Zulässige Reifengrößen
Hallo,
ich habe eine Frage zu den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen am Fahrzeug. Was gibt mir da nun verbindliche Auskunft welche alle erlaubt sind?
In der Zulassungsbescheingung Teil I werden bspw. für den VW Vento nur 185/60 R14 82T genannt.
Im alten Fahrzeugschein und -brief ist zusätzlich die Größe 195/50R15 82H erwähnt, welche auf 6Jx15H2 zu montieren ist.
Derzeit sind auf dem Wagen Winterreifen montiert in der Dimension 175/65 R14 82H auf 6Jx14 Stahlfelge.
Die Kombination ist weder im alten Brief, noch im neuen Zulassungsbescheid aufgeführt. Der Vorbesitzer bekam die damals so vom VW-Händler verkauft. Woher weiß ich nun ob diese Kombination zulässig ist und nicht evtl. eingetragen werden muss?
16 Antworten
Kannst du schon machen, musst aber den Tacho angleichen. Was spricht dagegen, die passenden Reifen aufzuziehen?
Zitat:
@touaresch schrieb am 12. März 2016 um 16:34:43 Uhr:
Hallo,
mit diesen Rad-Reifen-Kombinationen wurde der Vento typzugelassen:195/50R15 82H 6,00 x 15 ET45,00
185/60R14 82T 6,00 x 14 ET43,00
175/65R14 82Q 6,00 x 14 ET43,00
175/65R14 82Q 6,00 x 14 ET45,00
185/60R14 82T 6,00 x 14 ET45,00
Super Antwort - das Danke ist von mir. Klasse. 😉
Heißt für mich ich muss nichts weiter unternehmen?