Zulassen, abmelden, ummelden... viele Fragen
Hallo zusammen,
ich muss am Wochenende das Fahrzeug wechseln, weil ich von montags bis freitags beruflich unterwegs bin. "Mein" Straßenverkehrsamt hat samstags von 8 bis 11 Uhr geöffnet, darum möchte ich alles absichern, damit ich nichts vergesse.
Das aktuelle Auto ist angemeldet auf meinen Vater, da Beamtentarif, Versicherung wird von ihm eingezogen und von mir an ihn gezahlt, die Steuer läuft direkt über mein Konto. Das Auto wurde über einen Dienstleister zugelassen, ich war selbst nie bei der Behörde. Der Dienstleister benötigte Brief, Schein mit TÜV/AU-Angabe, Personalausweis meines Vaters (da auf ihn zugelassen wurde), Bestätigung der Versicherung (was mal die Doppelkarte war), Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (die ich beim Dienstleister ausgefüllt und unterschrieben habe) sowie die Schilder des Vorbesitzers zum Ummelden.
Ich möchte nun mein neues Auto zulassen, mit dem ich Montag wieder beruflich unterwegs sein muss.
Ich fahre also zur Zulassungsstelle mit Kennzeichen, Schein und Nummernschildern des aktuellen Autos, um es abzumelden. Brauche ich den Brief?
Dann vom neuen Auto die Schilder, Brief, Schein, Personalausweis meines Vaters, auf den das Auto wieder zugelassen wird. Gibts die Einzugsermäschtigung für die Steuer vor Ort beim Amt, oder wie wird diese erteilt?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf die (entwerteten) Kennzeichen meines alten Autos das neue Auto zulassen kann, dass also schlicht der alte TÜV-Stempel abgekratzt und durch einen neuen ersetzt wird? Das würde einiges Geld für neue Schilder sparen.
Dann kann ich die entwerteten Schilder des neuen Autos dem Vorbesitzer samt Abmeldebestätigung zurückgeben und gleich mit dem neuen Auto fahren, korrekt?
Mit welchem Auto muss ich zur Zulassungsstelle fahren? Mit dem auf den Verkäufer angemeldetem, dass dann auf der Rückfahrt bereits auf mich (besser gesagt meinen Vater) zugelassen ist, nehme ich an? Weil das aktuelle Auto ist ja dann schon abgemeldet, wenn die Rückfahrt ansteht.
Gibts da Denkfehler? Hab ich an alles gedacht? Freue mich auf eure Rückmeldungen.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von The_Cryss
Jetzt interessiert mich noch brennend, was ist, wenn die HU in weniger als einem Jahr wieder fällig ist.
Nichts, außer, dass du in weniger als einem Jahr zum TÜV musst. 😉
irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass es besondere bestimmungen (HU/AU läuft bald ab) in einigen zulassungsstellen geben soll.
den genauen thread suche ich bisher noch vergebens.
PS
es ging wohl nur ums moegliche vorfuehren des fahrzeugs in:
http://www.motor-talk.de/.../...-privatkauf-ummelden-t3026692.html?...
Danke für den Hinweis. Sehr interessant, weil mir das noch nie untergekommen ist. Ich vermute jetzt, dass so etwas in meinem Kreis nicht verlangt wird. Das hätte ich sonst schonmal mitbekommen.
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Das neue Auto ist noch angemeldet, und zwar im gleichen Kreis, in dem ich es anmelden möchte. Ich dann die Kennzeichen übernehmen, sagt der Vorbesitzer. Brauche ich das schriftlich, dass ich die übernehmen kann?
In der FAQ meiner Behörde steht:
Sie wollen ein Fahrzeug innerhalb des Kreises ummelden?
Benötigt wird: Schein, Brief, Perso, Vollmacht + Perso bei Vertretung, VB-Nr., Nachweis über TÜV (da reicht bei uns der Stempel im Schein, wann die nächste HU fällig ist, soweit ich weiß)
Dann steht da:
Kennzeichenschilder nur bei zugelassenem Fahrzeug und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird
Das heisst, das Auto ist noch zugelassen auf den Vorbesitzer mit Kennzeichen AB-CD 1234 und ich mache eine Ummeldung innerhalb des Kreises auf mich / meinen Vater und behalte AB-CD 1234. Dann brauche ich die Schilder nicht mal abzubauen, sondern gehe nur mit den o.g. Unterlagen hin.
Habe ich das alles richtig verstanden? Wenn ja, dann komm ich zurecht und habts kapiert. Bitte um kurze Rückmeldung.
Nein, Umkennzeichung bedeutet, dass dein Fzg ein neues Kennzeichen bekommen muß (wenn eins oder beide Schilder abhanden kamen oder du ein anderes Kennzeichen haben möchtest).
Das hat nichts mit einem Halterwechsel zu tun.
Du kannst aber das alte Kennzeichen weiter nutzen, auch die Feinstaubplakette behält dann ihre Gültigkeit. Frag den Vorbesitzer nach der Quittung für diese, falls deine Scheibe mal kaputt geht (sind zwar nur 5,- EUR, aber immerhin).
Das hat mich jetzt noch mehr verwirrt.
Ich möchte die Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen. Muss ich die dann vorzeigen? Ich kann die also nicht am Auto angebracht lassen?
Ich will ja keine Umkennzeichnung, ich will die Kennzeichen ja übernehmen.
Das kommt nun wieder darauf an, ob du tatsächlich das gleiche Kennzeichen behalten kannst. Manchmal werden im gleichen Zulassungsbezirk unterschiedliche Kennzeichen vergeben, je nachdem, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt - da ist dann die Buchstabenkombi hinter der des Kreises anders. Kommt auf den Zulassungsbezirk an.
Beispiel: FR-ZE für Stadt Freiburg, FR-A für Kreis Hochschwarzwald (war nur ein Beispiel zur Verdeutlichung, weiß nicht, ob die Buchstaben so stimmen).
Aber ehrlich - ich verstehe nicht, warum du seit Tagen hier so rumeierst. Ruf endlich mal zu den richtigen Zeiten deine Zulassungstelle an, die können dir am besten und am richtigsten Auskunft geben.
Ich eiere rum, weil ich den ganzen Tag in einer Schulung sitze, und nur die Mittagspause habe, um das Amt zu erreichen. Das Amt macht dann aber auch Pause und es läuft eine Bandansage. Ich geh dann einfach mit allen 4 Schildern rein und dann sollen die mal machen. Ist mir ja im Prinzip egal, welche die nehmen, wollte den Aufwand nur so gering wie möglich halten.
Eine solche Unterscheidung ist mir auch nicht bekannt, aber übermorgen bin ich dann schlauer.
Gut, dass es wenigstens reicht um 8:41 und 10:06 hier zu posten.
Verlass den Schulungsraum mal für 5 Minuten und klär das telefonisch.
Einzugsermächtigung wird übrigens auch noch verlangt, weis aber nicht ob zwingend vom Halter - denke aber schon.
Muss nicht vom Halter, kann auch abweichend sein. Ist bei meinem aktuellen Wagen auch so. Hier gibts immer mal Leerlauf, da kann man posten.
Es gibt auch immer mal 5 Minuten Raucherpause, aber 5 Minuten reichen nicht. Hatte in der Vergangenheit schon ein paar mal dort angerufen, 10-15 Minuten Freizeichen sind da scheinbar normal, bevor mal einer rangeht.
Ihr habt mir aber trotzdem soweit geholfen, dass ich immerhin weiß, womit es Probleme geben kann. Ich kann ja mal Rückmeldung geben, ob / wie es geklappt hat.
Hat alles wunderbar geklappt, um 8 Uhr wurde geöffnet, um zehn nach war ich wieder raus. Kennzeichen hab ich gleich auf dem Auto gelassen und übernommen. Mein Personalausweis sowie TÜV- und AU-Bericht waren uninteressant, es reichte der Stempel im Schein für die nächste HU. Und es hat ein paar Euro weniger gekostet als erwartet.
Danke in die Runde.