Zulässige Rad- Reifenkombi

Mercedes B-Klasse W247

Hallo zusammen,

ich möchte die Felgen A17740142007X21 auf einer B220 4M fahren. Lt. einem PDF Dokument "B-Klasse-BR-2470-N00-bis-N30" ist dort nur die Felge A17740142007X72 aufgeführt.

Die letzten 4 Ziffern, 7X21 oder 7X72, gibt den Farbcoede wieder. Lt. dem PDF-Dokument ist die Felge nicht unter der Anlage "Liste der werkseitig geprüften und freigegebenen Räder" mit dem Farbcode 7X21 zu finden.

Nach meinem Verständnis ist die Felge mit dem Farbcode nicht aufgeführt, somit darf ich die Felge nicht nutzen. Für die A-Klasse, finde ich bei oben aufgeführten Felgen, mit beiden Farbcodes.

Ich bin nun etwas unschlüssig, Lochkreis & Nabendurchmesser, Breite, Durchmesser und ET sind bei beiden Fahrzeugen identisch.

Darf ich die Felgen fahren oder nicht ?

3 Antworten

Ich bin zwar kein Fachmann für Radkombinationen, aber wenn Breite, Durchmesser und ET identisch sind, dürfte es kein Problem geben. Sonst könnte man ja auch keine Fremdfabrikate am W247 montieren. An meiner B-Klasse hatte ich z. B. Winterreifen auf RIAL-Felgen mit den entsprechenden Eckdaten.

Vereinfacht gesagt, was anderslautend als in der Rad-/Reifenfreigabe aufgeführt ist, verwendet wird, ist nicht zulässig.

Ob eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation möglich ist, könntest du vorab telefonisch erfragen.

Gruß

wer_pa

Zitat:
@wer_pa schrieb am 13. Juli 2025 um 12:13:55 Uhr:
Vereinfacht gesagt, was anderslautend als in der Rad-/Reifenfreigabe aufgeführt ist, verwendet wird, ist nicht zulässig.
Ob eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation möglich ist, könntest du vorab telefonisch erfragen.
Gruß
wer_pa

ja, so sehe ich es im Moment auch. Die Felge ist im Dokument explizit in dem Farbcode nicht aufgeführt. Über eine Einzelabnahme möchte ich nicht gehen. Ich wohne in Hessen, dort muß man immer über die Bündelungsbehörde gehen.

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