommende Woche beim Händler eintreffen, und er bat mich vorgestern um die Unterlagen zur Zulassung. Wie lange dauert der Prozess bis zur Übergabe? Macht es vielleicht Sinn, ihn um eine Übergabe / Zulassung ab dem 01.06.2025 zu bitten?
Mir geht es um einen möglichen Stichtag bezüglich der angeblich geplanten Anpassung des 0,25% geldwerten
Vorteils bei einem Bruttolistenpreis von 100.000€ der neuen Bundesregierung. Würde der Händler darauf eingehen? Macht es überhaupt Sinn, hier noch zu warten?
22 Antworten
Bis ein solches Gesetz rechtswirksam wird, muss es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vor Juli/August passiert das nicht. Allerdings sehe ich keinen Grund, warum man dann nicht sofort davon profitieren sollte. Unabhängig vom Tag der Zulassung.
Etwas anderes ist die geplante degressive Abschreibung. Doch erstens gilt hier das Rechnungsdatum und zweitens spart man damit im Saldo netto auch kein Geld.
Danke, ich spekuliere auf den Stichtag, da die alte Bundesregierung 2024/2025 mit der Erhöhung des BLP noch Folgendes vorsah:
"Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden."
Hier ging es um rückwirkende Wirksamkeit. Für 2 Monate 0,5% zu zahlen, sollte man sich bei einem Dienstwagenanspruch in der Preisklasse doch noch leisten können.
Danke dir, ich war bei der Formulierung etwas am schwimmen...
Zitat:
@roestiexpress schrieb am 10. Mai 2025 um 09:44:08 Uhr:
Hier ging es um rückwirkende Wirksamkeit. Für 2 Monate 0,5% zu zahlen, sollte man sich bei einem Dienstwagenanspruch in der Preisklasse doch noch leisten können.
Da bist Du nicht der Einzige.
Im Koalitionsvertrag stehen ALLE Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt. Totale Fiktion.
Niemand weiß, was davon tatsächlich irgendwann umgesetzt wird. Ich würde meine Zeit daher nicht mit warten verbringen wollen und lieber ASAP elektrisch fahren.
Hallo zusammen, wenn man noch bis zum 1. Juni oder 1. Juli warten kann mit der Zulassung des Fahrzeuges und der Händler mitspielt dann ergibt das meines Erachtens durchaus Sinn. Ob das neue Gesetz rückwirkend beschlossen wird weiß niemand. Aber eine Zulassung auf einen 1. des Monats ergibt immer Sinn wenn es sich um einen Dienstwagen handelt.
Das ist, sorry, Unsinn.
@roestieexpress
Ich weiß nicht genau, wie du das mit den 0,5% für ein paar Monate meinst.
Wenn der Wagen vor dem Inkrafttreten einer Änderung des Gesetzes angeschafft wurde, gelten für diesen die alten Regeln.
Anders formuliert: mit einem jetzt angeschafften Wagen profitiert man nicht von Änderungen des Gesetzes nach der Anschaffung. Denn für einen selbst gilt die zum Zeitpunkt der Anschaffung gültige Fassung des Gesetzes.
Es sei denn, die Regierung baut explizit eine Rückwirkung ein, wodurch man mit einer früheren Zulassung in die Wirksamkeit des neuen Gesetzes rutscht.
Hierzu gibt es aber keinerlei gesicherte Infos.
Das Jahressteuergesetz von 2018 sprach von zugelassen oder angeschafft. Demnach hätte eine spätere Zulassung nichts gebracht. Die Habeck-Lösung wäre rückwirkend gewesen. Eine spätere Zulassung hätte in beiden Fällen keine Folgen gehabt. Aber ja, worst case zahlt man immer 0,5% statt 1%. Da hast Du völlig recht.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird das nichts vor 1. Januar 2026. Da ist noch soviel ungeklärt. Z.B. was genau die Förderung bedeutet. Nun hat man schnell noch die CO2 Ziele verwässert, das nimmt Druck aus dem Kessel.
Im Koalitionsvertrag gibt es auch keine Sektorziele mehr. Von wegen 30 Millionen e-Fahrzeuge. Stattdessen Gaskraftwerke. Würde mir von der neuen Wirtschaftsministerin keine großen Impulse zu dem Thema erwarten. Industriepolitik ja, Elektrifizierung des Verkehrs? Keine Priorität mehr.
Der YT Stefan Lenz hat die 280 Seiten zu diesem Thema vor etwa 7 Tagen genauer analysiert. Unaufgeregt, informativ und ernüchternd. Meine Empfehlung.
So lange er seine leasingrate bekommt ist dem egal wann du das Auto zulässt. Kannst es doch auch selber zulassen.
Hallo,
gehts da ned um das Datum im Kaufvertrag?
Mfg
Hermann
Im aktuell gültigen Gesetz nein.
Kann dir da voll beipflichten, gut aufgezeigt.